tigt, diese Steuer eventuell wieder einzuführen, nach dem Prinzip – wie die Aussage des dortigen jagdpolitischen Refe renten war –: Man muss den Jägern das vergällen. Dieses Zi tat kann man ja nachlesen.
Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, ist hier also zeitlich auf der Höhe der Sektsteuer, die zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte im vorletzten Jahrhundert erhoben wurde. In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, das Sie verabschiedet haben, bei dem die Jäger zum Teil entmündigt werden und das Jagd recht als Eigentumsrecht von der grün-roten Landesregierung mit Füßen getreten wird, besteht die Gefahr, dass viele ehren amtliche Jäger im Land die Lust an Jagd und Hege verlieren. Meine Damen und Herren, wenn erst einmal die Berufsjäger mit Tariflohn nachts rausmüssen
Deshalb wäre die Abschaffung dieser ungerechten, überkom menen Bagatellsteuer ein richtiges und ein wichtiges Signal.
Werte Parlamentarier, Politik zeichnet sich eben auch durch den Mut aus, nicht nur Massen von Gesetzen zu machen, son dern auch Gesetze, die überkommen sind, abzuschaffen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es auch Ihnen so geht: Hin und wie der geht einem der Satz durch den Kopf: Das wundert mich aber.
Mich hat es einmal gewundert – vor vielen, vielen Jahren –, als ich hier an der Staatlichen Verwaltungsschule Stuttgart war und erfuhr, wofür wir in Deutschland direkt oder indirekt und versteckt Steuern zahlen müssen. Kollege Dr. Bullinger hat ja schon einen Blick in die Historie geworfen und darauf hinge wiesen. Mich hat schon damals erstaunt und verwundert, mit welchem Ideenreichtum und welcher Kreativität die Regie renden jedweder Art – ob das Monarchen waren, Stände oder parlamentarische Gremien,
demokratische und parlamentarische Gremien – Wege fanden, den Menschen über Steuern das Geld aus der Tasche zu zie hen.
Die Sektsteuer wurde schon genannt. Weitere Beispiele sind die Glühbirnen- und die Streichholzsteuer. Es gibt weitere Beispiele; man könnte hier eine unendlich lange Liste anfüh ren. Selbst allgemeine Vergnügungen wurden und werden be steuert.
Ich habe aber auch damals schon erfahren und gelernt, dass derjenige, dem die Steuer zusteht, das Recht hat, auf den Ein zug der Steuer zu verzichten, sofern es sich nicht um eine Pflichtsteuer handelt. Denn so etwas gibt es im deutschen Steuerrecht auch.
Die Jagdsteuer – sie ist die einzige den Landkreisen zustehen de Steuer – wird bei uns in Baden-Württemberg auf der Grundlage einer Gesetzesermächtigung – nämlich § 10 Ab satz 2 des Kommunalabgabengesetzes – und einer von den Kreistagen bzw. den Gemeinderäten der Stadtkreise zu be schließenden Satzung erhoben. Ich betone: Die Steuer kann erhoben werden.
Deshalb wundere ich mich jetzt wieder, dass ausgerechnet die FDP/DVP, die ja immer möglichst allen die freie Entschei dung lassen will – was ich durchaus verstehe und nachvoll ziehen kann –, nun den Gemeinde- und Kreisräten diese freie Entscheidung nehmen will.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Diese Jagdsteuer war – wie wohl alle Steuern – nie sehr be liebt, aber vor Jahrzehnten doch mehr oder weniger akzep tiert. Die Ausübung der Jagd konnte ja zu manchen Zeiten und an manchen Orten auch lukrativ und einträglich sein. Doch in Zeiten – Herr Kollege Dr. Bullinger, Sie hatten darauf hinge wiesen – wie heute, in denen z. B. ein neues Jagdrecht die Jagd mehr belastet und erschwert, ist eine solche Steuer si cher nicht mehr zeitgemäß.
Aus diesem Grund ist die Erhebung der Steuer auf die Jagdausübung im Grundsatz überholt. Da gebe ich Ihnen völ lig recht. In der Sache kann man dem Ansinnen der FDP/DVP zustimmen, aber im Verfahren nicht. Der Landtag sollte sich doch nicht zum Oberlehrer aufspielen. Er sollte es vielmehr den Stadt- und Landkreisen überlassen, in freier Entscheidung darüber zu befinden, ob man eine Jagdsteuer erhebt oder nicht.
Kollege Hollenbach, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade eben gesagt, Sie stimmen zu, dass die Jagdsteuer sich letztlich über holt hätte. Geben Sie mir dann recht, wenn ich sage, dass es – wir leben in einem Land, in dem es ohnehin schon sehr, sehr viel Bürokratie gibt –, wenn ein Gesetz oder in diesem Fall eine Steuer eben keinen Wert hat, einen Grund dafür gibt, das
Ich bin deshalb gegen die se Gesetzesänderung, weil wir damit den Stadt- und Kreisrä ten die Freiheit nehmen, zu entscheiden, ob man die Steuer erheben will oder nicht.
Es sind ja nur noch fünf Landkreise, die diese Steuer erheben. Die Aufhebung der Steuersatzungen wurde damals durch ei ne Diskussion im Jahr 2008 ausgelöst. Damals haben die Jä ger beim Jägertag den damaligen Ministerpräsidenten Gün ther Oettinger massiv aufgefordert, die Jagdsteuer abzuschaf fen. Ich zitiere aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom 21. April 2008:
Oettinger erklärte, es läge in der Verantwortung der ba den-württembergischen Landkreise, eine Jagdsteuer zu erheben oder nicht.
Dieser Aussage haben dann laut Zeitung die Vertreter der Landtagsfraktionen von SPD – Claus Schmiedel –, FDP/DVP – Heiderose Berroth – und Grünen – Reinhold Pix – zuge stimmt. Auch sie sind für die Abschaffung der Jagdsteuer.
Ich habe damals in meiner Funktion als Kreisrat im Kreis Lud wigsburg wenige Wochen später den Antrag gestellt, die Sat zung aufzuheben, und im Juli 2008 war im Kreis Ludwigs burg die Jagdsteuer abgeschafft.
Jetzt wundere ich mich nochmals: In vier von diesen fünf Landkreisen, die die Jagdsteuer noch erheben, sitzen FDPKreisräte. Warum beantragen die nicht die Aufhebung der Steuer? Dann wäre das Problem gelöst.
Fazit, meine Damen und Herren: Lassen Sie den Kreisräten die Freiheit, zu entscheiden, was sie machen. Denn ich bin immer noch der Überzeugung, es ist richtig, was die FDP/ DVP sonst tut: Die Freiheit steht über vielem anderen.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir stehen für ein starkes Land und für starke Kommunen. Die kommunale Selbstverwaltung ist eine wesentliche Säule in Baden-Württemberg, auf die wir stolz sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine Fraktion möchte die Stadt- und Landkreise in ihrer Ent scheidungshoheit nicht einschränken. Vielmehr wollen wir die