Aber jetzt zu diesen Beschäftigten, zu den jungen Menschen, die im darauffolgenden Schuljahr wieder ein befristete Anstellung bekommen sollen. Ich finde, da haben wir wirklich Handlungsbedarf: Wir sollten ihnen einen Vertrag über zwölf Monate geben, damit sie über die Ferien beschäftigt bleiben. Hierfür sind keine großen Summen nötig; es wäre jedoch gerecht, weil diese Lehrkräfte benachteiligt sind und man ihnen eine Chance geben muss, über ihr Engagement an der Schule im Schuldienst zu bleiben. Das sind oft sehr engagierte und hoch motivierte Lehrkräfte, die über Jahre hinweg solche Beschäftigungsverhältnisse eingehen.
Darunter sind, Frau Vossschulte, auch sehr viele junge Migranten. Mir haben junge Migranten, die ein Lehramtsstudium absolviert haben, die möglicherweise einen Punkt, zwei oder drei Leistungspunkte schlechter waren, gesagt: „Jetzt habe ich mich engagiert; ich bin Lehrer bzw. Lehrerin geworden, und nun bekomme ich für wenig Geld nur eine befristete Beschäftigung.“ Ich finde, dass man dann wenigstens dafür sorgen kann, dass diese Menschen über die Ferien beschäftigt werden. Ich bitte Sie, hier für eine Lösung zu sorgen.
Im Finanzausschuss hat die Kollegin der FDP/DVP im Januar 2009 gesagt, man wolle hier nach einer Lösung suchen. Ich bitte Sie eindringlich,
nach einer Lösung zu suchen. Damit Sie ein Signal bekommen, werden wir dem Antrag der SPD heute zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, Frau Rastätter – auch Frau Vossschulte hat das deutlich zum Ausdruck gebracht –, sehen wir durchaus die schwierige Situation, die Sie für die beiden Beschäftigungsbereiche beschrieben haben, nämlich zum einen für Lehrkräfte, die befristet eingestellt werden, auch mit Folgeverträgen, und zum anderen für Lehramtsanwärter, die jeweils die Sommerferien überbrücken müssen.
Ich möchte aber von unserer Seite aus daran erinnern: Es handelt sich, wie gesagt, um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, das vielleicht wieder eintritt, und es handelt sich um das Ende einer Ausbildung und den Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Auch darauf hat Frau Vossschulte hingewiesen: Wir haben auch in anderen Berufsfeldern diese deutliche Trennung zwischen Ausbildung und Einstellung. Auch dort wird eine Einstellung in der Regel nur dann vorgenommen, wenn tatsächlich die Arbeitsaufnahme erfolgt. Im Grunde kann also aufgrund einer anderen Arbeitsorganisation im Berufsfeld Schule nicht automatisch der Anspruch erhoben werden, dass man die Sommerferien bezahlt bekommt.
Ich möchte das, was bereits angesprochen wurde, an einigen Punkten etwas detaillierter darstellen. In der Tat haben wir, was die Lehramtsanwärter anbelangt, seit dem letzten Jahr ein sehr viel flexibleres und zielgerichteteres Einstellungsverfahren. Wir sehen das sehr positiv.
Ich darf einige Schritte erwähnen. Schon im November 2008 hat eine vorgezogene Stellenausschreibung mit Einstellungszusagen vor allem im gymnasialen und im beruflichen Bereich stattgefunden. Vor Weihnachten gab es Einstellungszusagen für die leistungsbesten Altbewerber im Grundschul-, Hauptschul- und Realschulbereich. Im Mai 2000 wurde das Listenauswahlverfahren schon mehrere Wochen vorgezogen, damit noch vor Pfingsten Einstellungsangebote ausgesprochen werden konnten, auch hier wieder im gymnasialen Bereich und bei den Berufsschulen.
All diese vorgezogenen Maßnahmen haben dazu geführt, dass in diesem Jahr von den 5 000 neuen Lehrerinnen und Lehrern, die eingestellt wurden, allein 3 000 schon im Frühjahr eine Einstellungszusage hatten. Ich denke, für diesen Personenkreis ist es deutlich leichter, diese sechs Wochen zu überbrü
Insofern sehen wir jetzt keinen so dringenden Handlungsbedarf wie Sie. Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer haben durch diese sehr flexible und zielgerichtete Lehrereinstellung seit dem letzten Herbst sehr viel mehr Planungssicherheit gewonnen.
Allerdings wünschen wir uns sehr, dass diese Möglichkeiten der Flexibilität bei der frühzeitigen Lehrergewinnung und bei den Einstellungszusagen nicht nur im gymnasialen und im Berufsschulbereich greifen, sondern dass wir das auf andere Schularten ausdehnen, vor allem auf den Sonderschulbereich. Gerade hier haben wir landauf, landab viele Mangelsituationen. Baden-Württemberg bildet Sonderschullehrerinnen und -lehrer aus, aber diese wandern oft in andere Bundesländer ab, die nicht ausbilden. Es gibt einen Markt für diese jungen Leute, auch in anderen Bundesländern. Ich höre immer wieder, dass die Leute da waren, ausgebildet waren, gut waren und dann abgewandert sind.
Wir wünschen uns also sehr, dass die Möglichkeiten der frühen Einstellungszusage auch und vor allem im Sonderschulbereich greifen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel der Landesregierung ist es, möglichst viele Lehramtsbewerber in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Der Personalkörper unseres Schulwesens umfasst 110 000 Lehrkräfte. Damit haben wir einen großen Personalkörper mit einem nicht einfachen Personalmanagement. Wenn wir sehen, dass nur ca. 9 % der Lehrkräfte nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt werden und damit 91 % einen absolut krisensicheren, dauerhaften Arbeitsplatz bekommen, ist das ein Beleg dafür, dass es gelingt, möglichst vielen Lehrkräften eine feste berufliche Perspektive anzubieten.
Wir bieten auch denjenigen Lehrkräften, die aus persönlichen Gründen nicht verbeamtet werden können, z. B. aufgrund des Lebensalters oder wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen, durch unbefristete Arbeitsverträge eine langfristige Jobgarantie. Das heißt, die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist ein besonders hohes Gut, vor allem im Vergleich zu vielen Beschäftigungsverhältnissen in der freien Wirtschaft, wo es eine solche Sicherheit gerade derzeit in dieser Form nicht gibt.
Die Landesregierung betreibt im Bereich des Personalmanagements keinen Sparkurs. Einer der Redner hat das Wort „Sparkurs“ in den Mund genommen. Dass wir mit Beginn des letzten Schuljahrs 5 000 neue Einstellungen vorgenommen haben, dass wir im Zuge der Qualitätsoffensive Bildung den Klassenteiler in Stufen senken und damit in den nächsten Jah
ren noch einmal insgesamt 3 200 volle Deputate zusätzlich schaffen – das sind keine befristeten Arbeitsverhältnisse, sondern feste Beamtenstellen –, das sind Belege dafür, dass wir sehr viele Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Bewerberinnen und Bewerber auch die Perspektive eines festen Beamtenverhältnisses erhalten.
Neben diesen sehr guten Perspektiven haben wir die Instrumente für Unterrichtsversorgung und Personalmanagement weiterentwickelt. Frau Vossschulte und Frau Dr. Arnold haben Beispiele genannt, die ich nicht noch einmal aufführen möchte. Sehr frühzeitig erteilen wir Einstellungszusagen. Durch die schulbezogenen Stellenausschreibungen schaffen wir es, sowohl den Lehrkräften eine günstige Perspektive zu vermitteln als auch den Schulstandorten – gerade denen im ländlichen Raum – die Chance zu geben, das richtige Personal für die jeweilige Schule zu finden.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir natürlich vor der Frage: Wie gehen wir mit der Situation um, wenn wir Ausfälle aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft haben, wenn es darum geht, möglichst kurzfristig – auch für einen begrenzten Zeitraum – Personal zu gewinnen? Ich bitte schon um Verständnis dafür, dass wir, wenn der Landeshaushaltsgesetzgeber einen festen Stellenplan vorgibt, auch nur im Rahmen dieses festen Stellenplans operieren können.
Wenn wir darüber hinaus Personalbedarf haben, dann setzen wir die Instrumente ein, die uns der Haushaltsgesetzgeber dafür ergänzend zur Verfügung stellt. Ich bin dem Haushaltsgesetzgeber auch sehr dankbar dafür, dass wir beispielsweise gerade für den Bereich der Krankheitsvertretungen jährlich nahezu 17 Millionen € zur Verfügung haben. Wenn selbst diese Mittel nicht reichen, haben wir flexible Möglichkeiten, auch Mehranforderungen vorzunehmen, um die Unterrichtsversorgung gerade in diesem Bereich in der Fläche zu sichern.
Damit stellt sich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn es um die Bezahlung in den Ferien geht? Da bitte ich schon um eine differenzierte Betrachtungsweise. Wenn ein Referendariat zu Beginn der Sommerpause zum Abschluss kommt, dann endet ein Laufbahnabschnitt. Die Lehramtsbewerber bewerben sich danach oder auch während des Referendariats für eine feste Anstellung. Wenn jemand nach dem Referendariat mit Beginn des neuen Schuljahrs eine Zusage für eine Verbeamtung bekommt, dann kann doch im Grunde vom Arbeitgeber nicht verlangt werden, dass das neue Dienstverhältnis mit der Bezahlung des Urlaubs beginnt. Das gibt es weder in der freien Wirtschaft noch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.
Wenn wir aber im Bereich der Krankheitsvertretungen nun einmal Fälle haben, dass sich Lehrkräfte mit dem Wissen, dass ihr Vertrag zum Ende des Schuljahrs endet, für eine neue Anstellung bewerben, würde natürlich, Herr Kollege Kaufmann, durchaus viel dafür sprechen, ein Anreizsystem zu schaffen, um diese Kräfte zu binden.
Meine Damen und Herren, wenn im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung 530 Millionen € zur Verfügung gestellt werden, z. B. für die Neuschaffung von 3 200 Stellen zur Senkung des Klassenteilers, dann muss ich auch dafür Verständnis haben, dass ich nicht noch einmal weitere ca. 30 Millionen € bekomme, um für dieses Personal diese sechs Wochen zur Überbrückung zu finanzieren.
Ich bitte einfach um Verständnis dafür, dass wir die Mittel nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten einsetzen können. Dieses Verständnis kann man den Betroffenen abverlangen, wenn sie wissen, dass sie mit Beginn des neuen Schuljahrs, also zum 1. September oder in der ersten, spätestens aber der zweiten Septemberwoche, einen lebenslangen Arbeitsvertrag in der Tasche haben.
Ich glaube, dass die Perspektiven auch vor dem Hintergrund dessen sehr günstig sind, dass wir eine sehr hohe Übernahmequote, also ein günstiges Verhältnis zwischen der Zahl der Bewerber und den tatsächlichen Einstellungszahlen haben. Damit können die qualifizierten Lehramtsbewerber ein hohes Maß an Sicherheit haben, dass sie eine lebenslange Anstellung in unserem Schulsystem erhalten.
Herr Staatssekretär, mich interessiert noch eine Sache, weil mich Schulleiter darauf angesprochen haben. Wenn ein Referendariat abgeschlossen ist und der Betreffende die Zusage bekommen hat, dass er nach den Ferien als Lebenszeitbeamter beginnen darf – natürlich zunächst auf Probe –, er dann jedoch kurzfristig absagt, welche Konsequenzen hat das für ihn? Das hat doch, wenn ich es richtig weiß, für ihn keine Konsequenzen, obwohl er zuvor eine ein Jahr oder sogar anderthalb Jahre dauernde hervorragende Referendarausbildung erhalten hat.
Zweite Frage: Es gibt Ausbildungen an Fachhochschulen, beispielsweise an der Fachhochschule für Finanzwesen, deren Absolventen ebenfalls Beamte auf Widerruf sind. Wenn diejenigen dann eine Stelle angeboten bekommen und diese nicht annehmen, trifft es dann zu, dass sie dann die Kosten ihrer Ausbildung anteilig zurückbezahlen müssen?
Das wäre natürlich eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen zwei Ausbildungen, zum einen an der Pädagogischen Hochschule oder im Referendariat und zum anderen an einer Fachhochschule im Verwaltungsbereich.
Die erste Frage kann ich weitgehend präzise beantworten. Bei der zweiten Frage kann ich mit einer ansatzweise zufriedenstellenden Antwort dienen.