Protocol of the Session on February 18, 2016

(Abg. Volker Schebesta CDU: Nein, Kenntnisnahme gesondert!)

Zu Abschnitt I beantragen Sie Kenntnisnahme?

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Nein, das steht ja da!)

Ach so. Sie beantragen eine gesonderte Abstimmung über Abschnitt I. Aber über die Abschnitte II bis IV können wir ge meinsam abstimmen.

Wir kommen also zunächst zur Abstimmung über Abschnitt I. Wer der darin vorgesehenen Kenntnisnahme zustimmt, der soll bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt I einstimmig zugestimmt.

Wer stimmt den Abschnitten II bis IV zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesen Abschnitten mit Mehr heit zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss der Beratung danke ich dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Abg. Jürgen Filius, sowie allen Mitgliedern des Unter suchungsausschusses und ihren Stellvertretern für die geleis tete Arbeit sehr herzlich. Mein Dank gilt auch dem wissen schaftlichen Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses, Herrn Dr. Geiger, sowie allen, die an der Arbeit des Untersuchungs ausschusses beteiligt waren und diese unterstützt haben. Herz lichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/8025

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – N a c h t s t a n d o r t e f ü r R e t t u n g s h u b s c h r a u b e r

Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Herr Präsident. – Ich fra ge die Landesregierung:

a) In wie vielen Fällen wurden im vergangenen Jahr Rettungs

hubschrauber – –

(Mehrere Abgeordnete verlassen den Plenarsaal. – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter, warten Sie bitte kurz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie den Saal verlas sen wollen, tun Sie dies bitte gleich. Aber führen Sie bitte kei ne Unterhaltungen unterwegs. Sonst hört man nämlich nicht die Frage des Abgeordneten.

(Zuruf: Die ist doch schon schriftlich eingereicht! – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Lautlos rauslau fen!)

Bitte, Herr Abg. Blenke.

Der Herr Innenminister sollte ja die Frage hören, damit er weiß, was er beantworten muss.

Ich frage die Landesregierung:

a) In wie vielen Fällen wurden im vergangenen Jahr Rettungs

hubschrauber aus anderen Bundesländern und anderen Staaten zu einem Einsatz nach Baden-Württemberg geru fen, weil es in Baden-Württemberg keinen Nachtstandort für Rettungshubschrauber gibt?

b) Welche Maßnahmen müssten getroffen werden, um eine

ausreichende Anzahl von Nachtstandorten für Rettungs hubschrauber in Baden-Württemberg einzurichten?

Danke schön.

Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Gall ans Redepult bitten.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Ich darf eingangs noch einmal da rauf hinweisen, dass es Aufgabe des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevöl kerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen.

Wir wissen, dass die Grundversorgung – das hat sich in unse rem Land bewährt, und daran soll sich, denke ich, auch nichts ändern – in erster Linie durch den bodengebundenen Ret tungsdienst zu leisten ist. In Baden-Württemberg bewerkstel ligen wir dies durch den Betrieb von 34 Leitstellen, 250 Ret tungswachen und 160 Notarztwachen mit 400 Fahrzeugen, darunter auch Sonderfahrzeugen, beispielsweise für den In tensivtransport. Hierfür möchte ich die Frühchen oder Adipo sitaspatienten als Beispiele nennen.

Damit haben wir ein flächendeckendes Versorgungssystem zur Verfügung, das pro Jahr – diese Zahl sollte man sich im mer wieder einmal vergegenwärtigen, weil sie steigen wird – über zwei Millionen Hilfseinsätze bewältigt.

Die Luftrettung, Herr Kollege Blenke und meine Damen und Herren, hat gegenüber den bodengebundenen Rettungsdiens

ten eine Ergänzungsfunktion, für Patientinnen und Patienten zugegebenermaßen häufig auch eine wichtige Ergänzungs funktion. Der Einsatz von Luftrettungsmitteln im Notfallein satz – also für die Primärrettung – ist dann geboten, wenn das Luftrettungsmittel den Notfallort als erstes notarztbesetztes Rettungsmittel erreichen kann, natürlich auch dann, wenn der Lufttransport medizinisch indiziert ist oder der Notfallpatient zu einer adäquaten Behandlung in eine Spezialklinik oder ei ne weiter entfernte Klinik gebracht werden muss.

Darüber hinaus kann der Einsatz von Luftrettungsmitteln im Intensivtransportbereich – im Sekundärbereich – für die Ver legung von intensivüberwachungs- bzw. -behandlungspflich tigen Patienten geboten sein.

In unserem Land bewerkstelligen wir dies mit fünf Rettungs hubschraubern an den Standorten Friedrichshafen, Karlsruhe, Leonberg, Ulm und Villingen-Schwenningen und zusätzlich an drei Intensivtransporthubschrauberstandorten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart.

Ich meine, dass wir hierdurch auch heute schon ein leistungs starkes Luftrettungssystem haben. Allerdings – jetzt komme ich zu Ihrer Frage, Herr Kollege Blenke – beginnt die regulä re Einsatzzeit dieser Luftrettungsmittel bei uns in BadenWürttemberg mit dem Sonnenaufgang und endet

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Mit dem Sonnenun tergang!)

mit dem Sonnenuntergang.

Deshalb tragen zur Versorgung in unserem Bundesland – im grenzüberschreitenden Einsatz – Luftrettungsmittel von au ßerhalb des Landes bei, insbesondere Christoph 65 aus Din kelsbühl, Christoph 17 aus Kempten, Christoph München, Christoph Nürnberg, Christoph 18 aus Ochsenfurt und Chris toph Regensburg aus Bayern, Christoph Gießen aus Hessen und Christoph 5 aus Ludwigshafen – stationiert auf der ande ren Rheinseite von Mannheim.

Da Sie andere Nationen angesprochen haben, nenne ich die Schweizer Luftrettungsmittel aus Basel, St. Gallen und Zü rich.

Ich will aber ausdrücklich betonen: Auch unsere Hubschrau ber fliegen beispielsweise in Nachbarländer und Nachbarkrei se, wenn dort Bedarf besteht.

Für das Jahr 2015 wurden uns folgende Nachteinsätze mitge teilt – ich nenne die Gesamtsumme, weil uns die Schweizer beispielsweise nicht angeben können bzw. es dort nicht so hin terlegt ist, wie die Aufteilung in Sekundärverlegungen und Primäreinsätze erfolgt –: In der Gesamtsumme sind es im Jahr 2015 483 Einsätze zur besagten Zeit gewesen. Ich weise je doch noch einmal darauf hin – die Zahlen liegen uns aus Bay ern vor –, dass 57 von insgesamt 65 Einsätzen, die aus Bay ern geflogen sind, Sekundärverlegungen waren. Es handelt sich dabei nicht um Primäreinsätze, sprich nicht um Notfall einsätze im klassischen Sinn.

Zu den Maßnahmen, die getroffen werden müssten, um eine ausreichende Anzahl von Nachtstandorten für Rettungshub schrauber in Baden-Württemberg einzurichten: Grundsätzlich ist es – Stand heute – so, dass alle in Baden-Württemberg ein

gesetzten Hubschrauber auch nachtflugtauglich sind. Die Be schränkung auf den Tagesbetrieb ergibt sich aber aus den ver traglichen Regelungen mit den Betreibern der Luftrettung. So fern Einsätze bei Nacht ermöglicht werden sollen, müssen die se Regelungen geändert und verändert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Ausweitung der Betriebszei ten auf einen 24-Stunden-Betrieb, bedingt durch das Vorhal ten von medizinischem Personal und natürlich der Piloten – es muss mit zwei Piloten geflogen werden; Schulungen, Schu lungsmuster sowie auch die instrumentenflugtaugliche Aus stattung, die dann immer wieder ertüchtigt werden muss, kom men zudem ergänzend hinzu –, mit Betriebsmehrkosten von rund 2 Millionen € pro Standort zu rechnen ist.

Ich denke, dass es trotzdem wichtig ist, noch einmal deutlich zu machen, dass der Zeitvorteil, der durch die Luftrettung tagsüber erreicht werden kann, nachts geringer ausfallen wür de. Das hat schlicht und ergreifend mit den Situationen vor Ort zu tun. Die tatsächlichen Wetterbedingungen und die Sichtverhältnisse insgesamt stellen für die Piloten ganz ande re Voraussetzungen dar als bei tagsüber geflogenen Einsätzen.

Deshalb ist es so, dass in der Primärrettung mit der Funktion als Notarztzubringer durch den nächtlichen Einsatz von Ret tungshubschraubern nicht unbedingt signifikante Verbesse rungen zu erzielen sind. Was die Sekundärrettung anbetrifft, ist dies natürlich wieder anders.

Für die Einhaltung der Gesamtversorgungszeiten bis zum Er reichen der geeigneten Zielklinik gewinnt – das habe ich be reits erwähnt – die Sekundärrettung an Bedeutung. Deshalb sind im Prinzip die Betreiber – die Luftrettung sowie deren Betreiber, sprich die Krankenkassen – gegenwärtig immer noch in einem Diskussionsprozess, welcher Standort dement sprechend zuerst aufgerüstet werden soll. Über Monate, wenn nicht sogar Jahre, hatte man sich auf den Standort Mannheim fokussiert. Zwischenzeitlich wird jedoch daran gedacht, den Standort Freiburg als ebensolchen vorzusehen.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Danke! Ausführlich be antwortet!)

Herzlichen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Dann ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.