Wenn Fahrzeuge beschafft werden, sind sie anschließend üb rigens nicht wertlos, sondern sie verbleiben im Eigentum des Landes. Selbst für den Fall einer Insolvenz bleiben sie im Ei gentum des Landes. Das Land hat kein Risiko. Wir können auch bei der nächsten Ausschreibung festlegen, dass diese Fahrzeuge übernommen werden. Es ist nicht so, dass sie ein fach abgestellt würden; wir haben die Möglichkeit, dass sie auch weiterhin verwendet werden. Das bestimmen wir, das gestalten wir. Da gehen wir sehr viel weiter, als Sie je gegan gen sind. Das ist eine moderne Verkehrspolitik, das ist eine moderne wettbewerbsorientierte Ausschreibungspolitik. Am Ende kommt dadurch auch ein besserer Verkehr auf unserem Netz zustande.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6405. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Verkehr und Infrastruktur, Drucksache 15/6505. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustim men.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die 15 Paragrafen des Gesetzentwurfs insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den §§ 1 bis 15 des Gesetzentwurfs zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer ent hält sich der Stimme? – Damit ist dem Gesetzentwurf mehr heitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz über die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Ba den-Württemberg (SFBWG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, habe ich noch einen Hinweis für die Mitglieder des Präsidiums. Die Damen und Herren Präsidiumsmitglieder treffen sich bitte gleich jetzt hier vorn am Rednerpult zum Fototermin.
Unmittelbar nach Eintritt in die Mittagspause soll ein Grup penfoto des Präsidiums für verschiedene Publikationen und für die Homepage des Landtags gefertigt werden.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 14:15 Uhr fort.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – H e r k u n f t s l a n d K o s o v o
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und werte Kollegen! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Kollegen Blen ke wie folgt:
Zu a: Wir alle wissen, dass seit dem Jahr 2012 die Zahl der Asylanträge kosovarischer Staatsangehöriger sprunghaft an gestiegen ist. Waren es im Jahr 2012 bundesweit noch rund 1 900 Asylerstanträge, stieg die Zahl im Jahr 2014 auf etwa 6 900 Asylerstanträge.
In den ersten zwei Monaten dieses Jahres hat allein BadenWürttemberg 3 369 kosovarische Asylbewerber aufgenom men. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum 2014 waren es 153. Aktuellen Berichten zufolge geht der Asylbewerberzugang zwar zurück, befindet sich allerdings auf einem deutlich hö heren Niveau als im Vorjahr.
Es muss auch erwähnt werden, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nur in wenigen Einzelfällen vorliegen. Das haben je denfalls die zurückliegenden Verfahren deutlich gemacht. Der Zugang aus dem Kosovo erfolgt fast ausschließlich aus asyl fremden Gründen. Die Schutzquote lag im Januar bei 0,3 %. Dabei ist anzumerken, dass die positiven Entscheidungen al lein wegen vorliegender Krankheiten, die im Kosovo defini tiv nicht behandelt werden können, ergangen sind.
Allerdings – um die Frage konkret zu beantworten, Herr Kol lege Blenke – bedarf die Aufnahme Kosovos in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16 a Absatz 3 des Grundgesetzes einer sorgfältigen und aufwendigen Prü fung. Man schaue sich einfach einmal den Vorlauf bei den Staaten an, die zuletzt als sichere Herkunftsstaaten benannt worden sind.
Für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunfts staat hat sich der Bundesgesetzgeber anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil über die asylrechtlich bedeutsamen Verhältnisse in dem jewei ligen Staat zu bilden.
Darüber hinaus sind europarechtliche Vorgaben zu berück sichtigen, inwieweit Schutz vor Verfolgung und Misshand lung geboten wird. Bei dieser verfassungs- und europarecht lich erforderlichen Gesamtbetrachtung ist die Schutzquote le diglich einer von vielen Umständen, die Berücksichtigung fin den. Kurz und bündig könnte ich sagen: Der erste Aufschlag muss seitens der Bundesregierung erfolgen.
In den vergangenen Tagen hat Frankreich Kosovo von seiner Liste der sicheren Herkunftsstaaten gestrichen, weil Frank reich der Auffassung ist, dass aufgrund nicht funktionieren der Staatsstrukturen nicht ausgeschlossen ist, dass genau die Faktoren, die ich genannt habe, dazu führen, Kosovo zurzeit jedenfalls nicht als sicheren Herkunftsstaat zu benennen.
Nun zur Frage, welche Anreize in Deutschland aus Sicht der Landesregierung zu der deutlichen Zunahme der Zahl von Asylbewerbern aus dem Kosovo geführt haben. Ich will in Er innerung rufen und deutlich machen, dass die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 erhöhten Sozialleistungen für Asylantragsteller und ausreisepflichtige Personen und das sozioökonomische Gefälle zum Kosovo zu Wanderungsbewegungen führen, die wir zur Kenntnis neh men müssen. Ein langer Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erscheint durchaus attraktiv, und die Einreise zahlen steigen in der Folge.
Dies wird befördert durch falsche Informationen im Kosovo und durch das Vermitteln von Fehlvorstellungen über die Möglichkeiten eines Aufenthalts in Deutschland, inklusive über die Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme in Deutsch land. Das wurde z. B. in einer Onlineausgabe einer großen deutschen Tageszeitung völlig falsch dargestellt.
Deswegen waren Frau Ministerin Krebs und Herr Minister Friedrich im Kosovo und haben diesen Fehlvorstellungen of fensichtlich erfolgreich entgegengewirkt. Wir werden abwar ten müssen, wie sich die Zahlen entwickeln.
Den Anreizen in Deutschland stehen die Umstände im Koso vo gegenüber. Faktoren wie Armut, Arbeitslosigkeit und ein schlechteres staatliches Leistungsniveau führen nun einmal zu diesen Migrationsströmen.
Herr Minister, vielen Dank. Kön nen Sie mir sagen, wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbe werber aus dem Kosovo derzeit in Baden-Württemberg sind, wie viele freiwillig ausgereist sind und wie viele Rückführun gen es gegeben hat? Wenn Ihnen diese Zahlen jetzt nicht vor liegen, können Sie diese auch nachreichen.
Herr Blenke, das kann ich aus dem Stand nicht beantworten. Sie kennen sicherlich die Ge samtzahl der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber in Baden-Württemberg. Wie hoch der Anteil der Kosovaren da ran ist, kann ich nicht sagen. Das könnte ich nur vermuten. Sie bekommen diese Zahlen.
Das sind vermutlich relativ wenige, weil viele der Verfahren noch gar nicht abgeschlossen sind, insbesondere bei den Ko sovaren. Einen Anstieg bei den Kosovaren haben wir in Ba den-Württemberg erst seit Ende 2014 zu verzeichnen. Das heißt, manche befinden sich noch im Asylverfahren, manche haben Rechtsmittel eingelegt usw. Die Zahlen, die wir nach liefern werden, werden sicherlich zeigen, dass der Anteil der Kosovaren doch eher gering ist.