Für uns ist es eine wertvolle Unterstützung, dass das Gutach ten vorliegt. Aber auch im Gutachten selbst steht, dass der nächste Schritt eine Zusatzstudie wäre und eine Untersuchung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für den Infrastrukturausbau vorgenommen werden müsse.
Ich habe dem Schreiben des Landrats an die Abgeordneten entnommen, dass die Zusatzstudie von der Region in Auftrag gegeben wurde, aber erst Ende April veröffentlicht werden soll. Ich denke, das wäre ein guter Zeitpunkt, um noch einmal ins Gespräch zu kommen. Wir stehen natürlich jederzeit auch über die Arbeitsebene hinaus für entsprechende Gespräche zur Verfügung. Aber im Moment – ich habe es dargestellt – ist nicht das Land in erster Linie am Zug. Vielmehr liegt der Ball im Moment eher noch bei der Region.
Ganz simpel die Frage: Wenn es Gespräche gegeben hat, inhaltlich aber bislang nichts bekannt geworden ist: Was ist die Position des Landes in den Gesprä chen gewesen? Was hat man angeboten? Hat man Probleme geschildert? Wie muss man sich das vorstellen?
So, wie es sich mir darstellt – jedenfalls nach den Informati onen in der Presse –, ist man im Kontakt nach dem Motto „Schön, dass wir darüber geredet haben“. Aber wir haben vor allem bezüglich dessen, was das Land machen könnte, keine Aussagen oder Zusagen. Bei der Ausschreibung ist natürlich das Land zuständig. Beispielsweise bei der Finanzierung von zusätzlichen Haltestationen ist auch das Land zuständig. Das hat mit dem Bund nichts zu tun. Der Bund ist nur für Doppel spurinseln und die Elektrifizierung zuständig. Welche Aussa gen hat es bisher im Kontakt mit dem Landratsamt gegeben?
Ich meine, dass ich das in der Beantwortung der ersten Frage schon ausgeführt habe. Das Gutachten beschäftigt sich insbesondere mit dem Infra strukturausbau. Für diesen Infrastrukturausbau ist aber eben nicht das Land am Zug. Wir haben, wie gesagt, diesen Infra strukturausbau beim Bund für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Ansonsten käme eine Förderung über das GVFG infrage. Aber dafür wäre eine Nutzen-Kosten-Betrachtung nö tig. Das weiß die Region. Davon gehe ich aus; jedenfalls le se ich das so aus dem Schriftverkehr heraus.
Bei uns spielt dieses Gutachten natürlich eine Rolle, was die Vergabe von Nahverkehrsleistungen angeht. Laut Vergabeka lender sind wir so im Zeitplan, dass dieses Verfahren noch im ersten Halbjahr 2015 starten wird. Allerdings steht dann der Fahrplan noch nicht auf die Minute genau fest. Das wird spä
ter der Fall sein. Insoweit laufen da die Prüfungen und die Auswertungen noch. Dieses Gutachten wird auch hierbei ei ne Rolle spielen.
Frau Staatssekretärin, da ist noch einiges zu tun. Die Planung, die Nutzen-Kosten-Analy se in Bezug auf die Hochrheinbahn in Richtung Basel wurde mit einem INTERREG-Programm flankiert. Schätzen Sie das so ein, dass das auf dieser Ebene sinnvoll wäre, weil die Bo denseegürtelbahn doch irgendwie eine internationale Bedeu tung hat? Wäre es nicht für die Region ein guter Ansatz, zu versuchen, dies über ein INTERREG-Programm kozufinan zieren?
Ich denke, es ist in je dem Fall ein interessanter Ansatz, zu prüfen, ob über die Mög lichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch die ses Projekt vorangebracht werden kann. Im Vergleich zur Hochrheinbahn ist der Verfahrensstand bei der Bodenseegür telbahn ein anderer. Ich habe vorhin ausgeführt, dass aus un serer Sicht die Südbahn und die Hochrheinbahn Vorrang ha ben und der Lückenschluss aber natürlich folgen soll. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dieser Frage in den Blick zu nehmen erscheint mir sinnvoll.
Es liegen keine weite ren Fragen vor. – Dann darf ich mich bei Ihnen, Frau Staats sekretärin, bedanken.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – Ä n d e r u n g e n b e i m M i n d e s t l o h n g e s e t z , i n s b e s o n d e r e b e i d e n D o k u m e n t a t i o n s p f l i c h t e n
destlohngesetz und hier insbesondere bei den überborden den und nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand prak tizierbaren Dokumentationspflichten, die im Rahmen der Koalitionsrunde der Bundesregierung am 23. April 2015 erörtert werden sollen, für dringend korrekturbedürftig?
sondere bei den Arbeitszeitregelungen und Dokumentati onspflichten – so, wie dies der Vorsitzende der SPD-Frak tion im baden-württembergischen Landtag, Herr Abg. Claus Schmiedel, über „Focus“ äußerte – im Interesse der familiengeführten und mittelständischen Unternehmen des Landes initiativ zu werden?
Danke schön. – Sehr ge ehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sei tens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Herrn Abg. Bullinger wie folgt:
Zunächst: Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Probleme, die Sie angesprochen haben, lieber Herr Dr. Bullinger, nicht Pro bleme des Mindestlohngesetzes sind, sondern Probleme der Arbeitszeit und damit auch des Arbeitszeitgesetzes.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das kann man nicht trennen! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Das Arbeitszeitgesetz habt doch ihr gemacht!)
Das Mindestlohngesetz gilt jetzt seit etwas mehr als 100 Ta gen. Wir können nicht, wie vorher prognostiziert, negative Entwicklungen in diesem Bereich feststellen. Der Mindest lohn ist wichtig, und er wird nach wie vor von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen.
Nun zu der Frage der Arbeitszeit. Es ist mir ganz wichtig, das noch einmal zu unterscheiden. Die Arbeitszeitregelungen, die Schwierigkeiten machen, betreffen vor allem sogenannte Sai son- und Kampagnebetriebe. Sie betreffen die Wengerter für die Zeiten des Herbstens, sie betreffen die Spargelstecher – das war hier meiner Erinnerung nach auch schon einmal The ma –, sie betreffen auch das in Kürze beginnende Frühlings fest mit den Schaustellern und den Bierzelten. Sie betreffen natürlich auch die Besenwirtschaften und Ähnliches.
Wir haben uns unter den Arbeits- und Sozialministern der Län der deshalb gestern geeinigt, hier eine Änderung der Regelun gen auf den Weg zu bringen, die dadurch Erleichterung brin gen soll, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schau stellern und Festzeltbetrieben sowie anderen Saisonbetrieben unter gewissen Voraussetzungen künftig länger als bisher ar beiten dürfen. Das ist deshalb möglich, weil sie als Saisonbe triebe gelten und gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeits zeitgesetzes dann auch als solche anerkannt werden.
Das bedeutet, dass für Saisonbetriebe künftig andere Rege lungen gelten. Anstatt maximal zehn Arbeitsstunden täglich sind bis zu zwölf Stunden erlaubt. Die Länder haben sich, wie gesagt, darauf geeinigt, weil wir in diesem Bereich nicht auch noch in 16 Bundesländern 16 unterschiedliche Regelungen haben wollten, sondern es ist wichtig, dass für Saison- und Kampagnebetriebe diese Ausnahmen gelten. Dadurch sind die Probleme, die insbesondere aus dem Schausteller- und Fest zeltgewerbe aufgrund der Aktualität an uns herangetragen wurden, insoweit regelbar. Damit kann man sicher umgehen.
Zur Kritik an der Dokumentationspflicht muss ich doch noch etwas sagen. Als ich das zum ersten Mal gehört habe, habe ich gedacht: Meine Güte, was werden das wohl für umfangreiche Formulare sein, nachdem so über die Pflicht zur Dokumenta tion der Arbeitszeit geklagt wurde. Jetzt habe ich mir das ein mal angeschaut.
(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Erst jetzt? – Hei terkeit bei Abgeordneten der Grünen – Lachen des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Auf diesem Bogen werden der Name des Mitarbeiters und der Monat, um den es geht, eingetragen. Es sind ferner Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit abzüglich der Mit tagspause einzutragen.
Die am Schluss festgestellte Stundenzahl wird mit dem Ver dienst pro Stunde multipliziert. Schließlich gibt es eine Spal te für den monatlichen Verdienst.
Diese Arbeitszeitdokumentation muss nach sieben Tagen er stellt und abgezeichnet sein. Jetzt einmal ehrlich, Herr Bullin ger, sagen Sie mir bitte einmal, was daran kompliziert sein soll, das auszufüllen.
Zu der Zeit, in der Sie noch nicht Abgeordneter waren und ich auch nicht, war es völlig üblich, aufzuschreiben, wann man morgens angefangen und abends aufgehört hat. Dann ist man abzüglich der Mittagspause auf soundso viele Stunden gekom men. Diese Stunden hat man am Monatsende zusammenge rechnet. Das machen in unseren Ministerien jetzt elektroni sche Systeme. Aber ehrlich gesagt, es ist doch das Normalste der Welt, und es kann doch niemanden so herausfordern, wenn er aufschreiben muss, wann er angefangen und wann er auf gehört hat.
Sehr geehrte Frau Mi nisterin, die Bußgeldvorschriften nach § 20 des Mindestlohn gesetzes sehen sehr hohe Bußgelder bis zu 500 000 € vor – auch in der Verantwortung für die Nachunternehmer und für die Nach-Nachunternehmer. Was empfehlen Sie beispielswei se einem mittelständischen Bauträger in Baden-Württemberg – der bei seiner Tätigkeit etwa 400 bis 500 Nachunternehmer haben kann –, um diese Haftung zu vermeiden? Wie muss er seine Nachunternehmer kontrollieren, dass sie nicht nur bis zum siebten Tag die Arbeitszeitnachweise vorlegen können, sondern dass sie auch fristgerecht bezahlen?
(Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Siegfried Leh mann: Den Wahnsinn des Systems haben Sie gerade deutlich gemacht!)
Danke schön, Herr Präsi dent. – Lieber Herr Abg. Haußmann, die fristgerechte Bezah lung ist wohl ganz normal. Es war schon immer so – Mindest lohn hin oder her –, dass man im Monat eine gewisse Anzahl von Stunden arbeitet und dafür Geld bekommt.
Wenn sich ein Saisonarbeiter das Geld gern am Ende geben lassen will, haben Arbeitgeber nach wie vor die Möglichkeit, das Geld für den Saisonarbeiter, vielleicht auch im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, aufzuheben, bis er wie der heimfährt. All das ist möglich. Daran ist noch nie etwas gescheitert.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wie berechnen Sie seine Unterkunft und sein Essen? In welcher Höhe, Frau Ministerin?)
Herr Abg. Zimmer mann, so geht es nicht. Wenn Sie eine Frage stellen wollen, melden Sie sich. Wenn Sie keine Frage stellen wollen, lassen Sie die anderen ihre Fragen stellen. Wir machen hier keine Zwischenrufe, sondern man kann Fragen stellen. Der Tages ordnungspunkt heißt „Fragestunde“.