Günther-Martin Pauli
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Debatte letzte Wo che hat eine Zeitung geschrieben, alle Fraktionen würden dem Staatsvertrag zustimmen. Für die CDU-Landtagsfraktion möchte ich klarstellen, dass wir dem Staatsvertrag nicht zu stimmen können.
Wir sind nicht damit einverstanden, dass bei der Regulierung, bei der Nachjustierung, die jetzt stattgefunden hat, die kom munalen Vertreter künftig in den Verwaltungsrat verbannt wer den. Das ist nicht nachvollziehbar.
Das ist dem geschuldet, dass das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht hat. Aber die Auswirkungen, die jetzt in diesem Entwurf deutlich werden, machen klar, dass dann durch die Vertreter des Landtags und des Verwaltungsrats die sogenannte „Staatsbank“ im Verwaltungsrat dieses Drittel be reits voll besetzt und dadurch die Wahlfreiheit des Rund funkrats für seine Vertretung im Verwaltungsrat eingeschränkt und damit auch blockiert wird.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass wir im Vorfeld vielleicht etwas kreativer im Landtag den Staats vertrag durchdiskutiert hätten. Dann hätte man möglicherwei se auch kreativere Lösungen finden können. Gleichwohl möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, danken, dass Sie einer An regung und einer Kritik folgend, die in der letzten Debatte zum Staatsvertrag vor anderthalb Jahren unter den Tisch ge fallen ist, wenigstens einen Punkt korrigiert haben. Ich habe es letzte Woche schon erwähnt; da waren Sie leider verhin dert. Doch es war schon richtig, dass künftig bei den Wahlen zum Intendanten des SWR nicht nur der Rundfunkrat, son dern auch der Verwaltungsrat eingebunden wird.
Diese Korrektur war notwendig. Ich bin allen, die das hier konstruktiv korrigiert haben, dankbar.
Wir hätten uns auch weitere Korrekturen vorstellen können, insbesondere bei der Gremienzusammensetzung. Es ist nach wie vor unbefriedigend, dass eine Organisation, die beispiels weise 35 Vereine unter einen Hut bringt, zwei Vertreter in den Rundfunkrat entsenden darf, aber beispielsweise parallel da zu und artverwandt vom Gemeindetag mit 1 100 Gemeinden nur ein Vertreter mit einem Sitz und einer Stimme in den Rundfunkrat entsandt wird.
Das sind Dinge, die nach wie vor unbefriedigend im Raum stehen. Wie gesagt, wenn man jetzt schon den Staatsvertrag neu überarbeiten muss, dann hätte man möglicherweise hier noch mehr sinnvolle Korrekturen vornehmen können.
In diesem Sinn können wir diesem Staatsvertrag so, wie er jetzt vorliegt, nicht zustimmen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag über den Südwestrundfunk wäre eine ideale Plattform für eine frakti onsübergreifende Initiative, bei der wir ohne parteipolitischen Schlagabtausch sachorientiert etwas zu Papier bringen und dann beschließen könnten.
Herr Minister Friedrich, ich bedaure, dass Sie jetzt den Kopf hinhalten müssen. Sie sind in diesem Fall nicht letztverant wortlich, aber die Frau Ministerin hat sich ja entschuldigt. Ich hoffe, dass wir uns im Ständigen Ausschuss über den vorlie genden Entwurf noch entsprechend austauschen können.
Um bei dem von Ihnen, Herr Minister, zuletzt genannten Punkt zu beginnen: Man muss schon hinzufügen, dass der In tendant künftig wieder vom Verwaltungsrat und vom Rund funkrat gewählt werden soll. Selbstverständlich ist dann die gemeinsame Akzeptanz größer. Es ist auch unlogisch gewe sen, dass Sie beim letzten Staatsvertrag, den wir vor andert halb Jahren mit grün-roter Mehrheit hier durchgepeitscht be kamen,
ebendies geändert hatten. Denn bisher war das so üblich; das hat sich auch bewährt. Wir haben das schon damals kritisiert. Aber, wie gesagt, die Regierungsfraktionen haben das einfach so mitgetragen.
Ich bedanke mich aber, dass Sie diesen Fehler eingestehen und da eben auch unserer Argumentation folgen.
Dieser Änderungsbedarf hätte nicht bestanden, wenn Sie un serem zweiten Ratschlag gefolgt wären, den der Kollege Rau und ich vor anderthalb Jahren hier im Parlament vorgetragen hatten, nämlich mit der Verabschiedung des Staatsvertrags ab zuwarten, bis das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor liegt. Es war damals schon absehbar, dass es bis zur Vorlage nur ein paar Wochen dauern würde. Deswegen hat sich dieser Handlungsbedarf eben ergeben. Das verstehen wir nach wie vor nicht. Sie hätten abwarten können, und wir hätten über haupt keinen Änderungsbedarf mehr gehabt.
Meine Bitte wäre gewesen, dass Sie, wie beim ersten Rund funkstaatsvertrag, den Sie uns vorgelegt haben, rechtzeitig al le Fraktionen dieses Hauses mit einbinden. Das haben Sie diesmal unterlassen. Nachdem die Landesregierung nach wie vor durch die Gegend reist und von der Politik des Gehört werdens redet, ist es nicht nachvollziehbar, warum man nicht den Sachverstand aller Fraktionen hier mit einbindet.
Deren Einbindung lohnt sich bei Staatsverträgen, insbesonde re beim SWR-Staatsvertrag. Wir alle wollen dazu beitragen, diesen starken Sender weiter zu stärken. Wir sitzen hier in ei nem Boot und sollten gemeinsam konstruktiv mitwirken kön nen. Das haben Sie versäumt.
Wenn ich an dieser Stelle einen weiteren Kritikpunkt anbrin gen darf: Es ist nicht nachvollziehbar, warum nach dem Bun desverfassungsgerichtsurteil die Länderparlamente bei der Be setzung des ZDF-Fernsehrats völlig außen vor bleiben. Ich hätte insbesondere von Ihrer Regierung bei Ihrem Selbstbe weihräucherungsanspruch schon auch erwartet, dass Sie das nicht einfach festklopfen, sondern vielleicht auch neue Wege gehen. Ihnen hat der Mut gefehlt, mit dafür zu sorgen, dass der Landtag insgesamt bei den Beratungen und bei den Vor schlägen zur künftigen Besetzung des ZDF-Fernsehrats aus Baden-Württemberg mitreden kann und auch mit einbezogen wird. Das wäre zukunftsorientiert gewesen und hätte zu der Erreichung des Ziels, Staatsferne vorzuleben – das uns das Bundesverfassungsgericht vorgibt –, beigetragen.
Ansonsten kritisieren wir nochmals deutlich die Überregulie rungen, was die Gremienbesetzung anbelangt, die Sie mit dem ersten Staatsvertrag zum SWR vor eineinhalb Jahren durch gepeitscht haben. Im Ständigen Ausschuss erleben wir, dass zum Teil Entscheidungen getroffen werden, die grotesk sind. Sie hatten sich zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von Frauen zu fördern. Wir müssen jetzt zwischen Frauen auswählen.
Beispielsweise von den Künstlerverbänden stehen zwei Frau en zur Auswahl. Wir müssen eine davon außen vor lassen. Wir
halten das nicht für zielführend. Sie stehen sich da mit Ihrer Überregulierung selbst im Weg. Das ist nach wie vor nicht zu begrüßen; wir kritisieren das aufs Schärfste.
Wir freuen uns auf die Auseinandersetzung im Ständigen Aus schuss. Wie gesagt, das Angebot steht. Wir bitten darum, bei künftigen Staatsverträgen wieder rechtzeitiger eingebunden zu werden. Das wäre nicht unanständig, sondern geboten.
Vielen Dank.
Herr Minister, Ihr Haus hat bereits angekündigt, dass Sie landesweit in einer einheit lichen Systematik Lösungsvorschläge vorbereiten wollen.
Erstens: Können wir davon ausgehen, dass hier Unterschiede bestehen insofern, als in einzelnen Landkreisen der Staats wald eine größere Bedeutung hat als in anderen, und dass in Landkreisen mit weniger als 5 % Staatswaldfläche eine ande re Situation besteht, dass also vielleicht Differenzierungen rat sam sind?
Zweitens: Können Sie sich vorstellen, dass sich Kommunen gerade dort, wo der Staatswald sehr verzettelt und auch sehr
kleinteilig ist und in der Fläche nur 2, 3 oder 4 % ausmacht, im Rahmen von Kaufverhandlungen mit dem Land einigen können und damit die ganze Problematik entschärft wird?
Frau Ministerin, wir ha ben bei den Beratungen im Herbst kritisiert, dass der Verwal tungsrat des SWR von 15 auf 18 Mitglieder aufgebläht wer den soll. Jetzt entspricht auch diese Konstruktion nicht mehr dem, was sich das Bundesverfassungsgericht vorstellt. Wie wollen Sie hierbei weiter vorgehen? Wird das Gremium noch größer gemacht, oder können Sie sich auch vorstellen, dass man die Staatsvertreter herausnimmt und damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht?
Meine zweite Frage: Das Thema Freundeskreise wurde be reits angesprochen. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Arbeitsweise der Freundeskreise beim ZDF eine völlig ande re ist als die Arbeit der Freundeskreise, wie wir sie beim SWR bislang erleben durften?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Innenminister Gall hat in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde in dieser Zeit des Jahres den Gesetzentwurf erschöpfend dargestellt. Wir wer den den Gesetzentwurf selbstverständlich in den Ausschüssen wohlwollend prüfen und ihn wahrscheinlich auch mittragen.
Wir haben auch mit großem Interesse die Anregung des Lan desdatenschutzbeauftragten gelesen. Meine Damen und Her ren, ich denke, in diesem Landtag ist es fraktionsübergreifend Konsens, dass wir uns darüber bewusst sind, dass uns die Si cherheit und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wichtig sind. Diese sind sehr wert voll. Uns ist aber auch bewusst – das ist das Signal, das von diesem Gesetzentwurf ausgehen muss –, dass das geplante Gesetz nicht nur der Erfüllung der Vorgaben des Bundesver
fassungsgerichts dient und diesen entspricht, sondern dass da mit auch die Arbeit des Landesverfassungsschutzes gestärkt wird.
An dieser Stelle möchte ich vor allem gegenüber den Regie rungsfraktionen betonen, dass es fatal ist, die wertvolle Arbeit der Sicherheitsorgane – in diesem Fall der Polizei des Landes, aber auch des Landesverfassungsschutzes – durch Einspar vorschläge, unausgegorene Ideen zu torpedieren, indem – aus welchen Motiven auch immer – Aufgaben, die bei uns im Land sehr gut dezentral aufgehoben sind, einfach nach Berlin oder sonst wohin verschoben werden sollen, obwohl die dor tigen Erfahrungswerte bezüglich der Sicherheitslage bei Wei tem nicht so positiv sind, wie wir es aus Baden-Württemberg gewohnt sind.
Meine Damen und Herren, das Sicherheitsempfinden der Menschen darf man nicht unterschätzen. Die Anforderungen an die Schlagkraft und die Stärke der Polizeiarbeit, aber auch an die Arbeit des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg werden nicht geringer. Sie werden auch nicht geringer, wenn wir zu dem vorliegenden Gesetzentwurf feststellen, dass ent lang von neuen digitalen Möglichkeiten – die wir auch gern nutzen, die unsere Gesellschaft zukunftsfähig machen, und die eine Stärke Baden-Württembergs ausmachen – auch im Bereich von verfassungsgefährdenden Faktoren neue Poten ziale geschöpft werden. Deshalb ist es auch richtig, dass sich ein Rechtsstaat entsprechend aufstellt, dass er das Handwerks zeug in der Hand hat, um verfassungswidrigen und verfas sungsgefährdenden Kräften Einhalt zu gebieten.
In diesem Sinn, meine Damen und Herren, bitte ich die Re gierungsfraktionen, künftig etwas verantwortungsbewusster mit diesen Organen umzugehen. Unser Dank sollte all denen gelten, die tagtäglich hoch motiviert ihre Arbeit verantwor tungsbewusst wahrnehmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist unstrit tig, dass wir dem Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Süd westrundfunk und zur Änderungen medienrechtlicher und da tenschutzrechtlicher Vorschriften so weit zustimmen können. Es ist richtig, dass sich auch die CDU-Landtagsfraktion für die Stärkung der dualen Rundfunklandschaft in Baden-Würt temberg einsetzt. Dies wird im Mediengesetz entsprechend eingeräumt. Das ist unstrittig.
Was die Novellierung des SWR-Staatsvertrags anbelangt, ist sicherlich auch vonseiten der CDU-Landtagsfraktion zu be grüßen, dass eine Flexibilisierung der Organisation, mehr Transparenz und eine Modernisierung der Strukturen erfol gen. Denn diese sind zielführend, um einen zukunftsfähigen Sender fortzuentwickeln.
Allerdings, liebe Frau Ministerin, wenn es damit getan gewe sen wäre, dann hätte der Ball – um es in der Fußballsprache zu sagen – quasi vor einem leeren Tor gelegen, und man hät te ihn hineinkicken können. Was machen Sie? Die grün-rote Mehrheit hier im Landtag von Baden-Württemberg, die grünrote Landesregierung in Baden-Württemberg und die rot-grü ne Landesregierung in Rheinland-Pfalz gehen her, nehmen den Ball, spielen ihn zurück in die eigene Hälfte, holen den grün-roten Fanklub hinzu und ballern dann ein bisschen her um.
Mit mehr Bürokratie, mit mehr Gefälligkeitsentscheidungen, mit mehr Sand im Getriebe können Sie den SWR nicht so rich tig flottmachen, wie Sie es gern wollen. Sie gehen her und blä hen den Verwaltungsrat ohne Not auf. Es ist eine Gremienauf blähung um 20 %. Frau Ministerin Krebs, nirgendwo in der Republik gibt es Erfahrungswerte, die zeigen, dass die Auf blähung von Gremien in irgendeiner Form mehr Quote oder mehr Qualität bringt
oder die Veränderung von Strukturen beschleunigt. Auch wer den Sie damit nicht erreichen, die Leistungsfähigkeit des SWR zu sichern.
Stichwort Redaktionsstatut: Das ist unnötig wie ein Kropf. Sie stellen sich hier hin und sagen:
„Wunderbar; damit wird alles besser.“ Sie können so ein Kon strukt nicht schönreden. Sie haben versucht, es etwas zu ent krampfen, indem Sie dargelegt haben, dass man es im Ver gleich zu den ursprünglichen Entwürfen etwas abgerüstet hat. Allerdings können Sie es nicht schönreden; es ist unnötig wie ein Kropf und bedeutet mehr Bürokratie.
Stichwort Staatsferne: Sie glorifizieren, dass die Landesregie rung künftig keine Vertreter mehr im Rundfunkrat haben wird.
Ja, richtig.
Lieber Kollege Drexler, hören Sie doch bitte einmal zu.
Die Vertreter unserer damaligen Landesregierung haben ihr Mandat immer wahrgenommen; Ihre waren dazu nicht in der Lage.
Jetzt nehmen Sie einmal den Schaum vor Ihrem Mund weg.
Gegen den Rückzug der Mitglieder der Landesregierung aus dem Rundfunkrat ist nichts einzuwenden; das ist vertretbar. Aber Sie haben die einmalige Chance vertan,
den übergroßen Rundfunkrat zu verkleinern. Man hätte auch hier ein Zeichen für mehr Sparsamkeit und Effizienz setzen können.
Frau Ministerin, Sie haben gerade die klare Trennung bei der Intendantenwahl dargestellt. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Verwaltungsrat, der sehr intensiv mit der Inten danz, mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten muss, bei der Wahl des Intendanten ausgeklammert wird. Da ist sogar Herr Drexler ruhig, weil auch er das nicht einsehen kann. Das ist selbstverständlich.
Stichwort Staatsferne: In diesen Tagen berät das Bundesver fassungsgericht eine sehr spannende Geschichte, nämlich die Staatsferne. Warum diese Eile? Warum haben Sie nicht abge wartet, bis die Urteilsbegründung auf dem Tisch liegt?
Sie haben im ersten und im zweiten Lehrjahr als Landesregie rung im Galopp etwas auf die Beine gestellt und haben nicht die Geduld aufgebracht, abzuwarten, was möglicherweise noch berücksichtigt werden müsste.
Sie haben die Chance zu Verkleinerungen, zu Entbürokrati sierungen ins Gegenteil verkehrt, und Sie haben auch, wenn ich das anmerken darf, Herr Kollege Salomon, eine willkür liche Amtszeitverkürzung des jetzigen Gremiums, das für fünf Jahre konzipiert worden war, vorgenommen.
Dass nach dem ersten Entwurf Korrekturen vorgenommen worden sind, wie die Ministerin einräumt – beispielsweise hat man die Amtszeit des Rundfunkrats um ein Jahr verkürzt und nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten mit dem Ende der Amtszeit des Verwaltungsrats zusammengeführt –, ist der Ver nunft geschuldet und keine Gefälligkeitsentscheidung. Der erste Entwurf, den Sie vorgelegt haben, war völlig unsinnig. Das haben Sie wenigstens eingesehen.
Wir kommen zur Gremienzusammensetzung. Erklären Sie bit te einmal, was Sie vorhaben, wenn Sie mit Ihrem grün-roten Farbtopf durchmarschieren. Wie wollen Sie etwa Folgendes erklären? Sie hätten die Möglichkeit, eine freiwillige Quote vorzusehen. Gerade ist bekannt geworden: Frieder Birzele, ein Mann der SPD, verlässt den Rundfunkrat, und Fritz Kuhn, wieder ein Mann, kommt hinein. Sie hätten jetzt doch die Chance für eine Quotierung gehabt.
Sie brauchen diese Gesetze, Sie brauchen diese Strukturen, Sie brauchen diese Vorgaben selbst, weil Sie nicht in der La
ge sind, freiwillig solche Zeichen zu setzen. Chancen hätten Sie genügend.
Erklären Sie mir noch ein Weiteres, Herr Salomon:
Ein Mitglied des Gemeindetags Baden-Württemberg ist ver treten. Der Gemeindetag Baden-Württemberg vertritt Tausen de von Gemeinderätinnen und -räten, Ortschaftsrätinnen und -räten, er vertritt Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
und Bürgerinnen und Bürger. Künftig werden im Rundfunkrat zwei Mitglieder des Landesverbands der kommunalen Mig rantenvertretung Baden-Württembergs sitzen. Das sind ein paar Dutzend Mandatsträger oder Persönlichkeiten, die aber im Vergleich zum Gemeindetag deutlich weniger bedeutungs voll sind.
Wir sind nicht gegen mehr interkulturelle Kompetenz. Aber dieses Beispiel zeigt, wie skurril Sie die rot-grüne Einfärbung vornehmen.
Sie machen Gefälligkeitspolitik und handeln nicht sachorien tiert, weil Sie irgendjemandem entgegenkommen wollen.
Noch einmal zur Staatsferne: Ich habe schon darauf hingewie sen, die Mitglieder der Landesregierung werden zurückgezo gen. Ich habe vorhin gesagt, ein Grund ist, dass die Mitglie der der Landesregierung erfahrungsgemäß sowieso nicht so viel Zeit haben. Das will ich gar nicht kritisieren.
Sie haben es aber auch gemacht, weil Sie wissen, dass GrünRot vielleicht nicht mehr lange die Landesregierung in Ba den-Württemberg stellen wird.
Sie sind also etwas vorausschauend tätig. Aber dass Sie die Nachbesetzung noch grün-rot einfärben, die Plätze nicht ein sparen, um das Gremium schlanker zu gestalten, sondern Ih re Klientel hineinsetzen,
grün-rote Vertreter hineinpfuschen, ist nicht nachvollziehbar. Dass Sie nicht einmal abwarten können, bis die fünfjährige Amtszeit abgelaufen ist, sondern sie willkürlich halbieren wollen, zeigt deutlich, dass Sie Nachhaltigkeit in diesem Sinn etwas übertreiben und auch missverstehen.
Wir können das, was hier passiert ist, nicht goutieren und hal ten es zum Teil auch für unappetitlich. Hier wäre weniger mehr gewesen, Frau Ministerin. Hochgesteckte Ziele erreicht man nicht, wenn man Sand ins Getriebe schmeißt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ständige Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Polizeigesetzes zuzustimmen, und zwar aus drei Grün den.
Erstens geht es um die Anpassung der Schuldnerverzeichnis gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch an das künftige Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Es ist positiv zu vermerken, dass länderübergreifend ein heitliche Gebührensätze für die Einsichtnahme erhoben wer den. Dies trägt erheblich zur Vereinfachung des Verwaltungs verfahrens bei.
Künftig wird es ein gemeinsames elektronisches Vollstre ckungsportal der Länder geben. Auch das ist begrüßenswert. Das wurde bereits von der früheren Landesregierung auf den Weg gebracht.
Zweitens ist es im Sinne der Gesetzessystematik sinnvoll und richtig, dass wir § 28 Absatz 5 des Polizeigesetzes in das Lan desjustizkostengesetz übernehmen, weil so die Regelungen des Polizeigewahrsams und alles, was im Zusammenhang mit den damit verbundenen Beschwerdeverfahren steht, eingeglie dert werden und damit eine Verwaltungsvereinfachung statt findet.
Drittens, meine Damen und Herren, erfolgt die Anpassung von § 13 a des Landesjustizkostengesetzes. Das ist der gebühren anteilsrechtlichen Gleichbehandlung geschuldet, die wir für die württembergischen beamteten Bezirksnotare im Zuge der sukzessiven Aufhebung und der Zuweisung der Grundbuch ämter zu den Amtsgerichten benötigen.
Meine Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung wird dadurch, dass wir den Gesetzentwurf einstimmig mittra gen, mitbekommen, dass, wenn sie dem Landtag als Gesetz geber in vernünftiger Weise Dinge vorschlägt, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, wir als größte Fraktion das selbstverständlich mittragen. Bitte halten Sie sich daran, und nehmen Sie sich ein Beispiel daran.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin Krebs, um die Spannung gleich zu nehmen: Die CDU-Landtagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf im Ständigen Ausschuss wohlwol lend begleiten. Ich möchte nur wenige Anmerkungen zu dem machen, was Sie ausgeführt haben.
Ich fange hinten an.
In der Tat, unsere Landesanstalt für Kommunikation hat be reits in den letzten Jahren sehr engagiert mit dazu beigetra gen, medienpädagogische Projekte voranzubringen. Hier gibt es auch immer Kooperationspartner, sei es der SWR, seien es die Landesmedienanstalten. Wir begrüßen das.
Auch die Initiative, die 2010 von uns angestoßen wurde – „Kindermedienland Baden-Württemberg“; Sie setzen sie ja auch beherzt fort –, macht deutlich, dass wir alle gemeinsam Anstrengungen unternehmen müssen, um Kinder und junge Menschen für die heutige Medienwelt fit zu machen.
Gerade die Digitalisierung und die Medienkonvergenz stellen die Gesellschaft insgesamt vor große Herausforderungen. Wir müssen dem auch dadurch Rechnung tragen, dass die Veran stalter bei uns in Baden-Württemberg aufgrund dessen, was wir in Baden-Württemberg an topografischen und anderen He rausforderungen haben, gerade auch im ländlichen Raum, nicht digital abgehängt werden. Da das Breitband nicht so schnell überall eingeführt werden kann, ist eine Satellitenver breitung unbedingt erforderlich. Sie haben es bereits betont:
Gerade im ländlichen Raum geht es darum, über lokale und regionale Fernsehprogramme auch Identität zu schaffen und so den ländlichen Raum zu stärken. Gerade nach den Äuße rungen aus den Reihen Ihres Koalitionspartners sind wir dank bar, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes Ihre Schwerpunkte setzen.
Wir begrüßen die Evaluierung zu den einzelnen Punkten.
Lassen Sie mich jedoch einen Satz zu dem weiteren Part hin zufügen, der in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, nämlich zur Stärkung oder finanziellen Weiterförderung von nicht kommerziellen Sendern. Ich möchte jetzt gar nicht kommen tieren, ob wir so viele Schwulen- und Lesbenradios und an dere Minderheitenprogramme so stark unterstützen müssen. Denn ein Blick auf die Homepage der freien Radios macht deutlich, dass Ihre Vorschläge nicht unbedingt goutiert wer den.
Möglicherweise hat man dort noch nicht erkannt, dass Sie es gut mit ihnen meinen, dass Sie entsprechend Ihrem Koaliti onsvertrag hier brav Ihre Hausaufgaben abarbeiten – was Ih nen im Grunde genommen jetzt natürlich auch leichtfällt, weil Gelder nur umgeschichtet werden; Sie müssen nicht selbst et was hinzufügen. Aber unter dem Strich ist es so, dass – auch wenn es sich hier in der Tat um starke Minderheiten handelt – aufgrund des technischen Fortschritts die nicht kommerzi ellen Radios, die bisher schon eine eher unterschwellige Rol le gespielt haben, sicherlich keine größere Verbreitung bekom men. Denn heute ist fast schon jeder Student und jeder Schü ler in der Lage, sich quasi ein eigenes Programm zu erstellen
und dieses in die Öffentlichkeit zu tragen, sodass sich diese ursprüngliche Idee der nicht kommerziellen Radios, bei der das Bürgerengagement in der Fortsetzung von Schülerzei tungsmentalitäten auch medienpädagogisch interessant war, technisch schon fast überholt hat. Wir würden da großzügi gerweise vielleicht ein Auge zudrücken. Mich wundert nur, dass dies von den Betroffenen so nicht auch akzeptiert und anerkannt wird. Da tun Sie mir fast schon leid, Frau Ministe rin. Aber – wie gesagt – Ihnen ist die wohlwollende Beglei tung durch unsere Fraktion im Ständigen Ausschuss sicher.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Salomon, Sie haben gerade in Ihrem letzten Satz gesagt: „Wir wollen alles besser machen.“ Sie können einiges besser machen.
Sie werfen uns in Ihrer heutigen Rede Dinge vor, die der Bun desinnenminister, die CSU-Parteifreunde und andere zu ver antworten haben. Kein Einziger von uns hatte in irgendeiner Form an dieser Geschichte mitgewirkt.
Sie beantragen mit Ihrer Fraktion eine Aktuelle Debatte unter dem Titel „Meldegesetz der Bundesregierung stoppen – Da tenschutz stärken“. Sie haben eingangs dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass alle Fraktionen hier im Landtag von Baden-Württemberg den Datenschutz für ein sehr wertvolles Gut unseres Rechtsstaats halten
und dass wir in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten den Da tenschutz mit den regierungstragenden Fraktionen immer un
terstützt haben und dass wir ihn auch nicht aushöhlen lassen. Deswegen begrüßen wir auch, dass der Bundesrat die Dinge, die schiefgelaufen sind, korrigieren möchte. Das ist gut so.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion GRÜNE, die Sie heute diese Aktuelle Debatte beantragt haben, das, was der Kollege Salomon gerade von sich gegeben hat, gehört nicht in den Landtag von Baden-Württemberg. Wir sind uns in dem Thema ja einig. Aber schon der Titel dieser Aktuellen Debatte ist völlig daneben.
Sie sollten auch zuhören, Herr Salomon. – Zum Titel „Mel degesetz der Bundesregierung stoppen“ möchte ich bloß noch einiges zur Chronologie hinzufügen, was offenbar nicht in der „taz“ gestanden hat.
Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres einen Gesetz entwurf zur Fortentwicklung des Meldegesetzes auf den Weg gebracht; Sie haben darauf hingewiesen. Damit sollen die Landesmeldegesetze, die übrigens hinter dem zurückbleiben, was jetzt der Bundestag in seinen „Datenschutzbemühungen“ verabschiedet hat, und auch das Bundesgesetz zusammenge führt werden.
Das ist richtig. – Auch andere Änderungen gibt es.
Streitpunkt ist jetzt der § 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, der bei der Behandlung des ursprünglichen Entwurfs der Bun desregierung unstrittig durchging. Dazu gab es lediglich im Innenausschuss des Bundestags einen Änderungsantrag der Grünen, der darauf abzielte, dass bei einer einfachen Melde registerauskunft der Doktortitel nicht mit angegeben wird. Das war die einzige Änderung, die einzige Kritik, die aus den Rei hen der grünen Bundestagsfraktion kam.
Ich möchte Ihnen das nicht vorwerfen, weil Sie nicht in der Bundestagsfraktion der Grünen sitzen, genauso wenig wie wir der Bundestagsfraktion der CDU/CSU angehören. Das nur einmal zur Klarstellung.
Aber dann hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestags vor zwei Wochen Änderungen, die Sie dargestellt haben, ein gebaut, die dann einen Tag später während des Halbfinalspiels bei der Fußballeuropameisterschaft in 57 Sekunden – wir wis sen es mittlerweile – in Zweiter und Dritter Lesung den Bun destag passiert haben.
Das ist ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag als Legislati ve verabschiedet hat. Es ist der Gesetzentwurf, den der Innen ausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen hat.
Sie studieren doch Rechtswissenschaften, Herr Kollege Salo mon.
Es gibt bei uns die Gewaltenteilung. Da gibt es die Legislati ve, und es gibt die Exekutive. Der Gesetzentwurf – um das noch einmal klarzustellen – der Exekutive war besser. Den wollen wir gern wieder haben. Die Legislative in ihrer Mehr heit hat einen geänderten Entwurf verabschiedet.
Jetzt ereifern Sie sich hierüber in einer Aktuellen Debatte. Ich habe in den elf Jahren, in denen ich dem Landtag angehöre, viele Debatten erleben dürfen, die mal weniger, mal mehr von Bedeutung waren. Aber weder hinsichtlich der Aktualität die ses Themas – denn wir wissen alle, dass der Bundesrat die Korrekturen vornehmen möchte – noch hinsichtlich des Ti tels, noch aufgrund der Kritikpunkte, die Sie uns vorwerfen, gehört die Debatte in dieses Haus. Die Kritik können Sie bei Parteitagen oder sonst irgendwo verkünden,
aber wir hier im Haus sind uns einig, wohin die Reise gehen soll. Wir werden auch künftig, Herr Klingbeil, den Daten schutz in unserem Land aufrechterhalten und stärken. Aber wir, der Landtag von Baden-Württemberg, sollten uns mit den Themen beschäftigen, die wir als Landesparlament, als Lan deslegislative zu begleiten haben.
Wir hätten da genügend Stoff, den wir aufarbeiten könnten. Wir müssen nicht Debatten künstlich hier einbauen. Dann las sen wir lieber einmal einen Plenartag ausfallen und sind dann draußen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Das wäre manchmal auch sinnvoller.
Im Übrigen sollten wir, wenn wir jetzt auch alles bei den Kol legen des Deutschen Bundestags kritisieren können, vielleicht am Schluss doch auch dankbar sein, dass nach dieser Debat te und den Skurrilitäten bei diesem Verfahren um das Melde gesetz jetzt wenigstens die Sensibilität, was Datenschutz an belangt, durch diese Debatten – egal, wo sie geführt werden – wieder ins Bewusstsein der Bürgerschaft rückt.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Menschen bei uns im Land keine Angst haben müssen, dass die Daten, die bei der öffentlichen Verwaltung vorliegen, missbraucht werden können. Sie sollten sich jedoch auch dessen bewusst werden, dass die größeren Gefahren durch die Datenkraken gegeben sind, die um uns herumschlingern und die auch im privaten Umfeld – bei Gewinnspielen, bei Facebook und bei vielen an deren Möglichkeiten – Daten sammeln, woraus sich die Ge fahr eines Datenmissbrauchs ergibt, der wesentlich gefährli
cher ist. Darauf müssen wir bei jeder Gelegenheit hinweisen. Deshalb möchte ich das auch hier noch einmal erwähnen.
Wir könnten auch als Landesgesetzgeber noch verstärkt dar auf hinweisen und uns auch überlegen, wie wir vor allem auch junge Menschen noch etwas sorgfältiger in dieser Welt beglei ten könnten, in der der Datenmissbrauch nicht nur ein zuneh mendes Ärgernis ist, sondern auch gefährliche Dimensionen annehmen kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um gleich die Spannung herauszunehmen: Die CDU-Landtagsfraktion wird dem vor liegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkos tengesetzes und anderer Gesetze zustimmen.
Wir gehen davon aus, dass die vorherige Landesregierung ei nen ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt hätte. Daher fällt uns die Zustimmung nicht schwer.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die bislang vorgesehene Abfüh rung einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % der Notargebühren an die Staatskasse in den von einem Verbotstatbestand der Gesellschaftsteuerrichtlinie tangierten Geschäften ersatzlos zu streichen.
Darüber hinaus werden einige weitere Gesetze tangiert, was aber keine große Tragweite haben wird.
Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass dadurch der Staats kasse rund 40 000 € fehlen werden – nicht dass die Herrschaf ten von den Regierungsfraktionen nachher in ein Haushalts loch fallen.
Es geht darüber hinaus um Gebührenmodifizierungen, um die Anpassung der Bundesnotarordnung und um die Amtstracht unserer Rechtspflegeorgane.
Wenn ich sehe, was an einem solchen Gesetzentwurf alles dranhängt, kann ich die Landesregierung nur auffordern, auch im Sinne der Entbürokratisierung ihre Hausaufgaben anzupa cken.
In diesem Sinn herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu nächst einmal dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschus ses, Herrn Kollegen Filius, herzlich Dank sagen. Für einen Abgeordneten der Grünen, der frisch ins Parlament gewählt wurde, hat er seine Arbeit bemerkenswert ordentlich geleis tet.
Ich glaube, dass wir unsere Arbeit im Wahlprüfungsausschuss gemeinsam in einem guten, bewährten demokratischen Geist geleistet haben und die richtigen Entscheidungen treffen konn ten.
Die Landtagswahl ist korrekt abgelaufen – Sie, Herr Kollege Filius, haben das ausführlich dargelegt –, und die Wahlvor schriften sind beachtet worden. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es hier vonseiten der CDU-Fraktion nichts zu kritisieren gibt.
Ihren Dankesworten möchte ich mich anschließen, nämlich dem Dank an die Landeswahlleiterin, Frau Friedrich, und ih re Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium. Es ist aber auch richtig – auch das wurde von Ihnen vorwegge nommen –, darauf hinzuweisen, dass zahlreiche ehrenamtli che Helferinnen und Helfer draußen in den Städten und Ge meinden in den Landkreisen mit dafür gesorgt haben, dass die se Landtagswahl zügig und ordnungsgemäß durchgeführt wer den konnte. Auch das zeigt die Stärke unserer Demokratie. Es war erfreulich, dass wir im Vergleich zur Landtagswahl 2006 eine erheblich höhere Wahlbeteiligung hatten. Auch das ist ein erfreuliches demokratisches Signal der vergangenen Land tagswahl.
Meine Damen und Herren, wenn man die Einsprüche betrach tet, sieht man: Es gibt wie bereits bei den früheren Wahlein sprüchen zu vergangenen Wahlen immer wieder auch skurri le Einsprüche. Das sind zum Teil Einsprüche von Extremis
ten, die diese Plattform nutzen wollen, um an die Öffentlich keit zu gelangen. Es gibt aber auch Einsprüche von sensiblen, demokratisch eingestellten Menschen in unserem Land, die Vorgänge beschreiben und kritisieren und Fragen aufwerfen, die von uns als Landesparlament durchaus ernst genommen werden müssen, die wir beachten müssen und denen wir auch nachgehen.
Deswegen bin ich dem Kollegen Klaus Herrmann dankbar, dass er in einem Fall, bei einem Einspruch angeregt hat – wir haben das in den heute vorliegenden Beschlussvorschlag auf genommen, weil wir es für richtig halten –, die Landesregie rung um Prüfung zu bitten, ob durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Wahlvorschriften bei der Stimmabgabe von Politikern und Politikerinnen mit Medienpräsenz im Wahl raum besser sichergestellt werden könnte. Ich glaube, da ha ben wir in der Tat Handlungsbedarf. Man kann das sicherlich recht unbürokratisch regeln, aber wir müssen mit den Wahl gängen in der Tat sensibel umgehen. Da darf sich nichts ein schleichen, was möglicherweise zu einer Wahlbeeinflussung negativer Art führen kann.
Auf der anderen Seite muss man aufpassen, dass man mit den Vorschriften nicht zu pingelig umgeht. Es wurde auch kriti siert, dass Wahlplakate der Grünen und der Piratenpartei zu nahe am Wahllokal aufgehängt waren. Ich denke, dass bei künftigen Wahlgängen alle demokratisch Verantwortlichen in unserem Land selbst, in eigener Verantwortung, darauf ach ten müssen, dass die einschlägigen Vorschriften eingehalten werden.
Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen, die grünrote Landesregierung, die die Regelungen zum Landtagswahl recht überarbeiten möchte, noch einmal daran zu erinnern, die stärkste Fraktion, die mit 60 von 70 Direktmandaten in unse rem Land und mit 39 % der Wählerstimmen das größte Ver trauen der Menschen in Baden-Württemberg hat, wie auch al le anderen Fraktionen dieses Landtags eben auch bei diesen Wahlrechtsänderungen rechtzeitig mit einzubinden. Ich den ke, da gibt es in der Tat manches, was man beachten kann. Wir hoffen, dass Sie nicht nur Lippenbekenntnisse abgegeben ha ben, sondern es hier auch entsprechend handhaben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Staatsministerin Krebs hat bereits die Eckpunk te dieses Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags dar gelegt. Es ist in der Tat ein gravierender Systemwechsel, der sich nun in der Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
Die Diskussion in den letzten Monaten und Jahren darüber, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsorientiert als Qualitätsrundfunk stabilisiert und zukunftsfähig gestaltet wer den kann, war nicht immer einfach. Die Akzeptanz – Frau Staatsministerin, Sie haben es deutlich gemacht – ist hierbei enorm wichtig, um in einer Mediengesellschaft rechtfertigen zu können, dass die breite Bevölkerung zur Mitfinanzierung herangezogen wird, unabhängig davon, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk nun im Einzelfall genutzt werden soll oder nicht.
Ich möchte der neuen, grün-roten Landesregierung zunächst einmal dazu gratulieren, dass sie die bisherigen Arbeiten, die Vorarbeiten der Vorgängerregierung, 1 : 1 übernommen hat. Dies hat dazu geführt, dass das Thema, das wir nun heute in diesem Haus zur Sprache bringen – Sie haben es erwähnt –, tatsächlich nicht kontrovers ist. Ich empfehle Ihnen, auf an deren Feldern der Landespolitik ebenso vorzugehen.
Dann braucht uns um die Zukunft dieses Landes nicht bange zu sein.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP haben bereits im vergangenen Herbst in einem Ent schließungsantrag deutlich gemacht, dass wir die zahlreichen Anregungen und Kritikpunkte, die bezüglich der Erstentwür fe vorlagen, ernst nehmen müssen und diese auch aufgreifen
wollen. Wir sind dankbar, dass die frühere Landesregierung mit Ministerpräsident Stefan Mappus, mit Minister Rau, aber auch mit Staatssekretär Wicker unsere damaligen Anregun gen ernst genommen hat und dass diese Anregungen in die Verhandlungen mit anderen Bundesländern eingeflossen sind.
Es ist uns gelungen, in der Protokollerklärung aller Länder deutlich zu machen, dass es notwendig sein wird, auch ange sichts der Befürchtungen und der unterschiedlichen Zahlen, die im Raum stehen – dies wird auch mit Veränderungen bei den Erträgen einhergehen –, diese Ergebnisse rechtzeitig und zeitnah zu evaluieren. Wir müssen überprüfen, ob wir uns auf dem richtigen Weg befinden. Wir müssen dafür sorgen, dass nicht ungebührliche Belastungen auf die Bürger zukommen, sondern dass eine gerechte Verteilung zwischen den Privat haushalten und der Privatwirtschaft, den Firmen, insbesonde re den kleinen Handwerksbetrieben und mittelständischen Un ternehmen, sowie der öffentlichen Hand so, wie das bislang auch der Fall war, bestehen bleibt.
Diese Evaluierung ist, wie gesagt, jetzt auch in der Protokoll erklärung aller Länder aufgeführt. Lassen Sie mich deswegen zum Schluss nur noch eine Anregung und Bitte an Sie heran tragen. Frau Staatsministerin, wichtig ist es – Sie haben es an gesprochen –, dass mit der Akzeptanz dieser künftigen Ge bühren auch die Entbürokratisierung und die Entlastung der GEZ einhergehen. Umso fragwürdiger ist es, dass bei der GEZ, die derzeit 1 150 Beschäftigte hat, schon jetzt die Rede davon ist, dass für diese Umstellung 400 zusätzliche Stellen notwendig sind. Das möchte ich stark anzweifeln. Daher ist unser Auftrag an Sie, diesen Punkt scharf im Auge zu behal ten und es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sondern schon rechtzeitig dafür zu sorgen, dass bei einem unbürokra tischen Verfahren nicht mehr Bürokratie entsteht.
In diesem Sinn herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! „Hände weg vom öffentlich-rechtli chen Rundfunk“ – das ist ein dramatischer Titel für eine Ak tuelle Debatte.
Als ich die Tagesordnung zum ersten Mal gelesen habe, habe ich schon gemeint, es hätte eine grün-rote Hausbesetzung beim SWR stattgefunden.
Dem ist nicht so.
Aber der Anlass, den die FDP/DVP wohl aufgegriffen hat – Herr Professor Dr. Goll hat es bereits dargelegt –, war dieser ungeheuer plumpe Einstieg in die Medienpolitik, dieser plum pe Aufschlag.
Ich möchte klarstellen: Dass eine Regierung die von ihr zu entsendenden Vertreter in Gremien benennen darf, ist nichts Unanständiges.
Aber das Wie gibt schon einen Grund zum Nachdenken: näm lich dass wenige Stunden bevor eine bedeutende Sitzung statt findet, in der die Wahl des Intendanten erfolgt, im Hauruck verfahren, ohne vorher ordentlich zu kommunizieren, die Gre mienmitglieder ausgetauscht werden. Das besonders Unge schickte daran war sicherlich auch, dass von den von der Lan desregierung benannten vier neuen Vertretern zwei gar keine Zeit hatten, wenige Stunden später das Mandat wahrzuneh men. Einer ließ sich dann noch vertreten. Das ist eine Unge schicklichkeit, die sicherlich von der Opposition aufgegriffen werden kann. Ob es dazu einer Aktuellen Debatte bedarf, ist eine andere Frage.
Ich glaube, dass wir als Parlament selbstkritisch die Instru mente, die uns zur Verfügung stehen, sehr sorgfältig wählen müssen.
Wenn wir jede Ungeschicklichkeit der neuen Landesregierung gleich zum Thema einer Debatte machen,
dann hätten wir nur noch hier in diesen schönen Räumen zu tun.
Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren haben wir hier im Landtag von Baden-Württemberg Medienpolitik im mer in einem fraktionsübergreifenden breiten Konsens gestal tet.
Medienpolitik ist ein sehr sensibles Feld.
Es eignet sich nicht für personalpolitische Kindereien. Viel mehr müssen in der Medienpolitik im Grunde genommen ge sellschaftliche Herausforderungen, die heute mehr denn je durch die Medien geprägt werden, aufgegriffen und bearbei tet werden.
Die CDU ist nach wie vor die größte Fraktion
mit immerhin 60 direkt gewählten Mandatsträgern.
In den 70 Wahlkreisen wurden 60 CDU-Abgeordnete direkt gewählt. Deswegen bieten wir als stärkste politische Kraft in diesem Land weiterhin die Zusammenarbeit an, wie wir be reits als Regierungsfraktion gemeinsam mit der früheren Lan desregierung immer versucht haben, die Informationen – z. B. im Vorfeld von Staatsverträgen – rechtzeitig transparent zu gestalten.
Eine Voraussetzung dafür, dass unser duales Rundfunksystem, das sich bewährt hat, erhalten bleibt, ist, dass wir in dieser Rundfunklandschaft eine starke öffentlich-rechtliche Säule haben.
Unser SWR, die Medien insgesamt haben sicherlich in der Vergangenheit – das ist nicht von Gremienzusammensetzun gen abhängig – immer wieder deutlich gemacht, dass sie die Regierenden sehr kritisch begleiten. Mir ist im Vorfeld der Landtagswahl und bei den Vorfällen im letzten Sommer zu Stuttgart 21 nicht aufgefallen, dass eine besonders regierungs freundliche oder parteifreundliche Berichterstattung stattge funden hätte, obwohl die Gremienzusammensetzung eine an dere war. Eher das Gegenteil war der Fall. Die Medien hatten sicherlich auch keinen geringen Einfluss darauf, dass dieser Regierungswechsel in Baden-Württemberg stattgefunden hat.
Wir haben es in unserer Gesellschaft heute mit einem ande ren Medienverhalten zu tun. Insbesondere junge Menschen haben ein anderes Medienverhalten. Das stellt uns vor große Herausforderungen, insbesondere was die Medienkontrolle anbelangt. Wir müssen uns selbstkritisch fragen lassen, ob wir, die Politik, mit unseren derzeitigen Möglichkeiten mit Staats verträgen und anderem mehr, die derzeit nur mühsam durch 16 Länderparlamente gebracht werden können, und mit den Instrumentarien, die uns heutzutage zur Verfügung stehen, den Herausforderungen – den europarechtlichen Herausforderun gen,
aber auch den Herausforderungen im Hinblick auf die techni schen, digitalen neuen Verbreitungswege – überhaupt noch gewachsen sind. Da haben wir, glaube ich, noch dicke Bro cken vor uns,
die uns sicherlich auch im Parlament und in den Gremien des Landtags noch beschäftigen dürften. Es lohnt sich dann auch, darüber zu reden.
Vielen Dank.
Ich kenne zwar die Kol legin noch nicht, aber bitte schön.
Natürlich nicht.