Protocol of the Session on September 28, 2011

Meine Damen und Herren, es lie gen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor, die im Rahmen der Redezeit abgegolten werden können. Wir hatten die Redezei ten festgelegt. Auch die Redezeiten der Regierung sind inso weit ausgeschöpft. Deswegen möchte ich jetzt sagen: Es lie gen keine Wortmeldungen mehr vor, für die entsprechende Redezeiten zur Verfügung stünden.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/496. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 15/528. Der Ständige Aus schuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich rufe auf

§ 1

Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist § 1 mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf

§ 2

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – § 2 ist mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich abgelehnt.

(Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Wir haben nun noch über drei Entschließungsanträge abzu stimmen.

Zunächst stelle ich den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/601-1, zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Ent schließungsantrag Drucksache 15/601-1 wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle nun den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/601-2, zur Abstimmung.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Wir wünschen ge trennte Abstimmung, Herr Präsident!)

Es wird getrennte Abstimmung gewünscht.

Ich stelle zunächst Ziffer 1 dieses Antrags zur Abstimmung. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –

(Abg. Volker Schebesta CDU: Oh, SPD!)

Damit ist Ziffer 1 dieses Antrags abgelehnt.

Ich stelle nun Ziffer 2 dieses Antrags zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Ziffer zu? – Wer ist dagegen? –

(Abg. Winfried Mack CDU: Gegen die eigene Über zeugung!)

Wer enthält sich? – Mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Ohne Rückgrat!)

Nun stelle ich den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/601-3, zur Ab stimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? –

(Oh-Rufe von den Grünen)

Dem Entschließungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

(Vereinzelt Beifall)

Eine Erklärung zur Abstimmung von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege Schebesta.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das haben wir auch ohne Erklärung verstanden!)

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind erschrocken darüber, was die Regierungsfraktionen dem Landtag hier zumuten. Zum ei nen – das ist die Grundlage der Beratung unter diesem Tages ordnungspunkt – haben wir in einem Verfahren abgestimmt, mit dem der Landtag einen Streit zwischen den Koalitions partnern zu einer Einigung führen sollte. Dies ist eine Situa tion, durch die die Koalition, die Ihnen die Regierungsbildung ermöglicht hat, überhaupt erst zustande gekommen ist. Es geht

Ihnen gar nicht so sehr um die Abstimmung selbst, sondern um einen Ausweg aus diesem Streit zwischen Ihren jeweili gen Parteien.

Nicht genug, dass Sie dies jetzt in den Landtag hineintragen. Sie zwingen uns auch noch zu einer Abstimmung über einen Entschließungsantrag, dem sehr bedeutende Feststellungen zugrunde gelegt werden: „... dass die Prüfung... durch die Landesregierung bevorsteht“ – –

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Erklärung zur Abstim mung! – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Das ist eine persönliche Erklärung!)

Nein, das ist keine persönliche Erklärung. Es ist eine Erklä rung zur Abstimmung.

(Zuruf: Geschäftsordnung lesen!)

Das ist eine Erklärung der Frakti on zur Abstimmung.

Sie wollen, dass wir feststel len, „... dass die Prüfung... durch die Landesregierung bevor steht...“ Ob wir das nun im Landtag beschließen oder nicht, die Prüfung steht bevor. Das ist eine Binsenweisheit.

Außerdem schreiben Sie, dass das Verfahren, das Sie mit dem Kündigungsgesetz gewählt haben und das zu einer Volksab stimmung führen solle, möglich sei.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ja!)

Ein einfacher Blick in die Verfassung zeigt aber schon, dass es eine Regelung gibt, auf deren Grundlage eine Volksabstim mung herbeigeführt werden kann.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Genau diese Re gelung wenden wir an!)

Diese bloße Feststellung ist dasselbe, als wenn man sagte: „Ein Fahrrad ist ein Fahrrad, weil ein Fahrrad ein Fahrrad ist.“ Solche substanzlosen Dinge brauchen wir im Landtag nicht zur Grundlage zu machen.

(Vereinzelt Beifall)

Sie müssen aber akzeptieren – Herr Kollege Schmiedel, das ist keine „schräge Nummer“, die wir da thematisieren, son dern das sind Fragen, die sich stellen – und müssen damit le ben, dass der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Damit leben wir gern!)

heute in den „Stuttgarter Nachrichten“ mit der Äußerung zi tiert wird, das Volk werde zu einer Abstimmung gebeten, für die es gar keine Berechtigung besitze.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Was ist denn Ihr per sönliches Problem? Herr Präsident, das ist die Fort setzung der Debatte!)

Sie müssen damit leben, dass wir sagen: Das von Ihnen be hauptete Kündigungsrecht gibt es nicht. Sie müssen zugeste hen, dass es Argumente gibt – wie etwa die Kosten –, die Sie nicht näher benennen, und Sie müssen damit zugestehen, dass

Sie nicht bereit sind, selbst die Ergebnisse der Schlichtung in die Begründung aufzunehmen.

Wir werden nicht über das Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten, indem Sie sagen: „Die Volksabstimmung ist mög lich.“ Eine Volksabstimmung ist möglich; es gibt aber nach wie vor Diskussionen über die rechtliche Grundlage dafür.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Herr Präsident, das ist doch keine Erklärung zur Abstimmung!)

Deshalb haben wir Nein zum Kündigungsgesetz gesagt und Ihrem Entschließungsantrag nicht zugestimmt, sondern uns der Stimme enthalten.