Protocol of the Session on November 26, 2014

Am 8. Oktober wies der Justizminister die Justizvollzugsab teilung an, alle Einzelfälle genauer zu überwachen und eine Wiedervorlage zum Ablauf der Dreimonatsfrist einzuführen.

Am 9. Oktober – alles im Oktober – wurde eine zusätzliche Berichtspflicht bei der Beendigung von Einzelhaft auferlegt. Am 22./23. Oktober wurden in einer Dienstbesprechung mit den Leitern der Justizvollzugsanstalten die rechtlichen Vor aussetzungen der Einzelhaft eingehend erörtert. Ferner wur de die Pflicht, über Einzelhaft, die über eine Woche andauert, zu berichten, noch einmal bekräftigt.

(Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)

Das heißt, das, was als neue Kultur des Umgangs mit den Richtlinien und als verschärfte Kontrolle und Überwachung – nicht nur Bringschuld, sondern Holschuld – beschrieben wird, wurde alles bereits unmittelbar nach den Geschehnissen in Bruchsal eingeleitet. Der Vorwurf, alles komme womög lich erst jetzt im Zuge Ihres Antrags an die Öffentlichkeit, liegt völlig daneben und entbehrt jeder Substanz.

Deshalb entbehren Ihre Vorwürfe an den Justizminister jeder Grundlage. Daher werden auch wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine neuen Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abg. Peter Hauk u. a. CDU, Drucksache 15/6170, mit folgendem Wortlaut:

Der Landtag wolle beschließen,

gemäß Artikel 56 der Landesverfassung den Ministerprä sidenten aufzufordern, Herrn Rainer Stickelberger MdL aus der Landesregierung zu entlassen.

Nach Artikel 56 der Landesverfassung muss der Ministerprä sident einem solchen Ersuchen entsprechen, wenn der Be schluss mit zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gefasst wird. Dies bedeutet, dass dem Antrag der Abg. Peter Hauk u. a. CDU mindestens 92 Mitglieder des Landtags zustimmen müssen; andernfalls ist der Antrag erfolglos.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt, weil er nicht die erforderliche Zweidrittel mehrheit erhalten hat. Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei den Grünen und der SPD so wie auf der Regierungsbank)

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Zwischenzeit hat ei ne Delegation aus der Region Nordfinnland unter der Leitung von Frau Direktorin Leila Helaakoski, die ich herzlich will kommen heiße, im Zuhörerbereich Platz genommen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mein besonderer Gruß gilt dem früheren Abgeordneten des finnischen Parlaments sowie ehemaligen Gouverneur der Re gion Oulu, Herrn Professor Eino Siuruainen.

(Beifall bei allen Fraktionen – Unruhe – Einige Ab geordnete verlassen ihre Plätze.)

Es ist eigentlich ziemlich unüblich, dass man, wenn auslän dische Gäste begrüßt werden, hier vorn irgendwelche „Mann schaften“ stärker auftreten lässt. Das ist nicht in Ordnung, lie be Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Die finnischen Gäste sind zu Gesprächen nach Stuttgart ge kommen, um weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie im kulturellen Bereich auszuloten.

Die Besucher aus Finnland interessieren sich ebenfalls für das Thema der Landtagsausstellung „Häusliche Gewalt“ und wer den deshalb im Anschluss an die Plenarsitzung bei der Eröff nung der Ausstellung im Haus der Abgeordneten dabei sein.

Heute Abend werden unsere finnischen Freunde zusammen mit Kolleginnen und Kollegen des Landtags auf dem Karls platz das finnische Weihnachtsdorf, das fester Bestandteil des Stuttgarter Weihnachtsmarkts ist, eröffnen.

Sehr geehrte Frau Direktorin Helaakoski und sehr geehrter Herr Professor Siuruainen, sehr geehrte Gäste aus Nordfinn land, ich heiße Sie in dieser Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg herzlich willkommen und wünsche Ih nen allen einen informativen und erfolgreichen Aufenthalt. Noch einmal herzlich willkommen bei uns!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes – Druck sache 15/5870

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Fi nanzen und Wirtschaft – Drucksache 15/6020

Berichterstatter: Abg. Klaus Herrmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich zunächst Herrn Abg. Wald für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Denkmäler in Ba den-Württemberg tragen nicht nur ganz wesentlich zum Er scheinungsbild unserer Gemeinden, Städte und unserer Land schaften bei, sie geben auch wichtige und interessante Einbli cke in die geschichtliche Entwicklung und verleihen so Iden tität. Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmäler zu schützen und Gefährdungen von ihnen abzuwenden, sie zu pflegen, ihren Zustand zu überwa chen sowie ihre Bergung zu veranlassen. So bleibt auch die Geschichte unseres Landes für folgende Generationen erleb bar.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf kann der Denkmal schutz diese Aufgabe zukünftig noch effektiver wahrnehmen, weil für die Denkmalpflege ein Vor-Ort-Präsidium Stuttgart geschaffen wird. Durch die neue Struktur werden die Kom

petenzen gebündelt. Die hoch qualifizierten Fachkräfte, die Archäologen, Architekten und Kunsthistoriker, können sich somit besser austauschen. Der Denkmalschutz wird dadurch landesweit besser vernetzt und vereinheitlicht.

Wichtig ist für die CDU-Landtagsfraktion, dass auch weiter hin in allen Außenstellen fachliche Ansprechpartner für die Bewertung von Denkmälern und für die Denkmalpflege prä sent sind. Denn diese sind wichtige Berater für unsere Kom munen und private Eigentümer von Denkmälern. Die kompe tente Beratung der Eigentümer von Denkmälern ist auch ein zentraler Baustein dafür, dass Investoren bereit sind, in die sen Bereich zu investieren. Damit dies gewährleistet bleibt, müssen die Außenstellen unbedingt erhalten bleiben und dür fen personell nicht ausgedünnt werden.

In diesem Zusammenhang weist die CDU-Fraktion auch auf die Wünsche und Anregungen der angehörten Verbände hin mit der Bitte, diese entsprechend zu berücksichtigen und um zusetzen.

Ferner sollte mit dieser Gesetzesänderung erreicht werden, dass Verwaltungsabläufe vereinheitlicht, vereinfacht und schnel ler dargestellt werden können.

Unseres Erachtens ist der in der Ausschussberatung einge brachte Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Erreichung dieser Vereinfachung unnötig. Diesem Entschlie ßungsantrag der Regierungsfraktionen können wir – wie be reits im Ausschuss dargelegt – nicht zustimmen. Weil die Bun desrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonven tion ratifiziert hat, ist diese in deutsches Recht übernommen worden und gilt auch für den Denkmalschutz.

Die Denkmalschutzbehörden haben bereits in der Vergangen heit stets dafür Sorge getragen, dass beispielsweise unsere Museen barrierefrei gestaltet werden, wenn dies möglich ist.

(Unruhe)

Klar ist auch: Die Schaffung eines behindertengerechten Zu gangs bei allen Denkmälern hätte zur Folge, dass entweder mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten oder ins gesamt weniger Denkmäler gefördert werden könnten. Das hätte zur Konsequenz, dass einige Denkmäler nicht mehr exis tent wären.

Die derzeitigen Möglichkeiten, im Rahmen einer vernünfti gen Abwägung auch Menschen mit Behinderung den Zugang zu Denkmälern zu verschaffen, reichen unserer Meinung nach aus. Ich denke, wir benötigen in diesem Bereich keine weite ren Beschlüsse und Appelle, da diese Bürokratie befördern und in der Praxis keinen Niederschlag finden werden.

Ich frage mich, warum die Inhalte des Antrags nicht schon vorher in einen Gesetzentwurf eingebracht worden sind, und ich denke, der zuständige Staatssekretär hat diese Vorgehens weise ebenso für überflüssig gehalten wie die CDU-Landtags fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Der Gesetzentwurf ist – im Gegensatz zu vielen anderen Ge setzen von Grün-Rot – insgesamt als gelungen zu betrachten und bedarf keiner weiteren Zusätze, Ergänzungen oder Ver besserungen. Die CDU-Fraktion wird dem Abschnitt I der Be

schlussempfehlung zustimmen. Dem Abschnitt II werden wir nicht zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Kern das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem abwechslungs reichen Beruf ergibt es sich dann und wann, dass ich in eine mir bisher unbekannte oder nur von der Durchreise her be kannte Stadt komme. Ich glaube, mir geht es dabei so wie den meisten von Ihnen. Wohin zieht es einen als Allererstes, wenn man ein bisschen Zeit zum Bummeln hat? Was bleibt einem als prägendes Bild im Gedächtnis? Ich wage einmal zu be haupten, am ehesten fühlen wir uns von den historischen Stadtkernen mit ihren engen Gassen, ihren unverwechselba ren Häusern, Brunnen, eben von ihren Kulturdenkmälern an gezogen, den steinernen Zeugen unserer Geschichte, die nicht nur das Stadtbild prägen, sondern ganz wesentlich zur Iden tifikation der Menschen mit ihrer Heimat beitragen.

Nicht von ungefähr sind Denkmalschutz und Denkmalpflege seit Langem in unserer Landesverfassung verankert. Der Denk malschutz stellt uns vor viele Herausforderungen. Wir sollen und wir wollen energiesparend bauen, gerade auch bei Sanie rungsmaßnahmen. Wir sollen und wir wollen – ich komme darauf später noch einmal genau zurück – dort, wo es geht, Barrierefreiheit herstellen, und das alles unter dem Gesichts punkt der Denkmalverträglichkeit. Das sind wesentliche Auf gaben, denen sich Landesbehörden, Historiker, Investoren, Architekten und Handwerker immer wieder aufs Neue stellen müssen.