M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. F r i e d l i n d e G u r r - H i r s c h C D U – S e i t e n s t r e i f e n f r e i g a b e a u f d e r A 6
ne Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart dazu bewogen, auf Bundesebene vorzuschlagen, die Sei tenstreifen der A 6 zwischen Weinsberger Kreuz und Bretz feld für den Verkehr freizugeben?
Vielen Dank, Frau Ab geordnete. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatsse kretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten. Bei dieser Mündli chen Anfrage vertritt sie Herrn Minister Hermann.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Gurr-Hirsch, mit der Aufnahme des Abschnitts der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgren ze zu Bayern in die Anmeldeliste für den Bundesverkehrswe geplan 2015 hat das Land gegenüber dem Bund Ausbaube darf für diesen Autobahnabschnitt signalisiert.
In unserer am 1. Oktober veröffentlichten Liste sind die zwei Abschnitte der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Anschlussstelle Kupferzell sowie von der Anschluss stelle Kupferzell bis zur Landesgrenze als Ausbauprojekte ent halten. Die Liste enthält die Anmerkung „AK Weinsberg–AS Bretzfeld: temporäre Seitenstreifenfreigabe als Zwischenlö sung möglich“.
In den übrigen Abschnitten bis zur Anschlussstelle Kupferzell – auch das sei an dieser Stelle angemerkt – sind, wie Sie wis sen, bereits drei Fahrstreifen provisorisch markiert.
Grundlage für die Anmerkung in der Anmeldeliste ist ein im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur er stelltes Gutachten über Zwischenlösungen. Dieses Gutachten ist auch auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
Das Gutachten hatte die Aufgabe, zu prüfen, inwieweit zu künftige Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur auch mit sogenannten Zwischenlösungen effizient erfüllt werden kön nen. Eine derartige Betrachtung ist auch vor dem Hintergrund der Diskrepanz zwischen der Anzahl der Maßnahmen und dem dafür notwendigen Mittelvolumen sowie der zu erwartenden Finanzmittel sinnvoll.
Das Gutachten hat die Möglichkeit der Einrichtung von tem porären Seitenstreifenfreigaben auf Autobahnen betrachtet. Es wurde systematisch untersucht, welche verkehrliche Wir
kung und welche Qualität des Verkehrsablaufs auf welchen Abschnitten mit dieser Maßnahme zu erzielen wären.
Die temporäre Seitenstreifenfreigabe kommt im Übrigen ent sprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohnehin nur im Vorgriff auf den regelgerechten Ausbau von überlasteten Bundesautobahnen in Betracht. Hierzu ist unabdingbar, dass der Ausbau der be treffenden Strecke im Bedarfsplan vorgesehen ist; deswegen wird auch der Begriff „Zwischenlösung“ verwendet.
Das Gutachten kam zu der Empfehlung, dass eine temporäre Seitenstreifenfreigabe zwischen Weinsberg und Bretzfeld in Betracht kommt. Entsprechend haben wir dies in der Anmel deliste vermerkt. Die Arbeiten zur Anmeldung von Projekten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 sind im Übrigen in den vergangenen Monaten im ständigen Austausch mit den Regierungspräsidien erfolgt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Presseanfrage mit geteilt, dass nach den Ergebnissen der Nachrechnung die Wimmentalbrücke im Abschnitt Weinsberg–Bretzfeld vor al lem wegen des hohen Anteils der Benutzung durch Lkws oh ne bauliche Änderungen nicht geeignet ist, die Lasten einer weiteren Fahrspur zu tragen.
Hier liegt kein Dissens zwischen dem Regierungspräsidium und dem Ministerium vor; denn auch wir im Ministerium ha ben nicht behauptet, dass ohne eine bauliche Ertüchtigung in diesem Abschnitt drei Fahrstreifen markiert werden können oder der Standstreifen zum Fahrstreifen umgewidmet werden kann. Wir sagen aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens, dass für den besagten Abschnitt aus verkehrlicher Sicht eine tem poräre Seitenstreifenfreigabe als Zwischenlösung infrage kommt. Das Regierungspräsidium hat darauf hingewiesen, dass dazu bauliche Maßnahmen notwendig wären.
Würde der Bund grünes Licht für eine temporäre Seitenstrei fenfreigabe geben, wäre zu prüfen, wie die vorhandenen Brü cken zu diesem Zweck ertüchtigt werden könnten. Das ist in soweit normal, als in der Regel vor der Einrichtung einer tem porären Seitenstreifenfreigabe Ertüchtigungsmaßnahmen not wendig sind.
Frau Staatssekretärin, ich frage konkret: In welcher Form hat die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart bezüglich der Seitenstrei fenfreigabe auf der A 6 zwischen dem Weinsberger Kreuz und Bretzfeld stattgefunden?
Meine zweite Frage: Wurde dem Regierungspräsidium Stutt gart das Gutachten über die Machbarkeit und Wirksamkeit von Zwischenlösungen vorgelegt?
Das Ministerium für Ver kehr und Infrastruktur hat das Gutachten als landesweites Gut achten in Auftrag gegeben, und es hat natürlich die Ergebnis se dieses Gutachtens ausgewertet und bei der Erstellung der Anmeldeliste entsprechend berücksichtigt.
Dieses Gutachten ist auch den Regierungspräsidien bekannt. Ich habe es vorhin schon gesagt: Es ist auch auf der Home
page des Ministeriums zu finden. Sie können also alle nach lesen, welchen Sinn und Zweck dieses Gutachten hatte und zu welchen Ergebnissen es gekommen ist.
Meine Frage: Nachdem das Gutachten bekannt war, gab es ja die Bedenken des Re gierungspräsidiums wegen der Ertüchtigung der Autobahn, gerade bei der Wimmentaler Brücke. Für einen Außenstehen den ist es doch durchaus fragwürdig, weshalb man ein Gut achten extern anfertigen lassen muss, obwohl der entsprechen de Sachverstand doch im Regierungspräsidium selbst vorhan den ist und auch die Bedenken bezüglich der Ertüchtigung der Brücke hätten eingebracht werden können.
Darüber hinaus stellt sich folgende Frage: Wenn nach Aussa ge des Ministers der Seitenrandstreifen im Vorgriff auf eine zu realisierende Maßnahme als dritte Fahrspur in Betrieb ge nommen werden soll, wird damit doch gleichzeitig auch eine Hoffnung in der Raumschaft genährt. Denn beim Wort „Vor griff“ denkt man immer, die entsprechende Maßnahme stün de kurz bevor. Bislang hatten wir aber immer wieder gehört, dass diese nicht vordringlich sei. Daher sind die Adressaten in der Region hier ein Stück weit irritiert.
Auf den Sachverstand, der im Regierungspräsidium vorhanden ist, greifen wir selbst verständlich zurück. Aber ich habe vorhin ausgeführt, dass der Auftrag des Gutachtens eben nicht die Frage nach der Mög lichkeit einer technischen Ertüchtigung einzelner Brücken war. Die Fragestellung des Gutachtens war eine andere; es ging nämlich um die Frage, ob vom Verkehrsaufkommen und von den Streckenführungen her eine temporäre Seitenstrei fenfreigabe überhaupt infrage kommt. Das ist etwas anderes als die Frage nach einzelnen Brücken und nach den Maßnah men, die notwendig wären, um diese zu ertüchtigen.
Ich habe auch ausgeführt, dass die temporäre Seitenstreifen freigabe vom Bund als Zwischenlösung erachtet wird bei Maßnahmen, für die ein Ausbaubedarf gesehen wird. Wir ha ben unsere Anmeldeliste am 1. Oktober 2013 vorgestellt. Sie enthält 158 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von ins gesamt über 11 Milliarden €. Insoweit ist klar, dass diese Maß nahmen nicht innerhalb der nächsten Jahre realisiert werden können.
Klar ist auch, dass wir über einen Bundesverkehrswegeplan reden, der frühestens im Jahr 2015 fertig sein wird. Insoweit kann ich Ihnen zu den genauen Zeitabläufen keine Aussagen machen.
Es wird eine Entscheidung des Bundes sein, ob er grünes Licht für diese temporäre Seitenstreifenfreigabe gibt oder nicht. Wir haben ihm mit unserem Hinweis unsere Erkenntnisse aus dem Gutachten übermittelt, und diese sind in die weiteren Prüf- und Bewertungsschritte des Bundes einzubeziehen und an die ser Stelle zu berücksichtigen.
Frau Staatssekre tärin, heute vor einer Woche bin ich mit dem Minister und dem Regierungspräsidenten auf der Kochertalbrücke, der
höchsten und längsten Brücke im Land, gewesen. Ich habe mir den Stand der Sanierungsmaßnahmen angeschaut, und da bei wurde klar, dass diese Brücke schon jetzt für eine dreispu rige Nutzung geeignet ist.
Sie haben gerade gesagt, die dreispurige Nutzung – ich sehe sie als Notlösung bzw. als Zwischenlösung – solle nun even tuell bis Bretzfeld kommen. Genauso wichtig wäre im Sinne einer Zwischenlösung oder Notlösung aber die Weiterführung bis zur bayerischen Grenze. Ich sage ausdrücklich: Es ist ei ne Notlösung, bis der dreispurige Ausbau verwirklicht wer den kann. Denn für Polizei, Feuerwehr und Unfallhelfer ist die Nutzung des Seitenstreifens eine lebensgefährliche Sache. Dort gibt es tagtäglich Unfälle.
Meine Frage ist also: Sehen Sie eine Chance für eine entspre chende Fortführung bis zur bayerischen Grenze, und zwar auf grund dessen, dass diese sehr lange Brücke geeignet ist, auch dort die Notlösung weiterzuführen?
Meine weitere Frage bezieht sich auf die Gronachtalbrücke, die weiter im Norden, bei Crailsheim, über die Jagst führt. Ist diese Brücke auch dafür geeignet? Denn dann wäre es tatsäch lich sinnvoll, eine solche Notlösung zu realisieren.
Das sind meine Fragen. Ist es möglich, die dreispurige Nut zung bis zur bayerischen Grenze zu führen? Was wäre hierfür erforderlich? Sehen Sie dies wirklich als Notlösung an? Kön nen Sie bestätigen, dass dieser Ausbau dreispurig sein muss? Sie würden dann eine andere Position vertreten als der örtli che grüne Abgeordnete, der immer noch glaubt, man könnte eine solche Notlösung zur Dauerlösung machen.
Ich verweise nochmals auf das Gutachten und dessen Inhalte. Ich kann Ihnen keine Auskunft zu einzelnen Brücken geben, weil dies nicht Be standteil dieser Untersuchung war; es war auch nicht Gegen stand der Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Anmelde liste für den Bundesverkehrswegeplan 2015.
Im Übrigen verweise ich auf das, was wir in die Anmeldelis te aufgenommen haben. Hieraus können Sie schließen, wo wir einen Ausbaubedarf sehen, und an den Anmerkungen können Sie ablesen, wo wir eine TSF – eine temporäre Seitenstreifen freigabe – für prinzipiell möglich halten.
Alles Weitere ist in weiteren Prüf- und Bewertungsschritten zu untersuchen und dann zu bewerten. Ich kann Ihnen hierzu heute keine Lösung aus dem Ärmel schütteln.
Welche anderen Mög lichkeiten können ergriffen werden, um die angespannte Ver kehrslage im Bereich der A 6 so zu lindern, dass man wieder von einer Straße sprechen kann, auf der man fährt und nicht steht?
Die angesprochene Stra ße ist eine Bundesautobahn in der Baulast des Bundes. Ich möchte im Übrigen darauf verweisen, wie die Verkehrsent wicklung auf dieser Strecke ist; auch das kann man alles gut im Internet anschauen, und zwar auf den Seiten der Straßen verkehrszentrale Baden-Württemberg.
Ich kann nur sagen: Wir haben diese Autobahn in unsere An meldeliste aufgenommen, und es ist nun Sache des Bundes, zu entscheiden, wie mit dieser Anmeldung weiter verfahren wird.
Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. – Es liegt noch eine weitere Zusatzfrage des Abg. Dr. Bullinger vor.
Frau Staatssekre tärin, ich habe bei diesem Thema noch folgende Frage an Sie: Auf der fraglichen Strecke besteht zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr ein Überholverbot für Lkws – das natürlich, wie sich gezeigt hat, sehr häufig nicht eingehalten wird; die Polizei ver sucht, Ordnung hineinzubringen. Eine große Gefahr entsteht dadurch, dass die Lkws die nötigen Abstände nicht einhalten.