Protocol of the Session on March 20, 2013

Nun haben wir... ein Problem. Denn unterm Strich steht:

zu dem Gesetz, das Sie jetzt verabschieden wollen –

vorne gut gedacht, aber hinten schlecht. Deshalb wird sich die PDS bei der Abstimmung enthalten.

Zwischenruf von der FDP, Dr. Max Stadler:

Das ist auch richtig!

Jetzt kommt dieser Gesetzentwurf, zu dem Sie damals gesagt haben, dass Sie ihn nicht wollen, hier in Baden-Württemberg zum Zug.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Unruhe bei der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, Herr Professor Goll, das legen Sie jetzt hier vor. Da kann man sich nur amüsieren. Dann kom men Sie und sagen: Armutszeugnis, weil es überfällig ist. Auch dazu möchte ich zitieren. Herr Dr. Stadler sagte kraft voll am 3. Juni 2005:

Daher enthalten wir als FDP uns hier im Bundestag heu te der Stimme.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So hat er das nicht gesagt! Er hat einen Dialekt!)

Das sagte er zu diesem Gesetz, das Sie heute hier einbringen.

Daraufhin riefen die Grünen, eine Frau Silke Stokar von Neu forn, Herrn Dr. Max Stadler zu – Zitat –:

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die ist gut!)

Wo bleibt die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg...?

Das war am 3. Juni 2005, sehr geehrter Herr Professor Goll.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Jetzt kommt es! – Unruhe)

Rechnen Sie einmal aus, wie lange Sie seit diesem Zwischen ruf der Grünen im Jahr 2005 in Baden-Württemberg die Ge legenheit hatten, dieses Gesetz hier im Ansatz unterzubringen und einzubringen. Es ist einfach ungehörig, uns hier Überfäl ligkeit vorzuwerfen. Mit Verlaub, das geht gar nicht.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Alexander Salo mon GRÜNE)

Ich kann es deswegen kurz machen. Sie haben es sechs Jahre nicht gemacht. Sie wissen genau, was für eine Aufgabenfülle vor uns liegt, und Sie wissen, welche offenen Fragen noch dis kutiert werden müssen. Die werden wir diskutieren, und zwar gemeinsam

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wann?)

und in diesem Jahr – das ist zugesagt –, aber es geht nicht so einfach, wie Sie es sich machen, indem Sie Gesetze, die Sie auf Bundesebene ablehnen, hier acht Jahre später wieder ein bringen. Das geht gar nicht.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: Das Protokoll heben wir uns auch auf! Das brauchen wir bestimmt noch einmal!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Gall das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich muss schon auch sagen: Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs sind wir, wenn man so will, Zeugen eines erstaunlichen Sinneswandels der einbringenden Fraktion.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So wie ihr beim Mindestlohn!)

Die Vorredner haben darauf schon hingewiesen.

Herr Kollege Sakellariou hat jetzt entsprechende Zitate aus dem Bundestag gebracht. Ich möchte aber schon noch einmal in Erinnerung rufen, dass im März 2008 die Fraktion GRÜ NE einen diesbezüglichen Gesetzentwurf in diesem Haus ein gebracht hatte.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er war deut lich schlechter als der jetzige!)

Überhaupt nicht. – Meines Wissens hatte Kollege Sckerl zu dem damaligen Gesetzentwurf gesprochen. Er hatte ausdrück lich darauf hingewiesen, dass dies ein Kompromissvorschlag sei, weil er sich ebenfalls an das angelehnt hatte, was der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht

hatte. Dieser Gesetzentwurf sah nämlich in der Tat einen weit gehenden Verweis auf die Bundesgesetzgebung vor. Dieser Konsensvorschlag – so war er angelegt – wurde deshalb ein gebracht, weil Sie, meine Damen und Herren von der FDP/ DVP und der CDU, schon im Jahr 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf abgelehnt hatten. Wie gesagt, bekanntermaßen war auch die FDP/DVP seinerzeit gegen diesen Vorschlag.

Jetzt, fünf Jahre später, legen Sie – im Kern jedenfalls – den nahezu gleichen Gesetzentwurf vor und nehmen darin auch auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Bezug. Sie lehnen sich auch an die Regelungen des Saarlands an, damals eingebracht von der CDU. Aber auch diesem Verweis haben Sie damals nicht zugestimmt, obwohl er aus der gleichen po litischen Konstellation entstanden ist. So viel sage ich einfach zu dem bescheidenen Aufwand – das will ich schon einmal sagen –, den Sie jetzt an den Tag gelegt haben, um diesen Ge setzentwurf vorzulegen, während Sie seinerzeit daran betei ligt waren, entsprechende Regelungen in Baden-Württemberg zu verhindern.

Ganz besonders lustig finde ich – wenn wir uns noch einmal das Plenarprotokoll vom 18. Februar 2009 anschauen –, wie die FDP/DVP zum Gesetzentwurf aus dem Jahr 2008 argu mentiert hat. Da beziehe ich mich auf Ihren ehemaligen Kol legen Hagen Kluck, der bei der zweiten Lesung des Gesetzes gesagt hat:

Selbst wenn ein Informationsfreiheitsgesetz im Koaliti onsvertrag

damals von CDU und FDP/DVP –

stünde, könnten wir dem vorliegenden Gesetzentwurf... nicht zustimmen. Ihr Gesetzentwurf verweist auf die Bun desregelung in der geltenden Form. Das Bundesgesetz ist aber ziemlicher Murks.

Auf dieses Bundesgesetz beziehen Sie sich jetzt. Das ist schon eine komische Argumentationslinie, die Sie an den Tag legen.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie auch eine eigene Haltung, Herr Minister?)

Beim Gesetzentwurf der FDP/DVP sind wir jetzt in der Tat – –

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das war die Geschichts stunde!)

Ja, die Geschichtsstunde ist manchmal gar nicht schlecht, Kollege Blenke, wenn man daran erinnert wird, was für eine Auffassung man bei dem einen oder anderen Thema vertreten hat.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Wir wussten nur nicht, dass Sie Hobbyhistoriker sind! – Abg. Karl Zimmer mann CDU: Sie sollen selbst Stellung beziehen!)

Ich habe schon immer zu denen gehört, die der Auffassung sind, dass man politische Ansichten und Meinungen von vor fünf oder zehn Jahren auch einmal überdenken und neu den ken

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Was ist jetzt Ihre? – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ha ben Sie überhaupt eine?)

und zu neuen Entscheidungen kommen kann. Dass man aber die gleiche Argumentationslinie wie damals verfolgt, halte ich schon für abenteuerlich.

Wie gesagt, wir sind auf dem Stand vor fünf oder acht Jahren nicht stehen geblieben, sondern wir haben explizit in den grün-roten Koalitionsvertrag aufgenommen, dass wir in Ba den-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen werden. Kollege Goll, ich fände es schon in gewis sem Maß fair, wenn Sie nicht immer sagen würden: „Ihr hat tet zwei Jahre Zeit und habt noch nichts gebracht.“

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es ist aber so!)

Jeder weiß: Ein Koalitionsvertrag ist nicht auf ein oder zwei Jahre angelegt, sondern auf fünf Jahre. Wenn Sie sich anschau en, was in den letzten zwei Jahren in unserem Haus zur Um setzung des Koalitionsvertrags gearbeitet wurde, dann sollten Sie die Kritik vielleicht – – In der Politik dürfen Sie sie an bringen, aber angesichts dessen, dass da auch etwas bei den Beschäftigten hängen bleibt, halte ich diese Kritik für nicht in Ordnung. In unserem Haus wurde das Landesglücksspielge setz auf den Weg gebracht und gab es eine intensive Bearbei tung des Landespersonalvertretungsgesetzes und eine umfang reiche Befassung mit den Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem NSU – all diese Dinge müssen erst einmal abgear beitet werden. Das sei nur einmal an dieser Stelle auch er wähnt.

Gleichwohl – Herr Kollege Sakellariou hat darauf hingewie sen – ist in unserem Arbeitsplan vorgesehen – und wir wer den das entsprechend umsetzen –, im Jahr 2013 einen entspre chenden Gesetzentwurf vorzulegen, der dann allerdings auch die Ergebnisse der Evaluierung des Bundesgesetzes zum In halt hat, während Sie sich auf den alten Zustand stützen. Die se Evaluierung im Bund wurde letztes Jahr auf den Weg ge bracht. Ich meine, sie wurde im März vorgelegt und dann im September/Oktober in einer öffentlichen Anhörung erörtert. Aber nach heutigem Stand ist noch gar nicht absehbar, was denn aus dieser Evaluierung umgesetzt wird, und dieses möchten wir jedenfalls in unserem Gesetz berücksichtigt ha ben. Ich bin mir noch nicht einmal ganz sicher, ob Sie die über 560 Seiten der Evaluierung überhaupt gelesen haben.

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie be stimmt nicht!)

Daher die klare Ansage: In diesem Jahr werden wir den Ge setzentwurf auf den Weg bringen, und Sie haben dann Gele genheit, sich intensiv inhaltlich einzubringen. Die hier aufge worfenen Fragen sind alle richtig. Das ist überhaupt kein The ma. Sie bedingen aber, dass man sie vor der Verabschiedung eines Gesetzes berücksichtigt, dass man klare Aussagen ma chen kann, wie die Kostenverteilung ausfällt, wie denn die Gebührendeckung angestrebt wird und all diese Dinge. Das kann man nicht aus dem Ärmel schütteln. Darum werden wir uns intensiv kümmern. Wie gesagt, wir werden im Laufe die ses Jahres einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

Herzlichen Dank.