Aber auch die Informationen, die wir in diesem Zusammen hang auf unserer Ausschussreise im Winter 2014 nach Sizili
en und Malta gewonnen haben, zeigten die Mängel im Sys tem auf. Die Bilder, die wir dort gesehen, und die Gespräche, die wir geführt haben, waren wirklich sehr eindrücklich.
Nun ist es allerdings so, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Dublin-Verfahren höchstrichter lich entschieden hat, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Dublin-Fällen sowohl zielstaatsbezogene Ab schiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegen stehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu überprüfen hat. Damit entfällt insoweit die Zuständigkeit des Landes.
Der Petitionsausschuss kann sich deshalb mit diesen Petitio nen – zu meinem großen Bedauern – nicht mehr befassen. Die mit der hessischen Kollegin Andrea Ypsilanti gestartete Initi ative auf Bundesebene, diese Praxis für die Bundesländer zu ändern, blieb von Innenminister de Maizière ungehört.
Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich aber auch für an dere und im Interesse der Allgemeinheit an den Petitionsaus schuss und spiegeln dabei aktuelle politische Themen wider. Erinnert sei an dieser Stelle an die Petition zum Bildungsplan. Unabhängig davon, wie man zum Anliegen und dem Ergeb nis der Petition stehen mag, halte ich es für ein gutes Zeichen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für gesellschaftliche Be lange einsetzen und diese auch zum Ausdruck bringen.
Dieser Eingang von Petitionen zeigt auch, wie sich Bürgerin nen und Bürger außerhalb von Wahlen politisch betätigen und mittels einer Petition ganz einfach erreichen können, dass sich das Parlament mit einem bestimmten Thema befassen muss.
Eine weitere Petition von allgemeinem Interesse war die Pe tition der Mountainbiker zur Zweimeterregelung im Waldge setz. Zu dieser Petition hat der Ausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Petenten und weitere neun Sachverständige öffentlich ange hört – ein Novum.
Zur Informationsgewinnung fand ich diese Veranstaltung äu ßerst nützlich. Ich rege an, dass der Ausschuss vermehrt von diesem Instrumentarium Gebrauch macht und überhaupt mehr von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch macht.
Auch die Erkenntnisse, die mein Kollege Norbert Beck und ich beim europäischen Ombudsmanntreffen und in den Sit zungen der deutschen Petitionsausschussvorsitzendenrunden gewonnen haben, sollten einfließen.
Beide vorgenannten Petitionen wurden übrigens über privat betriebene Petitionsplattformen initiiert und dann beim Land tag eingebracht. Weil es dazu immer wieder, auch von Ihrer Seite, Fragen gibt, an dieser Stelle ein Hinweis an die Nutzer solcher privaten Plattformen: Wenn eine Petition vom Land tag geprüft werden soll, muss sie auch beim Landtag einge reicht werden. Bei uns gibt es dafür keine Quoren oder Zeich nungsfristen. Eine schriftliche Eingabe an den Landtag mit ei
ner einzigen Unterschrift reicht aus, und der Petitionsaus schuss kümmert sich um das an ihn herangetragene Anliegen.
Zur Einreichung kann auch das Onlineformular des Landtags genutzt werden. Auf diesem Weg haben den Landtag über 750 der 5 700 Petitionen erreicht.
(Abg. Peter Hauk CDU: Schade, das hätte zur Klä rung des Sachverhalts beigetragen! – Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Er hat sich gestern bla miert, und heute legt er nach! – Heiterkeit bei den Grünen)
Dass Petitionen Themen widerspiegeln, die die Menschen be schäftigen, zeigen auch die nicht wenigen Eingaben in jüngs ter Zeit, die sich mit der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen – sei es, dass ein anderer Stand ort für eine Flüchtlingsunterkunft für geeigneter gehalten wird, oder sei es, dass Vorschläge zur Betreuung und Integra tion von Flüchtlingen gemacht werden.
Auch die Aufnahme unserer Regionalsprachen Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch als offizielle Minderheitenspra chen in die Landesverfassung haben wir beraten, und zwar auch unter Berücksichtigung der Konsequenz, dass diese an Schulen gelehrt werden müssten, wenn wir letztlich so ent schieden hätten.
Aber auch über eine Möglichkeit, wie das geliebte Haustier im Familiengrab mitbestattet werden kann, oder die Frage, wie man des Feuerwerksmülls nach dem Silvesterabend Herr werden könnte, machen sich die Menschen Gedanken. Sie bringen ihre Vorschläge und Anregungen bei uns ein. Die Pa lette ist wirklich sehr vielfältig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gut 20 % der Eingaben wa ren auch in diesem Berichtszeitraum wieder erfolgreich. Das bedeutet, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entspro chen, ein Kompromiss gefunden oder eine zufriedenstellende Auskunft gegeben werden konnte. Auf die Schilderung von Einzelfällen verzichte ich an dieser Stelle.
Nun ist es nicht so, dass gute, wirklich sehr gute Arbeit – da mit meine ich z. B. auch Herrn Kollegen Raab – nicht noch verbessert werden könnte. Spontan fällt mir da die bereits seit Jahrzehnten praktizierte Übung ein, die Namen der Bericht erstatter während eines laufenden Petitionsverfahrens nicht nach außen zu geben. Dies mag in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein, führt aber zu einer Intransparenz, die die Petenten zu Recht bemängeln.
Diese und andere seit Jahren praktizierte Verfahrensweisen sollte der Petitionsausschuss aus meiner Sicht in der nächsten Wahlperiode auf den Prüfstand stellen.
Schöner, als es der Ministerpräsident kürzlich in einer Aktu ellen Debatte gesagt hat, kann man es abschließend eigentlich
Dass das so ist, dazu haben Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, und Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro und im Juristischen Dienst der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, mit Ihrem gro ßen Engagement und Ihrer konstruktiven Arbeit beigetragen. Dafür Ihnen allen herzlichen Dank.
Für die Aussprache über den Bericht der Vorsitzenden des Petitionsausschusses hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festge legt.
Frau Präsidentin, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Dank beginnen, den ich im Namen der CDU-Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros und des Juristischen Diens tes aussprechen möchte.
Wir haben engagierte und qualifizierte Fachleute, die unter Leitung von Regierungsdirektor Andreas Haas den großen Ar beitsaufwand hervorragend und professionell bewältigen.
Das verfassungsmäßig gewährleistete Petitionsrecht hat sich in Baden-Württemberg bewährt. In voraussichtlich nahezu 6 000 Fällen werden sich die Bürgerinnen und Bürger bis zum Ende der Legislaturperiode an uns gewandt haben, davon im merhin zu einem Fünftel erfolgreich.
Das zeigt Akzeptanz und Vertrauen in das baden-württember gische Petitionsverfahren. Es wird sich auch in Zukunft be währen, denn es ist Ausdruck des allzeit akzeptierten Parla mentarismus in unserem Land.
Wir müssen darauf achten, dass der Einzelfall im Fokus der Entscheidung bleibt. Parteipolitik darf nicht in den Vorder grund treten.
Erst in dieser Legislaturperiode ist die Unsitte eingerissen, dass nahezu alle Entscheidungen in grün-rotem Schulter schluss durchgedrückt werden. Dies ist für mich bedenklich, insbesondere wenn man bei Gesprächen mit einigen Kollegen im Vorfeld eine andere Meinung gehört hat.
Lenken wir einen Blick auf die Verfahrensdauer, z. B. bei Stra ßenbaumaßnahmen, dort insbesondere bei Ortsumfahrungen, und vor allem bei Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung nach erfolgslosem Asylverfahren. Teilweise wurden die Petitionen über mehrere Monate nicht in den Ausschuss eingebracht,
um die Rückführung und Abschiebung zu verhindern. Dabei hat man Fristen nach dem Dublin-II-Verfahren verstreichen lassen, was dann zu Abschiebungshindernissen führte.
Auffällig ist auch: Die Zuordnung der Petitionen zu den Be richterstattern erfolgte überproportional an die Mitglieder der grünen Fraktion.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Nur zum Ausländer recht! – Abg. Peter Hauk CDU: Wo bleibt die Neutra lität?)
(Zuruf von der CDU: Unglaublich! – Abg. Dr. Fried rich Bullinger FDP/DVP: Hört, hört! – Zurufe der Abg. Andrea Lindlohr und Bärbl Mielich GRÜNE)