Wenn eine Kommune einen Flä chennutzungsplan aufstellt und Vorranggebiete ausweist, wel che Aufgaben hat dann der Regionalverband insbesondere dann, wenn sie dort Vorranggebiete ausweist, die vielleicht die Nachbargemeinde gar nicht haben möchte? Was tut der Regionalverband?
Sie wissen, dass der Re gionalverband mit den Vorranggebieten Flächen ausweist. Der Flächennutzungsplan weist zusätzliche Flächen aus. Wenn der Flächennutzungsplan offengelegt wird bzw. es dann zur Dis kussion kommt, wird die Stellungnahme des Regionalver bands natürlich mit abgefragt. Da kommt dieses Gegenstrom prinzip, das ich Ihnen vorhin erklärt habe.
Dann kann der Regionalverband nämlich sein großes Wissen mit in diesen Flächennutzungsplan einbringen. Ich denke, das ist eine tolle – – Eine Gegenstromanlage geht nach oben und nach unten. Das geht aber auch in der Gemeinschaft. Daher hoffe ich, dass ich Ihre Bedenken habe ausräumen können,
dass die Regionalverbände bei den Kommunen und umge kehrt die Kommunen bei den Regionalverbänden gut aufge hoben sind. Deswegen: Lassen Sie uns das Ganze anpacken. Gemeinsam sind wir stark.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor knapp einem Jahr im Bund in einem großen parteipolitischen Konsens die Energiewende beschlossen. Wer aussteigt, muss auch an an derer Stelle einsteigen. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir morgen aufgrund der vorgezogenen Initiative über das The ma Solarförderung diskutieren und heute über den Ausbau der Windenergie
sowie darüber debattieren, dass die Landesregierung die not wendigen gesetzgeberischen Voraussetzungen dafür schafft.
Der entscheidende Punkt ist – das ist schon vorgetragen wor den, auch von der Frau Staatssekretärin –, dass wir die Ände rung des Landesplanungsgesetzes angehen müssen. Denn ei nes ist klar – Herr Groh, ich frage mich, wie Sie in den letz ten Jahren die Realität wahrgenommen haben –: Baden-Würt temberg ist mit Abstand Schlusslicht unter allen Flächenlän dern, was den Ausbau der Windenergie angeht. Dafür gibt es einen politischen Grund, nämlich dieses Landesplanungsge setz, auf dessen Basis wir inzwischen über 99 % Ausschluss fläche und nur knapp 1 % Vorrangfläche haben, wobei auch diese Vorrangfläche an vielen Stellen für die Windenergieer zeugung nicht geeignet ist. Ich glaube, es kann nur richtig sein, an dieser Stelle eine Änderung vorzunehmen. Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung dies angeht.
Dass auch mehr möglich ist, ist offensichtlich. Hier hat nie mals jemand das Land Baden-Württemberg mit Niedersach sen oder mit Schleswig-Holstein verglichen, in denen es ja wirklich windhöffigere Gebiete gibt und wo der Ausbau der Windenergie noch mehr Perspektiven hat als in Baden-Würt temberg. Aber ein mit Baden-Württemberg in etwa vergleich bares Land ist z. B. Rheinland-Pfalz. Ich verstehe nicht, wa rum der Anteil der Windkraft an der Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg 0,7 % beträgt, während er in Rheinland
Pfalz bei 8,6 % liegt. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn in Rheinland-Pfalz schon heute 8,6 % möglich sind, dann sind 10 % in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 auf jeden Fall drin – in meinen Augen sogar noch ein Stück mehr.
Deswegen ist es richtig und notwendig, die gesetzgeberischen Grundlagen dafür zu schaffen, wie das hier im Augenblick ge tan wird.
Was muss passieren? Ich hatte bereits die große Problematik der Schwarz-Weiß-Lösung angesprochen. Wir müssen zwei Dinge in Angriff nehmen.
Erstens müssen wir – unabhängig davon, ob auch eine WeißGrau-Lösung oder eine Schwarz-Weiß-Grau-Lösung heraus kommen wird – die aktuellen Regionalpläne, die Teilpläne Wind, an dieser Stelle aufheben. Das dauert leider alles ein bisschen mit den entsprechenden Prüfungen. Die Frau Staats sekretärin hat die strategische Umweltprüfung angesprochen. Das ist jetzt aber gemacht worden, und darüber sind wir na türlich froh.
Zweitens – das ist auch klar, auch wenn das bedauerlich ist, denn wir würden die ganze Sache gern schon jetzt direkt ins Laufen bringen – brauchen die Planungsträger, die in Zukunft die Entscheidungen treffen, also die Regionalverbände und die Kommunen, eine bestimmte Vorlauffrist. Deswegen glau be ich, dass der 31. Dezember 2012 bzw. der 1. Januar 2013 ein guter und vernünftiger Kompromiss ist. Es gibt ja dann noch weitere Möglichkeiten für die Kommunen, die Dinge in ihrer Flächennutzungsplanung zu schieben. Sie haben das an gesprochen, Herr Groh.
Ich möchte aber noch eines ansprechen, weil hier immer so getan wird, als ob jetzt an jeder Stelle Windräder entstehen könnten. Es gibt zwei Gründe, warum das nicht der Fall ist.
An diesen Stellen kann nicht gebaut werden. Genau aus die sem Grund ist es richtig, dass das Umweltministerium im Au genblick einen neuen Windenergieerlass herausbringt, in dem es diese ganzen Dinge bündelt, in dem es Wert darauf legt, dass man nicht pauschal sagt: im Wald nicht, dort nicht und da nicht, in Naturparks nicht. Letztlich geht es nämlich um den materiellen Schutz der Natur und der Landschaft und nicht um pauschale Verbote in Naturparks oder in Wäldern insge samt, wie wir das von der vorherigen Landesregierung kann ten.
Das Zweite ist – das ist schon mehrfach angesprochen wor den –, dass im Augenblick die Kommunen die Planungsmög lichkeit haben. Die Kommunen haben jederzeit die Möglich keit, Windkraftplanungen an bestimmten Orten zu verhindern. Das Einzige, was sie machen müssen – aber das muss man ih nen auch abverlangen –, ist, dass sie dafür an anderer Stelle Windkraftnutzung ermöglichen und dort entsprechende Vor ranggebiete ausweisen. Ich weiß nicht, was da das Problem sein soll. Wir haben die Möglichkeit, um das eventuell groß flächiger und flexibler zu machen, dies mit Verwaltungsver bünden in einem größeren Verbund mit mehreren Gemeinden zu tun,
wenn man bestimmte Bereiche ausschließen möchte. Aber man muss dann an anderer Stelle eine Positivplanung machen. In der Vergangenheit hatten wir nur Negativplanungen. Da gab es natürlich auch keine Konflikte zwischen Kommunen. Da haben Sie recht. Wenn wir sagen: „Da geht es nicht, da geht es nicht und dort geht es nicht“, dann ist es kein Wunder, Herr Kollege Groh, dass wir heute bei einem Anteil der Wind energie an der Stromerzeugung von 0,7 % sind und die Ener giewende an diesem zentralen Punkt in Baden-Württemberg stockt.
Ich denke, die grundsätzliche Linie ist richtig. Möglicherwei se gibt es noch manche Einzelpunkte zu diskutieren; dafür ha ben wir in der nächsten Woche die Anhörung im Ausschuss. Hierbei ist auch Gelegenheit, über die noch offenen Punkte, etwa bezüglich der Genehmigungsverfahren, ins Gespräch und in die Diskussion zu kommen. Ich glaube, dass wir das sehr gut und mit breiter Bürgerbeteiligung gemacht haben, und erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Regional konferenzen der beteiligten Ministerien, die das sehr positiv gestaltet haben. Ich bin überzeugt, wir sind hier auf einem gu ten Weg.
Die Energiewende umfasst eindeutig mehr als den Ausbau der Windenergie, aber sie wird nur dann gelingen, wenn wir im Wärmebereich, aber vor allem auch im Strombereich unsere Energie in Zukunft zu wesentlichen Teilen – die Zielrichtung für die Landesregierung ist ein Anteil der regenerativen Ener gien an der Stromerzeugung von 90 % bis zum Jahr 2050 – aus erneuerbaren Energiequellen gewinnen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Der Ausbau der Windenergie ist ein Anlie gen, das wir unterstützen und das auch der vormalige Wirt schaftsminister Ernst Pfister aktiv und mit Nachdruck betrie ben hatte – nicht zuletzt durch den vom Wirtschaftsministeri um entwickelten Windatlas.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Aber nicht sehr erfolg reich! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Er hatte keine Unterstützung!)
Mehr Windenergie in Baden-Württemberg bedeutet auch mehr Wertschöpfung und mehr Dienstleistungen im Land,
Mittelstand, genau. – In der kommenden Woche findet die öffentliche Expertenanhörung zum Gesetzentwurf statt.
Diese wollen wir auch dazu nutzen, Themen anzusprechen, die aus der Sicht der FDP/DVP-Landtagsfraktion vor einer abschließenden Festlegung noch eingehender erörtert werden sollten.