Protocol of the Session on October 11, 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauchte eigent lich gar nicht mehr so viel zu sagen, aber ich will den Fokus trotzdem noch einmal auf die Spielhallen legen.

Wir befinden uns auf einer schwierigen Gratwanderung in Be zug auf die Ordnungspolitik. Einerseits müssen wir ein aus reichendes Glücksspielangebot vorhalten, und andererseits müssen wir das Glücksspiel natürlich in legalen Bahnen len ken. Aber wir dürfen uns nicht zum Zuhälter der Spielsucht machen.

Ich will noch einmal auf ein paar Daten dazu eingehen, was Spielsucht verursacht, was sie bedeutet, und die Zahlen, die wir in Baden-Württemberg haben, nennen.

Der Gemeindetag hat folgende Zahlen veröffentlicht – ich will es noch einmal deutlich machen –: In den letzten sechs Jah ren ist die Anzahl der Spielhallen auf 1 500 in 930 Städten und Gemeinden gestiegen. Allein in Stuttgart hat sich die Zahl auf 136 Spielhallen verdoppelt.

In der gesamten Bundesrepublik befinden sich 240 000 Auto maten im Spielbetrieb. Dem stehen mindestens 260 000 Spiel süchtige gegenüber. Insgesamt – das hat die Universität Lü beck festgestellt – werden 530 000 Menschen in ihrem Leben einmal spielsüchtig.

Gerade das Glücksspiel in den Spielhallen ist die gefährlichs te Variante. Aus diesem Grund möchte ich darauf noch ein mal detailliert eingehen. Das Glücksspiel in Spielhallen ist Einstiegs- und Enddroge. Es findet kein weiteres Glücksspiel oder keine weitere Sucht in anderen Spielarten statt.

Warum ist das so gefährlich? Wissenschaftler haben Folgen des festgestellt: Eine zentrale Rolle spielt der Botenstoff Do pamin. Dieses Glückshormon wird bei jedem Spiel vermehrt ausgeschüttet. Mit der Zeit reicht aber schon das Spiel. Es reicht schon die Erwartung auf den Gewinn. Es reicht schon das Spiel selbst. Damit beginnt bei den Spielern die Wahrneh mungsstörung. Schon allein das Spiel reicht aus, um sie zu be friedigen, schon allein das Spiel bedeutet Lust für sie. Damit wird das Spiel im Grunde zum Selbstzweck. Es wird im Grun de nicht mehr wahrgenommen, dass kein Gewinn entsteht. Damit entsteht in entscheidender Weise eine Spirale nach un ten: Verarmung, Verwahrlosung, gesundheitliche Schwä chung, Kriminalität. Am Ende steht zum Teil der Suizid.

Meine Damen und Herren, ich will auch noch etwas zu den gesellschaftlichen Kosten sagen. Die Universität Hohenheim hat festgestellt, dass im Zusammenhang mit Spielsucht jähr lich Schäden in einer Summe von 326 Millionen € auftreten. Die Universität Hamburg hat alle Schäden – nicht nur die The rapiekosten, nicht nur die Hilfen, nicht nur die kriminellen Handlungen, sondern auch die privaten Kosten – mit einbe zogen und spricht von 40 Milliarden €.

Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen für sich. Der Gesetzentwurf – die Ministerin hat es schon deutlich ge macht – geht in entscheidender Weise darauf ein, dass wir Suchtprävention betreiben müssen.

Wir waren zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs in Kraich tal. Dort gibt es eine Therapieeinrichtung, die sich vor allem mit Süchten befasst, und zwar insbesondere natürlich auch mit der Spielsucht.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Wir haben dort mit zwei Patienten gesprochen: Der Einstieg findet in den Gaststätten statt. Da haben wir noch eine Lücke. Der Bund muss also eine Spielordnung erlassen, die der For derung umfassend Rechnung trägt, dass Gaststätten nicht zu Spielhallen werden dürfen. Diese Entwicklung beobachten wir im Moment sehr stark, und dem müssen wir entgegenwir ken. Ich denke, Gaststätten dürfen keine Spielhallen werden, sondern sie müssen Gaststätten bleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Es kann nicht sein, dass Gaststätten nur deshalb eröffnet wer den, damit sie später zu Spielhallen werden.

Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass uns dieser Ge setzentwurf vorliegt. Einiges muss vielleicht noch nachjus tiert werden; hierfür will ich nur ein Beispiel nennen:

Die Mitarbeiter von Spielhallen sollen geschult werden. Aber die Rede ist dabei von acht Stunden, und diese Schulung soll dann drei Jahre vorhalten. Ich meine, man kann Angestellte oder Hilfskräfte in Spielhallen nicht zu Hilfstherapeuten ma chen, indem man sie acht Stunden lang schult. Ich denke, da müssen wir noch einiges tun. Auch die Fähigkeit und die Be fähigung der Spielhallenbesitzer in Bezug auf das Thema Spielsucht müssen wir natürlich ebenfalls überprüfen und überwachen.

Nur unter diesen Voraussetzungen, denke ich, wird es uns ge lingen, das ehrgeizige Konzept, das der Absicht dient, die Spielsucht zu verhindern, zu realisieren und es auch für die Zukunft zum Tragen zu bringen.

Ich möchte zum Schluss einen Satz von Friedrich Schiller zi tieren:

Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.

Wir wollen, dass die Menschen spielen – aber nicht im Sinne von Glücksspiel, sondern im Sinne eines glücklichen Spieles.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Frey das Wort.

(Zuruf: Ja! Der ist immer so nett!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kol leginnen und Kollegen! Vor einem Jahr stand die Landesre gierung vor einer schwierigen Situation, nämlich der Situati on – –

(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Jetzt immer noch! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Jetzt noch mehr!)

Herr Kollege, Ihre Zwischenrufe zeigen, wie man eine Par tei dauerhaft unter 5 % halten kann.

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und Abgeord neten der SPD)

Wir hatten die Situation – um zum Thema zurückzukommen –, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur Unterschrift vorlag. Die Länder mussten unter einen Hut kommen, damit die Kohärenz hergestellt werden konnte; dies war nötig, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Folge zu leisten. Unterschriften von 15 Ländern haben wir im Dezember letz ten Jahres erreicht; wir haben diesem Glücksspieländerungs staatsvertrag hier zugestimmt, und mittlerweile ist auch Schleswig-Holstein auf dieser Linie.

Die Gratwanderung, die auch Herr Kößler angesprochen hat und die darin bestand, das Staatsmonopol und die Gewerbe freiheit in diesem Ausführungsgesetz in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, ist gelungen; es gibt nun eine klare Handhabe für unsere Kommunen und für unser Land, sodass wir nun beim Landesglücksspielgesetz vorankommen kön nen.

Das Land nutzt sein Monopol nicht in der Weise aus, dass ei ne neue Spielbank genehmigt würde und gleichzeitig die Auf lagen für Spielhallen verschärft würden. Wenn weitere Spiel banken kommen sollen, werden wir dies im Parlament bespre chen müssen, und dann wird das Parlament darüber entschei den, ob der richtige Zeitpunkt hierfür da ist oder nicht.

Als Sozialpolitiker, der selbst viele Jahre in der Suchtpolitik und in der Suchthilfe tätig war, weiß ich, dass im Fall von Suchtkrankheit nicht nur an die betreffende Person selbst zu denken ist, sondern dass in der Regel ganze Familien in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Wenn Sie davon aus gehen, dass in Deutschland pro Jahr Spieleinsätze in Höhe von 25 Milliarden € über die Tische gehen, können Sie die Dimen sionen errechnen. Kollege Kößler hat es bereits gesagt: Die Studie der Uni Hohenheim geht von 326 Millionen € an sozi alen Kosten aus, die auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Deswegen muss der Staat ein besonderes Augenmerk darauf legen, hier regulierend einzugreifen, so, wie dies das Landes glücksspielgesetz nun auch vorgibt.

Der Spieler- und Jugendschutz hat für uns immer im Vorder grund gestanden, sodass dieses Gesetz auch an Glaubwürdig keit gewinnt. Wenn 80 % der Spielsüchtigen an Automaten hängen bleiben, dann müssen die Spielhallen besonders ins Visier genommen werden.

Die Kommunen haben eine weitere Möglichkeit, hier steu ernd einzugreifen und die Dichte betreffend Spielhallen etwas

aufzulockern. Unser vehementer Einsatz für den Abstand von 500 m, den wir als unbedingt nötig erachten, hat wesentlich dazu beigetragen. Wir denken, dass 250 m zu wenig sind. Die se Regelung wird noch um eine Sperrzeitregelung ergänzt, die eindeutig ist und keine Ausnahme vorsieht. Danach ist zwi schen 0:00 und 6:00 Uhr kein Spiel zulässig.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das Sozialkonzept muss sicherlich noch im Detail ausgear beitet werden. Es ist klar – das hat die Ministerin dankenswer terweise klargestellt –: Es geht nicht darum, Hilfstherapeuten zu schaffen, sondern es geht darum, die Schnittstelle zwischen dem sogenannten Suchtort und dem Suchthilfesystem zu be reinigen, damit die Menschen von dem Ort, an dem der Ver ursacher ist, den Weg zu dem Hilfesystem in der Stadt finden, durch das der Süchtige Hilfe bekommen kann. Wir haben mit den kommunalen Suchtbeauftragten Menschen vor Ort, die diese Koordination in den Landkreisen und den Städten über nehmen müssen.

Noch einmal zurück zu den Automaten. Wir haben da natür lich nicht so viel Einfluss hinsichtlich der Spielverordnung auf Bundesebene. Wir sind von dem liberalen Minister Philipp Rösler, der beim ersten Entwurf der Spielverordnung weit hin ter unseren Ansprüchen zurückgeblieben ist, etwas enttäuscht. Man entdeckt keine Spur von Schutzgedanken. Hier müssen wir noch nacharbeiten, und wir hoffen, dass er in dieser Sa che noch auf den rechten Weg gebracht wird, damit unserem Votum, das von dem Landesglücksspielgesetz ausgeht, näm lich einen guten Schutz für Spielerinnen und Spieler und für Jugendliche zu gewährleisten, entsprochen wird.

Ich denke, wir haben in Baden-Württemberg mit einem prak tikablen und konsequenten Gesetz eine gewisse Vorreiterrol le eingenommen. Unser Dank geht an die beteiligten Minis terien.

Danke.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Kollegen Wahl das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Durch den vorgelegten Entwurf eines Landesglücksspielgesetzes soll der Glücksspielände rungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2011 beschlossen haben und dem – das ist wirklich sehr positiv – nach dem dortigen Regierungswechsel auch Schleswig-Holstein beigetreten ist, in Landesrecht umgesetzt werden.

Ein zentrales Ziel dieses Staatsvertrags ist es, Glücksspiel sucht und Wettsucht effektiv zu bekämpfen. In diesem Ent wurf eines Landesglücksspielgesetzes wird dem Staatsvertrag sehr gut Rechnung getragen.

Die Begrenzung und die strenge Kontrolle von Glücksspiel sehe ich als einen Teil des Allgemeininteresses unserer Ge sellschaft. Eine Studie der Universität Hohenheim hat die Fol gekosten der Glücksspielsucht in Deutschland für das Jahr 2008 auf 326 Millionen € geschätzt. Das heißt auf gut Deutsch: Unsere Gesellschaft muss dafür zahlen, dass mit der

pathologischen Abhängigkeit von Menschen Geld gemacht wird. Deswegen müssen wir die Prävention stärken und An reize zum übermäßigen Spielen eindämmen.

In Deutschland leiden Hunderttausende Menschen an Spiel sucht, in Baden-Württemberg sind es fast 40 000. Wir haben es dabei mit einer schlimmen Krankheit zu tun, die Existen zen und ganze Familien zerstören kann. Spielsucht kann das Leben der Betroffenen bestimmen. Es kann zur Entfremdung von Freunden und Familien kommen, zum vollständigen Rückzug aus der Gesellschaft bis hin zu Depression oder gar Suizid.

Das Landesglücksspielgesetz hat hierzu vernünftige Regelun gen gefunden, die die Prävention verbessern, ohne irgendje manden zu entmündigen. Wir wollen die Ballung von Spiel hallen verhindern. Dazu gehören der Wegfall von Mehrfach konzessionen und der vorgegebene Mindestabstand von 500 m sowohl zwischen den Spielhallen als auch zu Einrichtungen für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen. Damit schützen wir auch viele Kommunen u. a. vor der Verschande lung ihrer Innenstädte und stärken ganz konkret den Jugend schutz vor Ort. Wir brauchen nicht wie in Las Vegas eine Spielhalle neben der anderen,

(Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU)

denn wir wollen nicht, dass Spieler auf die Idee kommen, zu versuchen, ihr eben verlorenes Geld in der nächsten Spielhal le zurückzubekommen, und sich noch tiefer in den Teufels kreis von Gewinnversprechen, Sucht und finanzieller Not stür zen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)