M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H e l m u t W a l t e r R ü e c k C D U – W i e d e r e i n f ü h r u n g d e s K r a f t f a h r z e u g k e n n z e i c h e n s
(Abg. Georg Wacker CDU: Mach deinen Knopf zu, wenn du redest! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Nicht die Hände in die Hosentasche! Das macht mitt lerweile fast jeder Minister!)
Zu Buchstabe a: Wir haben mit Schreiben vom 17. Januar 2013 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent wicklung die Wiedereinführung der Altkennzeichen GD, LEO, BCH und HCH beantragt.
Wegen des ebenfalls zur Wiedereinführung vorgesehenen Alt kennzeichen BK streben wir eine einvernehmliche Abstim mung mit dem Land Sachsen-Anhalt an. Das Kennzeichen BK wurde bereits vor geraumer Zeit dem Kreis Börde in Sach sen-Anhalt als gültiges Unterscheidungszeichen zugewiesen.
Zu Buchstabe b: Wir unterstützen alle entsprechenden Anträ ge, soweit diese von den jeweiligen Kreisen mitgetragen wer den. Vor dem Hintergrund, dass der Wunsch der Stadt Crails heim auf Wiedereinführung des Kennzeichens CR im dorti gen Landkreis nicht die Mehrheit aller Beteiligten findet und von der Zulassungsbehörde nicht vorgeschlagen wurde, wird die Wiedereinführung des Altkennzeichens CR derzeit von uns nicht unterstützt. Eine vergleichbare Situation ist auch bei einer Reihe weiterer Anträge auf Wiedereinführung von Alt kennzeichen gegeben.
(Ministerin Katrin Altpeter: „Herr Präsident“ heißt das! – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenruf des Staatsse kretärs Jürgen Walter: Keine Zurufe von der Regie rungsbank!)
Frau Staatssekretärin, gab es von Vertretern offizieller Stellen der Stadt Crailsheim Gespräche mit dem Ministerium? Kön nen Sie darüber etwas sagen?
Vielen Dank, Herr Prä sident. – Mir sind keine direkten Gespräche bekannt. Ich ha be aber schon ausgeführt, dass wir eine solche Situation nicht nur in Crailsheim haben, sondern auch in vielen anderen Städ ten. Zwar hat die Stadt den Wunsch auf Wiedereinführung des Altkennzeichens geäußert, aber dieser wird im Kreis nicht in dem Maße mitgetragen. Wir wollen aber nicht über das Vo tum des Kreises, in dem die Zulassungsbehörde ansässig ist und im Übrigen auch Kosten anfallen, hinweggehen.
Wenn es aber zu anderen Mehrheiten bzw. Entscheidungen auf Kreisebene kommt, können die Kreise natürlich jederzeit den Wunsch auf Wiedereinführung von Altkennzeichen an melden und das Altkennzeichen noch nachträglich beantra gen.
Frau Staatssekretärin, ge nau darum ging es mir. Der Kreistag hat zu einem Zeitpunkt die Entscheidung getroffen, zu dem noch nicht klar war, dass ein positives Votum Voraussetzung für die Gewährung der Wiedereinführung eines Altkennzeichens ist. Bei der Kreis tagsdebatte hatte sogar ein Redner darauf hingewiesen, dass die Entscheidung unabhängig davon, wie der Kreistag ent scheide, ausschließlich vom Ministerium getroffen werde.
Deswegen meine konkrete Frage: Der Landkreis weigert sich, vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten dieses Thema er neut auf die Tagesordnung zu setzen, nachdem das dort be handelt wurde. Wenn diese sechs Monate abgelaufen sind und sich der Kreistag erneut mit dieser Frage befasst – in Kennt nis dessen, dass die Entscheidung des Kreistags Vorausset zung für die Gewährung der Wiedereinführung des Altkenn zeichens ist –, besteht dann in sechs Monaten die Möglich keit, erneut einen Antrag zu stellen?
Für den Fall, dass wir dafür dann eine Mehrheit im Kreistag bekommen: Würde das Ministerium dann Crailsheim die Ge nehmigung für die Wiedereinführung des Kennzeichens ertei len?
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn bis dahin die Buchstabenfolge nicht anderweitig vergeben worden ist!)
Ich möchte vorausschi cken, dass unsere Verfahrensweise der Überlegung folgt, dass die Zulassung von Altkennzeichen in den jeweiligen Land kreisen auf Akzeptanz stoßen soll. Wir wollen auch keine al ten Gräben aufreißen. Deswegen ist für uns das Votum des Kreises wichtig. Es ist nicht zwingend ein Votum des Kreis tags notwendig, sondern wir haben darauf abgestellt, dass wir vom Kreis einen entsprechenden Antrag bekommen.
Zu Ihrer Frage ist zu sagen: Es gibt eben keine Frist nach hin ten. Insoweit gilt: Wenn wir eine andere Meldung aus dem Kreis erhalten, als wir sie bisher haben, würden wir natürlich dieses Votum, diesen Wunsch, diesen Antrag entsprechend an den Bund weitergeben.
(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Herzlichen Dank! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Oder ein zusätzli ches Kennzeichen anbringen lassen!)
Der Kreis weigert sich nicht, sondern hat im Kreisparlament, im Kreistag, ein fast einstimmiges Votum abgegeben. Das erwähne ich nur ne benbei.
Eine Frage, Frau Staatssekretärin: Wenn Backnang grünes Licht für die Wiedereinführung des Kennzeichens BK erhiel
te, hätten dann auch die Bürgerinnen und Bürger des ehema ligen Limpurger Landes mit Gaildorf, die früher das Kennzei chen BK hatten, wieder die Möglichkeit, das Altkennzeichen BK zu beantragen?
Erst einmal müssen die rechtlichen Fragen geklärt werden, die in Bezug auf das Kennzeichen BK noch bestehen, die ich vor hin schon geschildert habe. Danach würde ich mich dann gern der von Ihnen genannten Frage nähern.