Protocol of the Session on February 18, 2016

Dann beantworten Sie die Frage der Frau Staatssekretärin. Dann machen wir die Fragestunde einmal andersherum.

Ich beantworte gern Ihre Frage. Wenn die Regierung dem Parlament schon einmal Fragen stellt, ist das eine ganz neue Situation.

Frau Staatssekretärin, ja, ich würde Ihnen empfehlen, die Messstellen so zu setzen, wie die Europäische Union dies in ihrer Richtlinie vorgesehen hat,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Warum haben Sie sie damals nicht so gesetzt?)

weil wir zwischenzeitlich auch Zweifel haben, ob diese Mess werte überhaupt repräsentativ für Stuttgart sind und damit auch eine Aussage über den Feinstaub in der Luft in Stuttgart zulassen.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank für die Ant wort.

(Heiterkeit)

Ich betone noch einmal: Wir halten diese Messstelle, die wir selbst so nicht ausgewählt, sondern übernommen haben, für sinnvoll und repräsentativ. Es gab Vergleichsmessungen an anderen Stellen.

(Abg. Peter Hauk CDU: Haben Sie es vor?)

Es gab Modellrechnungen, die belegen, dass die Messstelle dort entsprechend den EU-Vorgaben platziert ist.

Herzlichen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s B u r g e r C D U – W i e k o m m t d i e A u s z a h l u n g d e r F ö r d e r m i t t e l f ü r d i e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n B e t r i e b e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g v o r a n ?

Ich darf Herrn Abg. Burger das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie ist aktuell der Erledigungsstand bei der zur Entlastung

der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg dringend benötigten Auszahlung im Rahmen der Förder verfahren für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg?

b) Welche rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse stehen

bislang noch nicht erfolgten Auszahlungen entgegen?

Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minis ter Bonde ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abg. Burger, herzlichen Dank für die Frage. Es hat uns in der Tat in den letzten Monaten große Anstrengungen verursacht, die Auszahlungen an die Landwir te zeitnah zu bewerkstelligen. Ich hatte darüber ja bereits im Herbst auf eine Frage Ihres Kollegen hier im Landtag berich tet.

Wir haben in Baden-Württemberg die Situation, dass es ge lungen ist, die Auszahlung der EU-Direktzahlung für die Maß nahmen der zweiten Säule wie schon in den Vorjahren zu Weihnachten bzw. zum Jahreswechsel sicherzustellen. Es ist allerdings bekannt, dass hierzu ein erhebliches Engagement

auf allen Verwaltungsebenen notwendig war. Den Auszah lungstermin einzuhalten war insbesondere aufgrund der hier schon vielfach diskutierten massiven Verzögerungen bei der EU-Rechtsetzung schwierig; dazu kamen zahlreiche neue De tailvorgaben der Europäischen Union, die umgesetzt werden mussten. Zudem entstand ein zusätzlicher Aufwand durch die ebenfalls von der Europäischen Union neu gestalteten bzw. zusätzlich eingeforderten Betriebskontrollen. Insofern war die Zielerreichung keine Selbstverständlichkeit.

Natürlich gibt es hier zum Teil auch Auswirkungen im Sinne eines höheren Aufwands dadurch, dass in Deutschland vielen Wünschen der Branche nach einer breiten Flexibilität bei spielsweise beim Greening entsprochen wurde, was den Zeit- und den Kontrollaufwand noch weiter gesteigert hat.

Gemeinsam mit den Landratsämtern und den Regierungsprä sidien, aber auch dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, wo jeweils engagierte Arbeit geleistet wur de, ist es gelungen, die Auszahlung der EU-Direktzahlungen – also der Basisprämie, der Greening-Prämie, der Umvertei lungsprämie und der Junglandwirteprämie – zu ermöglichen. Wir haben hier einen Auszahlungsstand von rund 98 %.

Die Auszahlungsunterlagen für die Betriebsprämie wurden termingerecht vor Weihnachten der Bundeskasse für die Aus zahlung zwischen den Jahren übermittelt. Entsprechend der EU-Vorgabe wären die Mittel ja bis spätestens Juni auszuzah len gewesen; insofern sind wir mit dem Auszahlungstermin Ende Dezember – der laut Vereinbarung mit dem Bund frü hestmögliche Zeitpunkt – gut gelegen. Ich glaube, es ist in un ser aller Sinn, dass hiermit die Liquidität bei den Landwirtin nen und Landwirten sichergestellt wird.

Ich will, nachdem es in einzelnen Landkreisen Diskussionen gab, sagen, dass es in allen Landkreisen gelungen ist, die Be triebskontrollen vor Ort so weit abzuschließen, dass die Aus zahlung gemäß EU-Vorgabe erfolgen konnte. Inzwischen sind rund 390 Millionen € an 42 153 landwirtschaftliche Unterneh men ausgezahlt worden; das entspricht – ich hatte es schon gesagt – rund 98 %. In Anbetracht der wirklich außerordent lichen Umstände im Jahr 2015 ist das nach meinem Dafürhal ten ein sehr gutes Ergebnis.

Es folgen laufend weitere Auszahlungen der bewilligungsrei fen Anträge. Ich glaube, wir können uns auch im Länderver gleich hierbei wirklich sehen lassen. Es gibt eine Reihe von Bundesländern, die beispielsweise die Greening-Prämie je Hektar erst im Frühjahr auszahlen oder ausgezahlt haben, was dazu führt, dass ein knappes Drittel der Direktzahlungen bei den Landwirten verzögert ankommt. Hier liegen wir auf ei nem guten Platz.

Bereits vor Weihnachten sind auch Fördermaßnahmen der zweiten Säule planmäßig und analog zu den Vorjahren über die Landesoberkasse zur Auszahlung gebracht worden. Das waren insbesondere die Ausgleichszahlung für benachteilig te Gebiete, Gelder für die Verträge nach Landschaftspflege richtlinie, die Einkommensverlustprämie im Forst und die Förderung für die Bewirtschaftung von steilem Dauergrün land – die zwischenzeitlich ja aus reinen Landesmitteln er folgt. Auch hier wurden gute Auszahlungsquoten erreicht. Weitere Zahlungen erfolgten im Januar für inzwischen bewil

ligungsreife Anträge. Insgesamt haben wir für die genannten Programme über den Gemeinsamen Antrag mit Stand 10. Fe bruar 2016 mehr als 430 Millionen € ausgezahlt; es waren 71 291 Einzelanträge, die hier über alle Maßnahmen hinweg bearbeitet wurden.

Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern in den Landratsämtern für ihren hohen Einsatz ganz herzlich zu bedanken. Ebenso bedanke ich mich bei den zentralen Einheiten der Regierungspräsidien, beim Landesamt sowie bei meinem Ministerium für den geleiste ten Einsatz.

Was die Zahlungen betrifft, nach denen Sie in Buchstabe b fragen, gibt es einzelne Fälle, bei denen noch Prüfungen vor zunehmen sind, etwa weil Unterlagen nicht vollständig sind. Es gibt keine ungeklärten grundsätzlichen Rechtsfragen, die noch im Weg stünden. In der Tat konnten eine ganze Reihe von Rechtsfragen im ersten Jahr der neuen Förderperiode nur unter Beteiligung des Bundes und der Europäischen Union geklärt werden. Diese Situation trifft allerdings nicht für die wenigen Betriebe zu, bei denen noch weitere Zahlungen an stehen. Ich will aber auch sagen, dass uns bezüglich der Zah lungen die lang anhaltende günstige Wetterlage entgegenge kommen ist, sodass viele Betriebsprüfungen möglich waren.

Der Aufwand für die Aufbereitung und Klärung der Kontroll ergebnisse war in einer ganzen Reihe von Fällen so hoch, dass nicht alle Anträge bereits in der ersten Auszahlungstranche bewilligt werden konnten. Ich will allerdings hinzufügen, dass es bei 43 000 Anträgen, die uns im Rahmen des Gemeinsa men Antrags erreichten, nicht ungewöhnlich war, dass es ebenso wie auch schon in den vergangenen Jahren zu solchen Auszahlungsquoten mit einem geringen Anteil von bislang nicht geleisteten Auszahlungen kam. Es geht nun darum, dass die Antragsteller möglichst schnell fehlende Unterlagen oder Informationen zur Aufklärung von Unplausibilitäten beisteu ern können, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen.

Im weiteren Verfahren stehen in den nächsten Wochen regu lär neben diesen Restarbeiten die Bewilligung der Ausgleichs leistungen nach der SchALVO, Auszahlungen von Mitteln aus dem FAKT-Programm sowie die Umweltzulage Wald an. Da mit wären dann alle Auszahlungen aus dem Gemeinsamen An trag realisiert.

Parallel zur Abwicklung des Antragsjahrs 2015 beginnt der zeit aber bereits die Antragstellung für 2016, das heißt, die zu ständigen Organisationseinheiten arbeiten auf Hochtouren mit dem Ziel, zum Monatswechsel auch dieses Antragsverfahren zu öffnen. Ich finde, dies ist auch noch einmal einen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wert, die diese erhebli che Doppelbelastung tapfer schultern. Ich bin deshalb zuver sichtlich, dass es uns auch im nächsten Jahr gelingt, die her vorragende Auszahlungspraxis für die Sicherstellung der Li quidität der Betriebe im Land fortzusetzen.

(Vereinzelt Beifall)

Herzlichen Dank. – Es liegt eine Zusatzfrage des Kollegen Hahn vor.

Herr Minister, wir haben im vergangenen Jahr im Zuge der Neuauflage des LLG zusätzli

che Mittel für die Landkreise beschlossen, um diese für die höheren Aufwendungen für die Kontrolle des Gemeinsamen Antrags im Bereich Greening zu entschädigen. Gibt es schon Erkenntnisse, inwiefern die Mittel, die wir beschlossen haben, auskömmlich waren? Dies war ja bislang noch nicht klar.

Die neue Förderperiode der Europäischen Union hat – ich habe es gerade angedeutet – den bürokrati schen Aufwand leider nicht gerade reduziert. Im Gegenteil: Die Intensität der Kontrollen und die für die Kontrollen erfor derlichen Umstände führen hier zu einer zusätzlichen Belas tung und zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand, den die Land kreise zu Recht monieren. Wir hatten im Rahmen der von Ih nen angesprochenen Lösung für dieses Jahr zunächst einmal versucht, eine pauschale Entlastung für die Landkreise zu schaffen, hatten aber auch zugesagt, dass wir gemeinsam mit dem Landkreistag eine Bedarfsermittlung durchführen, um ei ne Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und eine Anpas sung an den veränderten Aufwand realisieren zu können.

Diese Bestandsaufnahme ist naturgemäß zum jetzigen Zeit punkt noch nicht abgeschlossen, sodass ich Ihnen im Grunde hier nur den alten Stand nennen kann. Der Mehraufwand ist erheblich. Wir werden diesen gemeinsam mit den Kreisen quantifizieren, und natürlich werden wir in den kommenden Haushaltsberatungen dann auch gemeinsam entsprechend Vor sorge treffen müssen, damit die Verwaltung künftig die not wendige Ausstattung hierfür bekommt.

Herzlichen Dank. – Es liegt eine Zusatzfrage des Abg. Burger vor.

Herr Minister, welches Ziel ver folgt die Landesregierung damit, dass die Flächenangaben, welche die Landwirte in Baden-Württemberg vornehmen müssen, im Gegensatz zu den Vorgaben in anderen Bundes ländern auf vier Stellen hinter dem Komma genau sein müs sen? Halten Sie es für verwunderlich, dass es, weil die Land wirte dabei zu Abweichungen gelangen – die sich in einer Größenordnung von 10, 20 oder auch 30 m2 bewegen; es sind also marginale Abweichungen –, zu einem erhöhten Kontrollaufwand kommt?

Herr Abgeordneter, mir sind keine abwei chenden Regelungen zwischen den Ländern bekannt. Ich wer de Ihrer Frage nachgehen, aber ich kenne eine Abweichung der von Ihnen geschilderten Art bisher nicht.

Es liegt eine Zusatzfra ge von Herrn Abg. Rombach vor.

Herr Minister, vor wenigen Wo chen mussten wir, insbesondere der Landwirtschaftsausschuss, den Bericht des Rechnungshofs 2010 bis 2013 im Zusammen hang mit den Vor-Ort-Kontrollen zur Kenntnis nehmen. Hier wurde festgestellt, dass für 200 000 € an Anlastungen, die die bäuerlichen Betriebe zu zahlen hatten, 19,2 Millionen € öf fentliche Mittel aufzuwenden waren. Welche Initiative haben Sie zwischenzeitlich unternommen – Ihr Haus und Sie per sönlich –, um diesen unendlichen Abfluss von Steuergeldern und den Aufwand zu minimieren?

Sehr geehrter Herr Abg. Rombach, ich muss Sie darauf hinweisen, dass der Rechnungshof einig mit uns die Vorgaben der Europäischen Union kritisiert hat. Es gab keine Kritik des Rechnungshofs dahin gehend, dass hier das Land mit der Kontrolle überzieht. Die von Ihnen genann ten Zahlen beziehen sich auf die zwingend durch die Europä ische Union festgeschriebenen Kontrollmechanismen – übri gens der vergangenen Förderperiode – der Europäischen Uni on. Das heißt, ich muss davon ausgehen, dass die Zahlen mit dem neuen Reglement, mit den zusätzlich hinzugekommenen Aufwendungen in den Kontrollen vermutlich sogar gestiegen sind.

Was wir wie zugesagt getan haben, ist, den Rechnungshofbe richt entsprechend an die europäische Ebene und den Bund weiterzukommunizieren. Wir dringen in dem Gespräch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments wie auch der ver schiedenen Verwaltungsstufen der Europäischen Union wei ter auf eine Vereinfachung. Es würde allerdings auch sehr hel fen, wenn hier das Europäische Parlament tatsächlich Rich tung Vereinfachung arbeiten würde. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir auch bei unseren Diskussionen mit der Kommission und mit den entsprechenden Generaldirektionen immer wieder auf Aussagen treffen, in denen man uns signa lisiert, dass insbesondere der Rechnungsprüfungsausschuss des Europäischen Parlaments mit seinen Anforderungen im mer wieder zu Mehraufwendungen führt.

Ich hatte in der letzten Debatte hier ausdrücklich die Aus schussvorsitzende und ihre Partei sowie Landsmannschaft ge nannt. Sie hat sich daraufhin bitterböse bei mir beschwert. In sofern werde ich sie heute nicht wieder nennen. Der Kritik punkt bleibt allerdings, dass die Abgeordneten, insbesondere in diesem Ausschuss des Europäischen Parlaments, die Mög lichkeit hätten, auch dieses Anliegen voranzubringen.

Leider sind auch jetzt wieder die Kontrolldichten, die Vor schriften eher geneigt, den Aufwand noch größer zu machen. Das bedaure ich zutiefst; das bringt uns in den Verwaltungen an den Anschlag. Das führt zu Mehrbedarfen, bei denen wir, wie ich auf die Frage des Abg. Hahn gerade ausgeführt habe, mit den Landkreisen versuchen müssen, sie mit entsprechen dem Personal abzudecken.