Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage bzw. Nachfrage des Kollegen Dr. Bullinger?
Herzlichen Dank für die teilweise naturwissenschaftlich-technische Aufklärung. Aber ich habe die Bitte – ich verlasse mich ungern auf Wer bebroschüren der Regierung –, dass Sie ein paar wissenschaft lich fundierte Quellen nachreichen.
(Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Gisela, schick ihm eine Broschüre! – Minister Winfried Hermann: In un seren Broschüren geben wir die Quellen an! – Unru he)
Auch das bekommen wir hin. Es gibt natürlich auch Messwerte. Die Belagsarbeiten lau fen zum Teil als Pilotprojekte. Insoweit können wir Sie gut mit Informationen versorgen.
Seit dem vergangenen Jahr können auch Kommunen LGVFGFördermittel für Lärmsanierungen an kommunalen Straßen in Anspruch nehmen. Bislang wurden alle Anträge, die bei uns eingingen, bewilligt. Auch da stellt sich nicht die Frage, ob wir nur schöne Ankündigungen machen und dann keine Mit tel haben; vielmehr wurde alles, was in dieser Richtung bean tragt wurde und förderfähig war, bewilligt.
Achtens: Lärmschutz ist ein wichtiges Entscheidungskriteri um für die Planung neuer Straßen und den Bau von Ortsum fahrungen. Beim Bau von Ortsumfahrungen ist es immer das Ziel, dass es anschließend im Bereich der Ortsdurchfahrt lei ser ist. Ich möchte aber dazusagen, dass Ortsumfahrungen nicht immer die richtige Lösung sind und ihrerseits zu Lärm problemen führen können. Ich erhalte auch Beschwerden von Menschen, die dann an der neuen Ortsumfahrung wohnen und sich beklagen. Insoweit ist die Antwort nicht immer einfach.
Das neunte Stichwort ist der Motorradlärm. Wir haben dazu eine Bundesratsinitiative eingebracht. Das Problem ist, dass Motorräder laut sein dürfen und dann in der Landschaft auch entsprechend laut sind. Dazu gehen viele Beschwerden bei uns ein. Aber auch dazu brauchen wir rechtliche Änderungen auf Bundesebene.
Zehnter Punkt – nur noch ganz kurz angesprochen –: Wir en gagieren uns für einen verbesserten Lärmschutz an der Rhein
talbahn und beteiligen uns daran auch finanziell. Darüber wer den wir aber sicherlich zu einem anderen Zeitpunkt noch in tensiver diskutieren. Ich will an dieser Stelle aber noch erwäh nen, dass Lärmschutz für uns auch bei den Ausschreibungen für den Schienennahverkehr wichtig ist.
Das waren jetzt nur einige Punkte. Wir machen noch viel mehr. Es geht nicht nur um Verkehrslärm, sondern es geht auch um Akustik in Unterrichtsräumen, um Lärmschutz im Städtebau, in der Bauleitplanung, um Öffentlichkeitsarbeit; die Kollegin Rolland hat es angesprochen. Uns ist es wichtig, auf die Gesundheitsgefährdung durch Lärm und die Möglich keiten, etwas dagegen zu tun, hinzuweisen. Wir bearbeiten viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Auch das ist ein wichtiges Aufgabenfeld der Geschäftsstelle. Wir beant worten zudem viele Anfragen von Abgeordneten aller Frakti onen.
Dazu nur noch einen Punkt: Was Bürgerfragen angeht, be schäftigt mich das Thema „Verkehrsrecht und Lärm“ am meis ten. Nach wie vor tue ich mich schwer damit, den Bürgerin nen und Bürgern zu erläutern, warum die Auslösewerte für verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen so hoch sind. Sie liegen bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht, also 3 dB(A) höher als die Auslösewerte für bau liche Lärmsanierung.
handelt es sich... um Verwaltungsakte, mit denen in Grund rechte der Verkehrsteilnehmer eingegriffen wird. Ein sol ches belastendes Verwaltungshandeln muss verhältnismä ßig sein.
Im Klartext heißt das, dass der Bundesverkehrsminister es für richtig hält, dass bei hohen Lärmwerten bis zu 70 dB(A) die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner hinter das Recht auf freie Fahrt zurücktreten muss. Als Lärmschutzbe auftragte sehe ich das anders. Die Gesundheit der Bürgerin nen und Bürger muss dem Staat wichtig sein. Wir brauchen einen wirksamen Lärmschutz. Ruhe ist kostbar, leiser ist bes ser.
Herr Präsident, meine Da men und Herren! Ich möchte kurz noch auf die Ausführungen des Kollegen Schreiner von der CDU-Fraktion eingehen. Das, was Sie gesagt haben, Herr Schreiner, kann man so nicht ste hen lassen. Wie Sie den Ausführungen der Staatssekretärin entnehmen konnten, sind für das Thema Lärm in erster Linie Bund und EU zuständig. Die rechtsetzende Kompetenz des Landes ist hier sehr gering.
Deswegen macht sich die Landesregierung gerade beim The ma Lärmschutz über den Bundesrat auf der Bundesebene so stark.
Ich habe vorhin einige Initiativen genannt. Frau Staatssekre tärin Splett hat noch ein paar andere angeführt. Es ist also ganz entscheidend, dass man auf Bundesebene etwas unternimmt.
Ich möchte gar nicht behaupten, die Vorgängerregierungen hätten nichts getan. So ist das nicht. Es ist aber auch klar ge worden, dass es hier um einen systematischen Ansatz geht, dass das Thema Punkt für Punkt abgearbeitet werden muss und dass es nicht so laufen kann, dass auf Zuruf, also quasi dann, wenn jemand im Land laut schreit, etwas unternommen wird und viel Geld ausgegeben wird. Dann ist an vielen an deren Stellen noch nichts getan.
Sie haben auch das Wort „Skandal“ verwendet. Ich würde hier nicht von einem Skandal sprechen. Man muss hier mit sol chen Begriffen ein bisschen herunterfahren.
Sonst kommt es hier zu einer Inflation. Wenn Sie so wollen, kann eher dann von einem Skandal gesprochen werden, wenn der Ministerpräsident auf sein Schreiben nach Berlin keine Antwort erhält. Das geht gar nicht.
Der Ministerpräsident eines der wichtigsten Bundesländer hat eine Antwort zu bekommen, ob nun von Herrn Dobrindt oder von der Kanzlerin.
Lieber Kollege Schreiner, man muss auch sagen, dass die Re gion Südschwarzwald – ich kenne diese Gegend gut – zum ei nen Werbung mit der schönen Landschaft und der Ruhe dort macht. Wenn Sie aber die Prospekte einmal genauer anschau en, stellen Sie fest, dass die Region gleichzeitig auch als Bi kerparadies beworben wird. Ich bin früher selbst Motorrad ge fahren, auch im Schwarzwald. Dort gibt es zweifelsohne tol le Motorradstrecken. Da beißt sich aber das Ganze. Es wird mit beidem Werbung gemacht, mit der Ruhe und mit dem Bi kerparadies. Die Tourismusfachleute im Südschwarzwald müssten sich hier einmal entscheiden, was sie eigentlich wol len.
Was Zürich betrifft, stehen wir eigentlich gut da. Wir sind uns im Landtag, was Zürich angeht, einig. Wie Frau Splett gesagt hat, sind wir uns alle auch hinsichtlich sonstiger Diskussio nen zu diesem Thema einig: Die Lösung liegt in Bern bzw. in Zürich und in Berlin. Das Land kann nur seinen Teil dazu bei tragen, auch wenn es „nur“ Schreiben sind. Es gibt aber auch noch den Fluglärmbeirat. Dort sitzt die Staatssekretärin an ent scheidender Stelle. Ich glaube, wir brauchen uns da nichts vor
werfen zu lassen. Was Zürich angeht, hoffe ich, dass wir die ses Thema in guter Gemeinsamkeit voranbringen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem zu.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an Bundesrecht im Bereich der Justiz – Drucksache 15/6471
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat festgelegt, in der Zweiten Beratung keine Aussprache zu führen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6471. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfeh lung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/6665. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderun gen bei den Fundstellenangaben in den Artikeln 4 und 5 zu zustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Arti kel 1 bis 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses insgesamt zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 7 in der Fassung der Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist einstimmig zugestimmt.