Protocol of the Session on February 17, 2016

Ich habe noch eine kurze Nachfra ge. Sie hatten gerade die Koordinierungsstellen angesprochen, Herr Staatssekretär. Da lief eine Ausschreibung für die Ser vice- und Koordinierungsstellen. Können Sie kurz noch ein mal sagen, wie die Ausschreibung verlaufen ist?

Ich habe es bereits angedeu tet. Bis zum 31. Mai 2015 gingen zwei Anträge ein. Gewon nen hat das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancen gleichheit e. V. Ich kann Ihnen den Namen des zweiten An tragstellers nicht nennen. Ich glaube, man soll ihn auch nicht sagen.

Diejenigen, die gewonnen haben, verfügen über eine reich haltige Erfahrung. Sie waren Projektträger für Landes- und Bundesministerien wie z. B. auch die bundesweite Koordinie rungsstelle für den Girls’ Day und andere. Das heißt, sie sind uns vertraut. Die Koordinierungsstelle hat 1,5 Personalstel len, eine für die Leitung und eine halbe Stelle für Assistenz und Verwaltung. Das ist also kein Wasserkopf. Das sind ein einhalb Stellen. Es steht vielleicht alles bei Prognos als Emp fehlung. Die wissen schon, was sie an dieser Stelle auch emp fehlen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Haben auch al le gelesen!)

Dafür kann ich nichts. Tatsache ist aber auf jeden Fall, denke ich, dass wir mit denjenigen, die wir jetzt ausgewählt haben, eine gute Wahl getroffen haben, denn diese haben, wenn ich das sagen darf, bisher eine sehr gute Leistungsbilanz vorle gen können.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Fulst-Blei.

(Heiterkeit der Abg. Jutta Schiller CDU)

Herr Staatssekretär, wir ha ben ja bei diesem Schwerpunkt auch schon öfter einmal beim Stichwort Digitalisierung zusammengearbeitet. Sie hatten vor hin in Ihren einführenden Bemerkungen die besondere Be deutung ausgeführt, was die Aktualisierung dieses gesamten Projekts angeht. Das ist insbesondere, sagen wir einmal, vor dem Hintergrund einer längeren Familienphase im Grunde ei ne echte Herausforderung. Inwiefern spielt das denn jetzt in einer potenziellen Neuausrichtung und Zukunftsbetrachtung bei Ihnen eine Rolle? Denn das ist ein zentrales Thema.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Sie geben noch Rauchzeichen!)

Digitalisierung ist derzeit im mer ein Thema, weil es alle Arbeits- und Lebensbereiche

durchdringt, und natürlich sind die Berufe, um die es geht, zu nehmend Digitalisierungsobjekte und Digitalisierungsziele. Das ist vollkommen klar.

Ich erzähle einfach einmal: Wir haben insbesondere bei den MINT-Berufen einen hohen Bedarf, haben auch das eine oder andere schon angestoßen außerhalb von Kontaktstellen, wenn es darum geht, dass man Ingenieurinnen und Ingenieure wie der aus dem – –

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: „Wing“ heißt das Projekt!)

Und das Projekt „Wing“. Ich hätte es aber noch gesagt. Das ist etwas, was uns immer beschäftigt; das ist klar.

Ich kann nur sagen: Was die Digitalisierung im Sinne des Um gangs mit dem Computer oder des Umgangs mit technischen, digitalen Geräten angeht, ist gerade, finde ich, die Kontakt stelle „Frau und Beruf“ deswegen gut geeignet, weil es von der Arbeitsweise her etwas ist, was in der Regel keine ge schlechterspezifischen Merkmale bei den Berufsbildern zeigt; ganz im Gegenteil. Ich glaube, dass wir da zunehmend erken nen werden, dass sich das Feld „Digitalisierung und Arbeits welt“ als sehr stark bewegtes Feld für die Kontaktstelle „Frau und Beruf“ zeigen wird.

Vielen Dank, Herr Staats sekretär. – Damit sind die in der Regierungsbefragung gestell ten Fragen umfassend beantwortet. Ich darf mich bedanken.

(Staatssekretär Peter Hofelich: Ich bedanke mich!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Wir wissen jetzt alles über Kontaktstellen! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Alles über Kontaktstellen! Schwerpunktset zung der Regierung!)

Ich darf jetzt Tagesordnungspunkt 3 aufrufen:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes – Drucksache 15/7802

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ar beit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren – Drucksache 15/7941

Berichterstatterin: Abg. Jutta Schiller

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Frau Abg. Schiller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf mit dem sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der

Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes“ zur Son derentlastung der Kommunen von Folgen der sogenannten Ar beitsmigration.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Heiterkeit des Abg. Alexander Salomon GRÜNE – Abg. Winfried Mack CDU: Fehlerfrei!)

Kurz gesagt: Es geht um eine Sonderentlastung für die Kom munen von den Folgen der Arbeitsmigration durch den Bei tritt Rumäniens und Bulgariens in die EU.

Bund und Land gehen dabei auf ein großes finanzielles Prob lem ein. Seit 2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger aus Rumänien und Bulgarien. Sie genießen damit auch volle Niederlassungsfreiheit in Europa und haben vor Ort auch Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen.

Die Einwanderung in die Sozialhilfe zeigt eine deutlich stei gende Tendenz. Bereits seit 2009 nehmen jedoch auch die Zahlen der arbeitslos gemeldeten Personen sowie die der SGB-II-Leistungsempfänger aus diesen beiden Staaten zu. Zwischen Mitte 2011 und Anfang 2014 ist die Zahl der sozi alversicherungspflichtig beschäftigten Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien um 134 % gestiegen, die Zahl der arbeitslos Gemeldeten um 179 % und die Zahl der SGB-IIEmpfänger aus diesen Ländern um 181 %. Das ist aber keine Folge der Freizügigkeit, da diese erst seit 2014 voll gilt.

Dabei zeigt sich übrigens, dass die Arbeitslosen- und die Transferleistungsbezugsquote bei bulgarischen Staatsangehö rigen etwa doppelt so hoch ausfällt wie bei rumänischen Staats angehörigen. So haben sich regionale Schwerpunkte von Ar mutsmigration in einigen deutschen Großstädten gebildet, in Baden-Württemberg z. B. in der Stadt Mannheim. Das hat die Brisanz erhöht, da unterschiedliche Belastungsschwerpunkte existieren.

Die CDU-geführte Bundesregierung hat deswegen auf Hilfe rufe der kommunalen Seite reagiert. Die Landesregierung hat das vorliegende Ausführungsgesetz vorgeschlagen, das einen Betroffenheitswert der Kommunen ermittelt und damit Kopf zahl und Anstieg der SGB-II-Fälle in Relation setzt und da mit diesen Schwerpunkten entspricht.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesen Zei ten, in denen gewisse politische Scharfmacher ihr Unwesen treiben, muss auch deutlich gesagt werden: Ja, es gibt ein Pro blem mit Armutsmigration, und das werden wir auch immer ein Stück haben, solange der Bruttomonatsverdienst kaufkraft bereinigt in Bulgarien bei 644 €, in Rumänien bei 820 € und in Deutschland bei 3 100 € liegt. Die Zahlen sind aber nicht in der Dimension, die immer befürchtet wurde. Die Wirtschaft gerade in Baden-Württemberg profitiert in den saisonalen Branchen von dieser Zuwanderung. Auch diese Seite muss man betrachten.

Deswegen, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass heute zwei Dinge zu konstatieren sind. Die CDU-geführte Landesregierung kümmert sich um die Probleme der Kom munen.

(Zurufe von den Grünen und der SPD: „CDU-geführ te Landesregierung“?)

Entschuldigung! Danke, dass ich mich korrigieren kann. – Die CDU-geführte Bundesregierung – ich war schon ein paar Wochen weiter – kümmert sich um die Probleme der Kom munen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Rainer Hinderer SPD: Wie aus der Pistole geschossen ist das gekommen!)

Im Landtag besteht in diesem Punkt eine große Einigkeit, und das ist ein gutes Zeichen. Auch wenn Landtagswahlkampf herrscht und in Sachfragen streitig diskutiert wird, besteht doch die Möglichkeit zum Konsens. Die CDU-Landtagsfrak tion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemer kung. Da dies die letzte Sitzungswoche ist, an der ich teilneh men werde, möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, für die gute und kollegiale Zusam menarbeit wie auch bei den Mitarbeitern der Landtagsverwal tung sehr herzlich bedanken. Gerade die Arbeit im Sozialaus schuss und besonders in der Enquetekommission „Pflege“ ha ben mir große Freude gemacht. Meine Zeit im Landtag war kurz, aber ich möchte sie um nichts in dieser Welt missen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles Gu te, Gesundheit und Gottes Segen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Die logopä dische Übung, den Namen des Gesetzentwurfs zu nennen, hat die Kollegin Schiller schon durchgeführt – mit Erfolg.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wir wollen es gern noch einmal hören!)

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich für die gute Zusammenarbeit zu bedanken und Ihnen, liebe Kollegin Schil ler, alles Gute für Ihre Zukunft zu wünschen.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Jutta Schiller CDU: Vielen Dank!)

Inhaltlich ist auch nicht viel hinzuzufügen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung bewirkt, wenn er heute von uns verab schiedet wird – so sieht es ja aus –, eine einmalige Sonderent lastung der baden-württembergischen Kommunen um 3,791 Millionen € und gleicht damit eine besondere Belastung aus – das hat die Kollegin Schiller ja ausführlich begründet –, die durch eine verstärkte Armutszuwanderung aus dem EU-Raum, namentlich Rumänien und Bulgarien, zwischen Juni 2013 und 2014 entstanden ist. Die Entlastung wurde als Teil eines um fassenden Gesamtpakets mit dem Bund erfolgreich verhan delt. Die Regelung bezieht sich konkret auf die Kosten der Unterkunft gemäß dem SGB II, weil da entsprechende Kos ten bei den Kommunen anfallen. Die Entlastung erfolgt nun logisch anhand der jeweils Zugewanderten aus der benannten Referenzgruppe.

Dies können wir nur begrüßen. Dementsprechend erwarten wir in diesem Haus eine einmütige Zustimmung – so sieht es nun wirklich aus – zu diesem Gesetzentwurf.