Protocol of the Session on December 18, 2013

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Auch zum Thema „Lärmabhängiges Trassenpreissystem“ gab es Initiativen und Entschließungen im Bundesrat, weil es uns wichtig ist, dass es tatsächlich zu den Auswirkungen kommt, die wir erwarten, nämlich dass in einigen Jahren nur noch lärmarme Wagen fahren.

Wir haben uns für eine Anordnungsbefugnis zum Schutz der Umwelt im Allgemeinen Eisenbahngesetz eingesetzt. Das sind alles Vorstöße gewesen, mit denen wir uns auf Bundesebene eingesetzt haben, um die Regelungen zu ändern.

Was die konkrete Situation an der Bestandsstrecke angeht, ha ben wir auch entsprechende Fragestellungen an den Bund ge richtet und befinden uns da weiter im Dialog. Denn wir mei nen, wenn der Neubau lange auf sich warten lässt, muss na türlich auch in Sachen Lärmsanierung etwas an den entspre chenden Abschnitten getan werden.

Das Wort für die Frakti on GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Marwein.

Vorhin haben Sie von ei nem Rechtsanspruch auf Lärmschutz oder Lärmsanierung ge sprochen. Sind das Aufgaben, die die neue Bundesregierung noch leisten muss?

Ich habe vorhin ausge führt, dass es keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung, auf Einhaltung bestimmter Werte bei bestehenden Straßen- und Schienenwegen gibt, was ich als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung für einen unbefriedigenden Zustand halte. Eine entsprechende rechtliche Änderung könnte tatsächlich nur auf Bundesebene erzielt werden.

Insgesamt brauchen wir an vielen Stellen den Bund, um beim Lärmschutz voranzukommen. Das fängt damit an, dass der beste Lärmschutz natürlich an der Quelle ansetzt, beispiels weise bei den Grenzwerten für die Zulassung von Kraftfahr zeugen, insbesondere auch Motorrädern. Diese werden auf EU-Ebene verhandelt und festgelegt. Die bisherigen Regelun gen bleiben hinter dem technisch Machbaren und dem Wün schenswerten deutlich zurück.

Leider hat sich der Bund bei den Verhandlungen nicht für ei ne Stärkung des Lärmschutzes eingesetzt, sodass auch in die sem Jahr bei der Neuregelung bezüglich der Kfz die Chance vertan wurde, den Lärmschutz voranzubringen. Bei den Mo torrädern stecken wir da auf EU-Ebene ohnehin noch in den Startlöchern.

Wir brauchten eine Regelung zur Lärmsanierung. Wir brauch ten aber auch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Ich habe vorhin auch angesprochen, dass die Hürden für verkehrs rechtliche Anordnungen aus Lärmschutzgründen sehr hoch sind.

Oft ist es für die Menschen nicht nachvollziehbar, wenn ich ihnen schreiben muss, dass die Lärmbelastung, die sie haben, nicht ausreicht, um eine Tempobeschränkung anzuordnen. Das trifft bei Ortsdurchfahrten zu, zu denen uns Gemeinden

schreiben, dass sie dort gern Tempo 30 hätten; diesem Wunsch können wir nicht in jedem Fall entsprechen. Das betrifft aber auch Tempobeschränkungen an Autobahnen, die in Ortsnähe verlaufen und bei denen oft der Wunsch von Kommunen, von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, dort eine Tempobe schränkung anzuordnen, was aber nicht immer möglich ist. Das liegt an den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Das könnte nur auf Bundesebene geändert werden.

Wenn man in den Koalitionsvertrag hineinschaut, sieht man, dass dieser leider doch noch viele Wünsche offenlässt. Es feh len an vielen Stellen konkrete Aussagen zum Lärmschutz. Ins besondere zum Fluglärm bleiben die Aussagen des Koaliti onsvertrags hinter dem zurück, was wir mit einer Bundesrats initiative gefordert haben.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Ich bin aber immerhin froh, dass das Thema Gesamtlärmbe trachtung aufgegriffen wurde. Ich denke, dass wir mit unse rem Lärmsanierungskonzept einen Beitrag dazu geleistet ha ben, dass sich diese Thematik dort wiederfindet, und hoffe, dass wir da in den nächsten Jahren vorankommen. Am Zug ist in dieser Frage aber in der Tat der Bund.

Das Wort für die CDUFraktion erteile ich Frau Abg. Razavi.

Frau Staatssekretärin, ich komme doch noch einmal auf das GVFG und die Situation der Kom munen zurück. Ich bleibe dabei, dass die generelle Absenkung der Förderquote auf 50 % beim Thema Lärm, aber auch in an deren Bereichen zu einem Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen führen wird. Das haben der Städtetag und der Gemeindetag in der vergangenen Woche sehr deutlich und unmissverständlich kritisiert.

Meine Frage lautet: Warum war es Ihnen nicht möglich, einen Berechnungsmodus zu entwickeln, der die Situation finanz schwacher Kommunen bei der Zuteilung berücksichtigt? Ich hielte das für eine sehr viel gerechtere Lösung. Es wird, wie gesagt, zu diesem Gefälle kommen. Darauf haben Sie bislang leider keine Antwort gehabt.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es für Lärmschutzmaßnah men an kommunalen Straßen bislang keine Fördermöglich keit gab. Der Fördersatz betrug also 0 %, aber zukünftig wird er 50 % betragen. Das wäre auch einmal ein Lob und eine po sitive Erwähnung wert.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ansonsten – ich meine, ich habe es vorhin schon ausgeführt – gibt es einfach eine Diskrepanz zwischen angemeldeten Maßnahmen, Wünschen, Vorschlägen und Vorhaben einerseits und den zur Verfügung stehenden Mitteln andererseits. Dies muss man bestmöglich in Einklang bringen und dabei auch noch möglichst transparente Verfahren und Förderregelungen finden. Wir meinen, dass uns das gut gelungen ist.

Ich möchte noch eines betonen: Die Regelung, so, wie wir sie jetzt haben, unterstützt den ländlichen Raum. Denn häufig sind es im ländlichen Raum kleinere Maßnahmen, insbesondere im Bereich des ÖPNV. Bei diesen war der Fördersatz als Fol ge des Selbstbehalts deutlich niedriger als bei großen Maß

nahmen. Wir eröffnen jetzt also die Chance, dass mehr Maß nahmen zum Zuge kommen, dass kleinere Maßnahmen im Verhältnis zu größeren bessergestellt werden. Das ist eine Stärkung des ländlichen Raums durch eine bessere Mittelver teilung. Mehr Mittel stehen leider nicht zur Verfügung. Inso weit sind wir, meine ich, auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die abschließende Frage zu diesem Themenkomplex erteile ich Herrn Abg. Haußmann das Wort.

Frau Staatssekretärin, noch eine Nachfrage zum Ausbau der Schienenstrecke Euro patrasse. Der Landtag hat sich über alle Fraktionen hinweg dazu bereit erklärt, auch eine Mitfinanzierung von Lärm schutzmaßnahmen zu übernehmen. Jetzt noch einmal zurück zur Kenzinger Erklärung. Da haben wir die Problematik, dass man davon ausgehen kann, dass in den nächsten zehn Jahren sicherlich nicht dort der Ausbau erfolgen wird. Man weiß noch nicht, auf welcher Trasse. Trotzdem haben die Menschen dort ein großes Lärmproblem. Das ist bekannt.

Kann sich die Landesregierung auch dort eine Mitfinanzie rung einer provisorischen Lärmschutzmaßnahme – möglicher weise mit Bund und Bahn – vorstellen? Würden Sie dafür Geld in die Hand nehmen, um auch dort Lärmschutz zu errei chen, bis die richtige Trasse realisiert ist?

Der Wunsch danach ist nachvollziehbar und die Frage insoweit auch. Aber wir müs sen natürlich das ganze Land im Blick haben. Ich habe jetzt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Situation zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen unbefriedigend ist. Wir haben viele Schienenstrecken im Land, an denen die Anwohnerinnen und Anwohner unter ho hen Lärmbelastungen leiden. Das betrifft eben nicht nur die Abschnitte, für die es Neubauplanungen gibt, sondern das be trifft viele Abschnitte, wo kein Ausbau stattfindet, wo aber mit steigenden Güterverkehrszahlen zu rechnen ist.

Insoweit können wir, das Land, uns auch in Anbetracht der Haushaltssituation nicht ohne Weiteres engagieren. Wir kön nen uns auch nicht speziell dort engagieren, wo jetzt eine Dis kussion in Sachen Neubautrasse läuft. Vielmehr schauen wir, dass im Land insgesamt der Lärmschutz und die Lärmsanie rung vorankommen, und setzen uns natürlich auch beim Bund und bei der Bahn dafür ein, dass die Lärmschwerpunkte so bald wie möglich saniert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Vielen Dank, Frau Staats sekretärin. – Es liegen keine weiteren Fragen zu diesem The ma vor.

Wir kommen zum dritten Thema, beantragt von der Fraktion der SPD:

O r g a n i s a t i o n s r e f o r m i n d e r D e n k m a l p f l e g e

Ich erteile Herrn Abg. Maier das Wort.

(Abg. Klaus Maier SPD begibt sich zu einem Saal mikrofon.)

Herr Staatssekretär, der Presse konn ten wir entnehmen, dass die – –

Herr Kollege Maier, ver lesen Sie Ihre Fragen bitte vom Rednerpult aus.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die Frage verlesen! Nicht erzählen! – Gegenruf der Abg. Rosa Grünstein SPD: Er kann sie auswendig!)

Oder tragen Sie sie vor.

Entschuldigung. – Herr Staatssekre tär, der Presse konnten wir in den letzten Tagen entnehmen, dass die Denkmalpflege neu organisiert wurde. Könnten Sie die neue Organisation etwas skizzieren, und könnten Sie viel leicht auch darauf eingehen, wie sich die Organisation in der Fläche, also auf die Ansprechpartner vor Ort, auswirkt?

Vielen Dank.

(Abg. Peter Hauk CDU: Das kann man doch bilate ral in der Fraktion regeln! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Für die Landesregierung darf ich das Wort Herrn Staatssekretär Rust erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie ber Herr Maier! Lieber Herr Hauk, es interessiert Sie vielleicht auch, was in der Denkmalpflege an Veränderungen vorgenom men wird, um eine bessere Denkmalpflege zu bekommen. Das ist es wert, im Plenum diskutiert zu werden. Deshalb beant worte ich die Frage des Kollegen Maier sehr gern.

Wir haben in der Denkmalpflege eine hoch spezialisierte Fach verwaltung mit einer Vielzahl von Experten in vielfältigen Be rufsbildern, beispielsweise Archäologen, Restauratoren, Ar chitekten, Kunsthistorikern, eine Verwaltung, die aufgrund der letzten Verwaltungsreform in ihrer Struktur Schwierigkeiten hatte, den Stellenabbau der vergangenen Jahre so zu verkraf ten, dass sie die Aufgabendurchführung noch in ausreichen dem Maß gewährleisten konnte. Deshalb mussten wir uns da ranmachen, eine Organisationsreform durchzuführen.

Wir haben das gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mit arbeitern in einem Prozess von etwa anderthalb Jahren entwi ckelt und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir ähnlich dem Vorbild des Landesamts für Geologie oder des Landes gesundheitsamts wieder ein Vor-Ort-Präsidium für die Denk malpflege einführen.

Wir haben derzeit die Struktur, dass es im Regierungspräsidi um Stuttgart das Landesamt für Denkmalpflege und in den üb rigen Regierungspräsidien drei Referate für Denkmalpflege gibt. Das Landesamt für Denkmalpflege ist aber weder fach vorgesetzte noch dienstvorgesetzte Organisation für die Re ferate für Denkmalpflege, sodass kein einfacher Personalaus tausch stattfinden kann und keine Weisungsbefugnis des Lan desamts für Denkmalpflege besteht. Weisungsbefugt ist allein das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft als oberste Denkmalbehörde.

Deshalb haben wir gesagt: Wir wollen das Landesamt für Denkmalpflege mit seinen 250 bis 300 Personen wieder zur fachvorgesetzten und dienstvorgesetzten Behörde für die Re

ferate für Denkmalpflege in den Außenstellen Freiburg, Tü bingen und Karlsruhe machen. Das ist der Wesenskern dieser Organisationsreform.

Wir versprechen uns davon, dass wieder eine einheitlichere Rechtsanwendung in der Denkmalpflege möglich ist, weil wir wieder eine einheitliche Fachaufsicht haben, und dass auch Personalengpässe, die es vor allem in den genannten drei Re feraten gibt, schneller und besser behoben werden können. Denn wir haben schon jetzt die Situation, dass z. B. für den Regierungsbezirk Tübingen nur noch zwei Archäologen für die komplette archäologische Denkmalpflege, für die Boden denkmalpflege zur Verfügung stehen. Wenn ich an Rettungs grabungen denke, die erforderlich werden, wenn man große Bauprojekte umsetzt, ist klar: Das ist bei der bisherigen Per sonalsituation kaum mehr möglich.

Von einer größeren Einheit – im Bereich der Archäologie wer den wir dann in zwei Referaten eine landesweite Zuständig keit haben – verspreche ich mir, dass wir flexibel über Regie rungsbezirksgrenzen hinweg agieren können. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass die Archäologie und die archäolo gischen Denkmale nicht an den Regierungsbezirksgrenzen haltmachen.