Protocol of the Session on July 18, 2013

Sie haben gute Arbeit geleistet. Herzlichen Dank. Das ist ein wunderbares Beispiel für das Zusammenspiel von Bürger rechtspolitik und sozialer Verantwortung. Das ist ein Meilen stein für die psychiatrische Arbeit der nächsten Jahre.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Graner.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein mal möchte ich mich dem Dank meiner Vorredner anschlie ßen, dem Dank an Sie, Herr Minister Stickelberger, an Herrn Kienle, last, but not least auch an Herrn Spieth vom Referat Vollzugsgestaltung im Justizministerium. Das gehört, denke ich, an dieser Stelle auch noch erwähnt.

Meine Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr 2009 ein Urteil erlassen, dessen Auswirkungen wir heute beraten. Der Gerichtshof hatte fest gestellt, dass die Menschenrechte von verurteilten gefährli chen Straftätern verletzt worden waren, für die rückwirkend die Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus angeord net wurde.

Diese Personen hatten ihre Haftstrafe bereits abgesessen und waren danach zusätzlich zehn Jahre sicherungsverwahrt wor den. Nachträglich war die Höchstfrist von zehn Jahren Siche rungsverwahrung aufgehoben worden. Mit anderen Worten: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs musste die se Gruppe von Sicherungsverwahrten aus den Justizvollzugs anstalten entlassen werden. Sie durfte nicht unter eine nach trägliche, verschlechternde Maßregel fallen.

Das Urteil nahm damals in den Tageszeitungen einen großen Raum ein, da verständlicherweise in der Bevölkerung Ängs te damit verbunden waren, wie man mit den notwendig ge wordenen Entlassungen umgehen solle.

Der Bund hat daraufhin im Rahmen seiner Gesetzgebungs kompetenz das Therapieunterbringungsgesetz in seiner ersten Fassung 2011 erlassen. Mit diesem Gesetz können verurteil te Sexual- und Gewalttäter, von denen immer noch eine hohe Gefahr ausgeht, weiter untergebracht werden.

Da mit der Therapieunterbringung aber immer auch Grund rechtseingriffe bei den Untergebrachten verbunden sind, be darf es eines eigenen formellen Vollzugsgesetzes. Um dieses geht es heute.

Wir sind Herrn Minister Stickelberger dankbar, dass BadenWürttemberg bei diesem sehr sensiblen Thema keinen Allein gang wagt, sondern sich im Rahmen einer Länderarbeitsgrup pe mit den anderen Bundesländern auf Musterregelungen ver ständigt hat. So ist ein bundesweit möglichst einheitlicher Vollzugsstandard gewährleistet.

Erfreulich ist dabei, dass die Musterregelungen der Länderar beitsgruppen trotz der politischen Bandbreite in den einzel nen Bundesländern weitestgehend im Konsens beschlossen wurden.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Dies ist sicher ein Beleg dafür, dass man dieses Thema sehr sachlich und überlegt angegangen ist.

Für Baden-Württemberg sind im Übrigen – wir hörten es be reits – allenfalls wenige Anordnungen nach dem Therapieun terbringungsgesetz zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wä re die Schaffung einer eigenständigen Einrichtung für Thera pieuntergebrachte nicht nur aus finanziellen, sondern vor al lem auch aus therapeutischen Gesichtspunkten nicht sachge recht.

Sinnvolle therapeutische Behandlungsformen wie z. B. die Gruppenbehandlung sind nur in einer Einrichtung mit einer bestimmten Zahl von Untergebrachten überhaupt denkbar. Mit der neuen Fassung des Therapieunterbringungsgesetzes – gül tig seit Juni 2011 – wird diesem Umstand Rechnung getragen. Die Therapieunterbringung kann nun auch in einer Einrich tung der Sicherungsverwahrung vollzogen werden.

In Baden-Württemberg kann die Justizvollzugsanstalt Frei burg den erforderlichen intensiven Behandlungsvollzug auf hohem fachlichen Niveau gewährleisten.

Der Gesetzentwurf ist insgesamt durchdacht und ausgewogen – ausgewogen insofern, als einerseits die Therapieunterge brachten die entsprechenden Behandlungsangebote und Re sozialisierungsmaßnahmen erhalten und andererseits dem Schutz der Bevölkerung Rechnung getragen wird.

Wir begrüßen aus diesem Grund den vorliegenden Gesetzent wurf und unterstützen ihn.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Herrn Professor Dr. Goll das Wort ertei le, möchte ich auf der Tribüne die Preisträgerinnen und Preis träger von allgemeinbildenden Schulen, die beim 55. Schü lerwettbewerb des Landtags zur Förderung der politischen Bil dung einen ersten Preis gewonnen haben, recht herzlich be grüßen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wo sind sie? Sie sind überhaupt nicht da.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sie werden bei der Preisverleihung sein, wo wir hingehen sol len!)

Nein, die Preisverleihung ist um 17:00 Uhr. Die Wahlkreis abgeordneten sollten dann auch hingehen. Das wollte ich sa gen.

Dann bekommt Herr Abg. Professor Dr. Goll für die Fraktion der FDP/DVP das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde von meiner Redemöglichkeit jetzt nur kurz Gebrauch machen, und zwar nicht deswegen, weil das Gesetz nicht wichtig wäre – im Ge genteil; es ist ein gutes Gesetz, das sich allerdings an einen verschwindend kleinen Personenkreis wendet. Im Grunde ge nommen war damit eine ganz kleine Lücke zu schließen, was aber natürlich nicht einfach ist.

(Abg. Manfred Lucha GRÜNE: Eben! Stilbildend!)

Insofern ist das in einem Rechtsstaat rechtstechnisch sicher eine Gratwanderung. Der Bund hat das Gesetz für diejenigen erlassen, auf die die Rechtsprechung zutrifft, dass sie rück wirkend nicht festgehalten werden konnten. Deren Zahl wird bundesweit, meine ich, derzeit auf 13 geschätzt; in BadenWürttemberg sind es im Moment null. Gott sei Dank gibt es solche Fälle nicht häufig.

Das Gesetz bildet eine seriöse Umsetzung des Bundesrechts. Es ist natürlich richtig, diese beiden Dinge – die Therapieun terbringung und die Sicherungsverwahrung, über die wir ja schon im Konsens beschlossen haben – in dieser Weise zu sammenzubringen. Den Hergang hat die Kollegin Graner ja eben noch einmal sehr schön dargestellt. Deswegen bleibt mir eigentlich nur, zu sagen: Wir werden dieses Gesetz selbstver ständlich unterstützen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine – –

(Abg. Karl Zimmermann CDU meldet sich.)

Herr Kollege Zimmermann, bitte.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Eine persönliche Erklärung?)

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wenn man einen kleinen Flüchtigkeits fehler macht, sollte man das eingestehen, zumal es eine Per son betrifft, die ebenfalls Lob verdient hat. Ich habe Herrn Dr. Kienle vom Justizministerium als denjenigen erwähnt, der die ses Gesetz erarbeitet hat. Es ist aber Herr Spieth, der neben Herrn Dr. Kienle hinter dem Minister sitzt. Das Haus wurde gelobt, aber Herr Spieth war die Person, die das Gesetz mit diesem Mammuttitel – das, wie Sie sehen, einvernehmlich un terstützt wird – erarbeitet hat. Er hat den Entwurf vorgelegt. Ihm gebührt also der Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Herzlichen Dank für die Korrekturmöglichkeit.

Herr Kollege Zimmer mann, Herr Kollege Professor Dr. Goll will eine Frage an Sie richten. Sind Sie einverstanden, lassen Sie die Frage zu?

Selbstverständlich.

(Abg. Sascha Binder SPD: Wir haben ja Zeit! – Abg. Volker Schebesta CDU: Leute, Leute, Leute!)

Herr Kollege, wenn nun lau fend gedankt wird, frage ich Sie: Sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass man dann dafür, dass die Infrastruktur in Frei burg schon geschaffen wurde, bevor überhaupt irgendein Ge setz kam, auch der früheren Landesregierung noch danken könnte?

(Zurufe)

Herr Kollege Zimmer mann, Sie haben das Wort.

Herr Minister a. D., ich ha be meine Redezeit schon um einige Sekunden überschritten. Aber selbstverständlich – das hat sogar der Kollege Lucha er wähnt – ist die Einrichtung in Freiburg hervorragend. Dieser Dank gebührt Ihnen noch nachträglich.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das hast du souverän gemacht! Eine Riesen rede!)

Keine weiteren Wort meldungen? – Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3643 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: