Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zur Vorberei tung meiner heutigen Rede habe ich das Protokoll der Land tagssitzung am 19. Juli 2012 gelesen und festgestellt: Alles, was schon damals Thema war, gilt heute noch unverändert. Es freut mich, dass über alle Fraktionen hinweg eine breite Einigkeit herrscht, einen Gesetzentwurf insbesondere des Ver kehrsministeriums zu unterstützen.
Der vorberatende Ausschuss, der Verkehrsausschuss, hat ein stimmig die Verabschiedung empfohlen. Die Rückmeldungen, die ich aus den Reihen des THW und der Feuerwehr, aus mei nem Wahlkreis und aus dem ganzen Land bekommen habe, bringen eindeutig und einhellig zum Ausdruck, dass der vor liegende Gesetzentwurf eine gute Regelung beinhaltet und dass dem Gesetzentwurf deshalb zugestimmt werden sollte.
Ich will betonen – das ist ganz wichtig –, dass mit der Aufhe bung des Fahrberechtigungsgesetzes ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung aller ehrenamtlichen Feuerwehrleute, THWAktiven und anderen Engagierten der Rettungsdienste geleis tet wird. Ich schließe hier – das wurde vorhin auch vom Kol legen Epple gesagt – die im freiwilligen sozialen Jahr Tätigen und diejenigen, die im Bundesfreiwilligendienst dabei sind, ebenfalls mit ein.
Wir reden nicht nur vom Bürokratieabbau, sondern wir ma chen ihn auch. Deswegen freuen wir uns, dass über diese bun desrechtliche Regelung die Möglichkeit geschaffen worden ist, auf dem Verordnungsweg die Fahrberechtigung im Ret tungswesen unbürokratisch zu regeln. Unverändert richtig und konsequent ist es, auf das Fahrberechtigungsgesetz zu ver zichten und auf dem Verordnungsweg eine Regelung für Ein satzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t zu tref fen.
Der Begriff „Feuerwehrführerschein für alle“ war bei der Ers ten Beratung noch ein Thema, das auch aus den Reihen der CDU angesprochen wurde. Man muss sicherstellen – das ist ganz wichtig –, dass gerade in Stresssituationen, wenn junge Fahrerinnen und Fahrer mit Sondersignal – Blaulicht und Mar tinshorn – zum Einsatz fahren, zum Schutz von ihnen selbst, aber natürlich auch gegenüber Dritten die notwendige Sicher heit am Steuer gewährleistet wird. Denn wenn man sich durch die Sondersignalregelungen einfach über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinwegsetzen kann und darf, müs sen natürlich die Sicherheit und eine qualifizierte Ausbildung ganz im Vordergrund stehen.
Auch wenn bei der Opposition eine große Einigkeit vorliegt, was den Inhalt angeht, so habe ich doch das Gefühl, dass man
an der Form herummacht, indem man sagt, es habe zu lange gedauert. Da geht es natürlich darum, den Verkehrsminister möglicherweise wieder zu kritisieren. Aber ich kann sagen: Dafür besteht überhaupt kein Grund. Denn die Regelungen für Einsatzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t sind schneller umgesetzt worden als die damaligen Regelun gen der Vorgängerregierung für Einsatzfahrzeuge bis zu ei nem Gesamtgewicht von 4,75 t. Man muss also auch hier klar sagen,
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein gu ter Tag für Baden-Württemberg. Denn wir gehen den Weg zum Feuerwehrführerschein konsequent weiter und schaffen heute eine Gesetzeshülse ab, derer es nicht mehr bedarf.
Ich denke, es war von Anfang an Konsens im Haus: Wer eh renamtlich Leben rettet, soll darauf vertrauen können, die not wendige Eignung zum Führen entsprechender Fahrzeuge schnell und kostengünstig zu erlangen. Der Bund hat nun die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens eröffnet. Eine ge setzliche Hülse ist nicht mehr nötig. Wir schaffen also ein al tes Gesetz ab und werden es alsbald durch eine Fahrberechti gungsverordnung ersetzen.
In dieser Frage gibt es keinen Dissens, weder auf Bundesebe ne noch auf Landesebene. Deswegen ist das ein gutes Signal für alle ehrenamtlich Tätigen. Alle freiwilligen Einsatzkräfte können darauf vertrauen, dass sie in Zukunft unkompliziert und nahezu kostenneutral eine Fahrausbildung für Einsatz fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 t erhalten kön nen.
Zum Zweiten – ich habe es schon angesprochen –: Wir heben ein Gesetz auf, ersetzen es durch eine Verordnung und leisten damit auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau.
Indem wir das alles tun, geben wir auch den freiwillig Täti gen den entsprechenden Rückenwind und das Signal: Wir ste hen hinter euch und hinter eurer Arbeit. Das Schönste an die sem Gesetzesvorhaben ist, dass es über alle Fraktionen hin weg in großer Einigkeit hier im Haus auf den Weg gebracht werden konnte. Dafür möchte ich mich auch bei meinen Vor rednern und den Fraktionen herzlich bedanken.
Bedanken darf ich mich auch bei Verkehrsminister Hermann für die solide Vorarbeit, für ein ausführliches Anhörungsver fahren, das auch offene Fragen ein Stück weit beantworten hilft in der Hoffnung, dass wir die Erkenntnisse dann bald in die Form einer Verordnung gießen können.
Ich bin mir sicher: Die Aufhebung des Gesetzes wird heute eine breite Mehrheit finden. Deswegen darf ich für meine Fraktion auch sagen: Wir stehen hinter den ehrenamtlich Tä tigen und werden der Gesetzesaufhebung selbstverständlich zustimmen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes sorgen wir nicht nur für schlankere Verwaltungsstrukturen, sondern wir ver bessern auch die Situation für unsere Freiwilligendienste, für die Feuerwehr, für den Katastrophenschutz, für das Techni sche Hilfswerk und für die Rettungsdienste.
Dank der Neuregelung des betreffenden Bundesgesetzes kön nen Ehrenamtliche bei den freiwilligen Feuerwehren und den Rettungsdiensten spezielle Fahrberechtigungen für Einsatz fahrzeuge bis 7,5 t statt wie bisher bis 4,75 t erwerben. Ange sichts der Herausforderungen unserer Freiwilligendienste ist dies ein wichtiger und richtiger Schritt. Ein Landesgesetz ent fällt und wird durch eine Landesverordnung ersetzt.
Im Ausschuss hat das Verkehrsministerium bestätigt, dass auch die sonstigen Freiwilligendienste in den Genuss der Son derregelung zum Erwerb des Führerscheins für Fahrzeuge bis 7,5 t kommen. Auch die Ausbildung für den sogenannten Feu erwehrführerschein ist bereits festgelegt, so die Information im Ausschuss.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ehrenamtlichen in unseren Frei willigendiensten die neue Möglichkeit aktiv in Anspruch neh men, zum Wohl aller Menschen in Baden-Württemberg.
Wir werden dieser Aufhebung des Gesetzes zustimmen und verbinden unsere Zustimmung mit einem herzlichen Dank an alle ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligendiensten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr ge ehrter Herr Epple, Sie haben ein schönes Bild gewählt: Alle haben am gleichen Schlauch gezogen. Wichtig ist allerdings, darauf zu achten, dass auch niemand draufsteht.
(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: In die gleiche Richtung! – Abg. Karl-Wil helm Röhm CDU: Das hängt vom Gewicht ab!)
Man muss in die gleiche Richtung ziehen, und es hängt vom Gewicht ab. – Ich will Ihnen sagen: Ein bisschen stehen Sie auf dem Schlauch,
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn wir bei Ihnen auf dem Schlauch stehen, kann es nie scha den!)
weil Sie schon zum zweiten Mal sagen, wir, die Landesregie rung, seien nicht schnell genug. Jetzt kann ich Ihnen aber sa gen: Man kann halt nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Die Aufhebung des Gesetzes ist die Voraussetzung dafür, dass wir eine Verordnung erlassen können. Deswegen kann sie jetzt noch nicht hier im Landtag vorliegen oder an der Öffentlich keit sein. Aber seien Sie sicher: Wir haben sie schon erarbei tet.
Zu Ihrer Frage: Wie geht es denn weiter, wie schnell geht es weiter? Wir werden vermutlich in 14 Tagen mit dieser Ver ordnung ins Kabinett gehen, und sie kann dann zum 1. De zember in Kraft treten. Das ist unsere Ankündigung.
Der zweite Punkt, der von mehreren Rednern immer wieder angesprochen worden ist, ist die Frage: Für wen gilt es? Wir werden per Erlass regeln, dass das freiwillige soziale Jahr wie auch die Bundesfreiwilligendienste gleichermaßen Berück sichtigung finden. Auch das ist, glaube ich, eine gute Rege lung, die alle unterstützen können. Uns ist es wichtig, dass wir mit dieser Regelung den Freiwilligen helfen, sehr kostengüns tig einen Führerschein für die angesprochenen Fahrzeuge zu machen. Es ist allerdings auch klar: Das gilt nur für die Eh renamtlichen und nicht für die Professionellen.
Wir gehen davon aus, dass die Organisationen selbstständig wählen, ob sie eine professionelle Ausbildung und Prüfung machen oder ob sie das in eigener Regie machen. Wir gehen außerdem davon aus, dass sie es sehr verantwortungsvoll ma chen – wir wollen, dass die jungen Leute keine Fahrfehler ma chen –, dass also durch eine gute Ausbildung das verantwor tungsvolle Führen dieser Fahrzeuge im Freiwilligendienst ge währleistet ist.
Sie sehen also, meine Damen und Herren: Alles ist auf gutem Weg. Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir doch über wiegend alle am gleichen Schlauch gezogen haben, auch in die gleiche Richtung. Übrigens haben wir das in einem Jahr geschafft, während es beim letzten Mal bei der Vorgängerre gierung anderthalb Jahre gedauert hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1960. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr und Infrastruktur, Drucksache 15/2331. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.