Andreas Stoch
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 05 – Justizministerium – zeich net sich dadurch aus, dass er zu einem ganz wesentlichen Teil durch festgelegte Ausgaben geprägt ist. Es handelt sich daher um einen Verwaltungshaushalt und nicht um einen Programm haushalt.
Herr Kollege Sakellariou hat den Sachverhalt heute Morgen bereits am Beispiel des Innenministeriums deutlich gemacht: Dort sind 86 % der Ausgaben Personalkosten; beim Justiz haushalt sind immerhin 70 % durch Personalkosten gebun den.
Weitere 20 % sind für Auslagen in Rechtssachen und Aufwen dungen für Betreuung, Versorgung und Beschäftigung der Ge fangenen vorgesehen. Daran können Sie erkennen, dass 90 % der Ausgaben in diesem Einzelplan nicht steuerbar sind; die se sind vielmehr vom Geschäftsaufkommen im Bereich der Justiz abhängig.
Die restlichen 10 % entfallen auf den laufenden Betrieb. Wenn wir uns anschauen, was hierunter gebucht wird, stellen wir fest, dass dies im Wesentlichen die Geschäftskosten sind, et wa Kosten für Porto, aber auch für die finanzielle Ausstattung der Informations- und Kommunikationstechnik.
Sie können daran bereits erkennen, dass der Einzelplan 05 ein Haushalt ist, in dem eindeutig die Pflicht vor der Kür kommt. Die Pflicht ist für uns, dem Bürger ein Rechtssystem zur Ver fügung zu stellen, das sich dadurch auszeichnet, dass die Men schen in einem Gefühl der Rechtssicherheit leben können, dass sie wissen, dass die Justiz in der Lage ist, Verfahren, be rechtigte Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnell und effektiv zu entscheiden.
An den Zahlen in der Statistik lässt sich sehr gut ablesen, dass sich Baden-Württemberg – dieses Kompliment ist sicherlich auch an den Amtsvorgänger von Herrn Minister Stickelber ger, Herrn Professor Goll, weiterzugeben; das gilt auch für die Vorgängerregierung – dadurch auszeichnet, dass es, was die Effektivität des Mitteleinsatzes angeht, an der Spitze der Bun desländer steht. Bei einer Richterdichte, die im Bundesver gleich mit am geringsten ist, weisen wir mit die besten, die kürzesten Verfahrensdauern in nahezu allen Gerichtsbarkei ten auf. Was den Mitteleinsatz angeht, haben wir damit eines der effektivsten Rechtssysteme in Deutschland.
Wir können außerdem konstatieren, dass Baden-Württemberg gerade auch bei der Weiterentwicklung im Rechtssystem, ge rade auch bei der Modernisierung, z. B. bezüglich des zuneh menden Einsatzes der Elektronik, der EDV, an der Spitze steht und dabei auch Vorbildfunktion für ganz Deutschland hat. Ba den-Württemberg steht an der Spitze, beispielsweise beim au
tomatischen Mahnverfahren, das inzwischen auch in anderen Bundesländern erfolgreich angewandt wird. Die Idee hierzu wurde letztlich in Baden-Württemberg geboren.
Ich verweise des Weiteren auf die Verfahren, die es uns erlau ben, zukünftig unter Ausnutzung der technischen Möglichkei ten besser, effektiver – und damit gerade für den Bürger ef fektiver – zu arbeiten. Ich nenne hier die Einführung des elek tronischen Grundbuchs, und ich nenne zudem die Notariats reform.
An dieser Stelle darf ich ausdrücklich noch Folgendes anmer ken. Wenn hier in diesem Haus sehr gern das Märchen erzählt wird, dass sich die neue Landesregierung nicht um den so viel besungenen ländlichen Raum, um – ich sage einfach so – die Fläche des Landes Baden-Württemberg kümmere, muss ich dem entgegenhalten: Wir haben, sowohl was die Grundbuch amtsreform angeht, als auch was die Notariatsreform angeht, die Konzepte der Vorgängerregierung deutlich verbessert.
Ich glaube, das, was jetzt vor uns liegt, ist Konsens, nämlich dass es für die Menschen in Baden-Württemberg auch zukünf tig eine effektive und auch räumlich sehr nahe Interessenver tretung geben wird. Wir werden die Effektivität bei der Bear beitung steigern. Wir werden aber nicht aus der Fläche zu rückgehen, sondern wir werden vor Ort Servicestellen zur Ver fügung stellen, die es den Menschen auch zukünftig möglich machen, diese Angebote in zumutbarer Entfernung zu errei chen.
Neben dieser Effizienz des Rechtssystems spielt natürlich auch die Frage einer Verbesserung der Einnahmen-AusgabenRelation eine wichtige Rolle. Da wird im kommenden Jahr auf Bundesebene eine auch für das Land Baden-Württemberg wichtige Neuerung eintreten. Auf Bundesebene wird zum 1. Juli 2013 ein Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in Kraft treten. Dies ist die Reaktion auf eine längere Diskus sion, die auch bereits in der Anwaltschaft dazu führt, dass man gesagt hat: „Es muss hier eine Weiterentwicklung stattfinden.“
Durch die Verhandlungsführung auf Bundesebene, bei der sich insbesondere auch Justizminister Stickelberger sehr erfolg reich für die Interessen der Bundesländer eingesetzt hat, kön nen wir im Bereich der Justiz im kommenden Jahr mit Mehr einnahmen von ca. 15 Millionen €, im Jahr 2014 mit Mehr einnahmen von ca. 40 Millionen € rechnen. Das ist auch ein Erfolg der erfolgreichen Verhandlungsführung von Minister Stickelberger, wofür wir herzlich danken.
Weiter können wir konstatieren – auch nach den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses –, dass wir erfolg reich die Aufgaben übernommen und ernst genommen haben, die wir in den Beratungen des Haushalts 2012 erhalten haben. Wir haben – Kollege Filius hat es bereits angesprochen – ein mal, was die Opferschutzstiftung angeht, für eine verlässliche Finanzierung gesorgt. Auch das erfolgreiche Projekt „Schwit zen statt Sitzen“, das ja gerade – so sage ich es einmal – an ders als ein Wegsperren der Straftäter einen positiven Effekt
auch für die Persönlichkeitsentwicklung haben soll, werden wir zukünftig so im Haushalt abbilden und unterstützen, dass wir es erfolgreich in die Zukunft führen können.
Wir haben außerdem im Landeshaushalt nun das Nachsorge projekt „Chance“ verankert. Wir haben auch weitere Projek te unterstützt, auch durch Änderungsanträge im Finanz- und Wirtschaftsausschuss, gerade auch – das Haus des Jugend rechts wurde bereits angesprochen – die sehr erfolgreichen Initiativen von Vereinen, von Ehrenamtlichen im Bereich der Prävention, aber auch bei den Bemühungen um eine möglichst effektive Resozialisierung junger Straftäter. Auch dieses Be mühen in der Gesellschaft haben wir, denke ich, entsprechend berücksichtigt.
Wir hoffen, dass durch diese Projekte, die in manchen Städ ten, in manchen Regionen bereits sehr erfolgreich laufen, auch Vorbildwirkungen für andere Regionen in unserem Land ent stehen können. Denn wenn wir hier das ehrenamtliche Enga gement aktiv unterstützen und das ehrenamtliche Engagement auch dazu bringen, staatliche Hilfe zu ersetzen, dann werden wir hier auch zukünftig erfolgreich arbeiten. Wir werden die se Vereine dann auch in der Zukunft erfolgreich unterstützen.
Jetzt hat Kollege Zimmermann wieder einmal nichts ver standen. Es ist nämlich so, dass NEUSTART keine ehrenamt liche Initiative ist.
Vielmehr ist NEUSTART eine Gesellschaft, eine gemeinnüt zige GmbH. Ich werde zum Thema Privatisierung – das kön nen Sie mir glauben – sicherlich noch Entsprechendes sagen.
Wir haben im Justizbereich – das können Sie bei der Lektüre des Koalitionsvertrags auch feststellen – beim Thema Priva tisierung naturgemäß eine andere Auffassung als die frühere Landesregierung,
ich sage: zumindest als ein Teil der früheren Landesregierung. Wir werden insbesondere den für uns sehr heiklen Bereich des Strafvollzugs – beim Strafvollzug geht es nämlich um einen erheblichen Eingriff in Grundrechte –
nicht in den Bereich der Privaten geben. Wir werden zukünf tig den hoheitlichen Bereich, der in der Justiz einen ganz er heblichen Stellenwert hat, wieder dorthin tun, wohin er ge hört, nämlich in staatliche Hand.
Zu den Zahlen, Herr Kollege – der Taschenrechner liegt beim Kollegen Schmiedel bereit –, werde ich Ihnen jetzt auch noch etwas sagen. Wir haben nämlich zukünftig anstatt – –
Er hört nichts. Er hört grundsätzlich nicht zu, aber dadurch lernt er auch nichts.
Die Ausgaben für die Teilprivatisierung der JVA Offenburg waren von 4,7 Millionen € im Jahr – –
Wir hatten durch die Teilprivati sierung der JVA Offenburg jährliche Ausgaben in Höhe von 4,7 Millionen €. Das dürfte unstreitig sein. Wir haben uns ent schieden, diese Teilprivatisierung zurückzuführen, was dazu führt – das wurde vorhin bereits angesprochen –, dass wir 37 neue Stellen schaffen müssen. Die weiteren Stellen generie ren wir dadurch, dass im Zuge des Haftplatzentwicklungspro gramms verschiedene Stellen in anderen JVAs frei werden. Das heißt nicht, dass die Leute von dort nach da fahren müs sen – das habe ich auch schon alles gehört –, sondern heißt nur, dass wir diese Stellen freibekommen.
Wir werden zukünftig statt dieser 4,7 Millionen € für die 37 zusätzlichen Beschäftigten lediglich 1,25 Millionen € aufwen den, was nach Adam Riese eine Ersparnis von 3,45 Millio nen € bedeutet.
Wenn Sie, Herr Kollege Zimmermann, immer so tun, als ob Sie den Strafvollzug gepachtet hätten, dann muss ich Sie fra gen, warum Sie im Zuge des Haftplatzentwicklungspro gramms nicht schon viel früher entsprechende Entscheidun gen getroffen haben. Die treffen wir jetzt, und das ist gut für den Landeshaushalt und gut für das Land Baden-Württem berg.
Wenn wir abschließend noch zur Frage der Personalkosten kommen – ich habe vorhin einleitend erwähnt, dass die Per sonalkosten im Justizhaushalt einen ganz beträchtlichen Be trag ausmachen –, kann ich Ihnen sagen: Die Beschäftigten im Bereich der Justiz sind seit eineinhalb Jahren, seit wir die Regierung übernommen haben, bei ganz vielen Fragen in die Entscheidungsprozesse einbezogen worden. Ich kann Ihnen da beispielsweise die Neufassung des Landesrichtergesetzes nennen. Egal, ob Sie mit einem Landgerichtspräsidenten oder einem einfachen Amtsrichter sprechen: Von allen diesen Rich
tern, von diesen Beschäftigten in der Justiz – von den Staats anwälten will ich gar nicht reden – wird gesagt: Wir sind noch nie in einer solchen Weise in Entscheidungsprozesse einbezo gen worden. Diese Beschäftigten können sehr wohl abwägen, was sich in dieser Regierungszeit der grün-roten Landesregie rung für sie zum Besseren verändert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand ist froh, wenn eine Tariferhöhung, mit der er vielleicht gerechnet hat, auf 1,5 % gedeckelt wird. Das ist auch uns klar. Aber wir müs sen auch konstatieren, dass das, was Sie hier immer erzählen – dass in Kürze draußen die Revolution ausbrechen würde –, völliger Unsinn ist. Die Beschäftigten in der Justiz in BadenWürttemberg leisten hervorragende Arbeit und sind hoch mo tiviert. Das liegt auch daran, dass sie vom Justizministerium und vom Justizminister an dessen Spitze in hervorragender Weise geführt werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Es ist sicherlich auch dem Thema ge schuldet, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt eine gro ße Harmonie im Saal verspüren. Es ist aber ganz sicher auch dem hinter mir sitzenden Präsidium geschuldet, nämlich der Präsidentin und zwei Schriftführerinnen. Ich möchte nur da rauf hinweisen: Auch der Landtag kann die weibliche Seite tatsächlich gut gebrauchen.
Ich wollte es erwähnen, damit es den Kollegen auffällt, Herr Kollege Pauli, in welch harmonischer Grundstimmung dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt wird. – Herr Kollege Mack geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Tagesord nungspunkt ist, was seinen Inhalt angeht, schon allein deswe gen ein sehr einheitlich besprochener und auch zu beschlie ßender Punkt, weil er der Verwaltungsvereinfachung dient und auch eine deutliche Komponente dahin gehend hat, dass wir die Verwaltung auf die technischen Möglichkeiten unserer Zeit einrichten.
Wir haben zum einen wesentliche Änderungen im Zwangs vollstreckungsrecht vor uns, die zum 1. Januar 2013 in Kraft
treten. Dadurch wird insbesondere ein, sage ich jetzt einmal, alter Zopf in der Justiz abgeschnitten und das Thema „Füh rung der Schuldnerverzeichnisse“ technisch deutlich verbes sert.
Wir werden zukünftig eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet ermöglichen; es handelt sich um das Voll streckungsportal, das bereits vom Kollegen Pauli angespro chen wurde. Wenn wir die Ergebnisse der Anhörung – das wurde von allen Beteiligten, vom Anwaltsverband, aus der richterlichen Praxis vorgebracht – durchschauen, dann stellen wir fest, dass dieser Schritt, diese Vereinfachung im techni schen Ablauf auch sehr begrüßt wird.
Ich darf zum anderen noch einen Aspekt ansprechen, der in den Wortbeiträgen meiner beiden Vorredner noch nicht vor kam: Allein diese Maßnahme wird voraussichtlich Mehrein nahmen für das Land Baden-Württemberg in Höhe von 8 Mil lionen € jährlich mit sich bringen.
Es gibt ferner eine weitere Regelung im Polizeigesetz, eine gebührenrechtlich unzureichende Regelung, die wir jetzt in das Landesjustizkostengesetz überführen und in diesem Zu sammenhang deutlich besser machen. Wir werden in Fällen des polizeilichen Gewahrsams künftig eine klarere Regelung haben. Auch diese Neuregelung wird für das Land BadenWürttemberg zu Mehreinnahmen führen.
Schließlich werden wir – es geht ja um drei ganz unterschied liche Bereiche – in § 13 a Absatz 1 eine Regelung haben, die eine Gerechtigkeitslücke beseitigen soll zwischen denjenigen Notaren, in deren Umfeld Grundbuchämter bereits im Prozess der Zentralisierung aufgehoben und Amtsgerichten zugewie sen worden sind, und denjenigen, die noch ein Grundbuchamt in ihrer Nähe haben. Wir schaffen auch dort Klarheit, Einfach heit und Gerechtigkeit.
Allein schon das Ergebnis der Anhörung, in der dieser Schritt von allen beteiligten und befragten Organisationen sehr be grüßt wurde, zeigt Ihnen, dass wir heute guten Gewissens die sem Gesetzentwurf einstimmig zustimmen können. Ich be danke mich beim Justizministerium und seinen Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern für diesen notwendigen Gesetzentwurf.
Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herz lichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute in der Zweiten Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Landesverfas sungsbeschwerde voranschicken, dass die SPD-Landtagsfrak tion stolz ist, dass vom Justizministerium dieser Gesetzent wurf eingebracht wurde, der in diesem Haus heute auch mit großer Mehrheit beschlossen werden wird.
Baden-Württemberg war bis zum heutigen Tag, was das The ma Landesverfassungsbeschwerde angeht, ein weißer Fleck auf der Landkarte. Wie der Kollege Hitzler bereits erwähnt hat, hat eine große Zahl von Bundesländern dieses Instrument der Landesverfassungsbeschwerde bereits eingeführt.
Ich glaube, dass die Einführung der Landesverfassungsbe schwerde vor allem aus einem Grund sehr wichtig ist: Wir ha ben in Baden-Württemberg einen Staatsgerichtshof, zu dem der einfache Bürger bislang keinen Zugang hat, da dieser nur dazu da ist, über landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Staatsorganen zu entscheiden.
Ich halte es für sehr wichtig, gerade auch um die Landesver fassung stärker in den Blickpunkt der Menschen zu rücken – ich glaube, das steht uns im 60. Jahr des Landes Baden-Würt temberg gut zu Gesicht –, dass wir es schaffen können, durch Entscheidungen des Staatsgerichtshofs stärker deutlich zu ma chen, dass Baden-Württemberg auch hinsichtlich des Verfas sungsrechts eine eigene Identität hat, auf die das Land stolz sein kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen halte ich es für wichtig, dass der Staatsgerichtshof in Baden-Württem berg künftig auch Entscheidungen zu grundrechtlichen Fra gen in Baden-Württemberg trifft, die für die Menschen in un serem Land von elementarer Bedeutung sein können.
Wir haben bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs darüber gesprochen, in welchen Fällen der Staatsgerichtshof über die ihm vorgetragenen Fälle entscheiden wird. Es wird Fälle geben, bei denen der Weg zum Bundesverfassungsge richt bislang insoweit ausgeschlossen war, als es um landes verfassungsrechtliche Grundrechte ging, die nicht gleichzei tig Rechte gemäß dem Grundgesetz sind.
Im Übrigen verweist unsere Landesverfassung bezüglich des Grundrechtskatalogs ergänzend auf die Normen, die im Grundgesetz stehen. Deswegen halte ich es auch aus rechtli
cher Sicht für sehr spannend, wenn der Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg auch zu Fragen, die die Grundrechte der Menschen in diesem Land betreffen, seine Meinung kundtun und Urteile fällen kann. Ich glaube, es ist für die staatliche Identität in Baden-Württemberg wichtig, dass der Staatsge richtshof diese Rolle zukünftig einnehmen kann.
Was die Frage der Kosten, was die Frage der Prognose, wie viele Fälle vor den Staatsgerichtshof getragen werden, aber auch was die Frage eines möglichen Missbrauchs dieses Instruments angeht, muss ich sagen, dass sich daraus kein Ar gument ergibt, um eine Landesverfassungsbeschwerde nicht einzuführen. Vielmehr ist das ein Grund für uns, sehr genau danach zu schauen, wie das Instrument der Landesverfas sungsbeschwerde in Zukunft genutzt wird. Falls eine Nach besserung notwendig ist, beispielsweise wenn sich zeigt, dass man die Hürden höher setzen und hierzu etwa mit einer Miss brauchsgebühr arbeiten muss, dann wird dieses Haus sicher lich darüber entscheiden können.
Ich halte die Entscheidung zur Einführung einer Landesver fassungsbeschwerde in Baden-Württemberg für eine sehr gu te Entscheidung, die uns im 60. Jahr des Landes Baden-Würt temberg sehr gut zu Gesicht steht.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal, Frau Ministerin Krebs, ganz herzlichen Dank für die Erarbeitung dieses Entwurfs für ein Landesme diengesetz sowie für die gute Zusammenarbeit in der Phase der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs.
Ich denke, ein zentrales Gut in einer freiheitlichen Demokra tie ist es, die Vielfalt im Bereich der Medien, im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung und damit eben auch im Be reich der Rundfunk- und Fernsehlandschaft zu gewährleisten. Das Landesmediengesetz, wie wir es heute im Entwurf vor legen, hat ein zentrales Anliegen, nämlich, dass wir genau die se Vielfalt, die sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten bewährt hat, weiterhin beibehalten und aufrechterhalten kön nen.
Sie wissen alle, dass für uns der öffentlich-rechtliche Rund funk und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sehr wichtig sind und dass diese, begleitet von der Politik, einen für unsere Ge sellschaft sehr wichtigen Bildungsauftrag erfüllen. Daneben gibt es aber auch eine sehr vielfältige private Rundfunk- und Fernsehlandschaft, und auch diese ist wichtig, um in einer plu ralen Gesellschaft eine Meinungsbildung zu haben, die eine Vielzahl von Blickwinkeln zulässt.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die ser Schritt zu einem Landesmediengesetz ein ganz wichtiger Schritt, weil wir die Ausgangssituation, gerade auch für die Privaten und in Anbetracht der hohen Kosten, die durch die technische Entwicklung entstehen, deutlich verbessern.
In der Anhörung hat sich gezeigt, dass die privaten Rundfunk- und Fernsehanbieter mit diesem geplanten Gesetz sehr zufrie den sind, weil sie damit für die nächsten Jahre Planungssi cherheit haben und weil sie erkennen, wie in den nächsten Jah ren auch ihre Rolle in dieser Rundfunk- und Medienlandschaft von uns gesehen wird – nämlich sehr positiv.
Einen Teil dieser privaten Rundfunk- und Medienlandschaft machen eben die freien Radios aus; Kollege Salomon hat dies gerade ausführlich dargelegt. Ich meine, dass wir hier – Kol lege Pauli hat das bestätigt – sehr wohl die Umsetzung des sen, was wir im Koalitionsvertrag festgelegt haben, nachwei sen können.
Wir verbessern die Situation für die freien Radios ganz erheb lich, und wir tun das mit Mitteln, die bisher dem SWR, also dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zugeflos sen sind. Auch dort war dieses Geld gut eingesetzt. Aber in der Abwägung sehen wir, dass gerade für die freien Radios diese finanziellen Mittel, insbesondere im Hinblick auf die technischen Herausforderungen, sehr wichtig sind, damit die freien Radios auch in den nächsten Jahren ihre Rolle ausfül len können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben diesen An liegen sind wir auch darauf angewiesen, dass wir in dieser Zeit für unsere Kinder und Jugendlichen auch die Medienerzie hung und die Medienkompetenz stärken. Auch diese Aufga be ist bei uns in Baden-Württemberg, so meine ich, bei der Landesanstalt für Kommunikation sehr gut aufgehoben. Herr Präsident Langheinrich von der Landesanstalt für Kommuni kation und die dortigen Gremien, die plural besetzt sind, sind Garanten dafür, dass diese Mittel, die bereits in der Vergan genheit in diesen Bereich geflossen sind und die in verstärk tem Maß auch in Zukunft dorthin fließen werden, im Interes se von uns allen und im Interesse einer pluralen Medienge sellschaft eingesetzt werden.
Ich bedanke mich bei den anderen Fraktionen für ihre Zustim mung zu diesem Gesetzentwurf und freue mich, dass wir für die freie Rundfunk- und Medienlandschaft in Baden-Würt temberg einen weiteren wichtigen Schritt tun.
Herzlichen Dank.
Ich beantrage, getrennt abzustim men, denn der Änderungsantrag und die Beschlussempfeh lung
sind bezüglich Ziffer 1 jeweils identisch. Ziffer 2 der Be schlussempfehlung Drucksache 15/2377 entspricht Ziffer 3 des Änderungsantrags. Wenn Sie jetzt Ziffer 1 der Beschluss empfehlung ablehnen, dann lehnen Sie auch das andere ab, was Sie eigentlich nicht ablehnen wollen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, wir müssen uns zunächst einmal beim Justizministerium und bei Herrn Justizminister Stickel berger für diesen sehr guten Gesetzentwurf bedanken. In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf sind die wesentlichen Argumente für die Einführung der Landesverfassungsbeschwer de angeführt; wir haben sie auch eben bereits gehört.
Wir müssen uns allerdings im Zuge der Befassung mit der Landesverfassungsbeschwerde – es hat mich gefreut, dass hier auch das Erbe Günther Oettingers beschworen wurde – ganz sicher auch mit einer Aufwertung unserer Landesverfassung, ebenso aber auch mit einer Aufwertung des wichtigen Instru ments zum Schutz der Landesverfassung, nämlich des Staats gerichtshofs, beschäftigen.
Wir haben in der Verfassungsrechtsprechung sehr häufig das Phänomen, dass wir zwar, beispielsweise durch Organklagen beim Bundesverfassungsgericht, richterliche Spruchpraxis zu Fragen des Staatsaufbaus haben, aber gerade im Land BadenWürttemberg den Teil, der für die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung auch sehr wichtig ist, nämlich die richterli che Spruchpraxis zur Frage von Grundrechten, eben nicht ha ben. Wenn wir uns jedoch die Geschichte des Verfassungs rechts in Deutschland anschauen, stellen wir fest, dass gera de die Beschäftigung mit den grundrechtssensiblen Bereichen sehr wichtig war, um für unseren Staat auch wichtige, rechts fortbildende Rechtsprechung zu erhalten.
Deswegen erhoffe ich mir, dass wir durch die Einführung der Landesverfassungsbeschwerde – auch dann, wenn es in der Praxis sicherlich Dinge geben wird, die wir von vornherein als unzulässig und unbegründet erachten – in diesem Bereich ebenfalls eine Rechtsprechung bekommen werden, durch die die Politik bezüglich der Beachtung der Grundrechte, die in der Landesverfassung verankert sind, wichtige Hinweise er hält. Ich denke, dass die CDU im Zuge der von ihr signalisier ten Zustimmung zur Landesverfassungsbeschwerde ein manch mal etwas schwieriges Verhältnis zur Landesverfassung wie der in den Griff bekommt,
und ich hoffe, dass wir es schaffen, dass die Landesverfassung auch in den Augen der Menschen eine, nämlich die zentrale, Rechtsnorm und Orientierung für die weiteren Rechtsnormen in unserem Land Baden-Württemberg ist.
Es freut mich daher, dass wir diesen wichtigen Beitrag leisten auf dem Weg – Kollege Filius hat dies ebenso angesprochen wie Minister Stickelberger – einer Politik für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, die dadurch eben nicht das Ge fühl haben, Objekt staatlicher Maßnahmen zu sein, sondern Subjekt des Handels zu sein, und die ihre Rechte durch eine erfolgreiche Verfolgung vor Gericht bewahren können.
Wir haben in Baden-Württemberg ganz sicher – da stimme ich dem Kollegen Hitzler ausdrücklich zu – ein hervorragend funktionierendes Rechtssystem. Wenn wir dieses noch um die Landesverfassungsbeschwerde ergänzen, haben wir, glaube ich, für die nächsten Jahrzehnte ein hervorragendes Rechts system hier in Baden-Württemberg.
Herzlichen Dank.
Herr Ministerpräsident, gestatten Sie mir, dass ich meine Verwunderung in eine Frage kleide. Sie sind durchaus schon einige Tage hier in diesem Landtag und haben auch die Vorgänge um den Abschluss des derzeit geltenden Länderfinanzausgleichs mitbekommen. Teilen Sie meine Verwunderung darüber, dass ausgerechnet diejenigen, die den Länderfinanzausgleich ausgehandelt und beschlossen haben – Pacta sunt servanda –, im Rahmen etwa anstehender Wahlkämpfe immer am lautesten nach einer Klage schreien, dass einige derjenigen, die selbst immer die Hand gehoben haben, sich auch an der heutigen Debatte mit Fragen beteili gen? Teilen Sie meine Verwunderung, dass ausgerechnet die jenigen, die diesen Pakt ausgehandelt und abgeschlossen ha
ben, sich heute in dieser Weise von diesem distanzieren möch ten?
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kolle gen! Wir haben in der Tat heute unter diesem Tagungsord nungspunkt drei Beratungsgegenstände zu besprechen. Sie ha ben es schon gemerkt: Das Thema Geschäftsordnung ist un ter diesen Punkten sicherlich das wesentliche.
Wir haben bereits in erster Lesung über die Änderungen im Abgeordnetengesetz gesprochen. Diese Änderungen im Ab geordnetengesetz sind nach unser aller Meinung notwendig, nachdem durch die Reform, die wir vor einiger Zeit durchge führt haben, im Nachhinein betrachtet einige Fragen nicht kor rekt oder ungenau geregelt wurden. Wir regeln das jetzt ge nauer.
Wir nehmen Änderungen bei der Frage der Erstattungsfähig keit von Fahrtkosten vor; sie soll sich nicht nur auf Fahrten im Wahlkreis und auch nicht nur auf Fahrten nach Stuttgart erstrecken, sondern eben auch auf andere mandatsbedingte Fahrten.
Wir gehen auch bei der technischen Ausstattung, was die EDV-Kosten angeht, sage ich einmal, in die Neuzeit und be rücksichtigen die Veränderungen im Bereich der Telekommu nikation und der Nutzung von Medien.
Auch im Bereich der Übernachtungskosten sind wir, denke ich, auf einem richtigen Weg, indem wir eine praktikable Lö sung suchen, die ganz sicher eines nicht zulässt, nämlich den Vorwurf, die Abgeordneten in Baden-Württemberg würden sich auf Rosen betten. Vielmehr bekommen sie das, was für ihre Arbeit als Parlamentarier in Baden-Württemberg auch notwendig ist.
Wir haben auf der Tagesordnung auch die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes. Hierbei geht es lediglich um redaktionelle Änderungen, um Abgrenzungen, die früher in verschiedenen Gesetzesmateria lien geregelt waren. Diese führen wir jetzt, soweit es möglich ist, im Untersuchungsausschussgesetz zusammen, wo sie auch hingehören. Das ist sicherlich auch unumstritten.
Was das Thema Geschäftsordnung angeht: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode einen Probelauf beschlossen und durchgeführt, mit dem verschiedene Instrumente einge führt wurden, die der Belebung des parlamentarischen Pro zesses dienen sollten und die auch die tägliche Arbeit hier im Parlament für uns als Abgeordnete, als Kontrolleure der Re gierung, aber eben auch für die Öffentlichkeit besser, transpa renter und lebendiger machen sollten.
Ich denke, dass wir – Kollege Sckerl hat es bereits ausgeführt – bei den überwiegenden Fragen, bei denen wir uns anfangs
nicht immer einig waren, zu diskursiven, aber zu sehr guten Ergebnissen gekommen sind. Wir haben u. a. das Thema „Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse“, die Frage der Öf fentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Ausschüsse, obwohl wir da nicht einer Meinung waren, zu einem sinnvollen Er gebnis geführt.
Wir haben ferner auch die Details, die – Kollege Schebesta hat es schon angeführt – in der Vergangenheit als Instrument nicht genügend genutzt wurden, wie die Zwischenbemerkung/ Kurzintervention, noch besser nutzbar zu machen versucht, auch hinsichtlich der Abgrenzung zur Zwischenfrage. Wir ha ben da Regelungen gefunden, die es, denke ich, auch möglich machen, zukünftig, was die Zwischenfrage angeht, hier vorn tatsächlich großzügiger zu sein und nicht auf das Ende der Re dezeit zu verweisen und damit nicht zuzulassen, dass die Zwi schenfrage zu dem wird, was sie eigentlich ist, nämlich ein Instrument zur Belebung des parlamentarischen Diskurses.
Wenn wir jetzt auf den einzig streitigen Punkt kommen, dann sehe ich das exakt gleich wie Kollege Sckerl von den Grünen: Wir haben bei dem Instrument der Regierungsbefragung de finitiv eine starke Verbesserung der Situation für das Parla ment und für uns Abgeordnete.
Wenn Sie sich – jetzt werden wir ein bisschen historisch – er innern, wann und wie diese Regierungsbefragung in die Ge schäftsordnung gelangte, dann wird vielen sicherlich noch ein mit großem Unwillen agierender ehemaliger Ministerpräsi dent Oettinger in Erinnerung sein, der alles andere als begeis tert war, als sich damals auch die CDU dazu bereit erklärt hat, dieses Instrument der Regierungsbefragung in die Geschäfts ordnung aufzunehmen,
der sich aber, Herr Kollege Schebesta, gleichzeitig ausbedun gen hat – das sollten Sie immer ganz genau noch dazusagen –, dass er sich die erste halbe Stunde hinter einem selbst ge nannten Thema verschanzen konnte.
In der ersten halben Stunde haben es doch alle Ihre ehemali gen Regierungsmitglieder geschafft, dieses Parlament in den Schlaf zu reden, sodass vom Rest der Regierungsbefragung dann nichts mehr übrig geblieben ist.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, ist es doch ein erheblicher Schritt zur Verbesserung der Situation des Parlaments, wenn wir jetzt 60 Minuten, eine volle Stunde, die Möglichkeit ha ben, die Regierung zu befragen.
Jetzt sind wir einmal ganz ehrlich: Wenn Sie als Interesse die Informationsgewinnung für sich als Abgeordnete,
für uns als Abgeordnete und für die Öffentlichkeit als zentra les Motiv betrachten, dann können Sie überhaupt nichts da gegen haben, dass derjenige, der am Tag darauf – nach Nen nung des Ministers und des Themas – hier steht, Ihnen mög lichst genaue Informationen geben kann.
Was bringt es mir, wenn ein Minister hierher kommt mit zehn oder 15 Aktenvermerken von zwei Seiten Länge, die er Ihnen dann brav vorliest,
und dann, wenn es spannend wird, nämlich wenn es um die Nachfragen geht, sagen muss: „Es tut mir leid, ich muss Ih nen das schriftlich beantworten; denn diese Detailkenntnis liegt mir nicht vor, weil es in meinem Haus ein Abteilungslei ter vielleicht viel besser weiß“?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie in der Ver gangenheit aufgepasst haben – ich spreche von der Zeit bis März 2011 –, ist Ihnen das vielleicht auch aufgefallen: Da hielt ich das immer für ein sehr trauriges Bild, wenn Staatssekre täre oder Minister hier gestanden sind und bereits nach fünf Minuten gesagt haben: „Es tut mir leid, das muss ich Ihnen schriftlich beantworten.“
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass Sie, wenn Sie hier glaubhaft die Interessen der Öf fentlichkeit und des Parlaments vertreten wollen, nicht wegen der Nennung eines Themas die Neuordnung der Geschäfts ordnung ablehnen können.
Da führen Sie Ihre eigene Argumentation ad absurdum.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben über eine Änderung des Abgeordnetengesetzes zu spre chen, die an den Stellen greift, bei denen wir gemerkt haben, dass die vor gut zwei Jahren von uns beschlossenen Regelun gen noch mangelhaft sind. Es handelt sich um kleine Verän derungen, die wir durchführen.
Meine Kollegen Vorredner haben es bereits angesprochen: Das betrifft u. a. das Thema Fahrtkostenerstattung, und es be trifft auch die Ausstattung mit technischen Mitteln. Wir müs sen uns dem technischen Fortschritt anpassen. Es geht auch um so altertümliche Begriffe in der bisherigen Fassung des Gesetzes wie „Schreibarbeiten“; denn heute gibt niemand mehr Schreibarbeiten in Auftrag, sondern es werden ganz an dere Leistungen von Abgeordneten in Auftrag gegeben. Da geht es um die Pflege einer Homepage, da geht es auch um EDV-Kosten. Deswegen ist es, meine ich, richtig, dass wir die Regelungen des Abgeordnetengesetzes auch hierauf konkret anpassen.
Ich möchte uns allen, aber auch den Menschen draußen im Land Baden-Württemberg sagen, dass auch diese Verände rung der Regelungen im Abgeordnetengesetz von dem Ge danken getragen ist, dass wir – dessen sind wir uns sehr wohl bewusst – wirtschaftlich mit den Mitteln umgehen müssen und dass hier niemand in Saus und Braus lebt, dass aber Abgeord nete, um ihrer Arbeit nachgehen zu können – ich glaube, für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gilt das in besonderem Maß –, auch entsprechend ausgestattet sein müssen.
Wenn man einen Vergleich mit anderen Länderparlamenten und insbesondere mit den Regelungen anstellt, die für den Deutschen Bundestag gelten, kann ich sagen: Die Abgeord neten des baden-württembergischen Landtags sind, was ihre finanzielle Ausstattung angeht, bescheiden. Ich glaube den noch, sagen zu können, dass sie hervorragende Arbeit leisten. Das gilt für alle Fraktionen. Deshalb können wir, glaube ich, auch mit gutem Gewissen dieser Änderung des Abgeordne tengesetzes zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich natürlich sehr, wenn auch von den Kollegen der Opposition, von Herrn Kollegen Hitzler, eigentlich nichts ge funden wird, was am Justizhaushalt zu kritisieren ist.
Das spricht eigentlich dafür, dass in diesem Bereich tatsäch lich die Sachargumente und nicht die Polemik im Vordergrund stehen. Das würde ich mir für viele Bereiche wünschen.
Wenn wir den Bundesvergleich suchen, können wir sicherlich feststellen, dass die Justiz in Baden-Württemberg mit am ef fektivsten und zuverlässigsten ist. Ich gebe Herrn Kollegen Hitzler recht: Es ist auch ein Aushängeschild Deutschlands, dass sich unsere Justiz dadurch auszeichnet, dass der Recht suchende möglichst schnell sein Recht bekommt bzw. wir mit die kürzeste Verfahrensdauer haben.
Hervorzuheben ist insbesondere, dass in Baden-Württemberg, wenn wir den bundesweiten Vergleich heranziehen, die ge ringste Richterdichte herrscht. Dennoch liegen wir ganz an der Spitze, wenn es um die Verfahrensdauer geht. Das, meine ich, ist Ausdruck und auch ein Zeichen dafür, dass die Mitar beiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur die Richterinnen und Richter – selbstverständlich auch diese –, sondern auch alle anderen Beschäftigten im Justizbereich, ihre Arbeit hoch mo tiviert machen und hervorragende Arbeit leisten. Ich denke, dafür können wir an dieser Stelle auch einmal Dank sagen.
Wir haben es – wir sprechen heute über den Haushalt – im Justizbereich fast komplett mit einem Verwaltungshaushalt zu tun. Es handelt sich nicht um einen Programmhaushalt, son dern um einen Verwaltungshaushalt, der in Summe – das ein mal zu sehen ist auch interessant – ca. 3,8 % des Gesamtetats ausmacht. Von diesen 3,8 % des Gesamtetats, also von die sem Haushalt der Justiz, entfallen allein 70 % auf Personal ausgaben und weitere knapp 20 % auf Auslagen in Rechtssa chen. Gerade daran können Sie sehen, dass wir in vielem, was die Gestaltung des Haushalts angeht, von bundespolitischen Entscheidungen abhängig sind. Wenn der Bundesgesetzgeber Entscheidungen in der Justiz trifft, z. B über die Besetzung von Richterkammern, dann müssen wir das im Land umset zen und auch im Haushalt abbilden.
Deswegen, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, lohnt es sich nicht, an dieser Stelle über Zahlen zu streiten. Das ist auch korrekt. Die großen Linien in der Justiz sind richtig, und die großen Linien – das wurde auch bereits bestätigt – werden auch fortgeführt. Nur – da ist eben Legendenbildung im Spiel –: Es war sicherlich in der Vergangenheit nicht das Verdienst der CDU-Fraktion, dass es hier im Justizbereich eine Personal ausstattung gibt, die diese Ergebnisse erzeugt, sondern es ist trotz der CDU-Fraktion möglich gewesen, die Personalaus stattung in der Justiz so zu halten,
dass wir heute eine effektive Justiz haben.
Wir brauchen in der Justiz aber natürlich auch eine Ausstat tung, sowohl personell als auch technisch, die auf der Höhe der Zeit ist. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren, werden wir uns auch darauf einstellen müssen, dass in den nächsten Jahren Ausgaben für Maßnahmen auf uns zu kommen, mit denen wir es auch auf der technischen Seite er möglichen, dass die Justiz gut funktioniert, auch auf der Hö he der Zeit funktioniert. Wir werden uns auch dem großen Projekt E-Justice stellen müssen. Das Justizministerium hat vor Kurzem das Triberger Symposium zu diesem Thema durch geführt. Ich denke, wir sollten da einige Energie investieren, um auch in diesem Bereich dem Rechtsuchenden möglichst schnell und auch unter Verwendung der neuesten technischen Möglichkeiten sein Recht zu verschaffen.
Wir müssen bei der Diskussion über die Ausstattung der Jus tiz aber auch über das Thema Sicherheit reden. Sie alle haben von den vereinzelt vorkommenden und tragischen Vorfällen gehört, in denen Beschäftigte von Gerichten – Richterinnen, Richter, Staatsanwälte – Opfer von Gewalttaten wurden. An dieser Stelle müssen wir sicherlich eine kritische Diskussion führen und müssen auch eine Abwägung bei der Frage vor nehmen: Wie viel Sicherheit ist notwendig, welche Gefahren sind abzuwehren, und wie viel Offenheit muss unsere Justiz dennoch für den Recht suchenden Bürger zeigen?
Ich glaube, es ist im Interesse aller Fraktionen, dass wir hier eine Diskussion führen und einen Ausgleich dieser beiden Ge
genpole suchen und finden werden, der es möglich macht, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz sicher fühlen, dass sie sich in ihrer Tätigkeit nicht bedroht fühlen müssen, dass aber dennoch der Rechtsuchende nicht ein Ge richt aufsuchen muss, das sich hinter Trutzmauern und Sta cheldraht verschanzt, sondern ein Gericht, das ein offener Be reich ist, in dem die Menschen ihr Recht finden, das also kein Abwehrbereich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann sind wir schon relativ schnell bei den programmatischen Bereichen, die das Justizministerium in nächster Zeit intensiv beschäftigen wer den. Wir haben da zum einen die Notariats- und zum anderen die Grundbuchamtsreform, die natürlich zu starken Verände rungen auch im Land Baden-Württemberg führen werden. Was die Standorte angeht, was die Nähe der Bürgerinnen und Bürger zu den einzelnen Standorten angeht, wird hier noch ei niges auf uns zukommen.
Ich möchte Sie alle auffordern und bitten, dass wir den Men schen in diesem Land ehrlich sagen, dass es eine Entschei dung ist, die dieses Haus in seiner Gänze getroffen hat, und dass wir uns nicht an einzelnen Standortentscheidungen zer streiten. Denn im Grunde waren wir uns einig, dass wir so wohl mit der Notariatsreform als auch mit der Grundbuch amtsreform eine effektivere Struktur schaffen können, wenn wir eine gewisse Zentralisierung durchführen, wenngleich wir – Sie haben das im Bereich der Grundbuchamtsreform ge merkt – einzelne Entscheidungen schon korrigieren möchten. Denn wenn wir den Eindruck haben, dass unter der Führung der vorherigen Landesregierung teilweise Entscheidungen nach politischer Opportunität getroffen worden sind, dann müssen wir da Korrekturen vornehmen. Dann müssen wir ver suchen, das sachlich Richtige zu tun. Dann müssen wir diese Konzepte an einzelnen Stellen korrigieren, wenngleich ich sa ge: Die Grundlinie dieser beiden Reformen ist richtig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines, was Kollege Hitzler angesprochen hat, möchte ich abschließend noch ein mal ganz deutlich hervorheben.
Wir stehen für einen modernen Rechtsstaat, der seine ho heitlichen Aufgaben effektiv und zuverlässig wahrnimmt.
Das war ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag. Sie können da ran schon erkennen, dass wir große Bedenken davor haben, Kernbereiche des hoheitlichen Handelns in die Hand von Pri vaten zu geben. Justiz und Rechtspflege zählen für uns zu den Kernaufgaben staatlicher Hoheitsausübung, die gerade nicht in den Händen Privater sein dürfen.
Kollege Halder hat es angesprochen: Was das Thema Teilpri vatisierung im Justizvollzug angeht, befinden wir uns im Kern bereich staatlichen Handelns. Deswegen haben wir große Be denken, hier Private einzuschalten. Hier muss streng evalu iert werden. Wir müssen uns darüber klar werden, dass wir im Bereich des Justizvollzugs, bei dem es auch um starke Ein griffe in die Grundrechte geht, nicht die Privaten brauchen. Hier gilt es vielmehr, die staatlichen Organe so handlungsfä hig zu machen, dass wir diese Aufgaben in den Händen der staatlichen Organe halten können.
Was die weiteren Punkte angeht, sage ich: Wir sollten uns nicht dem Spuk der Privatisierung ausliefern. Was das Thema „Privatisierung der Bewährungshilfe“ angeht, Herr Kollege Hitzler, braucht man, glaube ich, nur den Rechnungshof zu zitieren. Der Rechnungshof sagt eindeutig, dass der betreffen de Vertrag so schnell wie möglich gekündigt werden sollte, weil im Ergebnis nicht weniger Kosten als bei dem, was wir bisher im Bereich der Bewährungshilfe machen, sondern mehr Kosten entstehen werden.
Ich glaube, dass wir, wenn wir nach einiger Zeit die Tätigkeit dieses privaten Trägers überprüfen werden, feststellen wer den, dass die Effizienz, die vermeintlich in dieser Privatisie rung steckt, letztlich auf dem Rücken der 300 privaten oder ehrenamtlichen Bewährungshelfer erreicht wird. Denn ein pri vater Träger, der profitorientiert arbeitet, hat eben gerade nicht das große Ganze im Sinn. Wir müssen es schaffen, mit den staatlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, eine Effek tivität in der staatlichen Verwaltung zu schaffen, die es uns er möglicht, die Bewährungshilfe in staatlicher Hand zu halten. Ich glaube, es gibt keinen Widerspruch zwischen effektiver und guter Bewährungshilfe einerseits und Wahrnehmung durch staatliche Organe andererseits.
Was z. B. den Bereich der Gerichtsvollzieher betrifft – da gab es auch die Idee, dass man durch die Aufgabenwahrnehmung durch Beliehene in den Bereich der Privatisierung geht –,
muss ich Ihnen sagen: Von den Gerichtsvollziehern erhalten Sie eine eindeutige Aussage zu diesem Thema. Die Gerichts vollzieher wollen, dass das bestehende System an die aktuel len Gegebenheiten angepasst wird, dass die Gerichtsvollzie herinnen und Gerichtsvollzieher ihre Arbeit unter klaren Vor gaben machen können. Es gibt vielleicht eine ganz kleine Minderheit, die sich von einer Privatisierung etwas verspre chen würde. Aber der ganz große Teil der Gerichtsvollziehe rinnen und Gerichtsvollzieher will staatliches Vollzugsorgan bleiben. Deswegen sollten wir, glaube ich, auch da eine ganz klare Linie ziehen und zu diesem Spuk der Privatisierung ein deutig sagen: Dieser Bereich ist für Privatisierung nicht ge eignet.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren – Sie ha ben bemängelt, dass noch keine großen Veränderungen er kennbar seien –, werden wir in den nächsten Jahren in eini gen Bereichen doch deutlich neue Akzente setzen müssen.
Das gilt für den Bereich, in dem wir sehr viel deutlicher auf Prävention und Strafverhinderung setzen müssen. Sie haben u. a. die Tätigkeit der Straffälligenhilfe und das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ angesprochen. Das ist aus unserer Sicht ein sehr sinnvolles Projekt. Wir sind der Ansicht, dass wir versuchen müssen, dieses Projekt künftig im Haushalt ab zubilden und die Mittel nicht erst über die Haushaltsberatun gen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss einzubringen.
Da muss ich ganz deutlich sagen: Wenn es uns gelingt, Men schen vor dem Strafvollzug zu bewahren und ihnen stattdes sen sinnvolle Aufgaben zu geben, ohne dass der general- und spezialpräventive Aspekt dabei verloren geht, dann sollten wir diesen Weg gehen. Das spart dem Land einen Haufen Geld, und es ist für den Einzelnen noch immer besser, einer sinn vollen Tätigkeit nachzugehen, als vor der Allgemeinheit weg gesperrt zu werden, wodurch wir hinterher große Schwierig keiten bei der Rückführung dieses Betroffenen in die Gesell schaft, bei der Resozialisierung haben. Das wäre der falsche Weg. Wo Strafe vermieden werden kann, müssen wir auch versuchen, Strafe zu vermeiden.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt ansprechen, der mir ganz wichtig ist: Auch die Justiz muss im Auge ha ben, dass die Prävention im Zentrum steht. Das ist ein Bil dungsauftrag unserer Gesellschaft, auch was den Bereich der Rechtspädagogik angeht. Deswegen müssen wir versuchen, so früh wie möglich entsprechende Institutionen zu schaffen, die es uns ermöglichen, auf Kinder und Jugendliche einzuwir ken, damit es gerade nicht dazu kommt, dass diese in die Kar riere von Straffälligen geraten, sondern die Kinder und Ju gendlichen davor bewahrt werden und sich damit beschäfti gen, was es eigentlich bedeutet, die Rechte anderer zu verlet zen.
Deswegen möchte ich noch einmal deutlich hervorheben: Es gibt gute Beispiele für diesen Weg wie z. B. das Haus des Ju gendrechts in Stuttgart. Es gibt auch lokal und regional gute Initiativen zu diesem Bereich. Wenn wir einen stärkeren Ak zent im Bereich der Prävention, im Bereich des Bildungsauf trags, auch was die Rechtspädagogik angeht, sowohl im straf rechtlichen als auch im zivilrechtlichen Bereich, setzen, dann wird sich diese Gesellschaft einen großen Dienst erweisen, und wir werden feststellen, dass das, was wir heute dafür in vestieren, gut angelegtes Geld ist, indem es uns hilft, spätere Straffälligenkarrieren zu verhindern.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Klenk, Sie haben sich getäuscht, was den Inhalt der Frage angeht. Sie haben brav im Finanz- und Wirtschaftsausschuss mitgeschrieben, in dem Sie die 5 Millionen € summiert haben. Aber jetzt frage ich Sie: Ist Ihnen nicht bekannt, dass gerade bei solchen Pro grammen, die die Landesregierung jetzt anschiebt und unter stützt, Kofinanzierungsmittel der Europäischen Union vorhan den sind, sodass wir insgesamt auf ein Volumen von 10 Mil lionen € kommen wollen? Ihre Rechnung hört bei 5 Millio nen € abrupt auf. Sie müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass Kofinanzierungsmittel der EU zur Verfügung stehen, mit de nen insgesamt ein Volumen von 10 Millionen € erreicht wer den soll.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich in Richtung der CDU-Fraktion blicke, dann kommt mir mein erstes E-Jugend-Fußballspiel wieder in den Sinn. Mein
erstes E-Jugend-Fußballspiel ging 12 : 1 für uns aus. Als die gegnerische Mannschaft danach zum Trainer ging, sagte die ser: „Buben, wir es haben wenigstens probiert.“
Genau so kommt mir die Dramaturgie der vergangenen acht Tage vor.
Lieber Kollege Schebesta, Sie haben in der vergangenen Wo che in einer – so nenne ich das jetzt einmal – Harakiri-Akti on versucht, unter Berufung auf das Minderheitenrecht im Landtag einen Untersuchungsausschuss durchzudrücken. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das war ein kläglicher Versuch. Als mich am gleichen Tag eine Journalistin um eine Stellungnah me bat, habe ich gesagt: Das war wahrscheinlich ein Selbst mordversuch aus Angst vor dem Tod. Noch dazu war es ein untauglicher Versuch.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion GRÜNE haben in der ver gangenen Woche die Einsetzung eines Untersuchungsaus schusses beschlossen, lieber Kollege Mack. Anhand von 20 Fragen, die in dem bereits beschlossenen Untersuchungsauf trag enthalten sind, können Sie erkennen, dass dieser Aus schuss zu einer umfassenden Aufklärung beitragen soll.
Jetzt kommen wir zum Kern des Problems Ihres Vorhabens. Es soll eine umfassende Aufklärung dazu stattfinden, welchen Fehler die abgewählte Landesregierung im vergangenen Herbst gemacht hat, der wenig Vergleichbares in der Ge schichte des Landes Baden-Württemberg findet, liebe Kolle ginnen und Kollegen.
Es hat relativ lange gedauert, bis Sie eingestanden haben, dass das damalige Vorgehen ein Fehler war. Dieser Untersuchungs ausschuss dient der Aufklärung dieses Fehlers. Dieser Unter suchungsausschuss wird nicht dazu dienen, zu beweisen, dass Sie keine Schuld hatten, oder zu beweisen, dass jemand Schuld hatte, sondern er wird dazu da sein, zu beweisen, ob ein Fehlverhalten der damaligen Landesregierung vorlag. Das wird ergebnisoffen geprüft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten keine Vorgaben machen, die eindeutig tendenziös sind. Denn wenn Sie noch heute den Eindruck vermitteln, dass Sie nicht an der Aufklärung dieses Sachverhalts interessiert sind, dann wird das nicht auf das Verständnis der Bevölkerung treffen.
Ich stimme Ihnen zu: Es hätte viel Sinn gemacht, wenn wir uns in der vergangenen Woche auf den Vorschlag, den wir Ih nen gemacht haben, geeinigt hätten. Sie waren vor einer Wo che noch der Meinung, Ihren Sachverhaltskomplex II, bei dem es um die Neuausrichtung der EnBW geht, in den Untersu chungsausschuss hineinnehmen zu können. Dann sind es aber
Krokodilstränen, die Sie hier weinen, wenn Sie sagen, wir würden die EnBW in diesem Ausschuss in ein schlechtes Licht rücken. Sie selbst haben einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt, Sie selbst wollten diesen Ausschuss, bei dem es gar nicht um Entscheidungen inner halb der EnBW geht, EnBW-Ausschuss nennen. Die EnBW war Objekt Ihres Handelns und hat keinerlei Schuld; deswe gen kann es nicht zum Schaden der EnBW, sondern nur zu ih rem Nutzen sein, wenn wir den Sachverhalt aufklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns anschauen, was von Ihrem Antrag aus der vergangenen Woche übrigge blieben ist, dann sage ich Ihnen ehrlich: Sie wollten in der ver gangenen Woche ein großes Fass aufmachen und stehen heu te mit einem Fingerhütchen da,
und dieses Fingerhütchen ist leider halb leer. Aber wir achten die Minderheitenrechte,
und deswegen wollen wir nichts dagegen tun. Wenn Sie die se Fragen ebenfalls aufgeklärt haben möchten, dann haben wir überhaupt kein Problem, auch diese Fragen zu beantworten. Ich glaube, auch die Landesregierung hat kein Problem, die se Fragen zu beantworten. Lieber Kollege Hauk, Sie nutzen gern die Aussage „Wie ein Tiger gesprungen und als Bettvor leger gelandet“. Wenn ich Ihre Taktik aus der vergangenen Woche anschaue, muss ich sagen: Das ist eine Beleidigung für jeden Bettvorleger.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat sich entschieden, für heute nochmals eine Aktuelle Debatte zum Thema Bürgerbeteiligung zu bean tragen, und zwar vor dem Hintergrund der Volksabstimmung, die im Land Baden-Württemberg am 27. November 2011 stattgefunden hat.
Gestatten Sie mir zunächst, dass ich namens der SPD-Land tagsfraktion all denen meinen herzlichen Dank zum Ausdruck bringe, die dafür gesorgt haben, dass diese Volksabstimmung am 27. November 2011 zu einem Thema, das in unserer Ge sellschaft sicherlich umstritten war und ist, ein so großer Er folg wurde. Verglichen mit den Beteiligungen an vorherge henden Volksabstimmungen und mit der Wahlbeteiligung auf Bundesebene, auf Landesebene und auf kommunaler Ebene ist die Beteiligung an dieser Volksabstimmung ein sehr ermu tigendes Signal. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die daran teilgenommen haben, und ich bedanke mich ebenso bei allen, die dazu beigetragen haben, dass sich möglichst viele Menschen an dieser Volksabstimmung be teiligten.
Gleichzeitig –
ich denke, da stimmen Sie mir ebenfalls alle zu – ist damit für uns, die SPD-Landtagsfraktion, die wir diese Idee im vergan genen Jahr auf die Agenda gesetzt haben, eine große Hoff nung in Erfüllung gegangen, indem dieses sehr emotional dis kutierte Thema – heute, zweieinhalb Wochen nach der Durch führung der Volksabstimmung, können wir dies sagen – deut lich entemotionalisiert wurde.
Ich bedanke mich auch bei denen, deren Ziel es gewesen war, das Ja zum Ausstieg zu erreichen, dass sie als Demokraten das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptiert haben. Ich bin da her sehr zuversichtlich, dass wir dieses Thema auch in Zu kunft in diesem Haus sachlich weiterbehandeln können. Vie len Dank!
Wir wollen heute aber nicht allein über die Volksabstimmung vom 27. November reden, sondern wir wollen über die Frage reden: Was für eine Auswirkung hat diese Volksabstimmung mit ihren ermutigenden Signalen auf die weitere Entwicklung unseres demokratischen Systems in Baden-Württemberg, aber auch über Baden-Württemberg hinaus?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte etwas voranstellen: In der laufenden Debatte macht sich hin und wie der ein Zungenschlag bemerkbar, der mir nicht gefällt. Wir können zu Recht stolz auf unser repräsentatives demokrati sches System sein, das nach dem Zweiten Weltkrieg gewach sen ist und das uns, wenn wir es im weltweiten Vergleich be trachten, noch immer eine Vorbildfunktion in puncto politi scher Stabilität gibt.
Wir müssen aber auch – ich glaube nicht, dass hier ein Wi derspruch besteht – überprüfen, ob im Hinblick auf diese Sta bilität des parlamentarischen Systems nicht weitere Elemente zur Bereicherung unserer Demokratie möglich sind, die uns helfen können, die Menschen wieder stärker für das zu inter essieren, was in unserem Staat und was in diesem Gemeinwe sen passiert.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich an uns alle, die gewählten Vertreter im Landtag von Baden-Württemberg, den Appell richten, mit dem Thema Volksabstimmung zukünftig offen umzugehen. Wir sollten bei diesem wichtigen Thema ohne Denkverbote in einen inten siven Diskussionsprozess treten, der nicht von Bedingungen gekennzeichnet ist und der auch nicht von Angst geprägt ist, sondern der es uns in unserem Wissen um die Stabilität un seres Systems möglich macht, Elemente der Partizipation, der direkten Demokratie in unsere Verfassung zu bringen.
Wir tun dies nicht ohne Grund. Ich glaube, Sie werden mir in meiner Analyse zustimmen, dass wir in den vergangenen Jahren durchaus eine gewisse Entfremdung des einzelnen Menschen, der Mitglieder unserer Gesellschaft, von dem wahrnehmen können, was als Staat oder als Gemeinwesen definiert wird. Dies kann uns Parlamentariern nicht gefallen. Es kann uns nicht gefallen, wenn der Einzelne nicht mehr das Gefühl hat, er sei Teil eines Gemeinwesens, sondern wenn der Staat als Neutrum, als etwas Abstraktes empfunden wird, zu dem es keine feststellbare Verknüpfung gibt.
Denn der Einzelne muss das Gefühl haben – darauf baut un ser System auf –, dass er Teil dieses Gemeinwesens ist und dass er nicht nur Rechte hat, die er gegenüber diesem abstrak ten Neutrum geltend macht, sondern dass er auch Verpflich tungen hat.
Die Erfahrungen im Umfeld der Volksabstimmung am 27. No vember haben es gezeigt: Manchmal ist es leichter, größere
Akzeptanz für politische Entscheidungen zu finden, wenn wir, die Parlamentarier, das Selbstbewusstsein haben, zu sagen: Der Souverän selbst, das Volk, soll über wichtige Fragen selbst entscheiden können. Das steht für mich nicht im Wi derspruch zu einem starken parlamentarischen System, son dern ist die logische Folge und damit auch ein Ausdruck des Mutes des Parlaments, wenn es darum geht, in die Zukunft zu gehen – und zwar nicht in einem Gegenüber zum Bürger, sondern gemeinsam mit den Bürgern, den Menschen in Ba den-Württemberg.
Deswegen bitte ich alle, die an diesem Prozess mitwirken möchten, dies aktiv zu tun und nicht durch Einflechten von Bedingungen diesen Prozess der offenen Beratung zu be hindern. Daher halte ich es nicht für zielführend, wenn nun beispielsweise vonseiten der CDU-Fraktion vor Kurzem ge sagt wurde: „Wir werden dann in Verhandlungen eintreten, wenn wir sehen, dass sich die Landesregierung bzw. die Regierungskoalition an das Votum des Volkes halten, was die Umsetzung von Stuttgart 21 angeht.“ Sie werden immer ein Argument finden, um zu sagen: „Jetzt warten wir erst einmal ein paar Jahre ab, bis sich dieses oder jenes erwiesen hat.“
Wir wollen mit Ihnen gemeinsam hier in diesem Parlament – ich halte die Parlamentarier auch ein Stück weit für die Hüter der Verfassung –, gemeinsam mit allen vier Fraktionen, ein Modell für die Zukunft entwickeln,
das es uns möglich macht, auch in Zukunft als selbstbewusste parlamentarische Demokratie den Menschen gegenüberzutre ten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusam menhang finde ich es auch nachteilig und negativ, wenn vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“, der die Idee einer verstärk ten Bürgerbeteiligung ebenfalls auf seiner Agenda hat, im Nachgang zur Volksabstimmung gesagt wurde: „Diese Volks abstimmung war von vornherein unfair.“ Wir haben eine gel tende Verfassung.
Wir sollten, wenn wir politische Entscheidungen treffen, den Menschen immer klarmachen, dass diese auf der Basis von Recht und Verfassung getroffen werden.
Deswegen halte ich auch den Zungenschlag, der sich beim Verein „Mehr Demokratie e. V.“ eingeschlichen hat, für ver fehlt. Ich glaube, wir reden die Erfahrungen und das Ergeb
nis der Volksabstimmung klein, wenn wir sagen, diese sei von vornherein unfair gewesen.
Deswegen mein abschließender Appell an alle vier Fraktionen in diesem Haus: Lassen Sie uns dieses ermutigende Signal aus der Volkabstimmung als Auftrag verstehen, dass wir uns nicht in ferner Zukunft, sondern bereits mit Beginn des kommen den Jahres gemeinsam in einer Kommission mit der Frage be schäftigen: Wie kann Bürgerbeteiligung, wie kann Beteiligung des Volkes an demokratischen Prozessen in Baden-Württem berg in Zukunft aussehen?
Dass die Kommunen dies längst verstanden haben und dieses Instrument auch sehr erfolgreich praktizieren – ich zeige als Beleg dafür nur einmal das Sonderheft des Gemeindetags zum Thema „Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene“ –,
halte ich für sehr ermutigend. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen: Die Gemeinde Dischingen, aus der Kollege Hitzler kommt, hat am Tag der Volksabstimmung gleichzeitig eine Bürgerbefragung zu der Frage durchgeführt, ob die Bürger von Dischingen für den Bau von Windkraftanlagen auf der Gemarkung Dischingen sind. Dabei gab es eine hervorragen de Beteiligung, die nach meiner Information über 60 % lag, und eine große Mehrheit der Bürger haben gesagt: Wir wol len das.
Wir müssen lernen, die Menschen frühzeitig in Entscheidun gen einzubinden, um die Akzeptanz für demokratische Ent scheidungen zu erhöhen. Das muss in unser aller Interesse lie gen. Deshalb freue ich mich auf die hoffentlich zielführende Diskussion mit Ihnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kolle gen! Wir halten die getrennte Abstimmung zum einen nicht für zulässig; zum anderen ist sie nicht zielführend. Wir haben Bedenken zu Teil A Abschnitt II Ihres Antrags; sie wurden be reits ausgeführt. Wir haben auch Bedenken zu einzelnen Fra gen, die Sie unter Teil A Abschnitt I haben.
Das betrifft z. B. die Ziffern 13 und 14. Wir haben bei die sen Punkten ebenfalls Bedenken. Die sind heute auch nach geprüft worden. Wir wollen diese beiden Abschnitte – I und II – wegen der bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken an den Ständigen Ausschuss überweisen.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen – Frau Kollegin Sitzmann hat das bereits im Ansatz getan –: Der Landtag hat die Pflicht, sich über die Zulässigkeit gestellter Fragen ein Bild zu machen, diese zu prüfen und, wenn er der Meinung ist, dass die Zulässigkeit nicht besteht, diese abzulehnen.
Der Staatsgerichtshof führt ausdrücklich aus: Der Landtag hat nicht die Aufgabe, durch irgendwelche Anmerkungen, Ergän
zungen oder Änderungen einen teilweise unzulässigen Antrag zulässig zu machen.
Deswegen werden wir wegen Bedenken bezüglich beider Komplexe beide Abschnitte – I und II – ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, meine erste Frage – vielleicht ist sie für Herrn Kollegen Mack eine klei ne Hilfe – ist:
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Vorstandsvorsitzen de der EnBW noch im Amt ist und seine Tätigkeit ausübt?
So bin ich informiert.
Das Weitere wäre: Wäre es aus der Sicht der Landesregierung nicht – so würde ich sagen – ein an grobe Fahrlässigkeit gren zender Fehler, wenn man Geld in ein Fass werfen würde, oh ne zu wissen, was mit dem Geld passiert? Die Frage der Ka pitalerhöhung stellt sich aus meiner Sicht
Sie können dem widersprechen, wenn Sie anderer Meinung sind – doch sicherlich nur im Zusammenhang mit der Frage einer Strategie des Unternehmens, die für die Zukunft auch tragfähig ist.
Alles andere, meine ich, wäre eine Vergeudung von Steuer mitteln. Ich glaube, dann wären wir zu Recht hierfür haftbar zu machen. Wir haben mit der EnBW ohnehin schon ein Ge schäft gemacht, das das Land genug belastet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist grundsätzlich erfreulich, wenn man sich über Rechts fragen unterhält; denn Rechtsfragen bieten einem häufig die Gelegenheit, zur Nüchternheit und zur Klarheit zurückzukeh ren. Gestatten Sie mir deshalb zu Beginn – Kollege Müller hat es auch getan; ich möchte dem nicht nachstehen –, dem Kol legen Justizminister für diese, wie ich meine, sehr fundierte Antwort auf die Fragen, die Sie ihm gestellt haben, zu dan ken.
In der Summe bleibt aber dann die Verwunderung darüber, dass letztlich trotz der Tatsache, dass wir uns über Rechtsfra gen unterhalten, die Mutmaßungen ins Kraut schießen. Ich werde jetzt einiges anführen, bei dem ich sage: Es ist gerade zu unerträglich, sich ständig nur über „könnte“, „müsste“, „sollte“, „würde“ zu unterhalten statt über „ist“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie dem Volk, den Bürgerinnen und Bürgern von Baden-Württemberg, zu trauen würden, über diese wichtige Sachfrage für dieses Land zu entscheiden, dann würden Sie hier nicht ständig mäkeln und jammern, sondern würden die Menschen dazu animieren, zur Volksabstimmung zu gehen.
Und was die Frage auf dem Wahlzettel angeht – –
Sehr geehrter Herr Hauk, ich lade Sie gern ein, in meinen Wahlkreis zu kommen. Dort werden Sie sehen, wer sich für dieses Projekt interessiert.
Herr Kollege Hitzler wird Ihnen das dann noch sagen.
Herr Kollege Hitzler wird Ihnen das, wenn er ehrlich ist, ent sprechend mitteilen.
Danke. Ich bin noch nicht wirk lich dazu gekommen, mit meiner Rede zu beginnen; im Mo ment gestatte ich keine Zwischenfrage. Er kann gern am En de fragen.
Wir würden es begrüßen, wenn Sie nicht hinsichtlich der Fra gestellung bei der Volksabstimmung Kritik üben würden. Denn das wurde schon geklärt. Ihnen allen ist klar, warum über ein Gesetz abgestimmt wird.
Wenn über ein Gesetz abzustimmen ist, kann man mit Ja oder mit Nein stimmen. Es handelt sich dabei um ein Kündigungs gesetz, weil bereits Verträge geschlossen sind, und dieses Kündigungsgesetz muss zur Abstimmung gestellt werden. Wenn Sie gegen dieses Gesetz sind, dann stimmen Sie mit Nein. Das begreift jeder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Abstimmung können Sie genau das tun, was auf dem Stimmzettel steht.
Ich möchte die Frage der Mutmaßungen nicht allein auf die Rechtsfragen beschränken, sondern ich möchte den Blick hin sichtlich Hypothesen und Mutmaßungen auch auf die Seite der Rechtsfolgen schwenken.
Auch auf der Seite der Rechtsfolgen bringt es überhaupt nichts, nur über nicht Belegtes zu reden und darüber, was sein könnte. Ich erwarte, dass wir alle uns an objektive Fakten hal ten und darüber sprechen, was ist.
Wir alle haben die Schlichtung, die im vergangenen Jahr statt gefunden hat, als einen wohltuenden Prozess wahrgenommen. Ich möchte deswegen deutlich betonen: Wenn wir damals auch über voraussichtliche Ausstiegskosten gesprochen haben, brauchen wir jetzt nicht darüber zu mutmaßen, was sein kann; dann haben wir vielmehr bereits Zahlen auf dem Papier; dann sollten wir uns daran halten; dann sollten wir auch diese Zah len berücksichtigen und ernst nehmen.
Wenn wir es schaffen, die Emotionen dadurch herauszuneh men, dass wir uns nicht mehr gegenseitig vorwerfen, der schlechtere Demokrat zu sein, oder uns nicht als bessere De mokraten darstellen, sondern wenn wir es schaffen, die Sachargumente hervorzuheben,
dann – da bin ich ganz sicher – werden wir die Menschen in diesem Land davon überzeugen – dass ist die Erfahrung, die
ich in den vergangenen Wochen und Monaten gemacht habe –, für dieses Projekt zu stimmen. Ich bin mir sicher, dass wir dann am 27. Oktober