Protocol of the Session on December 17, 2015

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint zunächst harmlos. Mehrfach wird im Vorblatt des Entwurfs auf Vorgaben der europäischen Ebene verwiesen. Scheinbar beraten wir hier also eine Selbstverständlichkeit. Bei genau erer Betrachtung ist aber zu entdecken, dass insbesondere im Bereich der Ingenieure Regelungen getroffen werden sollen, die keineswegs zwingend so gelöst werden müssen, wie dies die Landesregierung suggeriert.

Um es auf einen Nenner zu bringen: Kurz vor Weihnachten will die Landesregierung uns allen ein Osterei unter den Weih nachtsbaum legen. Unter dem Mantel der Bauberufe wird das Ingenieurwesen neu geordnet. Zahlreiche Verbände, u. a. der Verein Deutscher Ingenieure, der Verband Deutscher Maschi nen- und Anlagenbau und der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik haben sich trotz aller Abwä

gungen, Herr Staatssekretär Hofelich, dagegen ausgesprochen, diese Regelungen so zu treffen, wie es die Landesregierung beabsichtigt. Das hat gute Gründe, die in der Vorlage der Lan desregierung aber keinerlei Berücksichtigung finden.

Ein Technik- und Wirtschaftsstandort wie Baden-Württem berg benötigt Ingenieure dringend, und über die falschen Ak zente, die diese Landesregierung mit ihrer Bildungspolitik ins besondere im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich setzt,

(Beifall der Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Karl- Wilhelm Röhm CDU)

wurde schon viel diskutiert und wurden Debatten geführt. Das soll heute aber nicht das Thema sein. Wir müssen mit den Er gebnissen umgehen. Die sieht man in mehr als 12 000 unbe setzten Ingenieurstellen.

Scheinbar hat die Landesregierung dies erkannt und bis vor Kurzem noch zugesagt, dass die Ingenieurkammern nicht mehr Kompetenzen erhalten sollen, um die Bürokratie nicht noch weiter aufzublasen. Von diesen Ankündigungen ist im vorliegenden Gesetzentwurf nichts mehr zu entdecken. Ich appelliere deshalb dringend an die Regierung: Tun Sie alles, um Ingenieuren die besten Ausbildungsmöglichkeiten zu ge ben und ihnen den Start ins Berufsleben nicht zu erschweren.

Stattdessen wollen Sie beispielsweise bei der Berufsbezeich nung und Berufsanerkennung einen eigenen baden-württem bergischen Weg gehen. Das Fachwissen von Ingenieuren ist nicht an Staatsgrenzen gebunden und schon gar nicht an Bun desländergrenzen. Der viel zitierte syrische Ingenieur wird im Rahmen der Flüchtlingsdebatte gern auch von Politikern der Grünen und der SPD erwähnt. In Deutschland soll er nach der Auffassung der Landesregierung an jeder Landesgrenze schei tern. Wir werden sehen, ob das tatsächlich nicht so eintritt, wie es von Ihnen, Herr Hofelich, vorhin geschildert wurde. Es kann doch nicht sein, dass der syrische Ingenieur die gan zen Anerkennungen noch einmal durchlaufen „darf“, sobald er in Ulm über die Donau oder in Mannheim über den Rhein geht. Ehrlich wäre es, wenn Sie sich hier ganz klar dazu be kennen, die Ingenieurkammer weiter aufwerten zu wollen. Angesichts der Tatsache, dass nur 1 % der Ingenieure in Ba den-Württemberg – 2 760 von 270 000 – durch die Kammer vertreten werden, soll dieser hier eine Wichtigkeit zugestan den werden, die in der Praxis fehlt. Am Ende soll die Zwangs mitgliedschaft stehen. Das ist für mich leicht zu durchschau en.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Unser Appell angesichts dieses Gesetzentwurfs ist, dass die Landesregierung sich mehr Zeit nehmen sollte, um diesen für Baden-Württemberg wichtigen Bereich an die europarechtli chen Bestimmungen anzupassen und bundesweit besser zu re geln. Statt hier heimlich, still und leise mit unzähligen ande ren Restbeständen der Gesetzgebung etwas durchzuboxen und die Lobbyarbeit der Ingenieurkammer zu betreiben, unterstüt zen wir eine Expertenanhörung. Diese Regierung brüstet sich mit der Politik des Gehörtwerdens. Es wäre sehr schön, wenn Sie dazu auch diejenigen anhören, die von der Sache wirklich etwas verstehen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Abschließend noch eine Bemerkung: Die rechtliche Anpas sung des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Versorgungs werke ist sinnvoll. Die große Frage aller Versorgungswerke bleibt jedoch im Raum stehen: Wie schaffen sie es angesichts einer dauerhaften Niedrigzinspolitik, ihre Mitglieder wirklich ausreichend zu versorgen? Ich nutze die Gelegenheit, um auf die Folgen einer Niedrigzinspolitik hinzuweisen, die zwar al le Finanzminister und Kämmerer freut und scheinbar die Schul denverantwortung erleichtert. Die Folgen für die Versorgungs werke sind jedoch immens und werden uns noch lange be schäftigen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen und natürlich auch Ihren Familien frohe Weihnachten. Bleiben Sie gesund.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7857 zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Wissen schaft, Forschung und Kunst und federführend an den Aus schuss für Finanzen und Wirtschaft zu überweisen. – Es er hebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregistergesetzes – Drucksache 15/7845

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Ersten Beratung keine Aussprache durchzuführen. Die Landesregierung verzichtet auf eine münd liche Begründung des Gesetzentwurfs.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/7845 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozial ordnung, Familie, Frauen und Senioren zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungs gesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 15/7846

Zur Begründung erteile ich für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Peter Hofelich das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Da men und Herren! Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist zweifellos eine besondere Herausforderung. Ich glaube, es herrscht über alle Fraktionsgrenzen hinweg ungeteilte Einig keit darüber, dass wir weiterhin gefordert bleiben.

Gerade vonseiten der Opposition kam immer wieder der Hin weis, dass wir schnellere Lösungen brauchten und wir gera de jetzt pragmatisch handeln müssten. Deswegen müssten auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, Feuer und Flamme für den heute vorliegenden Gesetzentwurf sein. Denn mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Weg frei machen für eine kurzfristige und vor allem verlässliche Un terstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation.

Von der Landesregierung wird heute ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes BadenWürttemberg eingebracht. Dieser regelt die Öffnung der Hin zuverdienstgrenzen bei Verwendungseinkommen in bestimm ten Ausnahmefällen. Durch die Öffnung soll in diesen Aus nahmefällen die kurzfristige Gewinnung von Pensionärinnen und Pensionären erleichtert werden, und zwar dann, wenn nach Feststellung durch eine oberste Landesbehörde der öf fentlichen Verwaltung aufgrund einer Notlage ein akuter Be darf an qualifiziertem Personal entsteht, der nicht mit den üb lichen Mitteln gedeckt werden kann. Eine solche Notlage be steht aktuell im Bereich der Flüchtlingsverwaltung.

Bei der Diskussion darf man nicht unter den Tisch fallen las sen, dass es um eine sehr spezielle Situation geht. Uns allen ist an schnelleren Fortschritten gelegen. Deswegen ist es nur konsequent, alle Möglichkeiten und vor allem alle Reserven in den Blick zu nehmen, die uns dabei helfen können.

Wir waren uns in den zahlreichen Debatten hier im Landtag zum Flüchtlingsthema doch einig, dass wir qualifizierte Fach kräfte brauchen. Insofern ist es doch nur konsequent, auch auf Beamtinnen und Beamte im Ruhestand zurückzugreifen, die gegenüber frisch eingestellten Kolleginnen und Kollegen den Vorteil mitbringen, bereits über entsprechende Berufserfah rungen zu verfügen. Abgesehen davon fehlt es in vielen Be reichen, in denen wir jetzt Unterstützung brauchen, an Kolle ginnen und Kollegen, die man kurzfristig einstellen könnte. Wir wissen das. Das gehört auch zu einer ehrlichen Diskussi on über diesen Entwurf.

Die derzeitige Rechtslage bietet leider wenige Anreize, die Pensionärinnen und Pensionäre zur Aufnahme einer Tätigkeit in der Flüchtlingsverwaltung zu bewegen. Durch die Öffnung der Hinzuverdienstgrenzen bei Verwendungseinkommen in bestimmten Ausnahmefällen wollen wir das ändern. So kön nen wir die öffentliche Verwaltung in dieser außergewöhnli chen Notlage unterstützen und das vorhandene Wissen und die Erfahrung aktivieren, über die das ehemals aktive Perso nal zweifellos verfügt.

Die Opposition hat sich bereits kritisch zu diesem Vorhaben geäußert. Sie sagen, weil die Kosten und die Zahl der Perso nen, die von dieser Regelung Gebrauch machen werden, nicht klar beziffert würden, sei es ein schlechtes Gesetz. Sie wissen jedoch genauso gut wie wir, dass das von vielen Faktoren ab hängt. Schon allein deswegen tut man gut daran, Zahlen nicht einfach aus der Luft zu greifen. Das gilt übrigens auch für die allein von Ihnen so genannte 9 000-€-Regelung.

Sie monieren, dieses Gesetz führe zu absurden Situationen. Da kann ich Sie beruhigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr gering und sollte uns deshalb in der Debatte über die Qua lität dieses Gesetzes nicht aufhalten.

Ich will das am vermeintlichen Konflikt zwischen der ange strebten Regelung und der freiwilligen Weiterarbeit illustrie

ren. Wer sich für die freiwillige Weiterarbeit entscheidet, muss einen entsprechenden Antrag teilweise zwei Jahre im Voraus stellen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel nicht abzusehen, ob dann noch eine Notlage im Sinne des Gesetzes vorliegen wird. Ein Taktieren nach finanziellen Aspekten dürfte damit eher unwahrscheinlich sein.

Im Übrigen unterstellen Sie damit den ehemaligen Landesbe diensteten, dass es ihnen nur darum gehen würde, ihre Finan zen zu optimieren. Sie sollten vielleicht eher einmal anerken nen, dass sie uns dabei helfen werden, mit einer außergewöhn lichen Situation fertigzuwerden. Dazu kann man auch einmal Danke schön sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Um noch etwas zu den Kosten zu sagen: Eine kurzfristige Ge winnung von Pensionärinnen und Pensionären kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Das heißt, der Anwendung der Notlagensituation sind insoweit Grenzen gesetzt, und der in einer akuten Notlage reaktivierte Pensio när wird aus im Haushalt etatisierten Mitteln bezahlt.

Nun noch zum Vorwurf, diese Regelung sei keinem Ehren amtlichen zu vermitteln. Sie bringen da zwei Dinge zusam men, die nicht zusammengehören. Den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unserem Land geht es ja nicht um Geld. Vielmehr helfen sie aus Überzeugung. Wir sind sehr froh, dass sich so viele Menschen in unserem Land ehrenamt lich einsetzen.

Bei der Bewältigung der Situation brauchen wir aber natür lich auch eine personelle Kontinuität und eine Verfügbarkeit, die wir Ehrenamtlichen weder zumuten noch von ihnen er warten können. Wir können schließlich schlecht fordern, dass das Ehrenamt nur in Vollzeit ausgeübt werden sollte.

Bitte verstehen Sie mich richtig. Es ist außerordentlich wich tig und gut, dass so viele Menschen ehrenamtlich tätig sind. Wir können sie aber auch nicht mit allen anfallenden Aufga ben alleinlassen. Wir brauchen auch und gerade für zentrale Verwaltungsaufgaben eine zeitliche Verfügbarkeit und Plan barkeit, die wir ehrenamtlich Tätigen schlicht nicht abverlan gen können. Mit dem Gesetz schaffen wir vielmehr Struktu ren, die den Einsatz der Ehrenamtlichen stützen. Deswegen bin ich überzeugt, dass dieses Gesetz auch bei ehrenamtlich Tätigen Unterstützung findet.

Aufgrund eigener Erfahrung und Beobachtung kann und will ich nicht daran glauben, dass die Menschen ihr Engagement im Ehrenamt einstellen, sobald jemand anders Geld bekommt. Mit Verlaub: Ich glaube, Sie schätzen die Menschen in unse rem Land da etwas falsch ein.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, man soll te bei der Diskussion über diesen Gesetzentwurf die Kirche im Dorf lassen. Uns geht es darum, die notwendigen Voraus setzungen zu schaffen, um mit einer außergewöhnlichen Si tuation besser fertig zu werden. Wir wollen das Potenzial nut zen, das uns zur Verfügung steht, um den Bedarf zu decken, den wir anderweitig nicht decken können.

Wenn man immer wieder fordert, dass es beim Thema Flücht linge schneller gehen müsse, kann man sich heute nicht ge gen diesen Gesetzentwurf stellen. Deshalb bitte ich Sie, die

sen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen. Au ßerdem bitte ich um Überweisung an den Finanz- und Wirt schaftsausschuss zur weiteren Beratung.

Ich will schließen mit einer Bemerkung, die insgesamt, wie ich finde, und für die Parteien und Fraktionen im demokrati schen Spektrum wichtig ist. In dieser Situation müssen wir gerade auf der Landesebene die Handlungskompetenz der Po litik und der Verwaltung nach vorn stellen. Das heißt auch, dass gutes Regieren und gutes Verwalten in diesem Land zu sammengehören. Das hat Tradition. Mit diesem Entwurf leis ten wir in dieser besonderen Zeit einen Beitrag dazu.

Deswegen hat das, was wir Ihnen heute in Form eines Gesetz entwurfs vorschlagen, vor allem auch etwas mit der Loyalität zu einer guten Regierung und zu einer guten Verwaltung in diesem Land zu tun, die auch über Legislaturperioden hinaus geht. Ich finde, es ist wichtig, dass wir den Scheinwerfer da rauf lenken, dass wir heute handeln und dass wir in der Sache etwas bewegen wollen; denn darauf kommt es an.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Genau!)

Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.