Noch einmal: Man kann über die Vergabe von Gutachten strei ten, aber die entscheidende Frage ist, ob es rechtlich korrekt war. Und die Antwort heißt: Ja.
Dazu auch noch einmal ein Blick zurück. In der vorhin ge nannten Drucksache ist eine Übersicht über die vom Verkehrs ministerium im Jahr 2010 vergebenen Gutachten im NichtIuK-Bereich enthalten, der zu entnehmen ist, inwieweit Aus schreibungen stattgefunden haben. Ich trage auszugsweise da raus vor: Auftragssumme 25 000 € – Ausschreibung ja –, dann 5 000 € – Ausschreibung nein –, 9 000 € – Ausschreibung nein –, 47 000 € – Ausschreibung nein –, 74 000 € – Ausschrei bung nein –, 18 000 € – Ausschreibung nein –, 17 000 € – Aus schreibung nein – und, und, und. Es fanden also immer frei händige Vergaben, Direktvergaben statt.
Oder – noch toller –: Ein Rechtsgutachten, das Sie schon zum Volksentscheid hatten, haben Sie mit dem Hinweis „Beson dere Eilbedürftigkeit“ nochmals überprüfen lassen – so über flüssig wie ein Kropf –, und zwar für 33 000 € – Ausschrei bung natürlich nein.
Es fand also fast durchgängig keine Ausschreibung statt. Das heißt, die Vergabe von Gutachten durch Direktvergabe ist rechtlich möglich und zulässig.
Das hat der Verkehrsminister in dieser Situation rechtlich kor rekt abgewickelt. Er hat noch einmal eine Kanzlei eingeschal tet – ob sie renommiert ist, sei einmal dahingestellt –, und auch sie hat bestätigt: Es ist rechtlich korrekt. Dann können Sie nicht suggerieren,
es sei rechtlich nicht korrekt. Welche Firma beauftragt wird, darüber kann man dauerhaft streiten. KCW ist zumindest ei ne Firma, die ein Renommee hat
und die, ob es passt oder nicht, auch schon die Kosten für manches Strahlprojekt besser prognostiziert hat, als es Fach leute und Minister getan haben.
Kurz und klar: Gutachten sind zulässig, Gutachten können di rekt vergeben werden. Der Verkehrsminister hat rechtlich kor rekt gehandelt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch – das war vor fast genau drei Jahren – an die erste Re gierungserklärung unseres Ministerpräsidenten?
Die Kernaussage im Koalitionsvertrag „Der Wechsel beginnt“ war mit der Hoffnung auf einen neuen Politikstil verbunden, um den Stillstand zu durchbrechen. Damit kann er den SPNV und die Vergaben in Baden-Württemberg sicherlich nicht ge meint haben.
In einer der Antworten auf unsere Große Anfrage Drucksache 15/4283 zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, die wir noch separat behandeln werden, steht:
benötigt ein Fahrrad beispielsweise nur 1/8 der Fläche eines Kfz. Je mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren, desto flächensparsamer kön nen dort die Stellplätze und Abstellanlagen dimensioniert werden.
Das sind diese neuen, integrierten Mobilitätskonzepte für Ba den-Württemberg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Insbesondere im Schienenpersonennahverkehr, lieber Kolle ge Schmiedel, ist in den letzten 20 Jahren eine Steigerung um über 50 % erfolgt.
Das Thema Ausschreibungen hatten wir hier schon mehrfach aufgegriffen. Inzwischen ist weniger die Ausschreibung, auf die wir warten, so spannend. Vielmehr ist ein Vergabekrimi um die Beratungsleistungen entstanden.
Die Vergabe an das Beratungsunternehmen KCW hat schon ein sehr großes „Geschmäckle“, würde der Schwabe sagen.
Da muss man gar nicht lange stöbern. Ich habe mir nur die Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 6. Mai 2014 angeschaut. Darin wurde das alles noch einmal dargelegt. Im ersten Teil wurde eine europaweit offene Ausschreibung für die Begleitung der Ausschreibungen von SPNV-Leistungen in Baden-Württemberg durchgeführt. Dagegen spricht nichts. Es ist völlig in Ordnung, solche Leistungen auszuschreiben.
Die Vergabe erfolgte zu einem Wert von 196 260 €. Es waren zunächst sieben Bieter dabei. Der Erste war zunächst ein an derer Bieter. Man hatte aber – so steht es in der Pressemittei lung – Zweifel an der Qualität des Angebots des Erstplatzier ten. Ich zitiere:
Dadurch lag in der ersten Runde ein preislich zwar ext rem günstiges, aber qualitativ unbefriedigendes Angebot auf dem ersten Platz, das begründete Zweifel an der Eig nung und Leistungsfähigkeit des Bieters bot.
Sie haben als Gewichtung aber selbst festgelegt: 50 % Preis, 50 % Qualität. Wenn ich mir anschaue, wie Sie damit umge gangen sind, habe ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, eher Zweifel an der Eignung und der Leistungsfähigkeit des Aus lobers. Denn die Folge war: Sie haben eine erneute Ausschrei bung gemacht. Sie haben jetzt die Qualität mit 70 % und den Preis mit 30 % bewertet – mit der Folge, dass plötzlich, wie es Ihrem Ziel entsprach, dieses Beratungsunternehmen der Erstplatzierte war und auch beauftragt wurde.
Plötzlich und unerwartet gab es einen hohen Arbeitsanfall. Sie haben jetzt eine direkte Folgebeauftragung im Wert von 180 000 € vergeben – glücklicherweise unter dem Schwellen wert von 200 000 €, ab dem man ausschreiben muss.
Aber das hat auch nicht gereicht. Infolgedessen läuft gerade die dritte Ausschreibung für das Jahr; Sie schreiben wieder europaweit aus. Es könnte sein, dass es auch wieder KCW wird. Warten wir es einmal ab. Ich sage Ihnen: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Oder, nach Wilhelm Busch: