Protocol of the Session on October 15, 2014

Ich fand es heute Morgen bemerkenswert, als unser Landtags präsident im Zusammenhang mit dem Thema Digitalisierung gesagt hat, wie wichtig es sei, dass Baden-Württemberg die Nase vorn habe. Er fragte: „Bleiben wir vorn, oder werden wir zu einem beschaulichen Museumsdorf?“ In Bezug auf die Hochschulen muss man sagen: Das letzte Jahrzehnt war für die Hochschulen ein verlorenes Jahrzehnt. Da hat man so enorm an Dynamik und Geschwindigkeit verloren, dass wir jetzt mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag erst wie der Geschwindigkeit aufnehmen müssen. Wenn man ein Jahr zehnt lang auf der Bremse stand, ist dies aber nicht so leicht wiedergutzumachen.

Wir werden jetzt die Grundfinanzierung um 3 % erhöhen und nehmen hierzu auch frisches Geld in die Hand. Aber der Ver lust an Dynamik, der im vergangenen Jahrzehnt eingetreten ist, ist wirklich beachtlich. Man muss der Konrad-AdenauerStiftung Respekt dafür zollen, dass sie den Mut hatte, dies in dieser Weise offenzulegen.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Kurtz das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach dem Rückblick, den wir gerade hörten, Frau Ministerin, würde ich den Blick jetzt gern etwas stärker auf die Zukunft richten. Sie haben uns vor der Sommerpause mit den Eck punkten der „Perspektive 2020“ beglückt, ja verwirrt, wenn nicht sogar regelrecht erschlagen. Es sind große Summen, die im Raum stehen. Zunächst einmal scheint es so, als seien dies die Summen, die das Finanzministerium zur Verfügung stellt.

Ich möchte Sie jedoch bitten, uns diese Zahlen etwas genau er aufzuschlüsseln. Dabei geht es mir um Folgendes: Es wird von zusätzlichen Mitteln für den Hochschulbereich gespro chen. Teilweise wird dies gleichgesetzt mit einer Erhöhung der Grundfinanzierung. Ich glaube aber, dass diese Begriff lichkeiten sauber zu trennen sind.

Ich wüsste gern, wie viel zusätzliches, frisches Geld nun ei gentlich in das Hochschulwesen kommen soll. Dabei interes siert mich auch, aus welchen Quellen dieses Geld stammt und wie hoch der Anteil reiner Landesmittel dabei ist. Sie wollen offenbar Umschichtungen vornehmen und sprechen dabei von „Veredelungen“. Dies betrifft die Programmmittel sowie die Qualitätssicherungsmittel. Zudem bekommen Sie frei werden de BAföG-Mittel des Bundes.

Mit wie viel zusätzlichem Geld können die Hochschulen denn nun eigentlich rechnen? Vielleicht können Sie das noch ein mal etwas detaillierter auffächern und dabei auch die Herkunft der jeweiligen Mittel benennen.

Bitte, Frau Ministerin.

Ich versuche einmal, einige Zahlen zu wieder holen. Allerdings habe ich nun nicht das gesamte Vertrags werk vor mir liegen.

Was die Eckpunkte betrifft, haben wir versucht, die Gesamt volumina deutlich darzustellen. Wir werden in der Phase von

2015 bis 2020, also über die kommenden sechs Jahre, zusätz liche Landesmittel in Höhe von 1,7 Milliarden € einsetzen. Davon werden wir 600 Millionen € für den Hochschulbau ver wenden. Nach unseren Berechnungen – das ist auch in der Stellungnahme zu einem entsprechenden Antrag dargelegt – sind bislang für den Hochschulbau durchschnittlich 220 Mil lionen € pro Jahr eingesetzt worden. Wir werden jährlich ein Plus von 100 Millionen € in den Hochschulbau stecken; das ergibt für die sechs Jahre in der Summe 600 Millionen € an zusätzlichen Mitteln.

Die übrigen 1,1 Milliarden €, die in diesem Zeitraum aufge bracht werden, sind sowohl Mittel für die Personalkosten, die auch künftig spitz abgerechnet werden – darin ist also bereits eine Personalkostensteigerung abgebildet –, als auch Mittel aus den Spielräumen, die durch Freiwerden der vormaligen BAföG-Mittel entstehen. Dabei rechnen wir mit jährlich 60 Millionen €.

Ebenfalls 60 Millionen € werden für den Schulbereich zur Verfügung gestellt.

Das ist übrigens eine sehr großzügige Berechnung der Spiel räume, denn de facto sind die Spielräume, die im Landeshaus halt frei werden, erst einmal kleiner. Es sind nicht 120 Milli onen €, die frei werden. Über den Betrag von 120 Millionen € werden wir tatsächlich erst im Jahr 2022 verfügen. Tatsäch lich werden derzeit nur 71 Millionen € frei. Wir verteilen aber zuvor schon 60 Millionen € plus weitere 60 Millionen € in den Hochschul- und in den Schulbereich.

Alle weiteren zusätzlichen Mittel, die wir aufbringen werden, sind schlicht und einfach Steuermittel. Da zeigt sich die Pri oritätensetzung, die wir zugunsten des Hochschulbereichs vor nehmen.

Jenseits dieser zusätzlichen Mittel wird ein relevanter Anteil darin bestehen, dass wir bisherige Zweitmittel, wie sie im Pro gramm „Hochschule 2012“ vorgesehen waren, sowie Quali tätssicherungsmittel sukzessive in Grundfinanzierungsmittel umwandeln. Aber das ist eben kein zusätzliches Geld, sondern das ist „Veredelung“ von Mitteln, die bislang projektgebun den waren, in Mittel für die Grundfinanzierung.

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Dr. Bullinger das Wort.

Frau Ministerin, wenn ich das jetzt richtig gehört habe, reservieren Sie 600 Millionen € für den Hochschulbau, ferner rund 400 Millio nen € für Energiekosten bei den Unis und 120 Millionen € für die Medizinischen Fakultäten. Das bedeutet doch, dass keine 10 % der Gesamtmittel mehr für die für das Land so wichti gen und in der gesamten Fläche hervorragend arbeitenden Hochschulen für angewandte Wissenschaften übrig bleiben.

Ich habe den Eindruck, dass es da so ein bisschen in Richtung Brotkrümelreste geht. Es würde mich schon einmal interes sieren, wie diese Verteilung jetzt konkret ausschauen soll. Vor allem würde mich interessieren, wie jetzt genau diese Auftei lung auf die einzelnen Hochschularten erfolgen soll, nach wel chem Verteilerschlüssel Universitäten, Hochschulen für ange wandte Wissenschaften, Duale Hochschule, PHs, Musikhoch schulen letztlich Mittel bekommen sollen.

Bitte, Frau Ministerin.

„Brotkrümel“ ist jetzt für mich etwas Neues,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das sind ganz kleine Teile von einem Großen!)

was Sie im Zusammenhang mit dem Hochschulfinanzierungs vertrag – –

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die Auftei lung im Verhältnis zu den Hochschulen!)

Es gibt in Deutschland kein Land, das eine solche Kraftan strengung wie wir unternimmt, seine Hochschulen besser auf zustellen. Deshalb können Sie gern schauen, ob Sie ein ande res Bundesland finden, wo es eine ähnliche Dimension gibt und das wirklich den Anspruch und die Empfehlung des Wis senschaftsrats umsetzt, die Grundfinanzierung jährlich um 3 % zu erhöhen. Es gibt kein anderes Land, das das tut.

Bei der Frage, wie sich das auf die einzelnen Hochschularten auswirkt, sind wir mitten im Gespräch. Wir haben eine erste Runde der Gespräche mit allen Hochschularten durchgeführt und entwickeln die Berechnungen gerade weiter. Selbstver ständlich ist das keine ganz banale Frage, weil eine Universi tät im Verhältnis zu den Zweitmitteln und zu den Ausbaumit teln eine andere Relation in der Grundfinanzierung hat, als dies z. B. ein Standort der Dualen Hochschule hat. Die Dua le Hochschule hat – so sage ich einmal – ein sehr viel ungüns tigeres Verhältnis zwischen Grundfinanzierung und Ausbau mitteln. Deswegen ist die dreiprozentige Erhöhung der Grund finanzierung für eine Universität eine andere frohe Botschaft als für einen Standort der DHBW oder auch für eine HAW.

Dies in Rechnung gestellt, werden wir selbstverständlich ers tens dafür sorgen, dass Ausbaumittel und Zweitmittel auch in Zukunft zur Verfügung stehen, sodass keine Hochschulart schlechtergestellt wird als bislang, und zweitens werden wir Leistungen verstetigen, die bislang nur kurzfristig bereitge stellt wurden. Nehmen Sie als Beispiel einmal das Ausbau programm 2012. Ursprünglich vorgesehen war, dass es 2017 langsam zurückgebaut wird. Die ersten Rückbaulinien haben sogar schon früher eingesetzt. Wir werden den Stand des Aus bauprogramms über die gesamte Laufzeit des Hochschulfi nanzierungsvertrags verstetigen. Das bedeutet auch, dass Stel len, die mit einem k.w.-Vermerk versehen waren, zumindest für einen bestimmten Zeitraum weiter verlängert werden, so dass man im Bereich der Personalpolitik andere Perspektiven als bislang hat.

Deswegen ist es wichtig – das gilt übrigens für alle Hochschu len –, dass man am Ende nicht nur schaut, wie viel frisches Geld ins System kommt, sondern dass man natürlich auch schaut, wie und mit welchen Kautelen versehen das Geld ins System kommt.

Das, was als Grundfinanzierung ankommt, ist anders zu ver wenden – z. B. für eine beständige Personalpolitik – als z. B. das, was an Programmmitteln und Projektmitteln zeitlich be fristet in die Hochschulen hineinfließt. Deswegen haben wir immer Wert darauf gelegt: Dass es frisches Geld gibt, ist eine wichtige und gute Botschaft, die wir mitbringen, aber die „Veredelung“ von Zweitmitteln in Grundfinanzierung ist es genauso.

Deswegen: Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt nicht sa gen, wie sich das in Zahlen genau in jeder Hochschulart nie derschlagen wird, weil wir uns bei diesen Gesprächen erst am Anfang befinden. Aber ich kann Ihnen sagen, 3 % plus bei der Grundfinanzierung wird für alle gelten, und es wird eine po sitive Perspektive für alle und keine Schlechterstellung für ir gendeine Hochschulart geben.

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr das Wort.

Heute Morgen haben wir vom Vertreter der CDU in der ersten Runde schon einiges an Ideen gehört. Da fiel vor allem das Wort „Exzel lenz“. Die Exzellenzinitiative ermöglichte ja vom Bund her einen wichtigen Finanzfluss. Es gibt auch noch andere Finanz flüsse vom Bund, die für uns relevant sind. Wenn vom Vertre ter der CDU hier im Landtag so vehement gefordert wird, dass man in Zukunft noch mehr auf diesen Bereich achten müsse, würde mich in diesem Zusammenhang natürlich interessie ren, wie es mit dem „Hochschulpakt 2020“ aussieht und ob es denn schon verlässliche Aussagen vom Bund dazu gibt.

Das Thema Programmpauschalen ist da ein ganz, ganz heißes Eisen. Gibt es schon irgendwelche Zeichen vom Bund, wie man mit diesem für uns sehr wichtigen Thema umgehen möchte? Ein Land wie unseres, in dem sehr gute Forschungs leistungen erbracht werden, ist hier natürlich auf eine strate gische und zukunftweisende Ansage dringend angewiesen. Können Sie dazu einiges sagen?

Vielen Dank für diese Frage. – Ich sehe dieses Thema in der Tat mit einer gewissen Sorge. Das betrifft so wohl die Verhandlungen zur Verlängerung des „Hochschul pakts 2020“ als auch die Verhandlungen zur Zukunft der Pro grammpauschalen. Beim „Hochschulpakt 2020“ handelt es sich bei den Finanzierungen pro zusätzlichem Studienanfän ger, ausgehend von dem Niveau des Jahres 2005, um relevan te Summen. Wir hatten eigentlich auf Arbeitsebene in den Ver handlungen zwischen dem Bund und den Ländern die Fort setzung des Modells weitgehend durchverhandelt. Dann hat der Bund aber die Fortsetzung der Verhandlungen gestoppt, weil er die Frage der Hochschulpaktfinanzierung an die The matik der Programmpauschalen gebunden hat.

Die Programmpauschale ist die Komponente der Overheadfi nanzierung für eingeworbene Forschungsprojekte. Das sind 20 %, die bislang vom Bund für erfolgreich eingeworbene Forschungsprojekte gezahlt werden. Das ist in der Tat für Ba den-Württemberg von enormer Bedeutung. Das ist auch des halb so, weil unsere Universitäten im Wettbewerb sehr erfolg reich abschneiden. Das macht im Moment eine Summe von knapp 50 Millionen € aus, die über diese Programmpauscha len nach Baden-Württemberg kommt.

Der Bund stellt sich zurzeit auf den Standpunkt: Wir werden in Zukunft die 20-prozentige Finanzierung dieser Programm pauschalen nur fortsetzen, wenn die Länder zusätzlich 5 % der Finanzierung übernehmen.

Es wäre den Universitäten, den Hochschulen insgesamt zu gönnen, wenn die Programmpauschalen noch weiter steigen würden. Allerdings finde ich ein wenig merkwürdig, dass die

Fortsetzung der bisherigen Zahlung der Programmpauscha len daran gebunden wird, dass die Länder hier zusätzliches Geld in die Hand nehmen sollen. Sie ist in der Sache nicht be gründet und bringt die Länder natürlich in eine schwierige Si tuation.

Union und SPD haben auf Bundesebene miteinander verhan delt, welche Spielräume sich nach der BAföG-Übernahme durch den Bund ergeben und was man mit den Geldern tun soll. Für den Hochschulbereich wurde da im Wesentlichen das Stichwort „Verbesserung der Grundfinanzierung“ genannt. Jetzt kommt der Bund hinterher und sagt: „Ihr müsst das Geld aber nehmen, um die Erhöhung der Programmpauschalen mit zufinanzieren; sonst streichen wir unsere 20-prozentige Over headfinanzierung.“

Das ist eine enorme Verunsicherung, die da in unseren Uni versitäten zu spüren ist, und ich würde Sie, insbesondere die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion, hier mit Blick auf die Große Koalition im Bund bitten, darauf hinzuwirken, dass man die entsprechenden Bremsen lockert, die wohl auch in den Regierungsfraktionen im Bundestag wirken. Hintergrund für diese Blockade ist ein Gutachten des Bundesrechnungs hofs, das etwas älter als ein Jahr ist. Der Bundesrechnungs hof hat infrage gestellt, ob der Bund diese Programmpauscha len überhaupt zahlen darf. Es handle sich dabei um eine ver steckte Grundfinanzierung, und das sei deshalb nicht verfas sungskonform.

Inzwischen hat die Bundesregierung freundlicherweise ein Gutachten von Prognos eingeholt, das nachgerechnet und be legt hat, dass diese 20-prozentigen Programmpauschalen kei ne Grundfinanzierung sind, sondern real entstehende Over headkosten abdecken. Deshalb haben wir kein Verfassungs problem, und es wäre sehr schön, wenn die Haushälter in den Regierungsfraktionen in Berlin die entsprechenden Vorbehal te zurücknehmen würden, damit unsere Hochschulen und wir alle miteinander Sicherheit hätten. Die 20-prozentige Pro grammpauschale muss weitergeführt werden, und der „Hoch schulpakt 2020“ muss endlich auch grünes Licht bekommen, damit wir wissen, woran wir im nächsten Jahr und in den kom menden Jahren sind.

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Kurtz das Wort.

Frau Ministerin, wir sehen an die sem Beispiel, dass da noch einiges im Argen ist und Sie nicht genau wissen, wie viel Geld Sie tatsächlich haben und wie viel Geld Sie ausgeben müssen. Wenn dieser 5-%-Anteil des Landes an den Programmpauschalen kommt, dann sind das auch noch einmal 2,5 Millionen €, die Sie aus dem vorhande nen Geld quasi herausschwitzen müssen.

Deswegen meine Frage: „Perspektive 2020“ läuft ab 2015. Für den jetzigen Doppelhaushalt ist ja, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Ermächtigung vorgesehen, weil Sie bis zur Vorlage des Haushaltsplanentwurfs mit den Verhandlun gen mit den Hochschulen noch nicht fertig sein werden. Das heißt, wir werden in diesem Doppelhaushalt wohl noch keine konkreten Zahlen lesen können. Bis wann kann man denn da mit rechnen, dass die dreiprozentige Erhöhung der Grundfi nanzierung an den einzelnen Standorten wirklich wirksam wird?

In diesem Zusammenhang eine weitere Frage: Bis wann wird das Gesetz für die Qualitätssicherungsmittel geändert worden sein, sodass es möglich sein wird, diese Mittel in die allge meine Finanzierung zu überführen? Denn diese Mittel sind im Augenblick für die Lehre und an die Mitsprache der Studie renden gebunden. Da haben Sie noch einiges vor sich.

Also: Bis wann kann man damit rechnen, dass bei den Hoch schulen wirklich Geld ankommt, wie es in den Eckpunkten avisiert wurde?

Wenn ich noch Fragen zum Bauprogramm anschließen darf: Haben Sie vor, eine Art Priorisierung vorzunehmen, ein lan desweites Bauentwicklungsprogramm für den Hochschulbe reich aufzulegen? Oder geht das, wie wir es bisher beobach ten, ad hoc oder nach Dringlichkeit? Wie wollen Sie sicher stellen, dass die verschiedenen Hochschularten von den Bau mitteln verhältnismäßig gleich profitieren? Gibt es eine Prio risierung der Baumaßnahmen, die anstehen?

Danke schön.

Bitte, Frau Ministerin.

Lassen Sie mich dazu Folgendes festhalten:

Das, was ich bezogen auf den Finanzierungsvertrag gesagt ha be, und das, was die Unsicherheiten hinsichtlich des Bundes angeht, sind zwei verschiedene Baustellen; sie hängen nicht zusammen. Wir werden den Hochschulfinanzierungsvertrag unabhängig von den Unwägbarkeiten auf Bundesebene um setzen, und zwar mit den Eckpunkten, die wir festgelegt ha ben.