Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/156 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mehrheitlich ange nommen und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.
Wir treten in die Mittagspause ein. Ich setzte die Wiederauf nahme der Sitzung mit den Mündlichen Anfragen auf 13:30 Uhr fest.
Die Fragestunde ist während des sogenannten Probelaufs zur inneren Parlamentsreform und Geschäftsordnung auf ledig lich 30 Minuten begrenzt.
Sie haben die ersten zwei Anfragen gestellt und müssen auch berücksichtigen, dass vielleicht noch weitere Fragen zur Gel tung kommen, Herr Kollege.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – M o d a l i t ä t e n b e i m V e r k a u f d e r T o c h t e r L B B W - I m m o b i l i e n d u r c h d i e L B B W
Mieter beim Verkauf der oben genannten LBBW-Immobi lien im Sinne der Abwehr von sogenannten Heuschrecken als Käufer bei einer EU-weiten Ausschreibung vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Geschätzter Kollege Bullinger, ich möchte der Beantwortung der Fragen nach dem Verkauf des Wohnungsbestands der LBBW-Immobilien vor ausschicken, dass es sich bei dem notwendigen Verkauf um kein originär vom Land durchzuführendes Verkaufsverfahren handelt. Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verkauf
der Wohnungen – ich denke, das wissen Sie – betreffen das operative Geschäft der Landesbank und sind allein durch de ren zuständige Gremien zu treffen.
Die Landesregierung hat in der Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Übernahme des Wohnungsbestands der Landesbank durch ein kommunales Konsortium –, Druck sache 14/7463, vom Februar dieses Jahres u. a. schon darauf hingewiesen, dass es im Interesse der Landesbank BadenWürttemberg ist, innerhalb des EU-rechtlich gesetzten Hand lungsrahmens ihrer Verantwortung, vor allem auch gegenüber den Mietern sowie den Mitarbeitern, gerecht zu werden und ferner den Verkauf nach den Grundsätzen des Diskriminie rungsfreiheitsgesetzes umzusetzen, und dass die Landesbank den Verkauf des Wohnungsbestands vorbereitet, dies aber ein außerordentlich komplexer Vorgang ist, der bis zum Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein sollte. Beides gilt unverän dert weiter.
Zur Veräußerung ist jetzt zu sagen, dass die Strukturierung des Verkaufsprozesses noch nicht ganz abgeschlossen ist; so ist unsere Information. Als erster Schritt soll Ende August/An fang September unter Einbindung einer Investmentbank ein offenes, diskriminierungsfreies Verkaufsverfahren in die We ge geleitet werden. Einzelheiten hierzu stehen aber nach Aus sage der Landesbank noch nicht fest.
Die Vorgehensweise der Landesbank im Rahmen dieses Ver kaufsprozesses wird seitens eines Treuhänders überwacht, der die Konformität des Verkaufs mit der EU-Entscheidung zur Genehmigung des Restrukturierungsplans der Landesbank überwacht. In diesem Umfeld werden dann auch die von Ih nen angesprochenen Aspekte der Daseinsvorsorge ebenso wie die Verantwortung der Landesbank gegenüber ihren Mietern Berücksichtigung finden. Aber auch hier stehen die Einzelhei ten noch nicht fest.
Da Sie wissen, Herr Dr. Bullinger, dass ich die Antwort in Ver tretung von Herrn Staatssekretär Rust gegeben habe, hoffe ich sehr, dass Sie keine weiteren Nachfragen haben.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich heute keine weiteren de taillierten Antworten geben kann. Gegebenenfalls würden wir diese schriftlich nachreichen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – U r s a c h e n f ü r u n d M a ß n a h m e n g e g e n d i e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g a u f g e t r e t e n e G e f l ü g e l p e s t
pest, die auf Betriebstypen bzw. Wirtschaftsweisen wie z. B. kleinbäuerliche Betriebe, ökologisch wirtschaftende Betriebe, Boden- bzw. Käfighaltung zurückzuführen sind?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Bullinger, bitte erlauben Sie, dass ich Ihre Frage zum Anlass nehme, mich zuerst ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken, die in den letzten Wochen mit dieser Frage betraut waren – bei den Landratsämtern, bei den Regierungspräsidien, bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern und auch in meinem Haus, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – und die in dieser Frage unheimlich viel geleistet haben. Es wurde schnell und konsequent gehandelt – trotz einer erheblichen Anspannung im Bereich des Lebens mittelschutzes aufgrund der EHEC-Krise.
Die ergriffenen Maßnahmen gegen die aus Nordrhein-West falen eingeschleppte Geflügelpest gestalteten sich wie folgt: Die menschliche Gesundheit – das muss man vielleicht noch einmal vorweg sagen – war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Es konnte sichergestellt werden, dass es nicht zum Verzehr der fraglichen Produkte kam. Die geltende Rechtslage hat den noch ein stringentes Eingreifen der zuständigen Veterinärbe hörden erfordert. Das staatliche Handeln richtet sich dabei nach den Vorgaben der nationalen Geflügelpest-Verordnung, die eine Umsetzung des europäischen Rechts darstellt. Die Maßnahmen der Veterinärbehörden im Hinblick auf den Seu chenbestand bedeuten zunächst eine Betriebssperre mit einem Verbringungsverbot auch für Säugetiere.
In diesem Zusammenhang kam es dann bei einem Betrieb – über die Zahl der Betriebe werde ich nachher noch kurz be richten – zu einer tierschutzgerechten Tötung der dort ange troffenen Tiere. Dabei handelt es sich konkret um 1 799 Tie re, davon 1 151 Legehennen, 40 Masthähnchen, 349 Gänse küken, 222 Entenküken und 37 Puten.
Die Schlachtung der Tiere kam aus betrieblichen Gründen – es hatte sich hauptsächlich um Jungtiere und Legehennen ge handelt – nicht infrage.
Im Weiteren waren Bruteier und tierische Nebenprodukte un schädlich zu beseitigen. Schließlich gab es dann die entspre chenden wiederholten Reinigungs- und Desinfektionsmaß nahmen sowie eine Schadnagerbekämpfung.
Die Schlussdesinfektion in dem betroffenen Hof steht kurz bevor. Sie wird am 1. Juli 2011 erfolgen. Die Aufhebung des Restriktionsgebiets ist für den 13. Juli 2011 geplant. Die Be