Protocol of the Session on March 7, 2012

Aber einen Satz kann ich mir doch nicht verkneifen. Ich fin de das Niveau und den Stil, der hier in diesem Hohen Haus vor allem von Ihnen gepflegt wird, unerträglich und eigent lich peinlich angesichts dessen, dass das eine öffentliche De batte ist.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Klaus Herrmann CDU: Sie vertragen Kritik nicht! Daran liegt es!)

Sie handeln, glaube ich, ausschließlich nach dem Motto „Auch eine negative Schlagzeile ist eine Schlagzeile“. Eine andere Erklärung gibt es nicht. Sie müssen sich einmal auf Inhalte konzentrieren, damit Sie im nächsten Landtag vielleicht wie der vertreten sind. So werden Sie es bestimmt nicht mehr sein.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Lesen Sie mal Ihre Protokolle nach! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Hochmut kommt vor dem Fall, Frau Kollegin!)

Liebe CDU-Kollegen, das Lebensarbeitszeitkonto haben wir im Gegensatz zu Ihnen nicht abgeschafft. Sie haben damit, als Sie an der Regierung waren, ohne Rechtsgrundlage angefan gen. Dann gab es ein ewiges Hin und Her. Ohne Rechtsgrund lage wollten Sie das erst einmal zwangsweise machen. Dann haben Sie gemerkt, dass das nicht geht. Dann ging es um die freiwillige Basis. Nun haben Sie in den letzten Haushaltsbe

ratungen, also vor wenigen Wochen, hier den Antrag für ein Lebensarbeitszeitkonto mit einem Einsparvolumen allein für dieses Jahr von 50 Millionen € eingebracht; 2018 wären es 160 Millionen €. Das zeigt wieder einmal, dass Sie noch im mer nicht begriffen haben, was nachhaltige Finanzpolitik ist. Das ist nämlich wieder einmal Pump,

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt könnte man etwas sagen, aber das wäre dann wieder frauenfeind lich!)

zinsloser Kredit von den Beschäftigten dieses Landes. Sorry, das ist so.

Wir haben gesagt, wir wollten dieses Lebensarbeitszeitkonto im Gespräch, im Dialog mit den Personalvertretungen fort führen, weil es die Flexibilität gewährleistet, die die Beschäf tigten in der Familienphase, zur Pflege, zur Kindererziehung usw. brauchen. So können sich die Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter des Landes ihre Arbeitszeit flexibel gestalten, aber im Gegensatz zu Ihren Plänen geschähe dies ohne finanzielle Auswirkung; denn das wäre nur auf Pump.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin Aras, gestatten Sie ei ne Zwischenfrage?

Nein, ich möchte das zu En de führen.

Dann zu den Rekordeinnahmen. Es ist schön, wenn wir hier immer wieder an die Rekordeinnahmen erinnert werden. Das ist richtig.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist auch erforderlich!)

Der Herr Staatssekretär hat es schon ausgeführt: Auch im Bund gab es Rekordeinnahmen. Wir sind ja nicht die alleini gen Empfänger der Steueraufkommen. Im Gegensatz zum Bund sind wir zwei Jahre hintereinander ohne die Aufnahme von neuen Schulden ausgekommen.

(Zuruf des Abg. Konrad Epple CDU)

Wir investieren erheblich in Landesvermögen. Sie haben noch immer nicht begriffen, dass Substanzerhalt auch Schuldenab bau ist und dass versteckte Schulden auch Schulden sind. Aber nehmen Sie sich die Zeit. Wir geben sie Ihnen auf jeden Fall. Die Phase auf der Oppositionsbank wird hoffentlich sehr lan ge dauern, sodass Sie genug Zeit haben.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Dann zum Stichwort „Sonderopfer für Beamte“. Sie stellen sich hier hin und kritisieren die Einschränkungen, die wir ge macht haben. Drei Punkte dazu: Wahlleistungen sind, wie der Begriff schon sagt, freiwillig. Der Beamte muss sie nicht in Anspruch nehmen. Aber wenn jemand ins Krankenhaus geht und sich eine Chefarztbehandlung gönnen will, obwohl wir eine gute gesetzliche Krankenversicherung haben, und bisher 9 € Eigenbeitrag dazu geleistet hat, während zur Kostende ckung aber 22 € erforderlich wären, dann möchte ich sehen,

wie Sie der Öffentlichkeit erklären, dass der Steuerzahler für die Chefarztbehandlung unserer Beamten aufkommen soll.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Jetzt sind erst einmal Sie mit Erklären dran!)

Ist das die Gerechtigkeit, die Ihnen vorschwebt? In unserem Sinn ist das nicht. Wir gönnen es jedem, der es sich leisten kann und der es will. Aber dann muss er auch seinen Beitrag dazu leisten.

Wie gesagt, es geht nicht ein Cent in den Landeshaushalt. Es sind die Ausgaben, die im Gesundheitswesen anstehen.

Nun kurz zur Kostendämpfungspauschale. Für einen Oberstu dienrat macht das im Monat 2,50 € aus. Wenn die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge jährlich ansteigen, dann fragen wir doch die gesetzlich Versicherten auch nicht: Seid ihr bereit, 1 % mehr zu zahlen, oder nicht? Es sind die Ausgaben, die da sind und finanziert werden müssen. Sollen wir jetzt, weil wir Sondereffekte, ein gutes Jahr und gute Steuereinnahmen hat ten, diese Einmaleffekte nehmen und damit laufende Kosten decken? Ist das Ihre Finanzpolitik? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Wir haben uns von dieser Politik verabschiedet.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Ich übergebe Frau Kollegin Lösch die Sitzungsleitung.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Mein Beitrag zum Ka tastrophenschutz! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: Der Beitrag des Präsidenten zum Frauenplenartag!)

Danke. – Liebe Kolle ginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskatastrophenschutzge setzes – Drucksache 15/1011

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/1217

Berichterstatter: Abg. Dieter Hillebrand

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Ich erteile Herrn Kollegen Hillebrand für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem von der Landes regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ände rung des Landeskatastrophenschutzgesetzes zu. Sie alle wis sen, dass es um die Umsetzung einer Richtlinie des Europäi

schen Parlaments und des Rates geht, welche europaweit die Aufstellung externer Notfallpläne für die Entsorgungsanlagen für mineralische Abfälle fordert.

Ein Bedarf für eine gesetzliche Regelung für einen Sachver halt, der in unserem Land an mit Sicherheit grenzender Wahr scheinlichkeit keine praktische Relevanz hat, weil Metallerz bergbau in Baden-Württemberg nicht existiert und meines Wissens auch nicht vorgesehen ist, besteht nicht. Diesen Be reich trotzdem gesetzlich zu regeln ist eigentlich ein Kurio sum, ein Anachronismus, ein Fall für eine Glosse. Trotzdem beugen wir uns natürlich auch in diesem Fall gern den Vorga ben der Europäischen Union und dem Wunsch der Landesre gierung und stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Gute Entscheidung! – Zuruf von den Grünen: Bravo!)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Kollegen Filius das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Schon wieder gibt es eine EU-Vorschrift zum Thema „Muss das denn überhaupt sein?“. Das wurde mir von einem interessierten Bürger zugerufen, als bei einer Veranstaltung die Rede auf die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes kam.

Im ersten Augenblick ist man sicherlich versucht, die Sache tatsächlich als Lappalie abzutun, da es im Land – das wurde gerade schon erwähnt – keine Anlagen gibt, die unter diese EU-Vorschrift fallen. Die mineralgewinnende Industrie ist nicht vorhanden bzw. war einmal vorhanden; darauf komme ich später noch einmal zurück.

Ich darf jedoch daran erinnern, dass die EU-Verordnung, die uns zur Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes ver anlasst hat, getroffen worden ist, nachdem in Metallerzberg baubetrieben bzw. auch in diesem Bereich des Bergbaus meh rere Deichbrüche zu schwersten Umweltschäden geführt ha ben.

Zu Recht erwartet deshalb die EU, dass es für derartige Anla gen künftig Notfallpläne gibt. Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 regelt neben vielen anderen Aspekten ein Mindestmaß an Maßnahmen zur Vorsorge und Unfallbewältigung. Der pri märe Adressat der EU-Richtlinie ist der Bund. Der hier be handelte Teil der EU-Richtlinie, der das Katastrophenschutz gesetz betrifft, liegt jedoch in der Landeshoheit, und dieser Punkt der EU-Richtlinie muss daher von uns entsprechend umgesetzt werden.

Die Landesregierung hat ohne überflüssige Bürokratie – so muss man das wirklich sagen; es ist schlicht und einfach fest gehalten worden – eine entsprechende Änderung in die Wege geleitet und einen Entwurf zur Änderung des Landeskatastro phenschutzgesetzes vorgelegt, dem wir guten Gewissens zu stimmen können.

Es stimmt zwar – das wurde vorhin bereits gesagt –, dass es in Baden-Württemberg derzeit keine aktiven Klärteiche oder gefährdeten Abraumhalden gibt. Ein Blick auf die Landschaft unseres Landes zeigt jedoch, dass wir eine reichhaltige Erz bergbaugeschichte haben. Davon zeugen z. B. die Abraum

halden in Sulzburg und in Wasseralfingen. In der mehr als tau sendjährigen Geschichte der Silberminen im Schwarzwald ist die Pause der letzten 50 Jahre nicht wirklich lang.

Daher lassen Sie uns das Unsere dazu beitragen, dass Mensch und Umwelt, sollte der Bergbau wieder losgehen, tatsächlich geschützt sind. Wir sollten den Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit verabschieden. Denn was früher einmal war und heute nicht mehr ist, kann jederzeit wiederkommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.