falt dieses Geschäft in der offenbar notwendigen Geheimhal tung, aber auch in der angeblich notwendigen Eile durchge zogen worden ist. Es lag keine umfassende Unternehmensbe wertung vor, sondern nur die Fair Price Opinion, die von ei ner Bank eingeholt worden ist und zwei Seiten umfasst. Es lag keine Due-Diligence-Prüfung vor, wie man es bei einem so großen Investment des Landes erwarten könnte.
Vor allem gab es im Finanzausschuss nicht einmal den Hauch einer Vorlage, wie der Wirtschaftsplan des Unternehmens für die nächsten fünf Jahre unter Zugrundelegung verschiedener Szenarien aussehen könnte. Ich erinnere mich noch an die Worte des damaligen Ministerpräsidenten Mappus, diesen Wirtschaftsplan und die voraussichtliche Entwicklung der Ausschüttung in den nächsten fünf Jahren könne er in fünf Minuten mit einem Stift auf einem Blatt Papier aufschreiben und uns vorlegen. So wurde damals regiert. So wurde das Land Baden-Württemberg von Herrn Mappus regiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn das Land Milliarden von Steuerzahlermitteln in die Hand nimmt, um unternehmerisch tätig zu werden, dann ist höchste Sorgfalt geboten. Ähnliches haben wir bei der LBBW erlebt, die auch kapitalmarktrelevant ist, weil es dritte Kapi talgeber gibt. Dabei haben wir, das Parlament, es in einer ge meinsamen Kraftanstrengung unter Wahrung der Parlaments rechte geschafft, ein komplexes und in seiner Dimension sehr weitreichendes Geschäft mit den entsprechenden Beschlüs sen in den Gremien durchzuziehen. Damals wurden dem Fi nanzausschuss des Landtags Businesspläne vorgelegt, damals wurde uns dargelegt, wie in den nächsten Jahren die Erwar tungen an die LBBW aussehen, unter Annahme verschiede ner Szenarien. Damals ging es sogar so weit, dass die Berater der LBBW und der Regierung in die Fraktionen gegangen sind und uns das unter Wahrung der Vertraulichkeit dargelegt ha ben.
Deshalb ist nach diesem Urteil des Staatsgerichtshofs doch ei nes klar: Es besteht überhaupt kein Anlass, die Landesverfas sung zu ändern. Wir haben bewährte Verfahren, sogar verkürz te Gesetzgebungsverfahren für Nachtragshaushalte; wir ha ben Vertraulichkeitsvorschriften des Landtags und seiner Aus schüsse, die wir einhalten können. Deshalb ist für die Landes regierung durchaus eine Debatte in Zusammenarbeit mit dem Parlament darüber denkbar, wie wir diese Verfahren in sol chen Ausnahmefällen anwenden. Aber eine Verfassungsände rung steht für diese Landesregierung nicht zur Debatte.
Es hat schon eine pikante Note, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Regierungschef bei einem solchen Ge schäft mit vielen Beratern geheim und vertraulich zusammen arbeitet, einen engen Freund vertraulich und geheim einschal tet, aber ausgerechnet gegenüber dem Souverän, gegenüber dem Parlament nicht das Vertrauen aufbringt, dass dieses Par lament dann ebenfalls in vertraulicher und geheimer Sitzung diesen wichtigen Vorgang bearbeiten kann. Dies ist die Miss achtung des Parlaments, die Grundlage des Regierungsstils von Herrn Mappus war.
Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs stellen sich ne ben der Frage, wie das Parlament in Zusammenarbeit mit der Regierung mit solchen außergewöhnlichen Konstellationen umgeht – dazu habe ich einiges gesagt –, weitere Fragen, und zwar auch die Frage möglicher Schadensersatzforderungen. Das ist angesprochen worden. Wir wissen ganz genau, dass das Handeln von Regierungspersonen zivilrechtlich nur äu ßerst schwer gewürdigt werden kann. Es gibt aber eine zwei te Möglichkeit, Schadensersatz zu beanspruchen; das bezieht sich auf das Verhalten der beratenden Unternehmen, also der Anwaltskanzlei sowie Morgan Stanley. All dies wird von der Regierung ausgiebig geprüft, gegebenenfalls auch unter He ranziehung externen Rechtsrats.
Denn eines ist klar: Es gibt erhöhte Ansprüche, erhöhte Sorg faltsmaßstäbe. Es könnte aufgrund haushaltsrechtlicher Vor gaben erhöhte Sorgfaltspflichten geben, wenn wir, das Land, einen solchen Anteilserwerb unter privaten Dritten tätigten. Deshalb wird dies alles intensiv geprüft. Denn es bleibt poli tisch und gesellschaftlich ein „Geschmäckle“ zurück.
Die Einzigen, die bisher von diesem Geschäft profitiert ha ben, sind Morgan Stanley und die Kanzlei. Ob das Geschäft für das Land einen großen Nutzen gebracht hat, wird sich erst in den nächsten Jahren erweisen. Deshalb ist es, glaube ich, auch ein Gebot der politischen Transparenz, dass das Land solche Schadensersatzpflichten in Ruhe, sine ira et studio prüft, damit wir unserer Sorgfaltspflicht auch gegenüber dem Steuerzahler gerecht werden.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Winfried Mack CDU: Das hat die SPD-Frak tion anfangs anders gesehen!)
Ich kann für die Landesregierung nur feststellen: Wir nehmen das Urteil des Staatsgerichtshofs ernst. Das Finanzministeri um und ich als Finanzminister werden, was die Inanspruch nahme des Notbewilligungsrechts anbelangt, dieses Urteil ernst nehmen. Ich glaube, es war, nachdem zum wiederholten Mal in kurzer Folge in Baden-Württemberg das Notbewilli gungsrecht verfassungswidrig ausgeübt worden ist, eine not wendige Klärung, die uns allen hilft – der Landesregierung, aber noch mehr dem Landtag.
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Rülke von der Fraktion der FDP/DVP. Sie ha ben noch eine Minute und 37 Sekunden Redezeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst muss ich sa gen: Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich von der Bür gerregierung mit ihrer Kultur des Zuhörens in der ersten Run de kein Vertreter meldet, sondern der Minister den Versuch unternimmt, im Parlament das letzte Wort zu haben.
Das ist schon bemerkenswert, meine Damen und Herren, aber nun gut. Es war sehr interessant, was Sie gesagt haben.
Sie haben immer über diesen Kauf gejubelt. Sie erklären auch immer: „Wir wollen die Aktien behalten und nie wieder her geben.“ Aber Sie haben keinen Weg, diese Aktien zu kaufen, und Sie sind auch nicht bereit, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Sie merken alles erst hinterher. Jetzt haben Sie plötzlich fest gestellt: Es gab einen Konsortialvertrag bis Ende 2011. Das war Ihnen im letzten Jahr offensichtlich unbekannt. Sonst hät ten Sie über dieses Geschäft nicht so gejubelt.
Dann sagt der Staatsgerichtshof: „So, wie dieses Geschäft ge tätigt wurde, geht es nicht.“ Das akzeptieren wir, und das neh men wir zur Kenntnis. Aber Sie wollen trotzdem kaufen. Da brauchen Sie doch einen Weg, um in einem solchen Fall hand lungsfähig zu sein.
Aber den Vorschlag des Staatsgerichtshofs lehnen Sie ab. Sie machen eine Politik nach dem Motto: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Das ist keine Bürgerregierung, und das ist keine Kultur des Zuhörens. So werden Sie das Land Baden-Württemberg nicht weiterführen, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet.
Aktuelle Debatte – Nationalpark Nordschwarzwald – grünes Prestigeobjekt? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat auch für diese Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 40 Minuten fest gelegt. Für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und für die Redner in der zweiten Runde gilt jeweils eine Rede zeit von fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen wollen im Nordschwarzwald ei nen Nationalpark einrichten. Von der SPD ist derzeit weitge hend noch Schweigen zu vernehmen, und vor Ort herrscht bei ihr etwas Unklarheit. Meine Damen und Herren, so, wie die Regierung dieses Projekt bisher angegangen ist, Herr Minis ter, ist dieser Zustand allerdings nicht verwunderlich.
Vorab möchte ich klar feststellen: Die FDP/DVP-Fraktion hat sich bei der Aufstellung der Naturschutzkonzeption des Lan des, die im Frühjahr dieses Jahres, also vor der Landtagswahl, vom Kabinett einstimmig beschlossen wurde, dafür ausge sprochen, für weitere Großschutzgebiete in Baden-Württem
berg einzutreten – dies vor allem deshalb, weil wir mit dem Biosphärengebiet auf der Schwäbischen Alb, gegen das die Grünen anfänglich auch waren,
beste Erfahrungen gemacht haben. – Du hast es ein bisschen wissenschaftlich begleitet, weil du promoviert wurdest. Das weiß ich. Aber ich spreche von den Grünen.
Beste Erfahrungen wurden deshalb gemacht, weil mit der Be teiligung vor Ort und in einem sehr intensiven Dialog mit den Betroffenen ein Ergebnis erzielt worden ist, das Mensch und Natur, Wirtschaft und Umwelt in hervorragender Weise zu sammengebracht hat.
Die Frage lautet für mich daher: Muss es unbedingt ein im Sinne von § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes definierter Na tionalpark sein, oder wäre es nicht angezeigt, einen spezifi zierten, für die Gebietschaft richtigen Biosphärenpark oder ein Biosphärengebiet maßgeschneidert vorzubereiten und um zusetzen?
Was ist nun ein Nationalpark? Das müssen wir uns einfach einmal vor Augen führen. Welche Konsequenzen hat § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes für eine Raumschaft?
nem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zu stand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zu stand zu entwickeln