Protocol of the Session on November 6, 2013

Herr Kollege Röhm, Frau Kollegin Gurr-Hirsch, Sie hatten hier auch Mehrheiten.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Wann? Jetzt? – Abg. Georg Wacker CDU: Machen Sie es doch!)

Deshalb tun Sie bitte nicht so, als wäre das an irgendwelchen anderen gescheitert.

Ich sagte: Es ist zu überlegen, ob wir diesem Problem in der Frage der unterschiedlichen Belastungssituation bei Lehrerin nen und Lehrern nicht grundsätzlicher gerecht werden müs sen. Das sind keine Fragen und Entscheidungen, die im nächs ten oder übernächsten Jahr haushalterische Effekte haben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gern!)

Aber ich glaube, auf lange Sicht können wir dann vor die Leh rerinnen und Lehrer treten und können sagen: Wir nehmen wahr, wir nehmen auch ernst, was hier an Unterschieden in der Belastungssituation über ein Berufsleben hinweg von Leh rerinnen und Lehrern glaubhaft geschildert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kul tusminister, für die Beantwortung.

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 – Regierungsbefragung – be endet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/4054

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/4153

Berichterstatter: Abg. Manfred Hollenbach

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffel te Redezeiten gelten.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Hollenbach das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor wenigen Wochen haben wir hier alle einmütig festgestellt, dass mit der Annahme des Gesetzentwurfs keine grundsätzli chen oder wesentlichen dienstrechtlichen Vorschriften geän dert würden. Deshalb war auch die Beratung in den Fachaus schüssen nicht gerade von Explosivität geprägt. Aber einige Anmerkungen zu drei Änderungen, die in diesem Gesetzent wurf vorgesehen sind, möchte ich mir doch erlauben.

Erstens: Wir begrüßen, dass es gelungen ist, im Wege eines interfraktionellen Antrags eine Vorschrift in das Versorgungs gesetz aufzunehmen, damit gewisse Härtefälle bei Versor gungsangelegenheiten entschärft und abgemildert werden können. Hier geht es um Ehen von Partnern mit sehr hoher Altersdifferenz. Diese Härtefälle können durch diese Ände rung und Ergänzung von § 104 des Versorgungsgesetzes et was entschärft werden.

Zweitens: Härtefälle können auch mit dem Artikel 4 des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs vermieden werden. Hier geht es um die Besoldung von Lehrern und Rektoren, um Zulagen, die aufgrund eines Gesetzes von 2009 bewilligt werden konn ten und die von der jetzigen Landesregierung – um dieses Wort einmal zu verwenden – durch das Haushaltsbegleitge setz 2013/14 gestrichen wurden.

Wir hatten uns bei der Behandlung dieses Gesetzes dagegen ausgesprochen, dass diese Vorschriften und damit diese Zula gen und Besserstellungen für die Lehrerinnen und Lehrer ge strichen werden. Wenn Sie uns damals gefolgt wären, dann müsste man nicht in dem Artikel 4 des Gesetzentwurfs regeln, dass für bestimmte Übergangsregelungen ein Entgegenkom men gewährt werden muss. Aber weil wir uns mit denjenigen freuen, die dadurch nun länger ihre Amtszulage oder ihre hö here Besoldung bekommen, wollen wir uns bei der Abstim mung über diesen Artikel der Stimme enthalten, um zu zei gen: Wären Sie uns damals gefolgt, wäre diese Gesetzesän derung nicht notwendig gewesen.

Drittens: Ablehnen wollen wir den Artikel 5. Hier geht es um rückwirkende Zahlungen an gleichgeschlechtliche Partner bis ins Jahr 2001 zurück. Wir sind der Meinung – das steht auch in der Gesetzesbegründung –, hier geht man weit über die ge setzlichen und durch das Urteil des Verfassungsgerichts ge forderten Lösungen hinaus. Man hört – wie soeben auch –, welche Bemühungen und Aktivitäten die Landesregierung un ternimmt, um bei Beamtinnen und Beamten und bei öffent lich Bediensteten zu sparen – beim nächsten Tagesordnungs punkt wird es noch darum gehen, Reisekostensätze, die schon lange nicht mehr verändert wurden, nicht zu erhöhen –, um damit den Sparwillen zu dokumentieren; wir sind der Mei nung, dass solche freiwilligen zusätzlichen Leistungen in die sem Fall auch nicht gewährt werden sollen. Deshalb werden wir diesen Artikel 5 ablehnen.

Wir bitten herzlich, die Artikel einzeln zur Abstimmung zu stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Frau Abg. Lösch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute einen Gesetz entwurf, der das Dienstrecht mit vielen kleinen Regelungen weiterentwickelt und an die heutigen Gegebenheiten anpasst. Es handelt sich dabei vielfach um Vereinfachungen von Rechts vorschriften und um Konsequenzen aus höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Nach der ersten Lesung ist der Gesetzentwurf sowohl im Aus schuss für Finanzen und Wirtschaft als auch im Innenaus schuss diskutiert worden. Dabei ist u. a. geklärt worden, dass die Regelungen, die der Gesetzentwurf zur gebündelten Dienst postenbewertung vorsieht, den rechtlichen Vorgaben des Bun desverwaltungsgerichts entsprechen. Auch die Anregungen des Petitionsausschusses, bei denen es um die Witwenversor gung geht, sind im Wege eines interfraktionellen Änderungs antrags aller vier Fraktionen in den Gesetzentwurf eingeflos sen.

Nun lassen Sie mich aber den Punkt herausgreifen, bei dem leider nach wie vor kein Konsens besteht. Der Kollege Hol lenbach hat dies gerade ebenfalls angesprochen. Das betrifft die Bestimmungen in Artikel 5 zur rückwirkenden Gleichstel lung eingetragener Lebenspartnerschaften. Aufgrund der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2012 soll die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspart nerschaften ab dem 1. August 2001 umgesetzt werden und nicht erst ab dem 1. September 2006, wie es im Augenblick noch gesetzlich geregelt ist. Wir bekommen damit ein moder nes Dienstrecht, das höchstrichterliche Rechtsprechung um setzt und somit einen echten Beitrag zu mehr Gleichstellung in Baden-Württemberg leistet.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Damit werden verpartnerte Beamtinnen und Beamte auch in dienstrechtlichen Fragen vollständig mit verheirateten Beam tinnen und Beamten gleichgestellt, und zwar ab dem Augen blick, in dem eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutsch land möglich war, also ab 2001.

Damit setzen wir nicht nur die Entscheidung des Bundesver fassungsgerichts um, sondern wir gehen sogar über das recht lich Geforderte hinaus. Denn das Urteil des Bundesverfas sungsgerichts bezog sich in der Tat auf den Familienzuschlag. Die hier vorgesehene Gleichstellung bezieht sich nun aber auf alle relevanten dienstrechtlichen Bereiche – neben dem Fami lienzuschlag auch auf Versorgung, Beihilfe, Reisekosten, Um zugskosten und Trennungsgeld. Liebe Kolleginnen und Kol legen, ich finde es richtig, dass alle dienstrechtlichen Berei che in die Gleichstellung einbezogen werden.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Es sollte doch auch den Kolleginnen und Kollegen von der CDU klar sein: Wenn eine Klage vor dem Bundesverfassungs gericht wegen des Familienzuschlags erfolgreich ist, dann ist

es eben nur eine Frage der Zeit, bis auch die Regelungen in den anderen dienstrechtlichen Bereichen aufgrund eines Ge richtsurteils nachgebessert werden müssen.

Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts lässt sich im Verhältnis 1 : 1 auf alle Aspekte des öffentlichen Dienst rechts übertragen. Es ist doch keine gestaltende Politik, wenn eine Regierung immer erst dann reagiert, wenn das Bundes verfassungsgericht es vorgibt.

(Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU)

Wir gehen mit diesem Gesetz einen Schritt voraus

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist aber toll!)

und lassen uns nicht wie die Bundesregierung vom Bundes verfassungsgericht treiben.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Noch einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei diesem Gesetzentwurf geht es nicht um freiwillige Leistungen, Lu xusgeschenke, Wohltaten oder darum, betroffenen Menschen eine Freude zu machen, wie es der Kollege Hollenbach in der ersten Lesung gesagt hat.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Es geht darum, einen Rechtsanspruch umzusetzen, der sowohl den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs als auch den ver fassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt. Wir nehmen unsere politische Verantwortung ernst und betreiben Politik nicht scheibchenweise nur aufgrund von Gerichtsurteilen. Vielmehr gestalten wir Politik von uns aus.

(Beifall bei den Grünen)

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir begrüßen die sen Gesetzentwurf ausdrücklich und freuen uns sehr, dass wir damit endlich auch in Baden-Württemberg ein fortschrittli ches und vor allem diskriminierungsfreies Dienstrecht haben.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Maier das Wort.

(Beifall des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD – Gegen ruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Du weißt doch noch gar nicht, was kommt!)

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Wir verabschieden heute ein Gesetz, das für viele Menschen viele kleine Verbesserungen bringt. Mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften werden im Besoldungs-, Beihilfe- und Versorgungsrecht so wie im Landesbeamtengesetz eine Reihe von Regelungen ver bessert und der höchstrichterlichen Rechtsprechung angepasst. Das Dienstrecht wird damit moderner, gerechter und flexib ler.

Die inzwischen abgeschlossenen Beratungen im Innenaus schuss und im federführenden Ausschuss für Finanzen und

Wirtschaft ergaben im Prinzip eine breite Zustimmung – wir haben es von Herrn Hollenbach schon gehört – zum überwie genden Inhalt dieses Gesetzentwurfs, und dieser ist nicht klein. Er umfasst sehr, sehr viele kleine Regelungen.

Bei einem der Kernpunkte des Gesetzentwurfs, Artikel 5, gin gen die Ansichten aber auseinander. Es handelt sich hier, wie auch schon von Kollegin Lösch ausgeführt, um die Umset zung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartner schaften für den Bereich des öffentlichen Dienstes, und zwar ab dem Stichtag 1. August 2001. Gerade hinsichtlich der Rückwirkung zu diesem Stichtag 1. August 2001 haben wir keine Einigung erzielt.