Marianne Engeser
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über zwei Themen komplexe gemeinsam. Zum einen geht es um die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes, zum anderen geht es um die
Regelungen zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Ich möchte mich zunächst mit dem Heilberufe-Kammerge setz befassen. Hier geht es vor allem um die Umsetzung eu ropäischer Vorgaben. Mit ihr wird den Kammern Verantwor tung im Bereich der Anerkennung ausländischer Berufsab schlüsse übertragen. Dabei geht es konkret auch um die Zu ständigkeit für die Durchführung von Sprachprüfungen für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.
Wir von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass die be rufsständischen Organisationen sehr gut geeignet sind, solche Aufgaben zu übernehmen. Sie haben fachliche Kompetenz, sie können diese Fragen beurteilen, und es muss nicht eine weitverzweigte staatliche Verwaltung hierfür vorgehalten wer den.
Zum anderen sind die Kammern als Körperschaften des öf fentlichen Rechts in besonderem Maß für solche hoheitlichen Aufgaben geeignet. Gerade in diesen Tagen, in denen so vie le Menschen zu uns kommen, ist eine schnelle und kompeten te Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wichtig.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die Neuerungen in Bezug auf die Einrichtungen des Notfalldienstes. Hier kann nun ein Benut zungszwang satzungsrechtlich geregelt werden. Die Kosten können umgelegt werden. Die von den Kammern vorgetrage nen Änderungswünsche – z. B. Stellvertreterregelungen bei der Kammerversammlung – wurden ebenfalls aufgenommen.
Die Anhörung der betroffenen Verbände und der Kammern hat Zustimmung ergeben. Die Kammern haben sich hinter die Änderung gestellt. So werden auch wir das tun.
Ebenso unterstützen wir die Änderungen des Kinder- und Ju gendhilfegesetzes im Hinblick auf unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche. Nach Angaben des Städtetags waren bis Ende November 4 682 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche zu uns nach Baden-Württemberg gekommen. In der nächsten Zeit – so ist die Prognose – werden es bis zu 8 000 sein. Nun soll die Verteilung auf die Stadt- und Land kreise neu geregelt werden. Grundlage ist dabei der Bevölke rungsanteil der jeweiligen Kreise.
Die Verteilung soll von einer Landesverteilstelle vorgenom men werden. Diese Aufgabe übernimmt das Landesjugend amt, das beim Kommunalverband für Jugend und Soziales an gesiedelt ist. Diese Regelung ist sinnvoll und wird vom Städ tetag mitgetragen.
Die einzige Kritik, die vom Städtetag kam, bezog sich darauf, dass die Erstattung der Sach- und Personalkosten nur eine Er messensregelung sei. Das konnten wir seitens der CDU-Frak tion sehr gut nachvollziehen. Aber nun liegt uns der Antrag der Regierungsfraktionen vor, mit dem dies geregelt werden soll. Wir wollen das auch gern unterstützen; denn wir haben für diese Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern zu uns ge kommen sind, eine besondere Fürsorgepflicht. Die Kommu nen sind die Orte, in denen sie dann eine Wohnung finden, in denen sie vielleicht eine Ersatzfamilie finden, wo sie zur Schu le gehen und wo sie auch integriert werden, und deshalb dür fen wir auch die Kommunen, die Städte und Gemeinden, bei
dieser Aufgabe nicht alleinlassen. Wir werden dem Antrag und auch dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem
Gesetz, das wir heute beraten, geht es um die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben worden sind. Das ist gerade im Moment angesichts der Tatsache, dass so viele Menschen zu uns kommen, von hoher Bedeutung. Es ist auch wichtig für die Wirtschaft, weil sie in manchen Be reichen händeringend nach Fachkräften sucht. Auch der Mit telstand ist hiervon betroffen.
Das vorliegende Gesetz ist für uns ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist schon deswegen gut, weil es vorsieht, dass die Einheitlichen Ansprechpartner im Land als Front- und als Backoffice tätig werden können.
Was bedeutet dies? Ich zitiere: Es
soll den zuständigen Stellen die Möglichkeit geschaffen werden, Teile der Aufgabendurchführung (z. B. verglei chende Recherchen und Stellungnahmen) auf Träger öf fentlicher Aufgaben auszulagern, um hierdurch Synergien zu heben...
Gleichzeitig soll der Verwaltung auf Ebene der Regie rungspräsidien die Möglichkeit gegeben werden, Aufga benkonzentrationen zu erreichen, mit dem Ziel der Syn ergieschöpfung und der Qualitätssicherung.
Darum geht es in dem vorliegenden Gesetz. Nur: Leider stam men die eben zitierten Passagen nicht aus der Begründung des Gesetzes, das wir heute beraten. Nein, sie stammen vielmehr aus einem Änderungsantrag, den wir, die CDU-Fraktion, be reits im Jahr 2013 eingebracht haben.
Wir freuen uns, dass die Regierung nun die wesentlichen Tei le unseres Antrags still und leise in ihren Gesetzentwurf über nommen hat, fragen uns aber, wieso sie dazu nahezu zwei Jah re gebraucht hat, zwei Jahre, in denen Zigtausende von Men schen nach Baden-Württemberg gekommen sind. Sie hätten vielleicht schneller und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, wenn die Landesregierung unsere Vorschlä ge etwas zügiger aufgegriffen hätte. Aber nun ist es so weit, und das ist richtig so.
Bestärkt werden wir zudem durch die Stellungnahme der In genieurkammer.
Wir haben aber noch einen weiteren Vorschlag. Wir wären nicht die CDU, wenn wir nicht noch einen Vorschlag dazu hät ten. Wir sind der Auffassung, dass bereits in den Landeserst aufnahmestellen die Berufsqualifikationen von Asylbewer bern festgestellt werden sollten, und zwar flächendeckend.
Das betrifft selbstverständlich nur solche Asylbewerber, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen und die damit eine Bleibeperspektive haben. Von diesen Leuten sollen be rufliche Qualifikationen erhoben werden. Dann kann man auch gleich sehen, welche Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Defizite bestehen. Diese Variante liegt auch organisatorisch nahe. Denn den Regierungspräsidien ob liegt sowohl die Anerkennung der Berufsabschlüsse als auch der Betrieb der Landeserstaufnahmestellen.
Wie man die personellen Ressourcen gewährleistet, darüber muss man sich natürlich Gedanken machen. Aber vielleicht kann man – wie jetzt auch bei den Lehrern – Mitarbeiter im Ruhestand reaktivieren.
Die Vorteile einer solchen Erhebung liegen auf der Hand: Durch Arbeit wird die Integration derjenigen Menschen ge fördert, die langfristig bei uns bleiben. Gleichzeitig kann die Wirtschaft ihre Angebote für Beschäftigung verbessern.
Wir brauchen natürlich auch schnell Deutschkurse. Denn die ganze Anerkennung nutzt nichts, wenn wegen Sprachschwie rigkeiten und Sprachmängeln keine Arbeitsvermittlung mög lich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Ge setzentwurf trägt – so kann man sagen – die Handschrift der CDU. Deswegen stimmen wir ihm gern zu.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, habe ich Ihre Ausführungen richtig verstanden: Gibt es für die 15 be reits etablierten Gleichstellungsbeauftragten für die externen Aufgaben ebenfalls diese 50 % Erstattung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In unserer letzten Sitzung vor Weihnach ten sprechen wir über ein Gesetz, das den Beginn des Lebens unter ganz besonderen Umständen regelt. Man könnte sagen, es geht nicht um das Kind in der Krippe, sondern um das Kind aus dem Reagenzglas.
Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, mit dem wir ge meinsam mit fünf anderen Ländern eine Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik einrichten. Die staatliche Aufga be der gemeinsamen Ethikkommission, deren Entscheidungs befugnis Behördencharakter hat, kann nur durch ein Gesetz auf die Landesärztekammer übertragen werden.
Die Ethikkommission soll den engen Rahmen, in dem PID, also Präimplantationsdiagnostik, möglich sein soll, überwa chen. Bei diesem Rahmen handelt es sich im Wesentlichen
um schwere erbliche Erkrankungen, insbesondere mit der Ge fahr einer Tot- oder Fehlgeburt. Paare, bei denen das Risiko der Vererbung einer solchen Erkrankung besteht, sollen die Chance haben, in einem sicheren Rahmen Kinder zu bekom men.
Dieser Wunsch nach Kindern ist oft groß, und er ist auch sehr nachvollziehbar. Aber gerade weil er mitunter so stark ist, wird uns auch vor Augen geführt: Was medizinisch und technisch möglich ist, das wird auch gemacht. Eine solche Entwicklung ist das Social Freezing. Diese Methode ist in den Vereinigten Staaten von Amerika schon ganz beliebt, und große Firmen bieten das ihren Mitarbeiterinnen an, um auf die Lebenspla nung und auch die Planung der Arbeitswelt besser Einfluss nehmen zu können. Das ist ein Faktor im Zusammenhang mit umstrittenen medizinischen Entwicklungen, auf die wir ein fach auch hinweisen wollen.
Aber ungeachtet, welche Verbote hierzulande aufgestellt wer den: Es wird sich immer ein Land finden, in dem andere Re gelungen oder lockerere Regelungen gelten. Daher ist unser Fazit: Medizinischen Fortschritt brauchen wir, und er wird sich nicht aufhalten lassen. Wir können lediglich versuchen, ihn in die richtigen Bahnen zu lenken. Dies wollen wir von der CDU tun. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn wir wollen die Errichtung einer Ethikkommission hier bei der Landesärztekammer in Stuttgart. Es ist auch ein Aus druck unseres Willens, den gesellschaftlichen Wandel zu ge stalten. Hierzu gehört eben auch, die PID verantwortungsbe wusst zu begleiten.
Aber Präimplantationsdiagnostik ist ein äußerst schwieriges Thema. Sie ist sowohl in der Wissenschaft als auch in der Be völkerung umstritten und wird kontrovers diskutiert. Die De batte im Bundestag im Jahr 2011, deren Ergebnis das Gesetz war, auf dessen Grundlage wir heute entscheiden, hat dies klar gezeigt. Sie hat aber auch klar gezeigt, dass man nicht leich ten Herzens entscheiden soll, sondern nach reiflicher Überle gung und ernsthafter Gewissensprüfung.
Auch bei der heutigen Abstimmung in diesem Haus werden nicht alle Abgeordneten zustimmen. Mit ihren Enthaltungen oder Gegenstimmen bringen sie zum Ausdruck, dass es eben eine schwierige und differenziert geführte Diskussion ist. Ein Gesetz wie dieses kann nicht im Vorbeigehen beschlossen werden. Deswegen freue ich mich auch, dass viele hier noch anwesend sind und zuhören.
Wir, das Parlament, sollten auch nach der Verabschiedung die ses Gesetzes die Arbeit der Ethikkommission eng begleiten. Ich habe daher im Sozialausschuss angeregt, dass wir regel mäßig einen Bericht über die Arbeit der Ethikkommission be kommen. Sie, Frau Ministerin, haben dies dankenswerterwei se zugesagt. Ich habe es so verstanden, dass dies auch im Sin ne der anderen Fraktionen ist.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen schöne Feiertage und be danke mich für Ihr Zuhören.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg liegt im Herzen Eu ropas, und es ist Normalität, dass wir unsere europäischen Nachbarn besuchen, um einzukaufen, um essen zu gehen, um die Haare schneiden zu lassen. Jetzt, durch das baden-würt tembergische Patientenmobilitätsgesetz, wird dies auch auf den Bereich der medizinischen Versorgung ausgedehnt.
Hier profitiert nicht nur der kleine Grenzverkehr. Es ist be stimmt auch für andere interessant, die längere Reisen auf sich nehmen, um gezielt medizinische Behandlungen und Dienst leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die EU-Richtlinie, die mit dem heute zur Beratung stehenden Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, gibt diese Veränderun gen vor. Ihr Ziel ist es zum einen, die Abrechnungen durch die Krankenkassen verbindlich zu regeln, zum anderen, den Pa tienten bessere Informationen zukommen zu lassen und die Haftpflichtversicherung zu regeln.
Der erste Aspekt ist für uns in Deutschland nicht von großer Bedeutung, da er durch unsere nationale Gesetzgebung be reits abgedeckt ist. Andere Länder haben dies jedoch noch nicht in ihren Gesetzgebungen. Dadurch eröffnen sich nun für deren Patienten neue Möglichkeiten, z. B. in Baden-Württem berg.
Die Aufgabe der Informationspflicht kommt einer nationalen Kontaktstelle zu, die seit Oktober 2013 der GKV-Spitzenver band wahrnimmt. Somit haben die Patienten und Gesundheits dienstleister die Möglichkeit, sich zu informieren. Auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung wurde in diesem Gesetz vorgesehen, die aus unserer Sicht den Gesund heitsdienstleistern keine allzu großen Lasten auferlegt. Der Gesetzentwurf ist zudem eng an den Vorgaben der EU-Richt linie ausgerichtet.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion ist für die Umsetzung der Patientenmobilitätsrichtlinie und stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Herr Prä sident! 67 % der Deutschen – das ist das Ergebnis einer Al lensbach-Studie – sind für aktive Sterbehilfe. Gestern fand der Deutsche Hospiztag statt – das ist immer der 14. Oktober –, der eigentlich alle diese Energien und die Hospizbewegung bündelt, die eine Alternative zur aktiven Sterbebegleitung bie ten. Deswegen finde ich, dass das Konzept der Landesregie rung sehr zu begrüßen ist; ich habe es studiert. Dort ist alles Notwendige eingebunden.
Meine Frage zielt darauf: Wir haben in 21 Städten SAPVTeams. Diese werden von Städten und Kreisen gut angenom men. Wie können wir dies – ich sage ausdrücklich „wir“, weil ich denke, dass das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist – in allen Kreisen, besonders auch im ländlichen Raum, leis ten? Wie können wir die allgemeine ambulante Palliativver sorgung angesichts der zurückgehenden Hausärztezahlen leis ten? Gibt es finanzielle Möglichkeiten? Das ist meine Frage an die Regierung.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 1990 kam in Großbritannien das erste Kind zur Welt, bei dem mittels Präimplantationsdiagnostik das Geschlecht festgestellt worden war, um das Auftreten ei ner X-chromosomalen Erbkrankheit zu verhindern. Weltweit wurden bis heute ungefähr 10 000 Kinder nach der PID gebo ren. Weltweit wird dieses diagnostische Verfahren kontrovers diskutiert. Dabei steht Individualethik gegen Sozialethik. Von kirchlicher Seite steht die Frage im Raum: Wann beginnt das Leben?
Während in Europa die PID in Italien, Österreich und der Schweiz gänzlich verboten ist, haben andere Staaten enge ge setzliche Vorschriften. Auch im Bundestag wurde heftig dar über diskutiert, und im Jahr 2011 wurde dort in einem über parteilichen Antrag beschlossen, dass die PID im Grundsatz verboten ist. Zulässig ist sie nur, wenn aufgrund der geneti schen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erkran
kung beim Kind vorliegt oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahr scheinlich ist. Medizinisch relevant ist sie z. B. bei Triso mie 21, Chorea Huntington, Mukoviszidose, den Bluterkran kungen Hämophilie A und B und der Sichelzellenanämie.
Die Umsetzung der Verordnung, die am 1. Februar 2014 in Kraft getreten ist, liegt bei den Ländern. Die PID darf nur in zugelassenen Zentren durchgeführt werden, nachdem eine Ethikkommission auf Antrag der Frau, die die Untersuchung wünscht, zugestimmt hat.
Im beabsichtigten Staatsvertrag schließen sich die Länder Ba den-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saar land und Thüringen zusammen, um eine gemeinsame Ethik kommission zu errichten. Ihr sollen acht Fachleute – darunter Genetiker, Gynäkologen, Kinderärzte und ein Vertreter einer Behindertenorganisation – angehören. Wichtig wäre auch, dass vielleicht ein Sozialethiker und ein Medizinethiker da bei wären. Die Kirchen wollen sich nicht beteiligen, da sie die mit der PID verbundene Vernichtung von Embryonen grund sätzlich ablehnen. Sitz der Ethikkommission ist die Landes ärztekammer in Stuttgart, also bei uns im Herzen von BadenWürttemberg.
Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU stimmt dem vor liegenden Staatsvertrag zur Errichtung einer Ethikkommissi on für PID zu. Wir sehen darin eine wertvolle Instanz, um das medizinisch und technisch Mögliche in einem engen Auswahl verfahren zu beurteilen und zu kanalisieren. Wir wissen: Was möglich ist, wird auch gemacht.
Die genetische Medizin entwickelt sich unaufhaltsam weiter. Man spricht von einer stillen Revolution. Längst geht es nicht nur um Erbkrankheiten. Reiseanbieter werben mit einer Zy pernreise für die künstliche Befruchtung mit Geschlechter wunsch. Das ist das sogenannte Social Sexing oder auch Fa mily Balancing, damit die Eltern nicht nur Mädchen oder nicht nur Jungs bekommen. Ein neuer Trend bei Frauen ist das So cial Freezing: Eizellen werden in jungen Jahren eingefroren, um sie dann aufzutauen und zu befruchten, wenn es besser in die Lebensplanung passt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir brauchen die gesell schaftliche Diskussion; sie wird auch weitergehen. Wir brau chen auch einen gesetzlichen Rahmen, der das medizinisch Mögliche und die ethischen Ansprüche der Gesellschaft so gut es geht widerspiegelt. Wir wünschen der PID-Ethikkommis sion ein hohes Verantwortungsbewusstsein für die folgenrei chen Entscheidungen bei dieser schwierigen Aufgabe.
Vielen Dank.
Herr Minister, meine Da men und Herren! Ich danke Ihnen, dass Sie das Thema „Le gal Highs“ aufgegriffen haben, denn der Konsum dieser Dro gen nimmt ständig zu und wird immer populärer, auch weil diese Drogen so leicht im Internet zu bekommen sind.
Wir haben dieses Thema im Sozialausschuss diskutiert. Des wegen richtet sich meine Frage eher an das Sozialministeri
um; aber vielleicht können Sie die Frage weiterreichen oder auch beantworten.
Gibt es unter den neuen juristischen Aspekten Ideen, wie wir gegen diesen Drogenkonsum präventiv vorgehen können? Gibt es ein Konzept, wie wir das in die Gesamtdrogenpräven tion einarbeiten können?
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Sprache ist der Schlüssel für erfolgrei che Integration“, schreiben Sie, liebe Kollegen von der SPD, ganz richtig in die Begründung Ihres Antrags zur schulischen Integration.
Ich möchte noch weiter gehen und sagen: Die deutsche Spra che ist sozusagen die Infrastruktur für ein gemeinsames Le ben in unserem Land.
Wann fangen wir am besten mit dem Lernen an? Natürlich als Kleinkind, am besten spielerisch und selbstverständlich in der Kita. Doch die Zahlen der Zuzüge von 7- bis 25-Jährigen sind steigend. Es ist klar, dass wir auch diesen Kindern und Ju gendlichen gute Angebote machen müssen.
Zum einen ziehen Fachkräfte mit Ihren Familien zu. Zum an deren handelt es sich auch – das weiß ich aus eigener Erfah rung aus meinem Wahlkreis – um den Familiennachzug, z. B. von irakischen Flüchtlingen. Das sind nicht selten Familien mit acht Kindern. Überhaupt suchen in diesem Jahr verstärkt Flüchtlinge und Asylbewerber die Sicherheit unseres Landes.
Manchmal sind dies Kinder und Jugendliche, die nicht nur kein Deutsch sprechen, sondern die auch noch nie eine Schu le besucht haben. Alle müssen aber eine Schule besuchen. Das ist zugleich auch unsere Chance für die Sprachförderung. Die se ist dringend nötig, weil auch das pfiffigste Kind dem Un terricht nicht folgen kann, wenn es nichts versteht.
Schulerfolg und gute Bildung sind aber Voraussetzungen, um sich wirklich am Leben, insbesondere am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Die Sprachförderung in der Schule sehen wir aus integrati onspolitischer Sicht ganz klar in der Pflicht des Landes. So gibt es im Grundschulbereich, bei den Haupt- und Werkreal schulen sowie den Gemeinschaftsschulen Vorbereitungsklas sen und – wenn es weniger als zehn Kinder sind – Vorberei tungskurse.
Soeben habe ich aus der Presse erfahren, dass Sie, Herr Kul tusminister, die Deputate für die Vorbereitungsklassen aufsto cken wollen. Das ist ein richtiger Schritt, den wir, die Oppo sition, auch immer angeregt haben. Wir unterstützen Sie in dieser Richtung.
Man erfährt es aus der Presse. Sie werden es nachher wahr scheinlich auch noch einmal thematisieren.
Die Förderung in Kursen ist natürlich weit weniger intensiv. Das können auch die Förderstunden im Ergänzungsbereich nicht ganz ausgleichen.
So kann es gerade im ländlichen Raum, wo weniger Kinder in einer Klasse sind, zur Benachteiligung kommen. Darauf muss das Ministerium achten. Wir dürfen das Augenmerk auch bei der Integrationspolitik nicht nur auf die großen Städ
te richten, sondern müssen es auch auf die Kommunen rich ten, die ihren Beitrag z. B. zur Aufnahme der Flüchtlinge leis ten.
Zweifellos ist es die Aufgabe des Kultusministeriums, für die Chancengerechtigkeit im ganzen Land zu sorgen, sowohl in den Städten als auch im ländlich strukturierten Raum.
Ich habe meinen Blick noch auf die VABO-Klassen gerichtet. Dieses Angebot ist deshalb so wichtig, weil es sich an die äl teren Jugendlichen richtet, die schon bald nicht mehr schul pflichtig sind und bald auf den Arbeitsmarkt entlassen wer den. Wie aber eine Arbeit finden, wenn man kein Wort Deutsch versteht?
Man muss sich vorstellen, dass von den geschätzt 23 000 Flüchtlingen ca. 3,5 % – das sind 700 Schüler – berufsschul pflichtig sind. Dann kommen noch andere Flüchtlinge oder Zuwanderer dazu. In den VABO-Klassen sind also ungefähr 1 000 Schüler. Das entspricht 60 bis 70 VABO-Klassen im Land. Das ist viel.
Diese Kinder und Jugendlichen kommen nicht pünktlich zum Schuljahresbeginn. Sie kommen vielmehr das ganze Jahr über. Sprachförderklassen sind allgemein im Vorfeld schwierig zu planen, weil der Zuzug das ganze Jahr über stattfindet. Des wegen ist es auch für die Schulen schwierig, ad hoc Lehrkräf te zu bekommen. Das heißt, hier müssen wir Ausbildungs- und Förderkapazitäten erhöhen.
Aus den Schulen kommt auch der starke Wunsch nach besse ren Kriterien für die Zuordnung der Schüler zu den verschie denen Angeboten, damit die Schüler nicht nur aufgrund ihrer Defizite, also aufgrund ihrer fehlenden Sprachkenntnisse, son dern auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Begabungen gut gefördert werden können.
Das Einbinden der Eltern ist richtig, es ist wichtig und unab dingbar. Es sollte sogar im Elternhaus etwas Deutsch gespro chen werden, damit sich das in der Schule Erlernte verfesti gen kann.
Neben der schulischen Sprachförderung haben Sie für Haus aufgaben-, Sprach- und Lernhilfe 2,8 Millionen € im Haus halt 2014 stehen. Ich denke, dass auch hier sehr gute Angebo te gemacht werden können, auch von den freien Trägern, von den Kirchen. Aber dort werden natürlich nicht alle Jugendli chen erreicht; denn wie wir wissen müssen gerade die älteren Jugendlichen in großen Familien oft verschiedene Aufgaben übernehmen, auch auf die kleinen Geschwister aufpassen. Deswegen ist die Schule allein wegen der Schulpflicht der per fekte Ort, um Deutsch zu lernen.
Meine Damen und Herren, Integration erfolgt immer vor Ort in den Kommunen, und das Land darf die Kommunen bei die ser wichtigen Aufgabe nicht alleinlassen. Ganz wichtig ist ei ne unbürokratische schnelle Hilfe, auch für die unterjährige Sprachförderung. Das wünschen sich alle Schulen, die Kin der und Jugendliche mit einer sehr unterschiedlichen Lebens geschichte aufnehmen und begleiten wollen.
Sprache ist also die Infrastruktur für unser gemeinsames Le ben. Wir, die CDU, sind bekannt dafür, Infrastruktur gern, gut und solide auszubauen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie uns über Drogen bzw. über Sucht reden. Stellen Sie sich bitte einmal einen Moment ei nen Menschen vor, der süchtig ist oder gerade Gefahr läuft, süchtig zu werden. Wenn wir darüber reden, stellen wir uns doch meist Jugendliche oder Menschen mittleren Alters vor, Schüler, die auf dem Schulhof Marihuana verkaufen, Studen ten beim Komasaufen, junge Erwachsene, die auf die schiefe Bahn geraten und harte Drogen nehmen.
Aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Auch viele ältere und alte Menschen sind von Sucht betroffen. Nur fällt uns das weit weniger auf, denn die Älteren treten mit ihrer Sucht weniger in Erscheinung. Das liegt zum einen am unterschiedlichen Konsumverhalten und zum anderen an der höheren Scham grenze.
Das Thema „Sucht im Alter“ ist bereits bei uns in der Gesell schaft angekommen und wird weitgehend tabuisiert. Das sieht man auch heute, meine Damen und Herren. Denn wir befas sen uns mit diesem Thema ganz am Schluss von zwei langen Sitzungstagen, also zur schlechtesten „Sendezeit“.
Diese Tabuisierung wollen wir mit diesem Antrag ändern. Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen und das Thema aus der dunklen Ecke des Tabus herausholen.
Ältere Menschen nehmen weniger harte Drogen wie Heroin oder Crystal Meth. Nein, schwerpunktmäßig handelt es sich hier um Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit. Beides sind Süchte, die man lange vor einem nicht allzu aufmerksa men Umfeld verborgen halten kann. Das ist das Problem.
Viele Menschen leben heute allein und haben bestenfalls ei ne sporadische soziale Kontrolle. Deswegen fallen diese Süch te nicht so auf. Zudem ist es auch gesellig, wenn man ein Vier tele trinkt,
wenn man das Leben genießt. Der Tablettenkonsum fällt meist nicht auf, weil ältere Menschen oft einen ganzen Cocktail von Medikamenten nehmen.
Die Stellungnahme zu unserem Antrag hat mehrere interes sante Aspekte zutage gebracht. Zum einen gibt es kein belast bares Datenmaterial für Baden-Württemberg, aber es gibt bun desweite Zahlen. So sind 0,5 % der Frauen und 3,1 % der Männer über 65 Jahre süchtig. Insgesamt geht man von ca. 400 000 Betroffenen aus. Aber wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist und dreimal so hoch liegt. Das heißt, wir sprechen wohl von ungefähr einer Million Men schen.
Ferner gibt es natürlich noch den sogenannten riskanten Kon sum. Da geht es um Personen, die Gefahr laufen, abhängig zu werden. Deren Zahl schätzt man auf 3,5 Millionen Menschen.
10 % der Altenheimbewohner in der Bundesrepublik Deutsch land werden mit der Diagnose „alkoholabhängig“ eingestuft. 1,2 Millionen Benzodiazepinabhängige gibt es in Deutsch land, und davon sind 70 % Frauen.
Aus diesen Daten kann man natürlich auch Rückschlüsse für Baden-Württemberg ziehen. Man kann feststellen: Auch hier zulande ist das problematische Verhältnis zu Alkohol und Me dikamenten schwieriger geworden. So hat sich der Anteil der Menschen, die über 65 Jahre alt sind und wegen psychischer Störungen oder Verhaltensstörungen durch psychotrope Sub stanzen oder wegen einer alkoholbedingten Diagnose in ei nem Krankenhaus behandelt werden mussten – das entnehme ich der Stellungnahme –, von 2003 bis 2011 von 0,19 % auf 0,24 % erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 3 500 auf 5 000 Behandlungsfälle. Im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung von 2013 heißt es, dass aufgrund der demo grafischen Entwicklung die Anzahl älterer Menschen, die Sub stanzen riskant konsumieren, in den nächsten Jahren voraus sichtlich weiter zunehmen wird.
Etwa 14 % der Menschen, die von ambulanten Pflegediens ten oder in Heimen betreut werden, sind betroffen. Dabei muss man nicht nur an methadonsubstituierte Heroinabhängige den ken – auch diese Kranken werden wir künftig häufiger in den Pflegeeinrichtungen finden – und auch nicht an Haschisch konsumenten – diese werden wir dort künftig ebenfalls häu figer finden –, sondern einfach auch an Menschen, die über lange Zeit auf die Psyche wirkende Medikamente eingenom
men haben. Der Körper hat im Alter einen langsameren Stoff wechsel. Das heißt, die Wirkung verstärkt sich, und die Sucht gefahr wird größer. Die Folgen sind: erhöhte Sturzgefahr, Ge dächtnisverlust und Verwahrlosung.
Für Menschen im Umfeld, also für die Betreuer und die Fa milien, ist es oft schwer, zu unterscheiden, was normale Al terserscheinung ist und was auf übermäßigen Konsum von Ta bletten oder Alkohol zurückzuführen ist. Hier braucht man ei ne gewisse Schulung, um dies besser erkennen zu können und mit den Betroffenen besser Gespräche führen zu können. Da braucht es die Zusammenarbeit von Sucht- und Altenhilfe.
Das Deutsche Zentrum für Altersfragen sagt: Problematischer Alkohol- und Medikamentenkonsum ist ebenso ein Altersri siko wie die Pflegebedürftigkeit.
Einsamkeit im Alter fördert Sucht. Nach Beendigung des ak tiven Arbeitslebens verwischen sich oft die Strukturen; auch die Trinkgewohnheiten werden verändert. Durch den Verlust vom Partner – das kommt im höheren Alter eben öfter vor – vereinsamen die Menschen.
Der Landesseniorenrat meint, Sozialstationen, Hausärzte, Pfle geeinrichtungen und Ehrenamtliche sollten enger zusammen arbeiten. Diese Forderung kann ich nur unterstreichen. Wir sollten uns das Ergebnis der neuen Studie über Hochaltrige des Altenforschers Professor Andreas Kruse aus Heidelberg sehr genau ansehen. Hier geht es um knallharte Forderungen der Hochaltrigen an unsere Gesellschaft. Sie fordern: „Hört auf, uns immer nur in unserer Verletzlichkeit zu betrachten. Lasst uns Verantwortung in der Familie, in der Beziehung zwi schen den Generationen übernehmen. Lasst uns Vorurteile ab bauen und unsere biografischen Erfahrungen abrufen.“ Sie wollen eine aktive Rolle. Sie wollen nicht vereinsamen.
Deswegen gibt es auch kein „zu alt“. Es gibt kein „zu alt“, um von einer Sucht loszukommen. Die Therapieerfolge sind hier sogar ganz gut und erfolgversprechend.
Dabei wollen wir nicht mit erhobenem Zeigefinger sagen: „Ihr dürft euer Viertele nicht mehr trinken.“ Nein, oft ist eine Re duktion im Umgang mit dem Genussmittel der richtige Weg. Das Ergebnis ist dann mehr Vitalität, mehr Lebensfreude und die Würde des Alters.
Der erste Schritt liegt also darin, diejenigen Menschen zu sen sibilisieren und zu schulen, die in regelmäßigem Kontakt mit alten Menschen stehen. Ich halte auch die Pflegestützpunkte für eine wichtige Vernetzungsstelle für die verschiedenen So zialpartner, die Wege – auch zu den Beratungsstellen – wei sen können. In einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns einfach auf die verschiedenen Probleme, die auf uns zu kommen, einstellen.
Ich denke, in unserem Haus besteht Einigkeit zu diesem The ma. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass landesweit ver schiedene Projekte laufen, dass die Landesstiftung aktiv ist. Auch die AG Suchtprävention hat das Thema „Sucht im Al ter“ auf dem Schirm.
Wir möchten daher noch einmal ganz intensiv den Appell an die Landesregierung richten, dieses Thema nicht in die Ecke zu stellen, nicht wegzuschieben, darin nicht nachzulassen, sondern es fest auf die Agenda zu nehmen und uns auf dem Laufenden zu halten. Deswegen verzichten wir darauf, den Beschlussteil unseres Antrags zur Abstimmung zu stellen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich liegt uns der Entwurf eines Ge setzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifika tionen in Baden-Württemberg zur zweiten Lesung und damit zur Beschlussfassung vor.
Baden-Württemberg war früher an erster Stelle, wenn es da rum ging, Strukturentscheidungen zu treffen. Das ist heute nicht mehr so.
Schon am 1. April 2012 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten. In acht anderen Bundesländern sind bereits entsprechende Landesan erkennungsgesetze in Kraft getreten. Die CDU hat immer da rauf gedrängt, dass endlich auch in Baden-Württemberg ein Landesanerkennungsgesetz auf den Weg gebracht wird.
Denn Baden-Württemberg hat einen erheblichen Bedarf an Fachkräften, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, Pflegeberufe und Pädagogen, also bei der Kinderbetreuung. Deswegen ist dieses Gesetz ein erster Schritt hin zu einer mo dernen Zuwanderungspolitik. Es ist auch ein Signal an die ein gewanderten Menschen, die schon hier bei uns leben, aber bis her nicht entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation arbei ten konnten, ein Signal, dass wir sie brauchen und wertschät zen.
Wir sind der Meinung, dass ein Gesetz den Menschen dienen muss und in seiner Handhabung klar und einfach sein sollte. Deswegen haben wir im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir pragmatische Verbesserungsvorschlä ge formuliert haben.
Wir wollen, dass ein einheitlicher Ansprechpartner festgelegt wird, damit Berufsinteressenten schnell und unkompliziert zur Anerkennung kommen. Wir wollen, dass Menschen, deren be rufliche Vorbildung in Baden-Württemberg noch nicht voll ständig als gleichwertig anerkannt werden kann, eine verbind liche Weiterbildungsperspektive erhalten, dass im Rahmen ei ner Integrationsvereinbarung die Meilensteine definiert wer den und dass die Unterstützung bei Beruf und Bildung gebün delt wird. Wir wollen ein übersichtliches Gesetz, ein Gesetz, in dem auch der Beratungsanspruch zu finden ist – anstelle ei
nes eingeflickten Zusatzgesetzes. Schließlich wollen wir ver meiden, dass Baden-Württemberg dadurch, dass sich Gebüh ren und Standards zwischen den Bundesländern unterschei den, ins Hintertreffen gerät; wir haben einen Vergleichsme chanismus vorgeschlagen.
Bei der von uns beantragten Anhörung wurden wir von den Vortragenden in vielen Punkten bestätigt. Die Anerkennungs verfahren werden als kompliziert und zeitaufwendig beschrie ben. Dadurch, dass unterschiedliche Stellen zuständig sind, kommt es auch zu sich widersprechenden Beurteilungen. Das darf nicht sein. Hiergegen haben wir uns mit unserem Antrag gewandt.
Die Regierungsfraktionen haben alle in unserem Antrag ge machten Vorschläge abgelehnt.
Sie, meine Damen und Herren, haben es trotz guter Argumen te nicht über das Herz gebracht, hier einen Schritt auf uns zu zugehen. Das ist schade.
Im Gegenzug hätten wir gern Verbesserungsvorschlägen Ih rerseits zugestimmt. Doch leider fehlte in Ihrem Änderungs antrag zur Bündelung der Zuständigkeit für die Anerkennung im Bereich der Pflegeberufe – sie ist sinnvoll – beim Regie rungspräsidium Stuttgart jegliche Aussage zur dortigen Stel lensituation. Auch das ist schade.
Doch Baden-Württemberg braucht das Anerkennungsgesetz, und zwar jetzt. Für unseren Innovations- und Wirtschafts standort brauchen wir qualifizierte und kreative Köpfe. Es kann nicht angehen, dass Baden-Württemberg im Rennen um die besten Köpfe ins Hintertreffen gerät oder nur Platz 2 belegt, weil die anderen Länder schon längst durchs Ziel ge laufen sind, weil sie schon längst ein Anerkennungsgesetz haben.
Dieses Gesetz ist auch ein Zeichen und ein Ausdruck der Will kommenskultur. Das ist für uns, die CDU, wichtig. Deswegen werden wir dem Gesetz trotz einiger handwerklicher Mängel zustimmen. Wir werden seine Umsetzung in der Praxis aber kritisch und konstruktiv verfolgen und begleiten und legen deswegen auch einen entsprechenden Entschließungsantrag vor. Er ist sicherlich in unser aller Interesse und findet sicher lich auch unser aller Zustimmung.
In diesem Sinn danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Endlich liegt uns der Entwurf eines Ge setzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifika tionen in Baden-Württemberg zur ersten Lesung vor. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt hin zu einer modernen Zuwande rungspolitik, und es könnte sich perspektivisch auch in eine Regelung über gezielte Zuwanderung einfügen, wie sie ande re Länder schon lange haben.
Seit dem 1. April 2012, also schon seit über anderthalb Jah ren, gibt es das Anerkennungsgesetz auf Bundesebene. In acht anderen Ländern sind bereits entsprechende Länderanerken nungsgesetze in Kraft getreten. Warum nur, Frau Ministerin, dauerte es bei uns so lange?
Sie selbst haben gerade eben und in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Anhörungsentwurfs Erstaunen über die lange Dauer der Abstimmung mit den anderen Häusern gezeigt. Ha ben Sie die Komplexität gesetzgeberischer Prozesse unter schätzt, oder waren Sie mit zu wenig Herzblut dabei?
Wir von der CDU-Fraktion haben Sie in Ihrem Tun immer be stärkt.
Baden-Württemberg hat nämlich einen großen Bedarf an Fachkräften, besonders in den Bereichen Ingenieurwesen, Pflegeberufe und Erzieherinnen. Es ist für die betreffenden Menschen eben nicht gleichgültig und auch volkswirtschaft lich nicht sinnvoll, wenn eine qualifizierte Ingenieurin auf dem Bauhof Grünabfälle stapelt oder wenn ein qualifizierter Pfleger in einer Putzkolonne schuftet.
Gerade in der vergangenen Woche hat die CDU-Fraktion Fachkräfte aus der ambulanten und der stationären Pflege ein geladen. Es sind sehr viele gekommen. Die Intensität, in der diese Fachleute die Zukunftsszenarien vorgetragen haben, zeigt – das wissen wir hier alle –, dass es in diesem Bereich einen großen Handlungsbedarf gibt. Wir brauchen für unse ren Innovations- und Wirtschaftsstandort kreative und quali fizierte Köpfe. Junge Familien, die zu uns kommen, fragen
nach guter Kinderbetreuung. Also brauchen wir auch hier noch auf lange Sicht genügend Erzieherinnen und Erzieher.
Das Landesanerkennungsgesetz ist ein wertvoller Schritt in die richtige Richtung, aber es muss jetzt endlich kommen. Denn es kann nicht angehen, dass Baden-Württemberg im Rennen um die besten Köpfe nur den zweiten Platz belegt und andere Länder schon längst durch die Zielgerade laufen, nur weil unsere Ministerien etwas langsamer gearbeitet haben. Dieses Gesetz ist auch ein Ausdruck von Willkommenskultur, und das ist uns, der CDU, wichtig.
Wir begrüßen, dass das Ministerium nachgearbeitet hat und dass der Beratungsanspruch nachträglich befürwortet wird. Damit folgt das Ministerium dem Beispiel Hessens. Es steht auch im neuen Koalitionsvertrag. Schade ist, dass die Landes regierung es nicht geschafft hat, alle Gruppen rechtzeitig ein zubinden. Das zeigt sich jetzt in der Verärgerung der Ingeni eurkammer bei der Frage, wer für die Anerkennung ausländi scher Abschlüsse eigentlich zuständig ist, und in diesem klein karierten Hickhack mit dem Verein Deutscher Ingenieure, der aus irgendwelchen Gründen mehr Gehör bei der Regierung findet. Aber wir haben im Integrationsausschuss durchgesetzt, dass zu diesem Thema noch eine Anhörung stattfindet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministe rin, die CDU-Fraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzent wurf und hat darüber hinaus – so sind wir eben – noch einige Verbesserungsvorschläge. Bei der Antragstellung sollten die regionalen Welcome Center für eine Beratung aus einer Hand zuständig sein. In den Regierungspräsidien sollte eine Bün delung nach Berufsgruppen erfolgen; Sie haben es eben schon erwähnt. Das ist effizient und hat eine höhere Qualität. Die Kammern sollten sinnvoll eingebunden und berücksichtigt werden. Im Falle einer Teilanerkennung bedarf es einer bes seren Struktur hinsichtlich Organisation, Verbindlichkeit und Perspektive. Uneinheitliche Verfahrenskosten sind unüber sichtlich und generieren Bürokratie. Wir dürfen keinen Aner kennungstourismus dulden. Wir brauchen eine länderübergrei fende Abstimmung der Gebührensätze und der Anerkennungs standards.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz muss den Menschen dienen, und es muss sich in der praktischen Umsetzung be währen. Wir denken, mit den genannten Vorschlägen der CDU-Fraktion ist dieses Gesetz noch näher bei den Menschen, die wir hier gern willkommen heißen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine Damen und Herren! 51 % der baden-württem bergischen Bevölkerung sind weiblich, und sie sind es, denen wir heute anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Frau unsere besondere Aufmerksamkeit schenken.
Dabei können wir zuallererst feststellen, dass die Lebensent würfe und Handlungsoptionen von Frauen in den letzten Jahr zehnten entscheidenden Veränderungen unterworfen waren. Ich erwähne nur einige Beispiele, die bei Weitem keinen An spruch auf Vollständigkeit erheben.
Noch nie hatten wir eine so gut ausgebildete Frauengenerati on und so viele erfolgreiche Studentinnen. Vor dem Hinter grund des demografischen Wandels haben die Unternehmen die Arbeits- und Fachkräftereserven der Frauen entdeckt.
Weniger Frauen werden Mütter, und Frauen in höherem Alter bekommen Kinder.
Die Bevölkerung wird insgesamt älter; Frauen werden älter als Männer. Frauen können heute – so ist es vorausberechnet – 83,5 Jahre alt werden, Männer nur knapp 79 Jahre.
Es gilt: Männer sind anders, Frauen auch.
Lebenswelten und -erfahrungen werden von Männern und Frauen unterschiedlich wahrgenommen. So gibt es insbeson dere auch Unterschiede in der Entstehung, Bewältigung und Behandlung von Krankheit und Gesundheit. Frauen unter scheiden sich eben nicht nur anatomisch von Männern, son dern auch im Hormonhaushalt und in vielen damit zusammen hängenden psychischen und körperlichen Vorgängen. Deshalb haben Frauen auch andere gesundheitliche Risiken, und des wegen lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, wie es um die spezifische Gesundheit von Frauen in unserem Land be stellt ist.
Genau dies war die Intention der Großen Anfrage der CDUFraktion. Wir wollten eine umfassende Information und woll ten gleichzeitig hinterfragen, ob und wo es noch weiteren Handlungsbedarf gibt. Ich denke, dass über die Wichtigkeit dieses Themas Konsens bestehen dürfte. Niemand in diesem Hohen Haus wird wohl die Ansicht vertreten, beim Thema Frauengesundheit handelte es sich um Gedöns, wie Altbun deskanzler Schröder den Geschäftsbereich des Bundesfami lien- und -frauenministeriums noch 1998 bezeichnet hat.
Die Regierung hat die von uns gestellten Fragen sehr ausführ lich behandelt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedan ken. Fest steht, dass die spezifische Frauengesundheitsfor schung noch nicht allzu alt ist, und wir sind froh, dass bereits im Jahr 2005 unter der Vorgängerregierung an der Universi tät Tübingen ein Institut für Frauengesundheit eingerichtet werden konnte. Ganz neu gibt es die eben eröffnete Heidel berger Akademie für Frauen- und Familiengesundheit.
Im Folgenden möchte ich auf einige besondere Punkte einge hen, in denen sich Frauengesundheit signifikant von Männer gesundheit unterscheidet.
So unterscheidet sich die Bioverfügbarkeit – Wirkung, Ne benwirkung – von Medikamenten bei weiblichen und männ lichen Patienten bisweilen stark voneinander.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen entwickeln sich bei Frauen, be dingt durch den hormonellen Schutz, erst später.
Eine unterschiedliche Symptomatik gibt es bei den koronaren Herzkrankheiten, deren dramatischer Gipfel ein Herzinfarkt sein kann. Bei Frauen werden die Beschwerden oft als Na ckenverspannung oder als allgemeine Übelkeit wahrgenom men und erschweren die Diagnose und die sofortige Thera pie. Der in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zitierte PROCAM Score ist nur für Männer valide und sollte bei Frauen nicht verwendet werden. Für Frauen gibt es hier bessere und validere Instrumente.
Marie von Ebner-Eschenbach sagte: „Wir sollten nicht nur so leben, als ob wir morgen sterben, sondern auch so, als ob wir noch 100 Jahre leben könnten.“ Damit trifft sie das Thema Vorsorge.
Gesundheit von Frauen entsteht im Alltag. Dieser ist vielfach durch berufliche und familiäre Aufgaben geprägt. Durch die Versorgung von Kindern und die Pflege von Angehörigen gibt es häufig auch Doppelbelastungen. Dennoch scheinen Frau en mehr Eigenverantwortung und Fürsorge für sich selbst zu übernehmen als Männer, wenn man den Bereich der Vorsor ge betrachtet, wobei hier ein deutlicher Unterschied zwischen sozial gutgestellten und sozial schlechtgestellten Frauen be steht. Man muss auch sagen: Armut ist selbst im wohlhaben den Baden-Württemberg noch immer ein Gesundheitsrisiko.
Ein Drittel der Entbindungen im Land erfolgt durch einen Kai serschnitt. Das ist ein sehr hoher Anteil, der – neben einem höheren Alter der Mütter und einem höheren Geburtsgewicht der Kinder – auf verschiedene Gründe zurückgeht. Aber es handelt sich in diesem Zusammenhang bestimmt auch um ei ne Frage des Lifestyles. Nicht näher eingehen möchte ich auf die allenthalben geäußerte Vermutung, dass auch wirtschaft liche Interessen von Kliniken eine Rolle spielen könnten.
Wir dürfen daher nicht nachlassen, die Mütter besser zu in formieren, auch unter dem Aspekt, dass die Mortalitätsrate für Frauen bei einem Kaiserschnitt um das 2,6-Fache höher ist als bei einer natürlichen Geburt.
Positive Bewertungen gibt es hinsichtlich des Mammogra fiescreenings, das unter der früheren Sozialministerin Dr. Mo nika Stolz in Baden-Württemberg eingerichtet wurde. Nach einem Bericht im „Ärzteblatt“ vom März 2012 werden mehr kleine Tumore entdeckt und können mehr Leben gerettet wer
den. Fundierte Aussagen sind jedoch erst nach zehn Jahren möglich, wobei es wichtig ist, dass das Land seine Anstren gungen erhöht, um zu erreichen, dass wirklich 70 % der Frau en zwischen 50 und 69 Jahren der Einladung folgen, damit wir eine bessere Datenbasis bekommen.
Besonders, weil es auch in der internationalen Literatur kriti sche Stimmen zum Nutzen des Mammografiescreenings gibt, brauchen wir diese solide Datenbasis. Wir fordern deswegen gemeinsam mit dem Landesfrauenrat und den Landfrauen, die Landesregierung bei der Bewerbung und der Bekanntmachung des Screenings zu unterstützen.
Die große Mystikerin des Mittelalters, Hildegard von Bingen, hat gesagt: „Drei Pfade hat der Mensch in sich, in denen sich sein Leben tätigt: die Seele, den Leib und die Sinne.“ Deswe gen muss man auch nach der seelischen Gesundheit von Men schen fragen.
Frauen leiden doppelt so häufig unter Depressionen wie Män ner, und Männer leiden viermal so häufig wie Frauen unter al kohol- und drogenverursachten Störungen. Die Prävalenz af fektiver Störungen bei Frauen ist besonders durch Armut, Be nachteiligung am Arbeitsplatz und Rollenüberlastung geprägt. Frauen sind, da sie durchschnittlich ein höheres Alter errei chen als Männer, auch häufiger von Demenz betroffen. Frau en ernähren sich aber gesünder und haben eine gesündere Le bensweise.
Frauen suchen weniger Ausgleich im Sport. Auch hier zeigt sich: Eine bessere psychische Gesundheit und eine gesünde re Lebensweise sind vom sozialen Status abhängig.
In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant, zu erfah ren, wie die Gesundheitsdaten von Frauen mit Migrationshin tergrund sind. Hier besteht noch Informationsbedarf.
Körpergewicht und Adipositas: Hier liegt Baden-Württem berg im Bundesdurchschnitt ganz gut. Auch dies ist ein wich tiger Punkt, denn das ist eine Ursache für viele Folgeerkran kungen.
Bewegung: Auch und gerade Alltagsbewegung muss wie ei ne gesunde Ernährung von früher Jugend an in den Familien und in der Schule – besser noch: schon im Kindergarten – an trainiert und gelebt werden. Wir plädieren dafür, in den Schu len, insbesondere auch im Ganztagsschulbereich, neben den Ernährungsjugendbegleitern auch Gesundheitsjugendbeglei ter einzusetzen, damit dieser wichtige Bereich noch stärker gefördert werden kann.
Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist der Ernährungsführer schein, der eine hohe Akzeptanz an den Grundschulen, an de nen er eingeführt ist, besitzt.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal aufzählen, wie wir die Landesregierung bei der notwendigen Umsetzung folgen der Aufgaben unterstützen: Frauengesundheit als Querschnitts aufgabe begreifen und als solche betrachten, Forschung zur Frauengesundheit weiter ausbauen, Mammografiescreening
auf 70 % Beteiligung steigern, gesunde Ernährung, Alltags bewegung in Schulen noch stärker fördern, um hier ein frü hes Signal für Prävention zu setzen.
Meine Damen und Herren, Alltagsbewegung ist effektiv und einfach. Meine persönliche Empfehlung geht daher an die hier versammelten Frauen und Männer gemeinsam: Wir sollten im Abgeordnetenhaus viel weniger den Aufzug benutzen
und viel mehr die Treppen steigen. Da hat die CDU-Fraktion – das ist meine Prognose –
natürlich einen Gesundheitsvorteil, weil wir immerhin bis in den dritten bzw. vierten Stock steigen müssen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.