Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Baden-Württemberg liegt im Herzen Eu ropas, und es ist Normalität, dass wir unsere europäischen Nachbarn besuchen, um einzukaufen, um essen zu gehen, um die Haare schneiden zu lassen. Jetzt, durch das baden-würt tembergische Patientenmobilitätsgesetz, wird dies auch auf den Bereich der medizinischen Versorgung ausgedehnt.
Hier profitiert nicht nur der kleine Grenzverkehr. Es ist be stimmt auch für andere interessant, die längere Reisen auf sich nehmen, um gezielt medizinische Behandlungen und Dienst leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die EU-Richtlinie, die mit dem heute zur Beratung stehenden Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, gibt diese Veränderun gen vor. Ihr Ziel ist es zum einen, die Abrechnungen durch die Krankenkassen verbindlich zu regeln, zum anderen, den Pa tienten bessere Informationen zukommen zu lassen und die Haftpflichtversicherung zu regeln.
Der erste Aspekt ist für uns in Deutschland nicht von großer Bedeutung, da er durch unsere nationale Gesetzgebung be reits abgedeckt ist. Andere Länder haben dies jedoch noch nicht in ihren Gesetzgebungen. Dadurch eröffnen sich nun für deren Patienten neue Möglichkeiten, z. B. in Baden-Württem berg.
Die Aufgabe der Informationspflicht kommt einer nationalen Kontaktstelle zu, die seit Oktober 2013 der GKV-Spitzenver band wahrnimmt. Somit haben die Patienten und Gesundheits dienstleister die Möglichkeit, sich zu informieren. Auch die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung wurde in diesem Gesetz vorgesehen, die aus unserer Sicht den Gesund heitsdienstleistern keine allzu großen Lasten auferlegt. Der Gesetzentwurf ist zudem eng an den Vorgaben der EU-Richt linie ausgerichtet.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion ist für die Umsetzung der Patientenmobilitätsrichtlinie und stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Patientenmobili tätsgesetz ist ein sehr sinnvolles Gesetz, weil es für mehr Ver braucherschutz und für mehr Patientensicherheit insgesamt sorgt. Das wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Mit diesem Gesetz wird eine Informationspflicht installiert. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten, die im Aus land medizinisch versorgt werden wollen und können, das Recht erhalten, zu erfahren, was passiert und ob die Behand lung, die sie dort erfahren, optimal ist oder ob eine andere Möglichkeit gewählt werden könnte.
Das Einzige, worum es in puncto Umsetzung der Patienten mobilitätsrichtlinie letztlich noch ging, war die Frage der Haftpflichtversicherung. Dies ist jetzt durch eine Reform des Heilberufe-Kammergesetzes der Landesärztekammer gere gelt. Damit wird dafür gesorgt, dass es eine engmaschige Überprüfung für den Fall gibt, dass Ärztinnen oder Ärzte kei ne Haftpflichtversicherung haben. Das Regierungspräsidium Stuttgart kann in einem solchen Fall aufgefordert werden, die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Dies ist also ein Gesetz, das für Sicherheit sorgt, das für Trans parenz sorgt und das im Sinne des Verbraucherschutzes von uns sehr begrüßt wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz setzen wir eine EU-Richt linie um – nicht mehr und nicht weniger. Wir schaffen dadurch eine klare Regelung für alle EU-Bürger bezüglich ihrer Pati entenrechte bei einer Behandlung im EU-Ausland. Das be deutet eine Vereinheitlichung von Standards; niemand muss mehr sein Recht einklagen. Aber auch die Gesundheitsdienst leister gewinnen dadurch Rechtssicherheit.
Für die Landesregie rung erteile ich das Wort – – Entschuldigung. Für die FDP/ DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.
(Abg. Walter Heiler SPD: Noch nicht? – Abg. Dani el Andreas Lede Abal GRÜNE: Ich bekomme Bauch schmerzen!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine beiden Vorrednerin nen und mein Vorredner haben die Thematik sehr ausführlich dargestellt. Ich kann da überhaupt nichts mehr hinzufügen. Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird diesem Gesetz entwurf zustimmen, da wir damit EU-Recht in unser Rechts system übernehmen.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem gemeinsamen Europa ohne Grenzen werden Gesundheitsdienstleistungen immer häufiger nicht nur im jeweiligen Heimatland, sondern auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU in Anspruch genom men. Deshalb war es notwendig und richtig, die Vorgaben der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie umzusetzen. Das haben wir getan.
Meine Vorredner, die Mitglieder des Sozialausschusses sind, haben die wesentlichen Inhalte bereits dargestellt. Es handelt sich hier um ein vom Umfang her überschaubares neues Ge setz. Ein bereits vorhandenes geeignetes Gesetz, in das die notwendigen Regelungen hätten eingefügt werden können, gab es bislang nicht. Deswegen haben wir uns mit dem vor liegenden Gesetzentwurf eng an die Vorgaben der Richtlini en angelehnt, unter Klärung der offenen Fragen wie beispiels weise der Haftpflichtfragen.
Wenn es auch nur ein kleiner Beitrag ist, so gehen wir, meine ich, mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf hier im Landtag einen weiteren Schritt in ein gemeinsames Europa, auch im Bereich Gesundheit.
Wir kommen nun in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5757. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/5970. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich bitte damit einverstanden zu sein, dass ich die Abstim mung über die fünf Paragrafen des Gesetzentwurfs zusam menfasse. – Sie sind einverstanden.
Wer den §§ 1 bis 5 des Gesetzentwurfs zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zuge stimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg (Baden-Württembergisches Patientenmobilitätsgesetz – BWPatMobG)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz im Ganzen einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanage mentgesetzes – Drucksache 15/5789