Wer keinen Handlungsbedarf sieht, dem rate ich einfach, ein mal des Nachts und an den Wochenenden, über die wir reden und die wirklich Probleme bereiten, mit einer Polizeistreife oder dem Rettungsdienst unterwegs zu sein. Jetzt weiß ich na türlich auch: Das kann nicht jeder machen; Parlamentarier können das übrigens, aber es kann nicht jeder und nicht jede, die auf Parteitagen eine andere Meinung vertreten, und des halb wäre es – –
Nein, das kann nicht jeder. Deshalb wäre es an uns – das kann ich ganz offen sagen –, gegenüber den Kritikern, die es für nicht notwendig erachten, eine solche Ermächtigung für die Kommunen ins Polizeigesetz zu schreiben, entsprechend zu argumentieren und Überzeugungsarbeit zu leisten. Doch die dafür erforderliche Zeit, Herr Kollege Blenke und meine Da men und Herren von der CDU, nehmen Sie uns mit diesem Gesetzentwurf. Ich jedenfalls werde wie erwähnt argumentie ren und am kommenden Sonntag auf der Landesdelegierten konferenz unserer Jusos entsprechend Position beziehen und für diese Haltung werben.
Eine gute Idee wäre, Herr Kollege Blenke, Sie würden mich begleiten und diese Auffassung entsprechend unterstützen.
Ich sage es als Innenminister in aller Deutlichkeit: Ich werde nach wie vor dafür werben, dass öffentliche Räume nicht zu rechtsfreien Räumen werden; überhaupt keine Frage.
Denn wir alle wissen, dass wir dem mit hohem Aufwand wie der begegnen müssen – durch Polizeipräsenz; durch erhöhte Polizeipräsenz und andere Maßnahmen vor Ort. Ich will, dass allen Teilen der Bevölkerung der öffentliche Raum zur Verfü gung steht, auch denjenigen, die nicht an solchen Gelagen teil nehmen.
Mein Ziel ist nicht – das will ich auch ganz offen sagen – die schwäbische Prohibition. Das kann auch niemand wollen. Ich will nichts anderes als ein vernünftiges, verantwortungsvol les Abwägen zwischen den unterschiedlichen Interessen, die es da gibt: den Interessen derer, die Freizeit und Spaß haben wollen –
manchmal zweifelhaft, aber immerhin –, und den Interessen derer, die ihr Recht in Anspruch nehmen wollen, die öffentli chen Räume ebenso zu nutzen wie die anderen, und derer, die auch ein Recht auf Nachtruhe und Ähnliches haben. Ich traue unseren Kommunen zu, diese Interessen abzuwägen.
Deshalb sind wir nach wie vor alle gefordert, mit allen Mo dellen und Möglichkeiten, die es gibt und die uns zur Verfü gung stehen, Gewalt und Alkoholexzessen entgegenzuwirken. Die Kollegen Sckerl und Sakellariou haben angedeutet, wie wir das angehen wollen. Dann wollen wir das überprüfen und schauen, ob es Verbesserungen gibt. Ich glaube, wir werden gemeinsam zu einer Gesamtlösung kommen, und zwar in ei nem Zeitraum, der kürzer ist als der, den Sie bisher gebraucht haben – um nichts fertigzubringen. Denn Sie haben in über zwei Jahren, seit Sie es angekündigt haben, kein entsprechen des Gesetz auf den Weg gebracht. Ich bin davon überzeugt: Wir werden insgesamt schneller zu einer Lösung kommen.
In diesem Sinn werbe ich in der Tat für meine Position, in die sem Fall meinetwegen auch für Ihre. Wenn alle ihren Beitrag leisten, werden wir, Rot-Grün,
dies am Ende der Diskussion – nicht der parlamentarischen Diskussion dieses Gesetzentwurfs; das sage ich ganz deutlich; da lassen wir uns von Ihnen auch nicht in die Pflicht nehmen – auf Sicht hinbekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollege Sckerl, wenn Sie meinen, wir wollten Zwietracht in die Koalition hineintragen, so muss ich sagen: Nach den Debatten in den letzten beiden Tagen habe ich nicht den Eindruck, dass dies erforderlich ist.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: Freuen Sie sich nicht zu früh!)
Nein. – Ganz ernsthaft, meine Damen und Herren: Der Herr Innenminister hat seine Position völlig zu Recht dargelegt. Diese Position ist deckungsgleich mit der unsrigen.
Ich glaube, es geht nicht darum – das müssen Sie sich vor Au gen halten –, dass wir, also der Gesetzgeber, der Landtag, Ver bote aussprechen. Es geht auch nicht um „Verbieteritis“. Herr Kollege Goll, ich greife damit einen Begriff auf, den Sie, glau be ich, einmal geprägt und in der letzten Legislaturperiode auch gern benutzt haben. Darum geht es nicht.
Vielmehr wollen wir lediglich eine Rechtsgrundlage schaffen, damit die gewählten Bürgervertreter vor Ort in den Gemein deräten und die gewählten Bürgermeister vor Ort in den Rat häusern entscheiden können, abwägen können, ob sie mit ei ner solchen Verordnung, mit einem solchen zeitlich und räum lich begrenzten Alkoholkonsumverbot an bestimmten Plätzen den übrigen Bürgern helfen können, dorthin zu gehen, wohin sie gern gehen möchten, und Ruhe in den Städten schaffen können. Nur darum geht es – nur darum!
Nun sagen Sie, Herr Kollege Sakellariou, Sie hätten einen an deren Fahrplan. Sie wollen erst andere, „niederschwelligere“ Maßnahmen ausprobieren. Okay. Sie müssen jetzt irgendwie herauskommen; das ist klar. Das verstehe ich auch. Aber da mit widersprechen Sie ein wenig Ihrem Innenminister.
Denn er hat Anfang dieses Monats den Vorschlag eingebracht. Er hat den damaligen Vorschlag der CDU aufgegriffen und das exakt so vorgeschlagen: nicht einen anderen Fahrplan, sondern jetzt diese Rechtsgrundlage schaffen.
Lesen Sie die Stellungnahme des Städtetags im Rahmen der offiziellen Anhörung durch das Innenministerium.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Warum haben Sie dann nichts getan? – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Im Gegensatz zu Ihnen machen wir etwas! Das ist der entscheidende Unterschied!)
(Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie tun ja jetzt auch nichts! Sie verzögern ja noch mehr!)
Wir haben das vermutlich aus dem gleichen Grund getan, weshalb Sie jetzt etwas herumeiern und von einem neuen Fahrplan reden. Wir sind gespannt, wann es kommt.
Lieber Herr Sckerl, Sie haben zum Teil offensichtlich ganz vernünftige Kommunalpolitiker. Herr Präsident, wenn Sie ge statten, will ich einmal Herrn Palmer zitieren. Ich weiß nicht, Herr Schwarz, ob Sie in der Grünen Jugend sind. Sind Sie ei ner der Briefeschreiber in dem Blog? Es ist hochinteressant, das einmal zu lesen.
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