Frau Ministerin, wenn ich es richtig verstanden habe – ich kenne die Örtlichkeiten nicht im Detail –, sind jetzt zusätzliche Gebäudeteile für die LEA da zugenommen worden. Sind da die entsprechenden bauord nungsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden? Liegen entsprechende Baugenehmigungen vor? Wenn ich es richtig sehe, sind das ja Nutzungsänderungen. Ist mit dieser Maßnah me eine Erhöhung der Regelkapazität der LEA verbunden? Wenn ich es richtig weiß, lag die Ausgangskapazität bei 1 000 Plätzen. Wie hoch ist die Regelkapazität jetzt?
Als wir im letzten Jahr auf die Gemeinden zugegangen sind und versucht haben, alles im Einklang mit den Gemeinden zu regeln, haben uns die Gemeinden im Vorfeld mitgeteilt, wie viele Flüchtlinge sie ihrer Meinung nach aufnehmen können. Diese Zahlen ent sprechen aber nicht den tatsächlichen Möglichkeiten vor Ort; diese liegen in der Regel höher.
Wir mussten seinerzeit öffentlich-rechtliche Verträge abschlie ßen, um die Einrichtungen überhaupt in Betrieb nehmen zu können. Deshalb geistern auch manchmal in den Medien Zah len herum wie 500 oder 1 000. Tatsächlich ist dort Platz für mehr Menschen. Aufgrund der hohen Zugangszahlen konn ten wir uns an diese Verträge leider nicht mehr halten und mussten in den Einrichtungen weitere Gebäudekomplexe in Betrieb nehmen. Das geschieht dann direkt vor Ort durch das Regierungspräsidium. Ich gehe davon aus, dass die Baunut zungsverordnung und andere baurechtliche Vorgaben berück sichtigt werden.
Genauer kann ich es Ihnen jetzt nicht sagen, weil ich die Bau nutzungspläne nicht im Einzelnen kenne. Aber ich gehe da von aus, dass das jeweilige Regierungspräsidium versucht, sich an diese Regeln zu halten und sie nicht zu brechen.
Frau Ministerin, es wurde schon die mögliche Amtshilfe durch die Bundeswehr angesprochen. Ich möchte konkret am Beispiel der Bedarfsorientierten Erst aufnahmeeinrichtung in Donaueschingen fragen – wo konkret auch ein Sanitätsversorgungszentrum der Bundeswehr vorge halten wird –, ob solche Einrichtungen nicht ebenfalls genutzt werden könnten. Dabei geht es nicht nur um einzelne Rönt gengeräte, sondern dort ist ein komplettes Versorgungszent rum vorhanden.
Ich stelle diese Frage vor dem Hintergrund, dass in der Erst aufnahmeeinrichtung in Donaueschingen die Menschen mitt lerweile bis zu sieben oder acht Wochen lang untergebracht sind und in der besagten Einrichtung, die 500 oder 600 m ent fernt ist, auch Bereitschaft dazu bestünde. Wie ich erfahren habe, wurde nach mehr Kapazität in der Bundeswehrkaserne selbst angefragt, meines Wissens nach jedoch noch nicht in Bezug auf eine Unterstützung durch dieses Versorgungszent rum.
Sie wissen, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inland rechtlich höchst um stritten ist und auch problematisiert werden kann. Nichtsdes totrotz bin ich der Bundesregierung dankbar, dass sie für die Bundeswehrsoldaten die Möglichkeit eröffnet hat, nicht ho heitliche, aber helfende und unterstützende Aufgaben zu über nehmen. Ich glaube, das hat eine gute Wirkung auf Einrich tungen, insbesondere dann, wenn dort junge Männer unterge bracht sind. Ich hatte z. B. den Eindruck, dass es in Sigmarin gen, obwohl dort viele junge Männer sind, recht friedlich zu geht. Möglicherweise war die Anwesenheit der Bundes wehrsoldaten – –
Ob die Bundeswehr ärztliche Leistungen übernehmen kann, kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. In unserer Planung ist es so, dass wir in den regulären Erstaufnahmeeinrichtungen ohnehin immer eine Krankenstation mit berücksichtigen und einplanen.
Herr Landrat Pauli hatte in Meßstetten gleich eine Kranken station mit einem 24-Stunden-Dienst eingerichtet. Dort kann man auch Personal einstellen. Diese Station wird, glaube ich, von EHC betrieben. In der normalen Planung sind die Kran kenstationen mit eingeplant. Ob die Bundeswehr auch solche Aufgaben übernehmen könnte, kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten.
Keine weiteren Fragen mehr? – Dann ist die Behandlung der Anfrage unter Ziffer 1 beendet. – Vielen Dank, Frau Ministerin.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r b e s s e r t e N o t f a l l v e r s o r g u n g f ü r d e n L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l d u r c h n e u e n L u f t r e t t u n g s s t a n d o r t i m b a y e r i s c h e n D i n k e l s b ü h l - S i n b r o n n
serung der Notfallversorgung entlang der A 7 und auch der A 6 – und damit auch für die Bevölkerung im Landkreis Schwäbisch Hall – durch die vor Kurzem auf bayerischem Boden in Dienst gestellte Luftrettungsstation in Dinkels bühl-Sinbronn?
die bayerische Seite bei ihrem Vorhaben trotz des zu erwar tenden Vorteils auch und gerade für den angrenzenden länd lichen Raum auf baden-württembergischer Seite nicht zu unterstützen, beispielsweise durch eine finanzielle Beteili gung?
Herr Präsident, werte Kolle ginnen und werte Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger wie folgt:
Ich denke, es ist nun wirklich unstrittig, dass jedes neue Ret tungsmittel grundsätzlich zu einer Verbesserung der Versor gung der Bevölkerung beiträgt. Es ist mir aber ausgesprochen wichtig, nochmals und zum wiederholten Mal deutlich zu be tonen, dass der Grund für die seit September dieses Jahres in Betrieb gegangene neue Luftrettungsstation in DinkelsbühlSinbronn ein vom bayerischen Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten aus dem Jahr 2012 ist, das auf eine Ver sorgungslücke in Bayern in der Region Donauwörth hinweist. Das war der Grund, warum dieser Luftrettungsstandort in Bayern geschaffen worden ist. Daher ist es aus meiner Sicht auch völlig konsequent und richtig, dass Bayern diesen Luftrettungsstandort in Dinkelsbühl sowohl eingerichtet als auch finanziert hat.
Ich will ausdrücklich noch einmal sagen: Für die Landkreise Heidenheim und Schwäbisch Hall sowie den Ostalbkreis be stand keine Versorgungslücke. Herr Dr. Bullinger, das haben wir wiederholt diskutiert –
in dieser Legislaturperiode, in der zurückliegenden Legisla turperiode. Man kann grundsätzlich sagen, dass es in diesen Bereichen eine gute Versorgung durch den bodengebundenen Rettungsdienst gibt.
Das ist das Wichtigste, und es ist auch der Kern und ist der Grundsatz des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg, dass
Wenn Sie es sich einmal anschauen, sehen Sie: Die von mir angesprochenen Landkreise nehmen im Landesvergleich ei nen durchaus guten Rang ein, was die entsprechende Versor gung anbelangt. Der Bereichsausschuss im Landkreis Schwä bisch Hall hat jetzt aktuell eine Ausweitung des bodengebun denen Rettungsdienstes und der Rettungsmittelvorhaltung be schlossen.
Dies ist geschehen, bevor wir jetzt das neue Rettungsdienst gesetz umsetzen. Wir haben darüber diskutiert, wir haben da auch Dinge hineingeschrieben, die dafür sorgen sollen, dass wir da deutlich besser werden. Offensichtlich hat es dieses Gesetzentwurfs auch tatsächlich bedurft. Quer durch das Land stelle ich richtig Bewegung fest, dass die Bereichsausschüs se jetzt diese Entscheidungen treffen, die sie meines Erach tens längst hätten treffen und umsetzen können. Aber sie ha ben es nicht gemacht, und deshalb regeln wir im Rettungs dienstgesetz die Verantwortlichkeiten und auch die Hand lungsmöglichkeiten für die entsprechende Rechtsaufsicht neu, um dort, wo es notwendig ist, Verbesserungen zu erreichen.
Ausdrücklich will ich auch sagen: Zusätzlich zum bodenge bundenen Rettungsdienst besteht schon bisher für die genann ten Landkreise eine gute Abdeckung. Herr Dr. Bullinger, da habe ich Ihnen wiederholt die Einsatzradien gezeigt, die die ser Planung zugrunde gelegt worden sind.
Durch eine gute Abdeckung durch die Rettungshubschrauber in Ochsenfurt, in Ulm, in Stuttgart/Ludwigsburg und in ande ren Orten, die auch noch entsprechend ergänzen können, ha ben wir in der Tat in nicht wenigen Bereichen in Gemeinden, in Landkreisen eine nicht nur normale Abdeckung, sondern eine Doppel- und eine Dreifachabdeckung. Darauf kommt es jetzt auch an. Diese Rettungshubschrauber müssen ergänzend und verstärkt in die Alarmierung durch die Leitstellen einbe zogen werden. Die Rettungshubschrauber in Ochsenfurt, Ulm und Stuttgart/Ludwigsburg verfügen nämlich seit Jahren über deutliche Kapazitätsreserven, die man im Bedarfsfall dann eben nicht nur abrufen kann, sondern meines Erachtens auch abrufen muss.
Ich sage es zum Schluss noch einmal: Der Rettungshubschrau ber Christoph 65 – dieser neue Rettungshubschrauber – wird sogar eine noch bessere Versorgung ermöglichen. Durch sol che Einsätze, wenn dieser Hubschrauber angefordert werden sollte, besteht dann doch – wenn Sie so wollen – eine indirek te Mitfinanzierung, nämlich durch die Kostenträger in BadenWürttemberg.
Sie haben gerade gesagt, dass durch Nürnberg, Stuttgart/Lud wigsburg, Ochsenfurt und Ulm eine gute Versorgung gegeben sei. Das hört sich gerade so an, als ob das jetzt auch eine läs tige Konkurrenz wäre. Keine 5 km nebendran sind die Ge meinden Fichtenau, Rot am See oder auch Ellwangen, Bop fingen. Deshalb die Frage, ganz konkret in der Praxis: Wie wird das koordiniert, dass dann wirklich auch eine schnelle re Versorgung möglich ist – nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit auf die letzte Minute von Stuttgart kommend, sondern eben auch vor Ort –, dass der Luftrettungsdienst stärker ge nutzt wird? Wird das gewährleistet, und wer organisiert das und bestimmt, dass genau dieser eben eingesetzt wird – abge sehen vom Transport von Brandverletzten oder von irgend welchen Spezialtransporten?