Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, ich finde es bemerkens wert, aus dem Munde eines sozialdemokratischen Innenmi nisters Kritik an die Adresse einer CDU-Fraktion zu hören, die sich in diesen Tagen und Wochen nicht nur ausschließlich mit Fragen der Flüchtlingspolitik befasst, sondern auch damit, dass immer mehr Kinder ohne Frühstück oder mit falscher und schlechter Ernährung in die Schule kommen.
Dies wirkt sich zudem negativ auf das Lernverhalten aus. Dass wir uns hierüber Gedanken machen – und nicht nur aus schließlich über Flüchtlinge reden – und Sie dies kritisieren, ist bemerkenswert.
Herr Schmiedel, es ist gut, dass Sie noch einmal deutlich ge macht haben, dass Sie nur für die Wohnsitzpflicht, aber nicht für die Residenzpflicht eintreten. Wir sind für die Residenz pflicht,
weil wir Asylbewerber in jeder Phase des Verfahrens benöti gen, um das Verfahren zu beschleunigen. Wir wollen nicht, dass sie sich im ganzen Land aufhalten können, wir wollen Zugriff, und zwar jederzeit.
Herr Innenminister und Herr Schmiedel, zu all Ihren Tabellen und Skizzen, was die Personalsituation bei der Polizei angeht und was die Präzision von Zahlen angeht, ist zu sagen: Es gibt auch eine von der Polizei selbst erstellte Übersicht, nicht ei ne von uns gemachte, die die Neueinstellungen der letzten Jahre belegt. Ergebnis: Da ist nichts passiert.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Widerspruch und Lachen bei den Grünen und der SPD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Nachlesen! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD hält ein Schaubild hoch. – Zuruf von der SPD: Sind schon da!)
Sie hätten im Zuge der Haushaltsbe ratungen die Chance gehabt, unserem Antrag, jetzt mit einer ersten Tranche von 300 zusätzlichen Polizeimeisteranwärter stellen einzusteigen, zuzustimmen, um Sorge dafür zu tragen, dass die Polizei wirklich mehr Personal bekommt, welches sie dringend benötigt.
Sehr geehr te Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsi dent! Ich möchte eine Sache noch einmal in aller Deutlichkeit erläutern, weil diese in der Debatte immer wieder angeführt wurde.
Wir haben bereits im ersten Paket Asylkompromiss, das ich selbst für die Landesregierung mitverhandelt habe, in völli ger Einigkeit festgelegt, dass die Residenzpflicht selbstver ständlich während des Aufenthalts in der Erstaufnahme gilt. Sie wird, wenn die Erstaufnahme beendet ist, durch eine Wohnsitzauflage abgelöst.
Des Weiteren wurde vereinbart – da bestand völlige Einigkeit –, dass die Residenzpflicht auch wieder in Kraft gesetzt wer den kann erstens, wenn bei einem Bewerber Problemanzei gen vorliegen, oder zweitens, wenn eine Abschiebung ins Vi sier genommen wird. Das heißt, in den ersten Vorbereitungs phasen einer Abschiebung kann sofort die Residenzpflicht wieder in Kraft gesetzt werden.
Dasselbe gilt für das Thema Sachleistungen. Es war völlig un strittig, dass in der Zeit der Erstaufnahme der Vorrang des Sachleistungsprinzips gilt und der Wechsel – –
Es wäre gut, wenn Sie einen Moment zuhören, wenn Sachverhalte von Ih nen immer wieder öffentlich falsch dargestellt werden und ich dann versuche, ganz sachlich den Sachstand zu erläutern.
Noch zum Schluss, zur Vervollständigung: Es ist völlig unbe stritten, dass während des Aufenthalts in der Erstaufnahme das Sachleistungsprinzip gilt. Die Umstellung auf den Vor rang des Geldleistungsprinzips erfolgt erst nach Beendigung der Erstaufnahme. Nur um einmal alle Fakten an einem Stück klarzustellen.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Sehr gut! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Jetzt kommt der Oberkas per!)
Herzlichen Dank, Frau Mi nisterin. – Nachdem der zuständige Minister mir die Frage nicht zugestanden hat, stelle ich sie nun Ihnen. Drei Fragen haben sich bereits angehäuft.