Zu Ihrer zweiten Frage: Die Entscheidung, Herrn Cohn-Ben dit mit dem Theodor-Heuss-Preis auszuzeichnen, war ein Be schluss des Vorstands und des Kuratoriums der TheodorHeuss-Stiftung. Im Kuratorium sind Gerhart Baum, Armin Laschet MdL, Professor Jutta Limbach, Cem Özdemir, Flori an Toncar MdB, Klaus von Trotha, Roger de Weck, Dr. Ri chard von Weizsäcker und viele andere. Ein Mitglied der Lan desregierung war an der Entscheidungsfindung und an der Entscheidung nicht beteiligt.
Die Entscheidung wurde von der Theodor-Heuss-Stiftung auf rechterhalten und mehrfach bekräftigt. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, die Entscheidungsfindung der Stiftung zu kritisieren.
Gleichzeitig bleibt es dabei: Die Äußerungen Daniel CohnBendits zu fiktiven Erlebnissen in seiner Zeit in Kinderläden sind unerträglich und ein eindeutiges Fehlverhalten, das ihm zu Recht vorgeworfen wird.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h a d d ä u s K u n z m a n n C D U – F e i n s t a u b w e r t e n t w i c k l u n g a n d e r B 1 0 u n d B 3 1 3
lisierung des Verkehrslenkungskonzepts und der Einfüh rung von Tempo 80 an der B 313/B 10 verändert?
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Kunz mann, ich beantworte Ihre beiden Fragen wie folgt:
Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart wur de der Luftreinhalteplan im Februar 2010 fortgeschrieben. Ne ben weiteren Maßnahmen enthält diese Fortschreibung das Inkrafttreten der dritten Stufe der Umweltzone zum 1. Janu ar 2012 sowie ein Durchfahrtsverbot für Lkws ab 3,5 t zuläs sigem Gesamtgewicht – Lieferverkehr frei – in Stuttgart und weiteren Gemeindeflächen in Richtung Osten, die durch die B 10, die B 313 und die A 8 eingeschlossen werden. Von dem Lkw-Durchfahrtsverbot ausgenommen sind die B 10 mit den Abzweigen B 14 in Richtung Waiblingen und die B 27/B 27 a in Richtung Kornwestheim.
Grundlage für die Maßnahmen des Luftreinhalteplans Stutt gart war eine Verkehrsprognose, nach der es in dem Gebiet mit dem Lkw-Durchfahrtsverbot zu deutlich weniger LkwFahrten kommen wird. Gleichzeitig kam die Prognose zu dem
Ergebnis, dass die Lkw-Fahrten auf der A 81 und der A 8 so wie auf der B 313 und der B 10 zunehmen würden.
Zur Kompensation der durch den Lkw-Mehrverkehr auf der B 10 und der B 313 zu erwartenden Lärmzunahmen wurde auf diesen Strecken eine einheitliche Geschwindigkeitsbe schränkung auf 80 km/h für Pkws sowie 60 km/h für Lkws eingeführt. Neben der Lärmminderung führt dieses Tempoli mit laut Gutachten auch zu einer Steigerung der Verkehrska pazität und zur Verstetigung des Verkehrsflusses. Dies verbes sert die Luftschadstoffsituation und mindert die Staugefahr in diesen Bereichen.
Zur Frage, wie sich die Luftqualität verändert hat, möchte ich auf die Entwicklung der Rußkonzentrationen an den Mess stellen in Stuttgart verweisen. Die abnehmenden Rußkonzen trationen an diesen Messstellen zeigen, dass die bisher durch geführten Maßnahmen und insbesondere die Umweltzone sowie das Lkw-Durchfahrtsverbot in Stuttgart wirken. Der Schadstoff Ruß ist als Teilmenge des Feinstaubs eindeutig dem Straßenverkehr zuzuordnen.
Allerdings ist festzustellen, dass wir in Bereichen mit hoher Verkehrsbelastung und enger Randbebauung die Grenzwerte für Luftschadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit weiterhin überschreiten. Deshalb ist die konsequente Umset zung der bereits festgelegten Maßnahmen des Luftreinhalte plans erforderlich. Wir suchen natürlich auch laufend nach weiteren Maßnahmen, um diese Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.
Vielen Dank, Frau Staats sekretärin Dr. Splett. – Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gibt es keine Untersuchungen über die Feinstaubwertentwick lung vor den Toren Stuttgarts, nämlich auf der B 10 in Rich tung Plochingen und der B 313 in Richtung Tübingen. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Wir haben in den Berei chen, die Sie wohl meinen, keine direkten Messstellen. Mir liegen Daten von den Messstellen in Stuttgart vor, beispiels weise am Neckartor, die Sie sicherlich kennen. Dort sehen wir, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken. Allerdings sind nicht an jedem der besagten Abschnitte – ich habe ja von verschie denen Straßen gesprochen – Luftmessstellen eingerichtet.
Klar ist aber auch, dass wir die Verkehrszahlen kennen, dass wir die Prognosen haben und dass dies insoweit gut zusam menpasst.
Nochmals herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Dr. Splett. – Sie können also mei ne konkrete Frage, wie sich die Feinstaubwerte auf den be sagten Abschnitten der B 10 und der B 313 – wir reden hier von den Abschnitten südlich von Stuttgart – entwickelt haben, nicht beantworten.
Ich möchte Sie gern noch darauf hinweisen, dass der Luftreinhalteplan bereits von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden war. Of fensichtlich gab es auch zuvor schon keine Messungen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E r k e n n t n i s s e u n d M a ß n a h m e n m i t B e z u g a u f d i e G r ü n d u n g u n d E t a b l i e r u n g e i n e r K u - K l u x - K l a n - S e k t i o n i n S c h w ä b i s c h H a l l
lauf der letzten beiden Jahre über die Gründung und die Aktivitäten einer Ku-Klux-Klan-Sektion in Schwäbisch Hall vor?
auf die gewonnenen Erkenntnisse bis dato vor Ort einge leitet – unter Angabe, mit welchen Schritten sie zukünftig auf mögliche Aktionen der Sektion zu reagieren gedenkt, um einen möglichst umfassenden Schutz insbesondere auch der ausländischen Bürgerinnen und Bürger in Schwäbisch Hall zu gewährleisten?
Verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte namens der Lan desregierung die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Bullin ger wie folgt, bitte vorab aber um Verständnis, dass ich in ei ner öffentlichen Fragestunde nicht sämtliche Informationen über Erkenntnisse und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden im Land darlegen kann.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Selbstver ständlich! – Abg. Thomas Blenke CDU: Darum bit ten wir!)
Zum Gesamtkomplex habe ich – ich lege Wert darauf, dass dies auch bekannt ist – bereits mehrfach in den zuständigen
Ausschüssen berichtet und werde dies selbstverständlich auch in Zukunft bei Bedarf stets zeitnah tun.
Der Ku-Klux-Klan in den USA basiert ursprünglich – das ist in diesem Zusammenhang eine nicht ganz unwichtige Fest stellung – auf einer Vielzahl einzelner unabhängiger Gruppie rungen. Einzelaktivisten oder Gruppierungen können welt weit auch immer eigenständige Ku-Klux-Klan-Ableger bil den und tun dies häufig auch.
So wurde der Ku-Klux-Klan in Deutschland erstmals in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts bekannt. In den da rauffolgenden Jahrzehnten gab es immer wieder Hinweise auf Ku-Klux-Klan-Ableger auch in Deutschland. Beispielsweise führte der damalige Generalbundesanwalt Anfang der Neun zigerjahre ein Ermittlungsverfahren nach § 129 a des Strafge setzbuchs – Fachleute wissen: ich spreche vom Verbot der Bil dung terroristischer Vereinigungen –, das aber mit einer Ver fahrenseinstellung endete.
Der Ku-Klux-Klan bzw. die in Deutschland auftretenden Grup pen des Ku-Klux-Klan wurden 2001 zum Beobachtungsob jekt aller Verfassungsschutzbehörden, das heißt, des Bundes und der Länder.
Im angefragten Zeitraum, Herr Kollege Dr. Bullinger, wurde, auch öffentlich, immer wieder und zum Teil ausführlich über die Aktivitäten der „European White Knights of the Ku Klux Klan“ – EWK KKK – berichtet, die Ende des Jahres 2000 un ter Führung einer damals in Schwäbisch Hall wohnhaften Per son gegründet worden ist. Dieser Ableger bestand aus etwa 20 Mitgliedern, die aus Baden-Württemberg, aber auch aus sieben weiteren Bundesländern stammten. Wir haben es dis kutiert: Es waren leider auch zwei Polizeibeamte aus BadenWürttemberg darunter. Aber diese Sachverhalte haben wir, wie ich meine, umfänglich aufgeklärt und den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis gebracht. Wir haben aber auch ge genüber der Öffentlichkeit transparent über den Sachverhalt berichtet.