Protocol of the Session on October 11, 2012

Mit dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den wir im Juni ratifiziert haben – andere Länder haben ihn natürlich auch ratifiziert –, halten wir – das ist, denke ich, eine wesent liche Aussage – am Glücksspielmonopol fest, öffnen aber zu gleich den Markt für bundesweit 20 private Anbieter von Sportwetten, Stichwort Dienstleistungsrichtlinie.

Das Land Hessen ist seit wenigen Wochen dabei, die Unter lagen der Interessenten – die gibt es natürlich – in einer ers ten Stufe des Vergabeverfahrens auszuwerten. Wir waren uns, glaube ich, hier auch einig, worauf ein großer Schwerpunkt gelegt werden muss: schlicht und ergreifend auf die Zuverläs sigkeit derer, die sich um Lizenzen bewerben.

Wir haben uns die Entscheidung – das will ich jedenfalls für Grün und Rot schon sagen – bei der Lockerung des Sportwet tenmonopols durchaus nicht leicht gemacht, weil damit schon eine Richtungsänderung verbunden ist. Dennoch stehe ich jetzt zu dem, was wir auf den Weg gebracht haben. Denn es

ist so, meine Damen und Herren – das sollten wir bei den Dis kussionen, auch bei den strittigen, nicht vergessen –: Glücks spiel ist kein Produkt wie jedes andere. Glücksspiel kann nicht bedenkenlos den freien Kräften des Marktes überlassen wer den.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Denn alle Studien, alle Erkenntnisse, die wir haben, machen doch deutlich: Der beim Glücksspiel in Aussicht gestellte, ver meintlich schnell erzielbare Gewinn und die spannungsgela dene Umgebung in Erwartung eines Gewinns und des Spiel ausgangs machen das Wetten und das Tippen unter Einsatz von Geld außerordentlich riskant.

Für die Mehrheit der Spieler – das sehe ich übrigens auch so – mag Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen sein. Aber es ist einfach so: Tag für Tag nimmt die Anzahl der Menschen zu, für die Glücksspiel gerade auch in Spielhallen ein ernst haftes Problem darstellt. Für manche ist es ein ruinöses Un terfangen, sich in Spielhallen zu begeben.

Die Auswirkungen sind deutlich spürbar. Sie nehmen spürbar zu: für den Einzelnen, für die betroffenen Familien, für das soziale Umfeld, in dem man sich bewegt hat, und nicht zu letzt auch für die Gesellschaft, denn die gesellschaftlichen Folgen haben wir alle wieder gemeinsam zu tragen.

Die Baden-Württemberg-Studie zum pathologischen Glücks spiel hat gezeigt, dass Menschen, die einer Glücksspielsucht gefährdung ausgesetzt sind, gerade auch in Spielhallen mas siv anzutreffen sind. Man hat bisher das Verhalten von rund 470 pathologisch geprägten Glücksspielern ausgewertet. Man kann sagen: 90 % dieser Menschen sind in Spielhallen beim Automatenspiel anzutreffen.

Um diese Spieler zu schützen, meine Damen und Herren, ist es auch wichtig, dass wir in Spielhallen – das ist eines der Kernziele unseres Gesetzentwurfs – eine Spielersperre ermög lichen.

Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass bestimmte Glücksspielarten gerade für junge Leute besonders attraktiv sind. Hierzu zählen vor allem natürlich, weil junge Menschen eine Affinität zum Sport haben, Sportwetten. Gleich hier um die Ecke am Charlottenplatz kann man um die Mittagszeit be obachten – vielleicht haben Sie einmal die Gelegenheit dazu; man muss ja nicht unbedingt hineingehen –, dass Jugendliche in die Räume von Sportwettenanbietern strömen.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Sie spielen unter Einsatz ihres oder wessen Geldes auch im mer an diesen flimmernden Bildschirmen und können sich kaum mehr davon losreißen.

Deshalb müssen wir dafür sorgen – das ist keine Frage; auch das machen wir mit unserem Gesetzentwurf –, dass die An forderungen des Jugendschutzes unbedingt eingehalten wer den. Der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaf ten, vor einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Glücksspiels – die gibt es nämlich auch; wir haben uns ein mal interessante Studien z. B. der Polizei in Nordrhein-West falen angeschaut, was die Manipulation an diesen Automaten

anbelangt, nicht nur seitens der Spieler, sondern überwiegend auch seitens der Aufsteller – und vor einer Zahlungsunfähig keit des Veranstalters sind dabei ebenso wichtig wie der Spie lerschutz, den wir in den Mittelpunkt stellen.

Es kann, meine Damen und Herren, auch in diesem Bereich nicht gelten, dass die im Glücksspiel erzielten Gewinne pri vatisiert werden und die Allgemeinheit die Folgen, die daraus entstehen, zu tragen hat.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag liefert uns jetzt länderübergreifend – das ist auch wichtig – den ordnungspo litischen Rahmen, den wir brauchen, um im Glücksspielrecht die entsprechenden Schranken zu setzen.

Ich möchte die Kernziele nochmals stichwortartig in Erinne rung rufen.

Wir haben die feste Absicht, Glücksspielsucht zu verhindern und Glücksspielsucht dort, wo es sie schon gibt, zu bekämp fen oder ihr entgegenzuwirken.

Wir wollen den Jugend- und den Spielerschutz gewährleisten.

Wir möchten auch den natürlichen Spieltrieb – auch das ge hört zur Wahrheit: es gibt einen natürlichen Spieltrieb der Be völkerung – in geordnete Bahnen lenken und überwachen.

Eines der Hauptziele wird auch sein, jedenfalls zu versuchen, unerlaubtes Glücksspiel einzudämmen.

Mit dem Landesglücksspielgesetz treffen wir die für BadenWürttemberg erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Die ses Gesetz regelt vor allem auch das Verfahren und die Vor aussetzungen für glücksspielrechtliche Erlaubnisse.

Darüber hinaus enthält das Gesetz in Erfüllung des staatsver traglich normierten Spielerschutzes Regelungen zur Einrich tung und zum Betrieb des im Staatsvertrag vorgegebenen übergreifenden Sperrsystems, das ab Juli kommenden Jahres – auch das hatten wir hier diskutiert und besprochen – von Hessen aus geführt wird. Selbstverständlich werden auch die staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und die Spielbanken des Landes daran teilnehmen. Die Spielhallen – das wird eine der Diskussionen sein, die wir, denke ich, im Verfahren noch zu führen haben – werden ebenfalls ange schlossen. Das Spielersperrsystem wird auf die Festquoten wetten der Buchmacher ausgeweitet.

Ich denke, jedenfalls die meisten in diesem Haus sind sich ei nig, dass nur ein flächendeckendes Sperrsystem sicherstellt, dass süchtige Spieler, suchtgefährdete Menschen insgesamt wirksam von der Teilnahme an allen besonders gefährlichen Glücksspielen ausgeschlossen sind. Damit setzen wir auch ei ne der Kernforderungen der Spielsuchtexperten in die Tat um.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Die Regelungen der bisherigen Spielbankengesetze und die Vorgaben des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags sind, an die heutige Zeit angepasst, in den Entwurf des Landes glücksspielgesetzes aufgenommen worden. In diesem Kon text ist, glaube ich, Folgendes zu sehen: Einerseits passen wir die Steuer- und Abgabenregelungen bezüglich der Spielban

ken entsprechend an. Wir regeln die abgabenrechtliche Be handlung von Falschgeld – auch das kommt dort an – in den Spielbanken und natürlich auch in den Spielhallen. Wir regeln das Spielbankenkonzessionsverfahren neu. Wir erweitern die Konzessionsdauer für die Spielbankenerlaubnisse auf maxi mal 15 Jahre.

Diese Aktualisierung insbesondere der spielbankenrechtlichen Vorschriften ist nötig, da sich in den zurückliegenden Jahren auch im europäischen Raum, was die Technisierung und er forderliche Investitionssummen anbelangt, einiges verändert hat.

Stichwortartig erwähne ich noch: Mit diesem Gesetz regeln wir, dass zukünftig maximal 600 Wettvermittlungsstellen im gesamten Land Baden-Württemberg betrieben werden kön nen. Wir regeln zudem die Zahl der Spielhallen. Insbesonde re mittelgroße Städte und Großstädte warten seit Langem auf eine solche Regelung. Diese bringen wir jetzt auf den Weg, insbesondere auch mit dem Ziel, die Zahl unerlaubt betriebe ner Spielhallen zu verringern. Wir werden Abstandsregelun gen einführen und Mehrfachkonzessionen nicht zulassen. Wir wollen auch nicht zugelassene Veranstalter von Pferdewetten daran hindern, ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Zu den Stichworten Sozialkonzepte und Suchtgefahren wird, Frau Präsidentin, die Kollegin Altpeter noch eine kurze Er klärung abgeben.

Meine Damen und Herren, mit dem im Entwurf vorliegenden Landesglücksspielgesetz bündeln wir die Regelungen zu den Spielbanken, zu den Spielhallen und zu den Pferdewetten. Wir leisten damit, denke ich, auch einen Beitrag zum Bürokratie abbau. Vor allem bleibt es unser Ziel, eine hohe Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, was das Glücksspiel anbe langt, herzustellen.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir sind uns weitestge hend einig, dass es wichtig ist, dieses Landesglücksspielge setz zu erlassen. Auch die Unternehmer und die Verbände wis sen dies natürlich. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. 58 Stellen haben wir eingeladen: kommunale Landesverbände, Sozialverbände, Kirchen, Unternehmensverbände. All diese hatten Gelegenheit, sich zu äußern. 32 haben von dieser Ge legenheit Gebrauch gemacht. Die Argumente wurden vorge tragen. Wir haben sie bewertet und, soweit sie sich auf das Landesglücksspielgesetz beziehen, zumindest teilweise noch in den Gesetzentwurf einfließen lassen.

Aber es gibt natürlich Differenzen, es gibt Divergenzen. Bei diesem Themenbereich gibt es auch höchst persönliche Stand punkte; keine Frage. Da haben Unternehmensverbände logi scherweise auch andere Ansichten als z. B. Suchthilfeverbän de und Sozialverbände.

Aber ich denke, wir haben mit diesem Gesetz eine ausgewo gene, eine in Balance befindliche Regelung geschaffen. Ich jedenfalls bin mit dem Ergebnis zufrieden. Es war viel Arbeit dafür erforderlich. Wenn Sie den Aktenordner an meinem Platz sehen, dann wissen Sie, wie umfangreich dieses Landes glücksspielgesetz ist, welche Vorarbeit geleistet werden muss te.

Ich bitte Sie heute schon wohlwollend um Prüfung dessen, was wir vorgelegt haben. Ich freue mich auf die Diskussion,

die wir im Ausschuss sicherlich noch haben werden. Ich ha be aber die Hoffnung, dass wir dieses Landesglücksspielge setz in der Zweiten Beratung mit breiter Mehrheit verabschie den können.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für eine weitere Begrün dung erteile ich das Wort Frau Ministerin Altpeter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf trägt sehr deutlich ei ne suchtpolitische Handschrift. Denn wir haben für alle An bieter von Glücksspielen – egal, ob Toto-Lotto, Gewinnspar lose, Pferde- und Sportwetten, Spielhallen oder Spielbanken – sehr umfangreiche Anforderungen und Vorgaben getroffen.

Das Kernstück hierzu ist § 7 – Sozialkonzept – des neuen Lan desglücksspielgesetzes. Dieser Paragraf verpflichtet alle An bieter von Glücksspielen, sich in ihren Betrieben umfassend um das Thema „Suchtprävention und Spielerschutz“ zu küm mern. So müssen künftig beispielsweise alle Glücksspielan bieter ein Sozialkonzept vorlegen, in welchem der Aufsichts behörde dargelegt wird, welche Personen für den Spieler schutz verantwortlich sind und durch welche Maßnahmen pro blematisches oder pathologisches Glücksspiel verhindert wer den kann.

Dieses Sozialkonzept ist eine Selbstverpflichtung der Glücks spielanbieter, denn sie legen hierdurch für ihre Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter verbindliche Vorgaben und Verfahrensab läufe fest und geben damit auch Handlungssicherheit. Die Standards für solche Sozialkonzepte wird das Sozialministe rium in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Praktikern ge meinsam festlegen.

Ein wichtiger Baustein des Konzepts sind Schulungen für al le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in direktem Kontakt zu den Glücksspielerinnen und -spielern stehen. In diesen Schulungen soll nicht nur gelernt werden, wo Glücksspiel sucht entsteht und wie problematisches Spielverhalten zu er kennen ist. Vielmehr soll vor allem trainiert werden, wie sol che Spieler und Spielerinnen richtig angesprochen und wie sie z. B. an Beratungsstellen weitervermittelt werden können. Es soll also neben der Fachkompetenz vor allem methodische Kompetenz zur Gesprächsführung erlangt werden. Denn selbstverständlich wollen wir die Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter in den Spielstätten nicht zu Therapeuten machen. Das ist nicht ihre Aufgabe, und das würde sie auch klar überfor dern.

Allerdings ist uns wichtig, ein Bewusstsein für die Gefahren des Glücksspiels zu schaffen und erwarten zu können, dass den Betroffenen im Bedarfsfall der Weg in eine kompetente Beratungseinrichtung gezeigt wird. Kompetente Beratungs einrichtungen sind in Baden-Württemberg grundsätzlich Suchtberatungsstellen, weil jede dieser Stellen in der Lage ist, Beratungen und Angebote für Glücksspielsüchtige zu machen. Das hat einen ganz bestimmten Grund. Glücksspielsucht geht häufig mit anderen Süchten einher: Alkohol und Tabak. Des wegen haben wir ganz bewusst darauf verzichtet, Doppel strukturen in der Beratungslandschaft aufzubauen, und haben

stattdessen die bewährten Beratungsstellen weiterqualifiziert, um auch den Bereich der Glücksspielsucht entsprechend ab zudecken.

Ich denke, insgesamt wird es uns mit diesem im Entwurf vor liegenden Gesetz gelingen, den Schutz der Spieler und der Spielsüchtigen weiter auszubauen. Ich freue mich auf die wei tere Diskussion und auch auf Ihre Zustimmung in der Zwei ten Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Kollegen Kößler das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauchte eigent lich gar nicht mehr so viel zu sagen, aber ich will den Fokus trotzdem noch einmal auf die Spielhallen legen.