ist ein wichtiger Baustein in unserer Strategie, das Handeln der Regierung und der Behörden transparent und bürgernah darzustellen. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist sozusagen Antriebs- und Schmiermittel für eine aktive Bürgergesell schaft und daher unverzichtbar.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ist für uns aber nicht nur zu kurz gesprungen, sondern auch ein durchsichtiges Manö ver. Damit werden Sie unserem Ansinnen, tatsächlich mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, absolut nicht gerecht.
Ihr Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wirkt, auch gerade aufgrund unserer Anstrengungen im Be reich der Beteiligung und der Information – ich darf hier bei spielsweise auf die Beteiligungsplattform der Staatsrätin Er ler hinweisen –, wie aus der Zeit gefallen. Sie müssen sich einmal die aktuelle Entwicklung anschauen. Die grüne Bun destagsfraktion hat die Einfügung eines Grundrechts auf In formationszugang in das Grundgesetz beantragt. Die gerade laufende Evaluation des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes wird von der Umsetzung in den Ländern überholt. In Ham burg wurde ein Transparenzgesetz, ein sogenanntes IFG – al so Informationsfreiheitsgesetz – der dritten Generation einge führt, das als Leuchtturm dient, an dem wir uns sicherlich in
Sich allein auf den Bund verlassen zu wollen, scheint mir na iv zu sein. Denn Bundesinnenminister Friedrich steht zwar für vieles, aber sicherlich nicht für eine progressive und bürger freundliche Politik und für die Entwicklung des Informations freiheitsgesetzes.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Deuschle CDU: Was machen Sie jetzt?)
Das hat er ja auch bei seinem Kommentar zum Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar bewiesen.
Ihren eiligen Vorstoß mit dem Verweis auf den Bund kann ich mir daher nur damit erklären, dass Sie eine neue Freiheit für die schwarz-gelbe Bundesregierung erhoffen und darauf set zen, dass die Grünen das im Herbst auch im Bund richten wer den.
Wir richten es im Bund. Und wie richten Sie es, Herr Kolle ge Deuschle? Überhaupt nicht! So ist es nämlich. Das ist das Entscheidende.
Ich kann Ihnen schon jetzt sagen, dass es mit uns keinen Ver weis auf das Bundesgesetz in der beabsichtigten Weise geben wird. Uns gehen die im Bundesgesetz enthaltenen Ausnahme vorschriften, aufgrund derer die Verwaltung die Informations herausgabe verweigern kann, viel zu weit. Wir sagen: Infor mationen müssen an die Bürger gegeben werden. Es soll nicht sein, dass das im Ermessensspielraum der Behörden liegt, son dern es muss eine Pflicht geben, die Informationen, die vor handen sind, auch herauszugeben. Es fehlen außerdem klare Lizenzvorgaben hinsichtlich der Weitergabe von Informatio nen, die man von den Behörden erhält.
Außerdem wollen wir eine effektive Verpflichtung der Ver waltung zur proaktivenVeröffentlichung von Daten im Inter net unter dem Stichwort „Open Data“. Dazu hat die Landes regierung auch schon einen Vorstoß unternommen. Da blei ben Sie schuldig; auch in den von CDU und FDP geführten
Wir wollen keine „Informationsfreiheit light“, sondern eine wirklich breite Öffnung und ständige Zugänglichkeit von In formationen. Das ist entscheidend, und darum geht es.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass wir uns im Klaren sind, dass der hierfür benötigte kulturelle Wandel in der Verwaltung nicht von heute auf morgen per Gesetz durch setzbar ist. Hierfür müssen wir werben und die Menschen in den Behörden auch vom Nutzen überzeugen. Da müssen sie mitmachen; da müssen sie bereitstehen. Wir rufen wir Sie auf, dass Sie da dabei sind. Eine lebendige Demokratie verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Aktivitäten des Staates begleiten, sich mit ihnen auseinandersetzen sowie versuchen, sie zu hinterfragen und auf sie Einfluss zu nehmen.
Ihr Entwurf setzt aber leider nicht auf den Leitgedanken der Kooperation mit Bürgerinnen und Bürgern, sondern probiert, mit alten Werkzeugen das Gewissen der FDP/DVP zu erleich tern. Ich rufe Sie trotzdem auf: Nehmen Sie an den Gesprä chen teil, bringen Sie Vorschläge. Wir arbeiten sie dann in den Gesetzentwurf ein.
Frau Präsidentin, meine Da men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Goll, „überfällig“ und „Armutszeugnis“ – damit haben Sie in Ihrem Redebeitrag zum Informationsfreiheitsgesetz begon nen.
Es ist inzwischen Tradition geworden – ich meine, es ist eine schöne Tradition –, dass Sie sich am Koalitionsvertrag abar beiten, ihn intensiv lesen und studieren.
Dieses Mal möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie uns Gelegenheit gegeben haben, uns damit näher zu befassen.
Schauen wir zunächst einmal hinein in die Begründung ihres Gesetzentwurfs für ein Informationsfreiheitsgesetz und auf die größten Schwachstellen, die in Ihrem Entwurf liegen.
Ich zitiere aus Abschnitt D – „Kosten für öffentliche Haushal te“ – des Vorblatts des Gesetzentwurfs:
Wie wahr! Der Aufwand hängt davon ab, wie groß die Zahl der Antragsteller ist. Da sehen Sie, dass noch alles im Unkla ren liegt und es noch wirklich viele Fragen gibt, die geklärt und überprüft werden müssen. Wir stehen nun wirklich ganz am Anfang einer Diskussion, die zu führen wir uns vorgenom men haben und die wir auch führen werden, aber eben in der richtigen Reihenfolge. Wir haben zugesagt: In diesem Jahr wird ein Entwurf kommen, den wir in der Tiefe diskutieren werden.
Jetzt schaue ich mir einmal an, auf was Sie sich beziehen. Sie beziehen sich in der Begründung auf das Informationsfrei heitsgesetz des Bundes
aus dem Jahr 2005. Ich habe mir einmal erlaubt, die Plenar protokolle der damaligen Zeit zu Rate zu ziehen. Aus diesen möchte ich jetzt gern zitieren, und zwar vor allem aus den Bei trägen der FDP.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Einmal et was anderes! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Im Landtag von Baden-Württemberg?)
diesen damaligen Gesetzentwurf, den Sie jetzt im Land Ba den-Württemberg umsetzen wollen, bewertet hat.