Protocol of the Session on April 10, 2013

Frau Staatssekretärin, die Antrags entwicklung ist erfreulich. Aber wie viele Mittel stehen im Haushalt für den Radverkehr insgesamt zur Verfügung, und wie hat sich die Mittelsituation im Vergleich zu den letzten Jahren entwickelt? Wie viele Mittel standen in den vergange nen Jahren zur Verfügung?

Wir haben für das För derprogramm in diesem Jahr 10 Millionen € und im nächsten Jahr 15 Millionen € zur Verfügung. Neu ist, dass wir für die sen Bereich ein eigenständiges Förderprogramm haben. In der Vergangenheit sind Radverkehrsmaßnahmen gemeinsam mit anderen Maßnahmen, insbesondere mit Straßenbaumaßnah men, verwirklicht worden, sodass wir immer nur im Rück

blick und sehr mühsam ermitteln können, was für den Rad verkehr überhaupt zur Verfügung stand. Insofern kann ich Ih nen keine so schöne und runde Zahl für die Vergangenheit be nennen.

(Zuruf von der SPD: Es war jedenfalls weniger!)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Marwein das Wort.

Wie wir gerade gehört ha ben, ist das Programm im Prinzip überzeichnet, weil der An sturm der Gemeinden beim Thema Fahrradinfrastruktur sehr groß ist, was erfreulich ist. Nicht erfreulich ist allerdings, dass wir zu wenig Mittel haben. Wir könnten also noch viel mehr machen. Im Verkehrsbereich haben wir aber noch andere Auf gaben zu erfüllen als solche, die den Radverkehr betreffen.

In welchem Bereich ist der Nachholbedarf am größten? Ist der Nachholbedarf bei den Landesstraßen, den Bundesstraßen oder den kommunalen Straßen am größten? Zur Infrastruktur gehören aber auch Fahrradabstellanlagen usw. Welche Ten denz zeigt sich hierbei? Welche Aussagen kann man dazu tref fen?

Wir freuen uns, dass die Nachfrage nach diesem Förderprogramm so groß ist. Das zeigt, dass das Interesse bei den Kommunen groß ist, zumal die Kommunen bereit sind, selbst einzusteigen und Kosten zu tragen.

Wir gehen davon aus, dass wir diese Anträge in den nächsten Jahren abarbeiten können und somit beim Ausbau der Rad verkehrsinfrastruktur ordentlich vorankommen.

Sie haben richtigerweise angesprochen, dass wir einen gro ßen Nachholbedarf haben. Dies betrifft sowohl die Bundes straßen und die Landesstraßen als auch die kommunalen Stra ßen. Nach einer Studie des Bundesverkehrsministeriums im Rahmen der Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans belegt Baden-Württemberg im Länderranking bei Bundesstra ßen Platz 16 und bei Landesstraßen Platz 12. Dies belegt, wie groß der Nachholbedarf ist.

Für kommunale Straßen gibt es keine entsprechenden Zahlen. Ein großer Teil der Straßen sind aber kommunale Straßen. Wir gehen auch in diesem Bereich von einem großen Investitions bedarf aus.

In welchem Bereich der Nachholbedarf tatsächlich am größ ten ist, kann derzeit nicht fundiert gesagt werden. Wir sind da bei, im Rahmen der Aufstellung des Landesradverkehrsnet zes entsprechende Daten zu erheben, um den Nachholbedarf beziffern zu können. Der Abschluss des Verfahrens zur Auf stellung des Landesradverkehrsnetzes wird für Ende 2014 er wartet.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Peter Hauk CDU: Das heißt, Sie wissen nicht, wo es Radwege gibt?)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Razavi das Wort.

Sie haben gesagt, da die Mittel in unterschiedlichen Töpfen steckten, sei es schwierig, die Mit tel für die vergangenen Jahre zu beziffern. Mit liegt ein An

trag des Kollegen Löffler vor, der genau diese Frage gestellt hat. Das Ministerium hat am 19. November 2012 dazu Stel lung genommen. Sie haben gerade gesagt, im Jahr 2013 sei en 10 Millionen € vorgesehen.

Der Stellungnahme vom November 2012 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2011 insgesamt 20,4 Millionen €, im Jahr 2009 insgesamt 18,8 Millionen € und im Jahr 2007 insgesamt 18,5 Millionen € für Radwege zur Verfügung standen. Da Sie ge sagt haben, man könne das nicht so genau sagen, frage ich Sie, ob diese Zahlen stimmen. Vor allem scheint es mir so zu sein, dass die Vorgängerregierung deutlich mehr ausgegeben hat, als die neue Landesregierung ausgibt.

Wenn wir das so ge schrieben haben, dann stimmen natürlich die Angaben auf dem Papier, das Sie in der Hand halten. Ich habe das jetzt aber leider nicht in der Hand.

(Abg. Peter Hauk CDU: Sie können das aber gern er halten!)

Wenn Sie es nach vorn tragen, schaue ich gern noch einmal hinein.

Ihre Frage von vorhin war sehr allgemein formuliert. Man muss aber unterscheiden zwischen Radwegen an Landesstra ßen, Radwegen an Bundesstraßen und Radwegen an kommu nalen Straßen. Im Übrigen haben wir uns über die Radver kehrspolitik der Landesregierung bereits ausgetauscht. Es wurde natürlich auch schon in der Vergangenheit Geld für den Radwegebau ausgegeben.

Wie groß die Spielräume waren, hing aber immer davon ab, welche Straßenbaumaßnahmen gerade anstanden. Hinsicht lich der Landesstraßen stecken wir im Moment einen großen Teil der Mittel ins Impulsprogramm, beispielsweise in den Tunnel in Schriesheim, der keinen Radweg hat.

Dann sinken die Anteile und auch die Spielräume, die wir nach der bisherigen Methodik der Mittelverteilung gehabt hät ten. Deswegen ist es für uns so wichtig, dass wir eine eigen ständige Förderrichtlinie für kommunale Maßnahmen haben und erstmalig einen eigenen Titel für Radwege an Landesstra ßen im Haushalt verankert haben. Dann wird die Statistik wahrscheinlich auch in den Folgejahren interessant, und wir können uns in zukünftigen Sitzungen darüber noch einmal austauschen.

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.

Die Stunde der Regierungsbefragung ist vorbei; ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – Drucksache 15/3251

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung erteile ich Frau Abg. Lindlohr das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Rauchwarnmelder retten Leben. Aus diesem einfachen, aber sehr wichtigen Grund legen wir, die Fraktion GRÜNE und die SPD-Fraktion, Ihnen heute unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht vor.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Brandkatastrophen, bei de nen Todesopfer zu beklagen sind, gibt es bei uns nicht erst seit dem Brand in Backnang. Immer wieder haben uns schlimme Meldungen aus dem ganzen Land ereilt. Rund 50 Brandopfer gab es bei uns im vergangenen Jahr, sagt der Landesfeuer wehrverband. Die Schwerverletzten infolge von Bränden ha ben ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen. Gerade pri vate Wohnungen sind ein Schwerpunkt dieser Unfälle.

Rauchwarnmelder sind ein ganz einfaches und dabei sehr kos tengünstiges Mittel, um Schlimmes zu verhindern. Im Schlaf können wir alle lebensbedrohlichen Rauch nicht wahrnehmen. Rauchwarnmelder erkennen ihn zuverlässig optisch und we cken die schlafenden Personen mit einem lauten Signal. Sie kennen das alle, wenn nicht aus eigener Anschauung, so z. B. aus vielen Filmen, weil das in vielen Teilen der Welt heute schon ganz normal ist.

Die Menschen gewinnen dadurch kostbare Zeit, um sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen. Diese wenigen Minuten Zeit zur Selbstrettung machen ganz oft den Unterschied da für aus, welche Folgen ein Brand für die Personen hat. Wir werden mit dem Gesetz erreichen, dass es mehr Menschen im Land gibt, die im Fall eines Brandes mehr Zeit für ihre eige ne Rettung haben.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist technisch längst ge regelt. Es gibt eine DIN-Norm für Rauchwarnmelder in Wohn gebäuden aus dem Jahr 2003, die auf einer europäischen Norm beruht. In dieser DIN-Norm steht:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräu men führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch früh zeitig erkannt und gemeldet wird.

Diese Anforderung wollen wir, die Fraktion GRÜNE und die SPD-Fraktion, nun in die Landesbauordnung aufnehmen und zur Pflicht machen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Einen solchen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbau ordnung bringen wir heute nicht zum ersten Mal ein. Ich er innere nur an einen Änderungsantrag zum letzten Gesetzent wurf zur Novellierung der Landesbauordnung im Jahr 2009, in dem die Fraktionen von Grünen und SPD dies bereits be antragt hatten. Leider gab es damals keine Mehrheit dafür. Mit dem heutigen Gesetzgebungsverfahren sind alle hier im Haus ganz herzlich eingeladen, die Rauchwarnmelder in BadenWürttemberg mit breiter Mehrheit zu unterstützen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Schon zwölf Bundesländer haben eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern für Neubauten. In all diesen Ländern gibt es Übergangsfristen zur Einführung bei beste henden Gebäuden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kön nen wir unseren Rückstand endlich aufholen.

Ich möchte unseren kurzen und knappen Gesetzentwurf ganz konkret vorstellen. Ziel ist eine flächendeckende Installation von Rauchwarnmeldern in allen Gebäuden, in denen Perso nen schlafen. Der Inhalt ist: Wir ergänzen § 15 der Landes bauordnung, der sich mit dem Brandschutz befasst, um einen Absatz 7. Dort wird geregelt sein, dass Schlafräume ebenso wie Rettungswege mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind.

Wir sehen bei bestehenden Gebäuden die Pflicht für die Ei gentümerinnen und Eigentümer vor, dies bis zum 31. August 2014 zu erfüllen. Dieser Zeitplan ist ambitioniert, aber mach bar. Damit wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ver bessert, und zwar so zügig, wie es für die Eigentümer leistbar und machbar ist.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Darüber hinaus gibt es noch Gebäudetypen, in denen eben falls Personen schlafen, die jedoch keine Wohngebäude sind. Das sind typischerweise Krankenhäuser und Pflegeheime. Auch diese Gebäude werden unter das Gesetz fallen, das wir hier beschließen wollen. Hier sehen wir eine längere Über gangsfrist vor, und zwar bis zum 31. Dezember 2014. Denn man muss sehen: Nicht nur hier, aber auch hier greift das Ver gaberecht. Dies sind insbesondere Gebäude, bei denen es bis lang großteils schon flächenmäßige Installationen von techni schen Anlagen gibt und der gesamte technische Aufwand mit den neuen Vorgaben für das Gebäude in Einklang gebracht werden muss. Daraus ergeben sich aufwendigere Planungen.

Verantwortlich für die Installation und für die Wartung der Rauchwarnmelder sollen, wie auch in anderen Ländern üb lich, die Eigentümerinnen und Eigentümer sein. Dadurch stel len wir sicher, dass die Rauchwarnmelder dauerhaft funkti onstüchtig sind. Die Bewohner sind dafür verantwortlich, dass die Geräte betriebsbereit sind. Bei Rauchwarnmeldern, die batteriebetrieben funktionieren, müssen die Batterien entspre chend ausgetauscht werden. Es steht den Eigentümern aber frei, diese Pflicht ebenfalls zu übernehmen, sofern sie dies wollen.

Wir haben bewusst ein sehr schlankes Verfahren gewählt, das auch rasch umgesetzt werden kann. Dadurch wird kein gro ßer bürokratischer Aufwand verursacht. Besondere Kontrol len bezüglich der Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern sehen wir nicht vor. Die Rauchwarnmelderpflicht wird genau so gelten wie alle anderen Absätze und Paragrafen der Lan desbauordnung auch. Es wird geltendes Recht sein, an das sich die Bürgerinnen und Bürger halten.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Natürlich können die Baurechtsämter, wenn sie Verstöße fest stellen, hiergegen verwaltungsrechtlich vorgehen, so, wie dies bei allen anderen bauordnungsrechtlichen Fragen auch der Fall ist.

(Glocke des Präsidenten)