Protocol of the Session on July 21, 2011

handen sind und was sie können. Ob Radio, Fernseher, Com puter, Smartphone, I-Pad oder Handy mit UKW-Empfang: Es gilt der Grundsatz „Eine Wohnung, ein Betrag“. Dieser Grund satz ist nicht nur transparent, er ist auch einleuchtend. Er be deutet, dass die GEZ nicht mehr in die Wohnungen hinein muss. Die Kontrolle durch die GEZ endet künftig vor der Wohnungstür.

Der Bestand und die Funktionsfähigkeit des öffentlich-recht lichen Rundfunks sind ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Deshalb ist es nur konsequent, dass der Rundfunkbeitrag auch zur Steigerung der Beitragsgerechtigkeit führen muss. Denn mit der Einführung der Wohnungsabgabe werden die Umge hungsmöglichkeiten für Schwarzhörer und -seher stark redu ziert. Das kommt nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Rund funk, sondern auch allen Gebührenzahlerinnen und -zahlern zugute. Menschen mit geringem Einkommen werden hinge gen auch nach der Reform die gleichen Möglichkeiten haben wie heute, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Zum Teil werden diese Möglichkeiten sogar ausgewei tet.

Nach den uns vorliegenden Prognosen werden die Anteile, mit denen der private und der nicht private Bereich, also Wirt schaft und öffentliche Hand, im neuen Modell zur Finanzie rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen, in etwa unverändert bleiben.

Natürlich lässt sich bei einer so grundlegenden Reform nicht auf den Cent genau vorherberechnen, wie viel jeder Einzelne hinterher zahlen wird und ob dies etwas mehr oder etwas we niger sein wird als zuvor. Das hängt schließlich auch davon ab, wie viele Geräte derzeit von dem jeweiligen Gebühren zahler angemeldet sind.

Gerade den Aspekt der Unsicherheit hinsichtlich der künfti gen Lastenverteilung hat der Landtag im Vorunterrichtungs verfahren intensiv erörtert. Er hatte deshalb neben der Zustim mung zu dem neuen Modell letztlich einhellig beschlossen, dass die Ausgewogenheit der Beitragslasten zeitnah überprüft werden soll. Falls es nun durch die Reform wider Erwarten zu deutlichen Verschiebungen der Beitragslast zwischen ein zelnen Bereichen kommen sollte, kann zeitnah nachgesteuert werden.

Die Länder haben hierfür Vorsorge getroffen. Sobald uns 2014, ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, die ersten ech ten Zahlen zu dem neuen Modell vorliegen, werden wir die einzelnen Beitragspflichten im Rahmen einer Evaluierung ge nau überprüfen.

Nicht zuletzt auf die Initiative dieses Hauses ist es auch zu rückzuführen, dass dem Datenschutz im neuen Staatsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Dem vorherigen Land tag war von den Ergebnissen dieser Initiative bereits berich tet worden. Klar ist natürlich: Wer Beiträge von Millionen Beitragspflichtigen einziehen muss, braucht dafür einen ge wissen Bestand an Daten. Wir werden aber sorgfältig darüber wachen, dass die Grundsätze des Datenschutzes bei der Um stellung des Modells im Sinne eines verbraucherfreundlichen Datenschutzes eingehalten werden.

(Beifall der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)

In Zukunft wird die GEZ auch nur noch die Daten eines Bei tragszahlers bzw. einer Beitragszahlerin pro Wohnung spei chern müssen. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger tauchen in den Datenbanken der GEZ gar nicht mehr auf.

Im Ergebnis glauben wir, dass der Staatsvertrag eine ausge wogene Lösung darstellt, die den hochgesteckten Zielen der Neuordnung gerecht wird. Der neue Rundfunkbeitrag wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stabi lisieren. Zugleich verspricht das Modell weniger Bürokratie, und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird ge schützt. Dies lässt darauf hoffen, dass auch die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags wieder steigt. Dadurch stärken wir den öf fentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, von dessen Leistun gen die gesamte Gesellschaft profitiert.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord neten der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich erteile Herrn Abg. Pauli für die Fraktion der CDU das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin Krebs hat bereits die Eckpunk te dieses Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags dar gelegt. Es ist in der Tat ein gravierender Systemwechsel, der sich nun in der Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.

Die Diskussion in den letzten Monaten und Jahren darüber, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsorientiert als Qualitätsrundfunk stabilisiert und zukunftsfähig gestaltet wer den kann, war nicht immer einfach. Die Akzeptanz – Frau Staatsministerin, Sie haben es deutlich gemacht – ist hierbei enorm wichtig, um in einer Mediengesellschaft rechtfertigen zu können, dass die breite Bevölkerung zur Mitfinanzierung herangezogen wird, unabhängig davon, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk nun im Einzelfall genutzt werden soll oder nicht.

Ich möchte der neuen, grün-roten Landesregierung zunächst einmal dazu gratulieren, dass sie die bisherigen Arbeiten, die Vorarbeiten der Vorgängerregierung, 1 : 1 übernommen hat. Dies hat dazu geführt, dass das Thema, das wir nun heute in diesem Haus zur Sprache bringen – Sie haben es erwähnt –, tatsächlich nicht kontrovers ist. Ich empfehle Ihnen, auf an deren Feldern der Landespolitik ebenso vorzugehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Vereinzelt Heiterkeit)

Dann braucht uns um die Zukunft dieses Landes nicht bange zu sein.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP haben bereits im vergangenen Herbst in einem Ent schließungsantrag deutlich gemacht, dass wir die zahlreichen Anregungen und Kritikpunkte, die bezüglich der Erstentwür fe vorlagen, ernst nehmen müssen und diese auch aufgreifen

wollen. Wir sind dankbar, dass die frühere Landesregierung mit Ministerpräsident Stefan Mappus, mit Minister Rau, aber auch mit Staatssekretär Wicker unsere damaligen Anregun gen ernst genommen hat und dass diese Anregungen in die Verhandlungen mit anderen Bundesländern eingeflossen sind.

Es ist uns gelungen, in der Protokollerklärung aller Länder deutlich zu machen, dass es notwendig sein wird, auch ange sichts der Befürchtungen und der unterschiedlichen Zahlen, die im Raum stehen – dies wird auch mit Veränderungen bei den Erträgen einhergehen –, diese Ergebnisse rechtzeitig und zeitnah zu evaluieren. Wir müssen überprüfen, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht ungebührliche Belastungen auf die Bürger zukommen, sondern dass eine gerechte Verteilung zwischen den Privat haushalten und der Privatwirtschaft, den Firmen, insbesonde re den kleinen Handwerksbetrieben und mittelständischen Un ternehmen, sowie der öffentlichen Hand so, wie das bislang auch der Fall war, bestehen bleibt.

Diese Evaluierung ist, wie gesagt, jetzt auch in der Protokoll erklärung aller Länder aufgeführt. Lassen Sie mich deswegen zum Schluss nur noch eine Anregung und Bitte an Sie heran tragen. Frau Staatsministerin, wichtig ist es – Sie haben es an gesprochen –, dass mit der Akzeptanz dieser künftigen Ge bühren auch die Entbürokratisierung und die Entlastung der GEZ einhergehen. Umso fragwürdiger ist es, dass bei der GEZ, die derzeit 1 150 Beschäftigte hat, schon jetzt die Rede davon ist, dass für diese Umstellung 400 zusätzliche Stellen notwendig sind. Das möchte ich stark anzweifeln. Daher ist unser Auftrag an Sie, diesen Punkt scharf im Auge zu behal ten und es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sondern schon rechtzeitig dafür zu sorgen, dass bei einem unbürokra tischen Verfahren nicht mehr Bürokratie entsteht.

In diesem Sinn herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Salomon für die Fraktion GRÜNE.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ob auf der Straße, am Stammtisch oder in stu dentischen WGs: Wenn die Sprache auf den öffentlich-recht lichen Rundfunk kommt, werden Sie kaum jemanden finden, der sich über die Rundfunkgebühren begeistert zeigt. Die GEZ ist in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit vielmehr das Mus terbeispiel für eine allseits unbeliebte Bürokratie. Auch die Imagekampagnen der letzten Jahre haben daran leider nichts geändert.

Wenn die Sprache auf die Rundfunkgebühren kommt, wird immer wieder Unverständnis über die Arbeit des Gebühren einzugsapparats geäußert. Muss der „Mann von der GEZ“ in die Wohnung gelassen werden?

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Oder die Frau!)

Die Frau natürlich auch. Das ist völlig klar. Danke für den Hinweis.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Das soll ja künf tig wegfallen!)

Warum wird bei einem Haushalt regelmäßig nachgefragt, ob er inzwischen vielleicht doch ein Fernsehgerät angeschafft hat? Sollen jetzt tatsächlich auch für Mobiltelefone Extrage bühren gezahlt werden? Fragen wie diese tragen leider zum bestehenden Image des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bei.

Sehr geehrte Damen und Herren, hier können wir etwas tun. Das Kernstück des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrags wurde von Frau Ministerin Krebs treffend mit dem anschaulichen und klaren Bild „Eine Wohnung, ein Betrag“ verdeutlicht. Für meine Fraktion kann ich schon jetzt sagen: Wir begrüßen den Schritt hin zu einem einfachen und zu kunftsfähigen Gebührenmodell.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Mit dem Gesetz wird ein längst überfälliger Systemwechsel im Rundfunkwesen vollzogen. Die Idee einer Gebühr pro Empfangsgerät stammt aus einer Zeit, in der das Radio, spä ter das Fernsehgerät der Mittelpunkt des Haushalts war. Die se Zeiten sind vorbei. Zwei Drittel aller Haushalte haben In ternetzugang, in jedem dritten Haushalt ist ein Notebook zu finden, Smartphones und Tablet-PCs, die einen einfachen, mo bilen Internetzugang ermöglichen, werden immer beliebter. Das sieht man auch hier im Haus. Fast jeder von uns hat ein solches Gerät.

Kurzum: Die digitale Revolution hat zugeschlagen. Die kla ren Grenzziehungen zwischen verschiedenen Gerätetypen gel ten längst nicht mehr. Digitale Konvergenz war lange eine technische Utopie. Heute ist die Verschmelzung verschiede ner Medien längst Lebensrealität. Der Rundfunkempfang auf dem Mobiltelefon gehört ebenso dazu wie das Fernsehgerät, das Zugriff auf das Internet bietet.

Bereits vor fünf Jahren hat die Bundestagsfraktion von Bünd nis 90/Die Grünen angesichts dieser Entwicklung eine zeitge mäße Finanzierung vorgeschlagen. Diese grüne Idee, den pau schalen Rundfunkbeitrag pro Haushalt, finden Sie hier und heute wieder.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Beitrag pro Haushalt hat weitere Vorteile. So ist die Staatsferne des öffentlich-rechtli chen Rundfunks weiterhin gegeben. Das wäre bei einer Steu erfinanzierung so nicht der Fall. Zudem ist es weiterhin mög lich, Menschen mit geringem Einkommen von der Beitrags pflicht zu befreien. Ein Beispiel dafür sind BAföG-Empfän ger, ein anderes sind Bezieher der Grundrente im Alter. Die se soziale Ausgestaltung erscheint uns Grünen wichtig und richtig.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Das ist nett!)

Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind wir also auf dem richtigen Weg. Bei zwei Punkten sehe ich allerdings in Zukunft noch weiteren Handlungsbedarf:

Erstens wäre es möglich gewesen, einen gewissen Anteil des Beitragsaufkommens direkt für Bürgermedien und freie Ra dios zu reservieren. Dieser Schritt ist nicht gemacht worden. Die Frage der Finanzierung freier Radios bleibt aber auf un serer Agenda.

Zweitens muss ich das Thema Datenschutz ansprechen. Hier wurde auf Druck der Grünen deutlich nachgebessert. So ist der Ankauf von Adressdaten durch die GEZ richtigerweise untersagt. Die Löschung nicht mehr benötigter Datensätze wurde aufgenommen. Der vorliegende Staatsvertrag ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss ich dar auf hinweisen, dass es möglich gewesen wäre, die Regelun gen zum Rundfunkbeitrag von Anfang an deutlich datenspar samer umzusetzen.

Unter dem Strich gilt jedoch: Mit den Regelungen zum Rund funkbeitrag kann ein großer Teil der bisherigen GEZ-Büro kratie

(Zuruf)

da muss man einmal schauen; an diesem Paket werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten – und Schnüffelei ad acta ge legt werden. Wir bekommen eine klare, einfache und bürger freundliche Gebührenregelung. Der öffentlich-rechtliche Rund funk bekommt eine stabile Finanzierungsgrundlage. Zugleich kann der Rundfunk so seiner gesamtgesellschaftlichen Auf gabe und dem zukünftigen technischen Fortschritt gut gerüs tet gegenübertreten. Daher unterstützen wir dieses Vorhaben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Günther-Martin Pauli CDU und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stoch für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Tat ist es wohltuend, dass dieses Thema, über das wir uns heute unterhalten, nicht kontrovers ist. Ich darf auch an die Debatten im vergangenen Herbst über genau diesen Rund funkänderungsstaatsvertrag erinnern.

Es ist in der Tat so, wie Kollege Pauli sagte. Es ist eine bahn brechende Änderung. In den letzten Jahrzehnten sind wir von einer völlig anderen Realität ausgegangen, auch was die tech nische Nutzbarkeit von Rundfunkempfangsgeräten angeht. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag schaffen wir es jetzt, dieses doch etwas trockene Konstrukt an die Realität und die heutige technische Welt anzupassen.

Ich denke, wir sollten bei dieser Umgestaltung immer auch die Interessen bzw. die Perspektive der Empfänger, der Ad ressaten der Medien, im Auge behalten. Da halte ich es für ganz wichtig, dass wir den Empfängern erklären können, dass diese Umstellung für sie nicht mit Mehrbelastungen einher geht. Deswegen ist es für mich ein wichtiges Zeichen, auch was die Verfügbarkeit von Informationen, von öffentlichrechtlichem Rundfunk angeht, im Hinblick auf das Volumen der Gebühren, die erhoben werden, nicht über das aktuelle Ni veau hinauszugehen und den Einzelnen nicht stärker zu be lasten.