Protocol of the Session on June 20, 2013

Wir haben in der Neufassung von § 8 des Unterbringungsge setzes alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingear beitet. Deshalb wird eine Behandlung zukünftig grundsätzlich nur mit der Einwilligung des untergebrachten Patienten mög lich sein. Eine Zwangsbehandlung gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen, die eng begrenzt und klar von uns umrissen sind. Die Behandlung muss von einem Arzt angeordnet wor den sein, und das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist zu beach ten. Dabei darf immer nur das mildeste Mittel gewählt wer den. Gibt es ein anderes Mittel als die Zwangsbehandlung, dann darf die Zwangsbehandlung nicht durchgeführt werden.

Ganz wichtig ist, dass eine Zwangsbehandlung nur durchge führt werden kann, wenn neben dem Arzt auch ein Richter die Zwangsbehandlung bewilligt hat. Dazu ist zwingend ein ent sprechendes Gutachten einzuholen.

Nur dann, wenn all diese Voraussetzungen auch in formaler Hinsicht erfüllt sind, kann eine Zwangsbehandlung durchge führt werden. Ich habe Ihnen diese Voraussetzungen nun noch einmal allein aus dem Grund dargestellt, dass deutlich wer den soll, dass die Messlatte angesichts des hohen Rechtsguts, in das wir eingreifen, von uns wirklich sehr hoch gelegt wor den ist. Denn wir greifen – das muss uns allen klar sein – in das Selbstbestimmungsrecht von psychisch kranken Men schen und in ihre körperliche Unversehrtheit ein. Dafür kann die Messlatte nicht hoch genug liegen. Denn dort, wo es um Hilfen in allerschwierigsten Lebenslagen und wo es – im ganz wörtlichen Sinn – um die Ohnmacht von Menschen geht, darf es aus meiner Sicht kein parteipolitisches Gezerre geben.

Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei Ihnen noch einmal ausdrücklich dafür bedanken, dass wir über den gesamten Pro zess der Erstellung dieses Gesetzes die Unterstützung aller Fraktionen erfahren haben. Wichtig ist mir, dass wir die Neu regelungen für die Patientinnen und Patienten jetzt schnell auf den Weg bringen.

Herr Haußmann, zu Ihrer Frage nach der statistischen Erfas sung: Wir werden auch in Zukunft statistisch erfassen, wie sich die Zahl der Zwangsbehandlungen entwickelt. Das habe ich schon im Vorgriff auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Ge setz angefordert, sodass wir im Sozialausschuss entsprechend berichten können.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und dafür, dass wir das Gesetz gemeinsam auf den Weg bringen.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Her ren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/3408. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/3588. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Unterbringungsgesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden

Württemberg

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 3 eben falls einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Juni 2013 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Unterbringungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Ge setz einstimmig zugestimmt.

Somit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform (Poli zeistrukturreformgesetz – PolRG) – Drucksache 15/3496

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Gall.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich habe am 12. Mai des Jahres 2011 – den Tag habe ich wirklich noch in guter Er innerung – ein schönes Amt übernehmen dürfen und damit einhergehend auch politische Verantwortung, insbesondere politische Verantwortung für die Polizei des Landes BadenWürttemberg.

Ich habe mir wie die anderen Ressortminister – dies haben üb rigens auch unsere Amtsvorgänger immer getan – nach der Übernahme des Amts die Strukturen angeschaut und geprüft, ob diese, sowohl was die Ministerien selbst als auch was die Zuständigkeiten anbelangt, noch dem entsprechen, was die Zukunft von uns fordert. Das war in meinem Haus schon des halb erforderlich, weil mit dem Rettungsdienst dem Innenmi nisterium eine neue Aufgabe übertragen worden ist und weil wir uns im Koalitionsvertrag auch Themen auf die Fahne ge schrieben haben, die Veränderungen erforderlich machen. Bei spielsweise haben wir – geringfügig jedenfalls, ansonsten wa ren diese gut aufgestellt – die inneren Strukturen und die Auf gaben des Innenministeriums entsprechend gestaltet, Stich wort „Neuausrichtung der IT“.

Meine Damen und Herren, ich habe natürlich mit vielen, vie len Beteiligten gesprochen, für die ich ab dem genannten Zeit punkt Verantwortung zu tragen hatte. Unsere Polizei hat mir sehr schnell deutlich gemacht, dass sie so wie bisher nicht weitermachen kann.

Was waren die Gründe für diese Aussagen? Ich will ehrlicher weise sagen: Ganz neu waren sie mir nicht; denn ich war zu diesem Zeitpunkt zehn Jahre innenpolitischer Sprecher und Polizeisprecher der SPD-Fraktion und war in diesen zehn Jah ren im Land unterwegs gewesen. Bei diesen Begegnungen ha be ich immer wieder wahrgenommen, wo es hakt, wo Verän derungen erforderlich sind.

Ich habe allerdings nicht gedacht, in welch großem Ausmaß die Polizei selbst Veränderungen für erforderlich hält. Warum? Das wissen Sie, meine Damen und Herren. Kollege Herrmann hat gestern versucht, die alte Landesregierung dafür zu loben, dass sie in der Vergangenheit strukturelle Einschnitte vorge nommen hätte.

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Voll gelungen!)

Mit der Aussage „voll gelungen“ wäre ich vorsichtig. – Ei ner dieser strukturellen Einschnitte war z. B., dass Sie bei der Polizei 1 000 Stellen abgebaut haben, aber ohne die Aufga ben der Polizei zu ändern und ohne die Organisationsstruktur entsprechend zu verändern.

(Abg. Walter Heiler SPD: Skandal!)

Sie haben das Thema Arbeitszeiterhöhung nicht in der Orga nisation abgebildet, sondern rein rechnerisch innerhalb der Polizei dargestellt. Sie haben nicht darauf geachtet, dass die Altersstruktur der Polizei beispielsweise bei Neueinstellun gen Berücksichtigung findet, und Sie haben auch nicht darauf geachtet, welche Auswirkungen es auf die alte Struktur haben würde, wenn man nicht gegensteuert.

Meine Damen und Herren, wir sollten uns noch einmal in Er innerung rufen: So, wie wir auf Landesebene quer über alle Ressorts hinweg einen Kassensturz gemacht haben, habe ich

natürlich auch einen für das Innenressort gemacht. Ich lege Wert auf die Feststellung: Wir waren gezwungen, relativ schnell eine neue Finanzierung von zusätzlich 172 Millionen € im Bereich des Digitalfunks auf den Weg zu bringen. Sie wussten, dass Kosten in dieser Höhe anfallen, haben aber kei nerlei finanzielle Vorsorge getroffen.

Ich musste ferner zur Kenntnis nehmen, dass wir – da bin ich durchaus bereit, dies zweigeteilt zu sehen – ein Investitions defizit in vielen technischen Bereichen hatten. Somit bestand die Notwendigkeit, in der Zukunft erhebliche Investitionen vorzunehmen, wenn wir die bisherige Struktur nicht verän dern.

Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung – wir, die Landesregierung, erleben das in diesen Tagen ja auch und müssen uns diesen Diskussionen stellen –: Man kann durch aus über Personalabbau reden. Das haben Sie in der Vergan genheit gemacht. Aber auch da haben wir Altlasten.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Was haben Sie konkret vor?)

Wir haben noch einen Abbaukorridor im Bereich der Regie rungspräsidien von fast 1 000 Stellen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Was haben Sie konkret vor?)