Protocol of the Session on September 28, 2011

Deshalb haben wir Nein zum Kündigungsgesetz gesagt und Ihrem Entschließungsantrag nicht zugestimmt, sondern uns der Stimme enthalten.

(Glocke des Präsidenten)

Es ist immer interessant, in die Ge schäftsordnung zu schauen. Ich darf darauf hinweisen: Erklä rungen der Fraktionen zur Abstimmung sind zulässig. Zu gleich dürfen sie die Dauer von fünf Minuten nicht überstei gen. Das ist ein gesetzter Rahmen, der in diesem Fall nicht ausgeschöpft wurde. Das ist eine Sache der Geschäftsordnung und damit auch von jedermann so hinzunehmen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Und wo war die Erklärung zur Abstim mung?)

Ich komme jetzt zu einer weiteren Erklärung zur Abstimmung, jetzt von der Fraktion der FDP/DVP.

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Aber eine Erklärung zur Abstimmung und nicht eine Debatte!)

Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Das erkennbare Ziel Ihres Ent schließungsantrags war, dass Sie sich von uns sozusagen ei nen Freifahrtschein für dieses Verfahren absegnen lassen woll ten, damit Sie hinterher in der Öffentlichkeit sagen können: „Zunächst einmal haben sie erklärt, dieses ganze Verfahren sei rechtswidrig, sei zumindest rechtlich umstritten, und hin terher im Landtag haben sie unserem Entschließungsantrag zugestimmt und zugegeben, dass alles in Ordnung ist und kei nerlei rechtliche Streitpunkte mehr bestehen.“ Aus diesem Grund haben wir diesen Entschließungsantrag abgelehnt.

Nach wie vor sind wir der Überzeugung, dass das, was Sie vorlegen, rechtswidrig ist. Es ist rechtswidrig, ein Gesetz vor zulegen, mit dem man aus einem Vertrag aussteigen will, der überhaupt keine Ausstiegsklausel hat. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass Sie mit dem Verfahren, das Sie angestrengt haben, das Parlament missbrauchen, um einen Formelkom promiss herbeizuführen, mit dessen Hilfe Sie Ihre angebliche Liebesehe am Leben erhalten.

Herr Kollege Justizminister Stickelberger, sowohl die CDUFraktion als auch wir haben Ihnen schon bei der ersten Le sung erklärt, warum wir nicht vor den Staatsgerichtshof zie hen. Das geschieht keineswegs deshalb nicht, weil wir dieses Gesetz so toll fänden, keineswegs deshalb, weil wir keine rechtlichen Bedenken mehr hätten, sondern einzig und allein deshalb, weil wir uns nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, wir würden eine Volksabstimmung mit juristischen Tricks be hindern.

Zum Zweiten – das haben wir bei dieser Sitzung auch schon gesagt, aber ich wiederhole es gern, Herr Stickelberger – wis sen wir, dass diese Volksabstimmung auch im Erfolgsfall ei ne rechtliche Überprüfung nicht umgeht. Selbst wenn Sie den Erfolg haben sollten, den sich manche von Ihnen bei dieser Volksabstimmung wünschen, bleibt noch immer die Tatsache bestehen, dass die Bahn letztlich gezwungen wird, vor Ge richt feststellen zu lassen, ob das Gesetz, das dann die Bevöl kerung beschlossen hat, tatsächlich trägt. Insofern ist es an dieser Stelle gar nicht notwendig zu klagen. Entweder die Be völkerung beerdigt das, was Sie uns jetzt vorgelegt haben, oder am Ende ein Gericht.

Aber eines bleibt festzuhalten: Wir sind nicht bereit, auf dem Weg eines Entschließungsantrags das Verfahren, das Sie dem Parlament und der Bevölkerung zumuten, abzusegnen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Gut, ist schon okay!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt liegt mir eine Wortmeldung des Kollegen Bayer für eine Erklärung zur Abstimmung vor. Laut § 100 unserer Geschäfts ordnung kann eine solche Erklärung abgegeben werden, wenn eine Aussprache stattgefunden hat.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Persönliche Erklärung vor der Abstimmung!)

Ich gehe davon aus, dass diese Aussprache im Rahmen der Tagesordnung stattgefunden hat und deshalb eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben werden kann.

Danke schön. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen mit dieser kur zen Erklärung mitteilen, dass es mir äußerst schwergefallen ist, mich zu diesem Gesetzentwurf zu positionieren, und mit mir auch meinen Kollegen Peter Storz und Gerhard Klein böck, möglicherweise auch anderen. Das jetzt zu Sagende gilt also für sie sinngemäß auch.

Ich habe mich persönlich in den vergangenen Jahren gegen über dem Projekt Stuttgart 21 nicht nur äußert skeptisch ge zeigt, sondern bei allen bisherigen Abstimmungen im Land tag – und zwar zu der Zeit, als das politisch noch zur Debat te stand – gegen dieses Projekt gestimmt. So gesehen wäre es jetzt logisch, für ein Ausstiegsgesetz zu votieren. Aber die Si tuation stellt sich für mich heute anders dar. Ein Ja kommt für mich nicht infrage, weil ich die fatalen Folgen in Bezug auf die enormen Schadensersatzansprüche auch vor dem Hinter grund sehe, dass neben vielen Einschnitten auch eine Landes mitfinanzierung der zusätzlichen Kosten beim Ausbau der Rheintalbahn deutlich unwahrscheinlicher würde.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Winfried Mack CDU)

Ein Nein zu diesem Ausstiegsgesetz widerspricht aber dem Grundsatz meines bisherigen Abstimmungsverhaltens. Eine Enthaltung kommt für mich nicht infrage. Sie ist auch den Wählerinnen und Wählern nicht zu vermitteln.

Wenn ich vor diesem Hintergrund nun dennoch gegen das Ausstiegsgesetz gestimmt habe, dann geschah dies auch des wegen, weil ein Nein zum Ausstieg den Weg für eine Volks

abstimmung frei macht. Sie ist die einzige Möglichkeit, den aus dem Ruder gelaufenen, hochemotionalisierten gesell schaftlichen Konflikt zu befrieden. Dies ist nicht einfach, aber es geschieht nach Regeln, die die Verfassung vorgibt.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Konflikt nur auf die sem Weg entschärft werden kann. Dieser Konflikt war geprägt von gegenseitigen Vorwürfen, Tricksereien und Täuschungs manövern und kulminierte in den „Lügenpack“-Vorwürfen. Ich sehe weit und breit keinen anderen Weg als diesen ernst haften Versuch, repräsentative und direkte Demokratie zu ver binden und damit die Spannung zwischen parlamentarischer und außerparlamentarischer Politik nicht so zu forcieren, dass der momentan angespannte Bogen zerbricht.

Ich bin nicht über Nacht zum Befürworter dieses Projekts mu tiert, sondern ich sehe Stuttgart 21 nach wie vor auch kritisch. Mein Nein zum Ausstiegsgesetz ist deswegen ein Ja zur Be friedung auf dem mir einzig möglich erscheinenden Weg, dem Weg einer Volksabstimmung. Ich verbinde damit auch die gro ße Hoffnung, dass der stetig ansteigende Wutpegel gesenkt werden kann und, meine Damen und Herren, in einem späte ren Rückblick die Auseinandersetzung über Stuttgart 21 und diese Volksabstimmung der Einstieg in eine deutlich bessere Balance zwischen direkter und repräsentativer Demokratie in Baden-Württemberg gewesen sein könnten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch über den Antrag der Fraktion der CDU, Druck sache 15/508, abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dage gen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Claus Schmiedel SPD meldet sich.)

Zu diesem Abstimmungsverhalten eine Erklärung der Frakti on der SPD.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich wollte nur deutlich machen, dass wir diesen Antrag nicht in der Sache ablehnen. Vielmehr ist be reits eine Einladung des Staatssekretärs Ingo Rust an die Frak tionen auf dem Weg oder liegt sogar bereits vor, sich entwe der durch schriftliche Vorschläge oder in einer Arbeitsgruppe zu beteiligen. Somit hätte sich der Antrag eigentlich erledigt. Wir freuen uns, wenn Sie mithelfen, eine gescheite Broschü re zu entwickeln.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Dann hätten Sie auch zustimmen können! – Gegenruf des Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das sagt ausgerechnet jemand, der das seit 20 Jahren ablehnt!)

Das ist nicht gegangen, weil die rechtliche Position bereits geklärt ist. Die Entscheidung trifft die Regierung. Mitwirken können die Fraktionen. Aber weder wir noch Sie können mit entscheiden. Aber wo kein Konflikt ist, müssen wir auch kei nen Konflikt schaffen. Machen Sie einfach mit, dann ist es gut.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Meine Damen und Herren, jetzt liegt noch eine Erklärung einer Fraktion vor.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Im Namen der Fraktion GRÜNE kann ich sagen: Wir bedauern sehr, dass das S-21-Kündigungsgesetz hier keine Mehrheit gefunden hat.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Eine Heuchelei ohne Ende!)

Im Namen der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD möchte ich Sie alle herzlich einladen, den Weg frei zu ma chen, dass jetzt die Bürgerinnen und Bürger abstimmen kön nen, ob dieses Kündigungsgesetz in Kraft treten soll oder nicht.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Eine Verballhor nung des Parlaments! Unglaublich!)

Herr Kollege Hauk hat in seiner Rede gesagt, er sage ein „kla res Ja zur Volksabstimmung“. Ich lade all diejenigen, die die sem „klaren Ja“ folgen möchten, ein, nach dieser Sitzung im Foyer den entsprechenden Antrag zu unterschreiben.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Volker Schebesta CDU: Was ist das jetzt für eine Abstim mungserklärung?)

Fraktionserklärungen gibt es jetzt keine mehr. Gibt es eine persönliche Erklärung? – Das ist nicht der Fall.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

(Unruhe)

Ich bitte jetzt um Konzentration für die weiteren Tagesord nungspunkte.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Wahl der Mitglieder des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation

Mit Schreiben vom 19. Mai 2011 hat der Präsident der Lan desanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die fünfte Amtsperiode des Medienrats am 28. Januar 2012 endet. Er hat darum gebeten, die Benennung der Vertre ter der Fraktionen und der durch den Landtag zu wählenden Mitglieder des Medienrats für die neue Amtszeit von fünf Jah ren in die Wege zu leiten.

Nach § 41 Abs. 2 des Landesmediengesetzes entsendet jede Fraktion im Landtag einen Vertreter in den Medienrat der Lan desanstalt für Kommunikation. Vier weitere Vertreter werden aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen vom Landtag im Wege der Verhältniswahl gewählt.

Von den Fraktionen werden folgende Personen in den Medien rat entsandt: von der CDU-Fraktion Herr Andreas Hoffmann, von der Fraktion GRÜNE Herr Abg. Thomas Poreski, von der SPD-Fraktion Frau Abg. Rosa Grünstein, von der Fraktion der FDP/DVP Herr Abg. Dr. Ulrich Goll.

Die vier weiteren Vertreter des Landtags sind heute zu wäh len. Nach d’Hondt entfallen zwei Vertreter auf die CDU-Frak tion und jeweils ein Vertreter auf die Fraktion GRÜNE und die SPD-Fraktion. Es werden vorgeschlagen: von der CDUFraktion Herr Abg. Joachim Kößler und Frau Abg. Sabine Kurtz, von der Fraktion GRÜNE Herr Abg. Manfred Kern, von der SPD-Fraktion Herr Abg. Florian Wahl (Anlage 2).

Sind Sie damit einverstanden, dass offen abgestimmt wird? – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Wahlvor schlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen probe! – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag wurde mehr heitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.