Beate Böhlen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hauk, ich durfte Ihre Unkenntnis über das Petitionswesen schon oftmals erstaunt zur Kenntnis nehmen. Ich wollte aber nur einmal da zu sagen – –
Herr Kollege Raab,
Ihre Kenntnis habe ich noch nie infrage gestellt, und ich ha be mit Herrn Kollegen Hauk gesprochen.
Der bekennende „linke“ Ministerpräsident Helmut Kohl hat in Rheinland-Pfalz begonnen – –
Ja, und ich darf meine persön liche Meinung vorher auch als Ausschussvorsitzende einbrin gen.
Die Wahlperiode neigt sich dem Ende zu.
Damit ist es wieder Zeit für den Petitionsausschuss, Bilanz zu ziehen (Anlage). Bis zum 30. No vember 2015 haben den Ausschuss über 5 700 Eingaben er reicht.
Hochgerechnet auf die verbleibenden fünf Monate der 15. Wahlperiode rechne ich mit insgesamt 6 200 Eingaben an den Petitionsausschuss. Das bedeutet einen Anstieg um 11 % in der jetzigen Wahlperiode.
Es waren in überwiegender Anzahl wieder Einzelanliegen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsaus schuss gewandt haben – sei es die versagte eigene Baugeneh migung oder das Bauvorhaben des Nachbarn, Schwierigkei ten mit den Sozialbehörden, nicht anerkannte Aufwendungen im Steuerbescheid oder ein Gnadengesuch mit der Bitte um vorzeitige Haftentlassung.
Auch im Ausländerrecht – das wieder an Position 3 der Sta tistik rangiert – sind es in der Regel Einzelschicksale, die an den Ausschuss herangetragen wurden. Ich erinnere an das Schicksal einer jungen Syrerin, das uns alle gemeinsam be rührt hat und das den Ausschuss dazu bewogen hat, die Peti tion der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Wenn ich gerade an diesen Fall denke – das ist eine persönli che Einlassung von mir –, finde ich die Einlassung zum The ma Familiennachzug mehr als fragwürdig. Das ist, als wenn man Josef in den Stall hereinbitten würde und die hochschwan gere Maria auf die Balkanroute schicken würde.
Viele Petitionen im Ausländerrecht resultieren auch aus den Unzulänglichkeiten in den sogenannten Dublin-Verfahren. Dass hier Bedarf zur Nachjustierung besteht, zeigen die Ein zelfälle, die den Ausschuss erreicht haben.
Aber auch die Informationen, die wir in diesem Zusammen hang auf unserer Ausschussreise im Winter 2014 nach Sizili
en und Malta gewonnen haben, zeigten die Mängel im Sys tem auf. Die Bilder, die wir dort gesehen, und die Gespräche, die wir geführt haben, waren wirklich sehr eindrücklich.
Nun ist es allerdings so, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Dublin-Verfahren höchstrichter lich entschieden hat, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Dublin-Fällen sowohl zielstaatsbezogene Ab schiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegen stehende inlandsbezogene Vollzugshindernisse zu überprüfen hat. Damit entfällt insoweit die Zuständigkeit des Landes.
Der Petitionsausschuss kann sich deshalb mit diesen Petitio nen – zu meinem großen Bedauern – nicht mehr befassen. Die mit der hessischen Kollegin Andrea Ypsilanti gestartete Initi ative auf Bundesebene, diese Praxis für die Bundesländer zu ändern, blieb von Innenminister de Maizière ungehört.
Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich aber auch für an dere und im Interesse der Allgemeinheit an den Petitionsaus schuss und spiegeln dabei aktuelle politische Themen wider. Erinnert sei an dieser Stelle an die Petition zum Bildungsplan. Unabhängig davon, wie man zum Anliegen und dem Ergeb nis der Petition stehen mag, halte ich es für ein gutes Zeichen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für gesellschaftliche Be lange einsetzen und diese auch zum Ausdruck bringen.
Dieser Eingang von Petitionen zeigt auch, wie sich Bürgerin nen und Bürger außerhalb von Wahlen politisch betätigen und mittels einer Petition ganz einfach erreichen können, dass sich das Parlament mit einem bestimmten Thema befassen muss.
Eine weitere Petition von allgemeinem Interesse war die Pe tition der Mountainbiker zur Zweimeterregelung im Waldge setz. Zu dieser Petition hat der Ausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Petenten und weitere neun Sachverständige öffentlich ange hört – ein Novum.
Zur Informationsgewinnung fand ich diese Veranstaltung äu ßerst nützlich. Ich rege an, dass der Ausschuss vermehrt von diesem Instrumentarium Gebrauch macht und überhaupt mehr von den ihm zustehenden Rechten Gebrauch macht.
Auch die Erkenntnisse, die mein Kollege Norbert Beck und ich beim europäischen Ombudsmanntreffen und in den Sit zungen der deutschen Petitionsausschussvorsitzendenrunden gewonnen haben, sollten einfließen.
Beide vorgenannten Petitionen wurden übrigens über privat betriebene Petitionsplattformen initiiert und dann beim Land tag eingebracht. Weil es dazu immer wieder, auch von Ihrer Seite, Fragen gibt, an dieser Stelle ein Hinweis an die Nutzer solcher privaten Plattformen: Wenn eine Petition vom Land tag geprüft werden soll, muss sie auch beim Landtag einge reicht werden. Bei uns gibt es dafür keine Quoren oder Zeich nungsfristen. Eine schriftliche Eingabe an den Landtag mit ei
ner einzigen Unterschrift reicht aus, und der Petitionsaus schuss kümmert sich um das an ihn herangetragene Anliegen.
Zur Einreichung kann auch das Onlineformular des Landtags genutzt werden. Auf diesem Weg haben den Landtag über 750 der 5 700 Petitionen erreicht.
Nein, danke.
Dass Petitionen Themen widerspiegeln, die die Menschen be schäftigen, zeigen auch die nicht wenigen Eingaben in jüngs ter Zeit, die sich mit der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen – sei es, dass ein anderer Stand ort für eine Flüchtlingsunterkunft für geeigneter gehalten wird, oder sei es, dass Vorschläge zur Betreuung und Integra tion von Flüchtlingen gemacht werden.
Auch die Aufnahme unserer Regionalsprachen Alemannisch, Schwäbisch und Südfränkisch als offizielle Minderheitenspra chen in die Landesverfassung haben wir beraten, und zwar auch unter Berücksichtigung der Konsequenz, dass diese an Schulen gelehrt werden müssten, wenn wir letztlich so ent schieden hätten.
Aber auch über eine Möglichkeit, wie das geliebte Haustier im Familiengrab mitbestattet werden kann, oder die Frage, wie man des Feuerwerksmülls nach dem Silvesterabend Herr werden könnte, machen sich die Menschen Gedanken. Sie bringen ihre Vorschläge und Anregungen bei uns ein. Die Pa lette ist wirklich sehr vielfältig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gut 20 % der Eingaben wa ren auch in diesem Berichtszeitraum wieder erfolgreich. Das bedeutet, dass einem Anliegen ganz oder teilweise entspro chen, ein Kompromiss gefunden oder eine zufriedenstellende Auskunft gegeben werden konnte. Auf die Schilderung von Einzelfällen verzichte ich an dieser Stelle.
Nun ist es nicht so, dass gute, wirklich sehr gute Arbeit – da mit meine ich z. B. auch Herrn Kollegen Raab – nicht noch verbessert werden könnte. Spontan fällt mir da die bereits seit Jahrzehnten praktizierte Übung ein, die Namen der Bericht erstatter während eines laufenden Petitionsverfahrens nicht nach außen zu geben. Dies mag in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein, führt aber zu einer Intransparenz, die die Petenten zu Recht bemängeln.
Diese und andere seit Jahren praktizierte Verfahrensweisen sollte der Petitionsausschuss aus meiner Sicht in der nächsten Wahlperiode auf den Prüfstand stellen.
Schöner, als es der Ministerpräsident kürzlich in einer Aktu ellen Debatte gesagt hat, kann man es abschließend eigentlich
gar nicht zusammenfassen: „Der Petitionsausschuss, das Al lerheiligste des Landtags“.
Dass das so ist, dazu haben Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, und Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Petitionsbüro und im Juristischen Dienst der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, mit Ihrem gro ßen Engagement und Ihrer konstruktiven Arbeit beigetragen. Dafür Ihnen allen herzlichen Dank.
Ich habe noch zwei Minuten Redezeit. Deshalb möchte ich noch etwas erwähnen, auch für das Protokoll. Dies betrifft die Zuweisung von ausländerrecht lichen Petitionen, Herr Raab. Viele dieser ausländerrechtli chen Petitionen kommen aus Großstädten. Da ist Ihre Partei leider nicht so vertreten.
Deswegen – ich habe es schon einmal gesagt – kommt es auch zu den unterschiedlichen Zuweisungen.
Ich darf noch kurz eines anfügen, Herr Raab. Ich habe Ihnen auch erklärt, Herr Raab, dass, wenn es zu eiligen ausländer rechtlichen Fällen kam, in der Regel ich die Berichterstattung übernommen habe, weil sonst die Berichtszustellung zu knapp vor der nächsten Ausschusssitzung gewesen wäre.
Im Übrigen darf ich Ihnen, Herr Raab, Danke sagen, weil Sie ein wirklicher Vertreter des Petitionsausschusses sind.
Ihnen allen wünsche ich schöne Weihnachten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Staatsrätin Erler, können Sie mir sagen, wer über Kirchenasyl entscheidet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin GurrHirsch, was ich von Ihnen gerade gehört habe, war eine Re de an Ihre eigene Fraktion und wohl auch an Ihre eigene Par tei, weil Sie völlig außen vor gelassen haben, dass es in ande ren Parteien und Fraktionen andere Resultate gibt. Besonders erschreckt hat mich, dass Sie Mentorinnen nur für Frauen möchten. Ich glaube, Männer und Frauen können gleicherma ßen Mentoren und Mentorinnen gebrauchen. Nicht nur Frau en müssen also auf dem Weg in die Politik begleitet werden, sondern alle.
Ich möchte Ihnen noch ein Beispiel nennen. Ich bin schon sehr lange in der Kommunalpolitik und Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden. Als meine Kinder noch klein waren, habe ich mich einmal über eine unsägliche Ter minierung beschwert. Dann hat mir eine Kollegin von Ihnen gesagt: „Ja, Frau Böhlen, Sie hätten sich entweder für Kinder oder Politik entscheiden müssen.“
Ich kann Ihnen gern das Protokoll dazu geben, Herr Kunz mann.
In Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes heißt es:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat för dert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechti gung von Frauen und Männern und wirkt auf die Besei tigung bestehender Nachteile hin.
Uns, meiner Fraktion, ist es ein Anliegen, dass Frauen und Männer tatsächlich gleichberechtigt Politik machen können. Leider ist das in den Gremien auf kommunaler Ebene, wie Sie es gerade auch beschrieben haben, noch nicht möglich. Es be steht großer Nachholbedarf – besonders bei Ihrer Partei und generell bei der FDP.
Bei den Gemeinderatswahlen im letzten Jahr und bei den Kreistagswahlen im Kreis Rastatt gab es keine FDP-Frauen, weder im Gemeinderat noch im Kreistag. Die ersten zehn Plät ze waren jeweils nur mit Männern besetzt. Deshalb fehlt da noch einiges.
Die vom Innenministerium mitgeteilten Zahlen machen es deutlich – die Zahlen wurden schon genannt –: 2014 waren von den Mitgliedern in den Gemeinderäten knapp ein Viertel Frauen. In den Kreistagen lag ihr Anteil bei nur 19 %, einem Fünftel. Dabei machen Frauen mehr als die Hälfte der Bevöl kerung aus. Deshalb sollten sie, finden wir, paritätisch in den Räten vertreten sein.
Die richtige Aufstellung von Wahllisten, sehr geehrte, liebe Frau Gurr-Hirsch, machen Ihnen z. B. die Grünen seit 30 Jah ren vor. Ich kann Ihnen nur sagen: Das, was Sie eben ausge führt haben, ist falsch. Die Quote ist der Weg zur paritätischen Besetzung in den Kreistagen und Gemeinderäten.
Wir haben im vergangenen Jahr ein Signal gesetzt. Es ist ei ne Sollbestimmung, und man hätte sich daran halten können. SPD und Grüne haben es getan.
Dazu komme ich gleich. – Meine Partei geht da mit gutem Beispiel voran, und das schon von Anfang an. Wir haben schon immer weitgehend paritätisch besetzte Listen gehabt. 50 : 50 gelingt nicht immer, aber im 40-%-Bereich befinden wir uns immer. Wir haben 47 % der Plätze bei den Gemein deratswahlen mit Frauen besetzt. 45 % der tatsächlich Ge wählten sind Frauen. Das heißt, das Ziel, das wir alle uns im vergangenen Jahr gesetzt haben, haben die Grünen erreicht.
Bei der Kreistagswahl sieht es ähnlich aus: Hier sind 44 % der gewählten Mandatsträger der Grünen Frauen.
Bei uns sind Frauen nicht nur in den Gremien gleichberech tigt vertreten, sie stellen auch 38 % des Führungspersonals in den Gremien. 37 % der als Fraktionsvorsitzende gewählten Mandatsträger sind Frauen.
Düster sieht es in dieser Hinsicht leider bei Ihnen aus – wenn ich Ihnen die Zahlen sagen darf –: Bei Ihnen liegt der Frau enanteil beim Führungspersonal in den Gremien bei nur 12 %. Das heißt, Sie haben einen Männeranteil von 88 %. Es wäre
spannend, zu erfahren, wie viele Ihrer Geschlechtskollegin nen dort den Fraktionsvorsitz innehaben. Aber ich denke, wenn Sie sich das einmal verinnerlichen, besteht Einigkeit: Wir müssen weiter gemeinsam – gerade für Frauen – voran gehen.
Ich möchte auch einmal kurz auf den Petitionsausschuss hin weisen: 23 Mitglieder, davon eine Frau. Auch hier wäre es schön, wenn der gesunde Menschenverstand von Frauen in diesem wichtigen Ausschuss stärker vertreten wäre. Ich bitte Sie einfach, darauf hinzuwirken, dass es so weit kommt.
Die Änderung der Gemeindeordnung, die wir heute beschlos sen haben, trägt sehr viel dazu bei, das Mandat auch für Frau en attraktiver zu gestalten.
Herr Kollege Rombach weiß es besser.
Die Erstattung der Kosten für die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen oder auch die Verbesserung der Mitwirkungsrechte der Rätinnen und Räte werten doch das Mandat auf.
Sie sagen, viele Frauen könnten nicht, weil sie ihre Angehö rigen zu pflegen oder ihre Kinder zu betreuen haben, und machten es deswegen nicht. Herr Rombach, die Frauen sind immer noch im Nachteil. Das haben wir mit der Änderung der Gemeindeordnung verbessert. Deswegen würde es mich freu en, wenn wir nächstes Jahr sehr viel mehr Frauen hier sitzen haben werden.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie haben gera de die jungen Menschen im Kosovo und deren Arbeitswillig keit angesprochen. Viele dieser Menschen kommen hierher, weil sie Arbeit suchen. Es gibt sehr viele deutschsprachige junge Menschen im Kosovo, die Anfang der Zweitausender jahre zurückgeführt wurden oder zurückgegangen sind.
Sie waren auf der Innenministerkonferenz. Wie sieht die Be reitschaft der CDU aus, ein Zuwanderungsgesetz zu gestal ten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich kann ich es kür zer machen.
Frau Kollegin Kurtz sagte gerade, der Kultusminister habe nichts verstanden.
Aber nach ihrer Rede muss ich sagen, dass sie nichts verstan den hat, und zwar weder vom Petitionsrecht noch von dem, was in der Petition steht, noch von dem, wie wir entschieden haben.
Wir haben im Petitionsausschuss, der immer nicht öffentlich tagt – Sie können gern einmal daran teilnehmen und auch et was dazu sagen, wenn Sie möchten; wir werden Ihnen auf je den Fall auch Rederecht einräumen –, den Beschlussvorschlag des Kollegen Beck, der nicht anwesend ist und der die Petiti on seit Januar auf dem Schreibtisch hatte, behandelt. Ich darf daran erinnern, dass jeder Berichterstatter Herr des Verfah rens ist.
Das heißt, wann eine Petition im Petitionsausschuss behan delt wird oder im schriftlichen Verfahren in diese wie auch heute Hunderte Seiten umfassende Vorlage aufgenommen wird,
bestimmt der Berichterstatter selbst. Insofern ist Ihr Angriff völlig daneben.
Der Berichterstatter Beck hat für die Petition Materialüber weisung beantragt. Das ist so, als ob Sie sagen würden: „Re gierung, schaue noch einmal darüber.“ Anschließend sollte auch kein Bericht erfolgen; es gab also auch keinen Berichts antrag, sondern es war eine reine Materialüberweisung.
Für erledigt erklärt hat niemand diese Petition, Frau Kurtz.
Dieser Petition wurde mehrheitlich im Ausschuss nicht abge holfen.
Und wissen Sie auch, warum?
Nein, eben nicht für erledigt erklärt. Herr Raab, ich schätze Sie wirklich sehr als Kollegen im Petitionsausschuss und auch als Obmann.
Herr Zimmermann, ich finde schon, dass sich in den letzten zwei Jahren unter uns allen ein sehr gutes Verhältnis im Peti tionsausschuss entwickelt hat. – Vielen Dank, Herr Hillebrand, fürs Kopfnicken.
Die Petition ist also nicht für erledigt erklärt worden. Sie müs sen sich auch mit dem Petitionswesen auseinandersetzen, Frau Kurtz, und nicht nur Ihre verquere Weltanschauung hier am Pult in die – –
Sie ist deswegen verquer,
weil die Petition die Verankerung der Leitprinzipien und den Aktionsplan „Für sexuelle Akzeptanz & gleiche Rechte in Ba den-Württemberg“ – – Jetzt habe ich den falschen Text.
In der Petition heißt es:
Das vorliegende Papier „Verankerung der Leitprinzipi en“
das war der Erstentwurf; der Erstentwurf ist ja schon längst überholt –
und die Ankündigung, die „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in ähnlicher Weise in den Bildungsstandards der einzel nen Fächer zu verankern, zielt für uns auf eine pädago gische, moralische und ideologische Umerziehung an den allgemeinbildenden Schulen.
Diesem Petitum konnten wir so nicht stattgeben, und wir wol len es auch jetzt nicht.
Ja, gern.
Ja.
Genau.
Darauf gehe ich gern ein, Herr Müller. Sie haben das Grundgesetz genannt, und genau da – da sind wir einer Meinung – steht es genau so drin. Wir müs sen Artikel 1 bis 7 zusammen betrachten, und genau das hat die Bildungsplanreform im Sinn. Es geht um Toleranz gegen über
und Akzeptanz für Menschen, die eventuell einer Diskrimi nierung unterliegen. Es geht darum, dass wir ein anderes Men schen- und Wertebild bekommen.
Das steht seit mehr als 50 Jahren im Grundgesetz.
Mir geht es hier um eines: Der erste Entwurf des Bildungs plans stand in der Kritik der Petition. Dieser erste Entwurf ist längst überarbeitet.
Der erste Entwurf ist längst erweitert. Deswegen können wir der Petition nicht abhelfen.
Nein. – Herr Raab, die Regie rung hat eben nicht abgeholfen;
denn das Petitum lautet, keine Akzeptanz der sexuellen Viel falt im Bildungsplan zu verankern. Deswegen können wir nicht abhelfen.
Vielen Dank.
Die gab es aber nicht.
Das ist unwahr.
Herr Schebesta, ich darf Ihnen meine ganz persönliche Meinung sagen. Sie versuchen hier, etwas zu zimmern, damit Sie bei einer gewissen Klientel punkten können.
Sie gehen völlig an der Realität vorbei. Ich lege Ihnen gern den Petitionstext auf den Tisch.
Vielen Dank. – Ich habe die Fra ge: Kennen Sie den Unterschied zwischen Toleranz und Akzep tanz?
Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass die FDP schon immer für Toleranz stand und sich jetzt dabei wohlfühlt, dass toleriert wird, während wir akzeptieren wollen? Die Frage ist also die nach dem Unterschied zwischen Toleranz und Akzep tanz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! EU-Politik zielt auf eine Annäherung gemeinsamer Lebensbedingungen für fast 500 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger. Viele Maß nahmen und Regelungen der EU-Förderung setzen auf regio naler Ebene an oder haben lokale Auswirkungen. Nicht im mer ist allerdings so deutlich für die Bürgerinnen und Bürger zu erkennen, welche lokalen Auswirkungen dies hat. Hier sind die Landräte, Bürgermeister und Oberbürgermeister aufgeru fen, noch offensiver eine proeuropäische Freudenarie anzu stimmen, wenn europäische Fördergelder in vielfältiger Wei se das kommunale Handeln in Baden-Württemberg unterstüt zen.
Im „Badischen Tagblatt“ von heute lautet beispielsweise eine Überschrift: „Überall steckt EU-Geld drin“. Ich denke, man darf vor den Europawahlen den Bürgerinnen und Bürgern durchaus noch einmal zeigen, was Europa alles zahlt. Aller dings darf – da sind wir völlig einer Meinung – die kommu nale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg auf gar keinen Fall angetastet werden.
Der Antrag der Fraktion der SPD sowie die Stellungnahme sind der Schrift gewordene Beweis für die Vielfalt der För dermöglichkeiten – übrigens ein sehr gelungener Beitrag für das Verständnis der europäischen Förderpolitik. Zurzeit stel len verschiedene Ressorts die Operationellen Programme für die Förderperiode 2014 bis 2020 unter Beteiligung der loka len Akteure, Verbände, Kommunen und NGOs zusammen. Vieles ist in Bewegung geraten, auch auf der Ebene der kom munalen Landesverbände – bei den Menschen in den LEA DER-Regionen, in den regionalen Arbeitskreisen des ESF; um nur zwei Beispiele zu nennen.
In beiden Fällen haben übrigens die beiden zuständigen Mi nister, Ministerin Altpeter und Minister Bonde, für unser Land
Baden-Württemberg in Berlin hervorragende Verhandlungs ergebnisse erreicht.
Ich möchte Ihnen jetzt allerdings ein Beispiel für eine geleb te neue LEADER-Antragskulisse nennen. Inzwischen ist der Nationalpark eingerichtet worden. Rund um den Nationalpark haben sich jetzt der südliche Teil des Landkreises Calw, der gesamte Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Baden-Baden und der nördliche Ortenaukreis zusammen auf den Weg gemacht, um eine LEADER-Kulisse zu erstellen. Aktionsgruppen sind unterwegs; sie treffen sich, sie erarbeiten Programme für die sen Raum, um zusammen mit dem Nationalpark die ganze Re gion attraktiver zu machen. Es ist einer der großen Vorteile der europäischen Fördergelder, dass das hier zusammen ab laufen kann.
Des Weiteren hat INTERREG auch für unsere Region am mittleren Oberrhein noch viel zu bieten. Im Rahmen von IN TERREG IV konnte der öffentliche Personennahverkehr zwi schen Basel und Straßburg grenzüberschreitend ausgebaut werden; zwischen Straßburg und Karlsruhe gibt es nichts Ent sprechendes.
Deswegen ist es umso wichtiger, dass im Rahmen der INTER REG-V-Programme die Mobilität ganz stark gewichtet wird. Wir können nicht einerseits sagen: „Wir möchten, dass junge Menschen grenzüberschreitend in Ausbildung kommen“, und andererseits den Menschen keine Möglichkeiten bieten, die Grenzen zu überschreiten, ohne auf den Individualverkehr zu rückzugreifen.
Wir brauchen einen ÖPNV im Gebiet des mittleren Oberrheins; wir brauchen einen ÖPNV für Frankreich und Deutschland. Dafür bietet INTERREG die besten Voraussetzungen.
INTERREG V bietet aber noch mehr. INTERREG V bietet dem gesamten PAMINA-Raum die Möglichkeit, zusammen zuwachsen. Das geschieht seit vielen Jahren.
Wer nicht aus einer Grenzregion kommt, kann es vielleicht nicht ganz nachvollziehen. Ich nenne die Donauraumstrategie als Beispiel: Die Menschen kommen zusammen, Europa wird gelebt und gefühlt.
Mit Blick auf die gesamten Anträge, die vonseiten BadenWürttembergs im Rahmen der EU-Förderprogramme gestellt wurden, sage ich: Baden-Württemberg ist Europa und lebt Eu ropa.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Staatsminis terin, welche Bedeutung hat das Gebot der Staatsferne über die Staatsverträge hinaus?
Herzlichen Dank, Herr Hauk. – Ich bin eine eingeborene Nordschwarzwälderin.
Sie wissen doch gar nicht, wo ich geboren bin. Meine Vorfahren haben im Nordschwarzwald quasi den aufrechten Gang erlernt.
Deswegen repräsentiere ich, eine eingeborene Nordschwarz wälderin, diesen Bereich, und nicht nur ich. Die Städte Ba den-Baden und Bühl haben zusammen 80 000 Einwohnerin nen und Einwohner.
Diese Menschen wohnen dort und möchten den Nationalpark. Die Gemeinderäte haben mit den Stimmen von CDU und FDP entsprechend abgestimmt. Warum lassen Sie jetzt 100 000 Menschen außen vor und fokussieren Ihren Blick nur auf zwei, drei Gemeinden, die dagegen gestimmt haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweieinhalb Jahre nach Be ginn dieser Legislaturperiode behandeln wir heute im Land tag den ersten Bericht des Petitionsausschusses. Darüber freu en wir uns. Wir hätten uns jedoch auch gefreut, wenn wir die sen etwas früher behandelt hätten. Aber die Präsenz hier im Saal ist noch sehr gut.
Danke, dass Sie bei meinem Anliegen nicht gleichgültig geblieben sind.
Mit diesem Dank eines Petenten darf ich den Bericht des Pe titionsausschusses zur Halbzeit der 15. Legislaturperiode be ginnen.
Der Petitionsausschuss des Landtags gilt als Notrufsäule des Parlaments. Im Berichtszeitraum haben sich 3 308 Bürgerin nen und Bürger an den Petitionsausschuss gewandt. Zusam
men mit dem Überhang aus der vorangegangenen Wahlperi ode hatte der Ausschuss 3 814 Petitionen zu bearbeiten. Das bedeutet einen leichten Anstieg der Zahl der Petitionen um 9 %. Seit der entsprechenden Freischaltung sind 353 On linepetitionen eingegangen; diese können die Zunahme be gründen. Neue Medien schaffen auch neue Möglichkeiten der Beteiligung.
Trotzdem ist erstaunlich: Im Internetzeitalter kommt die Mehr zahl der Petitionen noch immer klassisch per Brief an. Das ist auch das einzige Formerfordernis einer Petition, nämlich dass sie schriftlich eingereicht werden muss. Eine Petition ist da mit eine sehr niederschwellige Möglichkeit für die Bürgerin nen und Bürger des Landes, um Behördenentscheidungen überprüfen zu lassen.
Für viele ist es auch die letzte Möglichkeit, Sorgen und Nöte außerhalb formaler Rechtsmittel und gerichtlicher Verfahren zur Kenntnis zu geben. In einem Kommentar zum Grundge setz ist diese treffend als Purgationsfunktion – als reinigende Wirkung durch die Möglichkeit, das Herz ausschütten zu kön nen – dargestellt. Darüber können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsbüros viel berichten. Sie sind in der Regel die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Nicht selten endet ein Telefonat mit den Worten: „Danke, dass Sie mir zugehört haben.“
Ich bin sicher, dass dies auch der Anspruch der Kommunen und Behörden vor Ort ist. Ich weiß, dass dies nicht immer ein fach ist. Aber ich möchte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass das Gehörtwerden eine Grundvoraussetzung für das Ver stehen von Verwaltungsentscheidungen ist.
In diesem Sinn ermuntere ich meine Kolleginnen und Kolle gen des Petitionsausschusses, noch mehr Ortstermine wahr zunehmen, damit Petenten und Behördenvertreter die Sach- und Rechtslage zusammen erörtern können. Die Zahl solcher Ortstermine des Petitionsausschusses hat gegenüber dem Ver gleichszeitraum der vergangenen Wahlperiode leider abge nommen. Die Zahl der Anhörungen von Vertretern der Minis terien hat hingegen zugenommen, und auch die Anhörung von Sachverständigen wurde in einigen Fällen beschlossen.
Auch in der 15. Legislaturperiode sind bisher knapp 20 % der Petitionen positiv, also im Sinne des Petenten, abgeschlossen worden.
Die Themen der behandelten Petitionen spiegeln die komplet te Bandbreite öffentlicher Verwaltung wider.
An der Spitze stehen erneut Bausachen. Dabei handelt es sich sowohl um Bitten an den Ausschuss, zu einer Baugenehmi gung zu verhelfen, als auch um Petitionen, die sich gegen ein Bauvorhaben wenden. Der Ausschuss ist dabei auf die kom petente und fundierte rechtliche Prüfung durch das Ministeri um für Verkehr und Infrastruktur angewiesen, dem ich an die ser Stelle – wie auch allen anderen Ressorts und Ministerien – herzlich für die gute Zusammenarbeit danke.
Bei Bausachen möchte ich ein Vorhaben in Ohmden erwäh nen, das uns sehr lange beschäftigt hat, und die L 600, die auch heute noch Thema ist.
Keine Frage: Der Petitionsausschuss respektiert die kommu nale Selbstverwaltung. Insbesondere die kommunale Planungs hoheit spielt eine große Rolle bei den Eingaben, die sich ge gen die Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Kommu nen richten. Wir sind den Kommunen dankbar, dass sie nach den vorliegenden Erfahrungen im Allgemeinen bereit sind, auch im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung entspre chend dem Stillhalteabkommen zu verfahren – obwohl sie rein rechtlich nicht dazu stehen müssten. Aber sie tun es. Dafür möchten wir den Kommunen danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ganz explizit das Ausländerrecht ansprechen, weil wir hier so massiv und un mittelbar in die Biografie von Menschen – meist von Famili en mit Kindern – eingreifen wie in kaum einem anderen Po litikfeld. Von den 177 Petitionen, die Sie in der Statistik fin den, konnte in 31 Fällen ganz oder teilweise abgeholfen wer den; das entspricht ca. 17 %.
Bei den ausländerrechtlichen Petitionen stehen Eingaben von Petenten aus der Republik Kosovo an der Spitze. Dabei han delte es sich überwiegend um Eingaben der Minderheiten Ro ma, Ashkali und Ägypter.
Im Januar 2012 hat sich eine Delegation des Ausschusses über die humanitäre Situation der dort lebenden ethnischen Min derheiten vor Ort informiert. Schwerpunkte der Delegations reise in die Republik Kosovo waren die Unterbringungssitu ation, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamen ten, der Schulbesuch der zurückgekehrten Flüchtlingskinder sowie die Möglichkeiten der Erwerbsarbeit. Die vor Ort ge wonnenen Eindrücke sind den Delegationsmitgliedern sicher noch sehr präsent.
Über die zu ziehenden Schlussfolgerungen waren sich die Fraktionen zunächst uneins. Sie mündeten allerdings in einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses zum Reisebericht und schließlich in einen neuen Erlass des Innenministeriums für ein humanitäres Bleiberecht im August 2012.
Wenn Kinder, die kaum lesen und schreiben konnten, als sie kamen, hier mit gutem Erfolg die Schule besuchen und ihre Eltern z. B. krankheitsbedingt hierbleiben dürfen, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese jungen Menschen abgeschoben werden sollen, sobald sie volljährig geworden sind. Ange sichts der demografischen Entwicklung sind diese Zuwande rer ein Gewinn für unser Land.
Die Zahl der ausländerrechtlichen Petitionen ist gegenüber dem Vergleichszeitraum zurückgegangen. Dies dürfte nicht zuletzt auch an der effektiven Arbeit der Härtefallkommissi on des Landes liegen, die vor acht Jahren ihre Tätigkeit auf genommen hat. Es ist mittlerweile schon zu einer guten Tra dition geworden, dass der Vorsitzende der Härtefallkommis sion einmal im Jahr
ja, er kommt noch – den Tätigkeitsbericht im Ausschuss vor stellt und über die Arbeitsweise und Entscheidungsgründe be richtet. Ich denke, dieser Austausch ist für beide Seiten von
großem Nutzen. An dieser Stelle möchte ich allen Mitgliedern der Härtefallkommission und dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Wais, herzlich danken.
In der Statistik fällt auf, dass das Sachgebiet „Medienrecht und Rundfunkwesen“ von Platz 11 auf Platz 3 gerückt ist. Der Grund dafür sind 138 Petitionen gegen die Neuregelung des Rundfunkbeitrags.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für das Petitionswe sen gilt der Satz: „Nichts ist so gut, dass es nicht besser werden könnte.“ Unser Gesetz über den Petitionsausschuss stammt aus dem Jahr 1979. Seither haben viele Bundesländer ihr Pe titionsrecht modernisiert. In vier Bundesländern – RheinlandPfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und SchleswigHolstein – wurden Bürgerbeauftragte ernannt, die ohne Um wege über die Ministerien direkt mit den unteren Verwaltungs behörden ausloten können, ob eine bürgerfreundliche Kon fliktlösung möglich ist.
Bei uns bleibt der Berichterstatter für eine Petition in der Re gel anonym, und der Petent muss warten, bis ihm eine Ent scheidung des Landtags zugeht. Andere Länder haben die öf fentliche Petition eingeführt, bei der es Diskussionsforen und Mitzeichnungsrechte gibt. Auch daran besteht ein großes In teresse, wie ich aus vielen Gesprächen und Schriftwechseln mit den Bürgerinnen und Bürgern weiß. Bei Petitionen sind wir mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes befasst und erfahren ganz praktisch, wo der Schuh drückt. Wir müssen das Petitionsrecht daher als Teil von Bür gerbeteiligung und Bürgerdialog begreifen und weiterentwi ckeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle danke ich ganz herzlich meinem Stellvertreter, Herrn Kollegen Norbert Beck,
und allen Mitgliedern des Ausschusses für ihr großes Enga gement, mit dem sie sich den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land widmen. Herzlichen Dank!
Ich danke auch Herrn Werner Wölfle, der vor mir – bis Ende November 2011 – den Vorsitz im Petitionsausschuss innehat te.
Schließlich gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Petitionsbüros, namentlich Herrn Haas, und des Juristischen Dienstes, Herrn Drißner, für die gute Zuarbeit und die kompetente Unterstützung.
Es sind nicht allein die eingangs erwähnten Petitionszahlen. Hinzu kommen weitere Zuschriften der Petenten, der Schrift
verkehr mit den Ministerien und den Berichterstattern, die Er stellung der Protokolle und die Bearbeitung der Berichte. In Zahlen ausgedrückt, war das im Berichtszeitraum ein Ge schäftsanfall von zusätzlich gut 17 500 eingehenden und 17 400 ausgehenden Schriftstücken, den es zu bewältigen galt.
Ich freue mich auf weitere zweieinhalb Jahre spannende, kon struktive und gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Hauk, wie bewerten Sie das Abstimmungsverhalten in Bad Herrenalb, das mitten im Suchraum liegt? Dort haben 16 % der Bevölkerung abge stimmt, 84 % haben nicht abgestimmt. Wie bewerten Sie das Abstimmungsverhalten der CDU und der FDP im Gemeinde rat der Stadt Baden-Baden? Dort hat die FDP-Fraktion voll ständig zugestimmt, die CDU mit zwei Dritteln. Wie ist die Bewertung?
Danke schön. – Ich habe eine Frage: Der Landrat des Landkreises Freudenstadt, Herr Dr. Rückert, hat Ihnen also gesagt, dass er für die Gemeinde Bai ersbronn jetzt keine Möglichkeit mehr sieht, in den Dialog zu gehen?
Vielen Dank, Herr Rülke. – Nachdem Herr Hauk die Frage leider nicht beantwortet hat, können Sie das vielleicht tun: Wie bewerten Sie das Abstim mungsergebnis von Bad Herrenalb – diese Kommune liegt mitten im Suchraum –, wo 16 % der Menschen abgestimmt haben?
84 % der Menschen sind nicht zur Abstimmung gegangen.
Vielen Dank, Herr Dr. Rapp. – Wie würden Sie aus forstfachlicher Sicht die Borkenkäferpro blematik sehen? Das ist ja eine der großen Ängste, die vor Ort herrschen.
Ich werde versuchen, es kurz zu machen. Vielen Dank, dass ich nachfragen darf.
Es geht um die Bewahrung der Schöpfung. Vor 30 Jahren war der Nordschwarzwald noch schneesicher. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, denn ich komme von dort. Da war der Tou rismus natürlich noch ganz groß. Das wollte ich Ihnen nur ganz kurz mitgeben.
Wenn wir weiterhin bei der Schöpfung sind, habe ich jetzt ei ne Frage: Das Agieren mit Unwahrheiten ist bei den Men schen, die Sie anhören, sehr groß, z. B. bei einem großen Sä gebetrieb.
Ich möchte nur wissen, was Sie davon halten. Da gibt es eine Kirchengemeinschaft zwischen Herrenwies und Hundsbach. Dort wird erklärt, dass eine dortige Straße abgebaut wird, wenn der Nationalpark kommt, und dass Hundsbacher Kom munionkinder dann nicht mehr mit den Herrenwieser Kindern zusammenkommen können, was dort zu einem großen Auf ruhr in der katholischen Gemeinde geführt hat.
Ich möchte nur wissen, was Sie davon halten.
Zweitens: Was halten Sie davon, dass wichtige Forschungs ergebnisse erzielt wurden, weil sich in Nationalparkschutzge bieten z. B. Myzelien ausbilden konnten, die es dort vorher gar nicht mehr gab?
Das ist sehr nett. Vielen Dank. – Haben Sie sich nur das Blatt angeschaut oder sich auch kun dig gemacht über das pädagogische Konzept, das hinter die ser Arbeit steht?
Nein, an einer Gemein... – –
Entschuldigung!
Ich hätte gern eine präzise Be antwortung. Ich habe Ihnen zugehört. Sie haben von einer Ar beit in einer Gemeinschaftsschule gesprochen. Deswegen ha be ich gefragt, ob Sie sich anhand dieses Arbeitsblatts mit dem pädagogischen Konzept der Gemeinschaftsschule beschäftigt haben.
Herr Kollege Bullinger, vielen Dank, dass ich meine Frage noch stellen darf.
Wie Sie bestimmt wissen, beträgt der jährliche Holzeinschlag in Baden-Württemberg bis zu 9,1 Millionen Festmeter. So viel kann eingeschlagen werden. Auch unter Ihrer Landesregie rung ist man bis zu 250 000 Festmeter unter der Nachhaltig keitsgrenze geblieben. Wenn wir jetzt unterstellen, dass in 30 Jahren 50 000 Festmeter weniger eingeschlagen werden kön nen, habe ich die Frage an Sie, ob Sie wirklich glauben, dass die Holzwirtschaft dann zusammenbricht.
Zweite Frage: Haben Sie einmal ein Waldstück beobachtet, wo man mit einem Vollernter hineingegangen ist und die gan zen Fichtenholzreste dann einfach liegen geblieben sind? Ist dort auch eine Borkenkäferproblematik zu beobachten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege Schebesta, was halten Sie von der
Aussage von Herrn Grube, dass der Rastatter Tunnel 2012 kommt, und von der Berichtigung durch Ihren Landesvorsit zenden Strobel, dass der Rastatter Tunnel 2013 kommt?
Das ist sehr nett. Vielen Dank. – Ich habe eine Frage: In unserem christlichen Kulturkreis gibt es einen Tag, an dem kein Fleisch gegessen werden soll. Wis sen Sie, welcher es ist?
Beate Böhlen, Baden-Baden.
Ich habe eine Frage: Wissen Sie zufälligerweise, warum Alt intendant Voß kein CDU-Mitglied mehr ist?