Wer gebraucht wird, soll auch in den Sommerferien sein Gehalt bekommen. Unsere beiden Anträge formulieren dieses Anliegen.
Meine Damen und Her ren, unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne gilt jetzt mein besonderer Gruß dem Botschafter der Republik Ungarn, Herrn Dr. Sándor Peisch, und dem Oberbürgermeister der ungarischen Hauptstadt Budapest, Herrn Dr. Gábor Demszky.
Begleitet werden Herr Botschafter Dr. Peisch und Herr Oberbürgermeister Dr. Demszky von Herrn Generalkonsul Kovács
Anlass des Besuchs von Herrn Botschafter Dr. Peisch und Herrn Oberbürgermeister Dr. Demszky in Stuttgart ist das Konzert des renommierten Bartók-Quartetts heute Abend im Stuttgarter Neuen Schloss. Dieses Konzert soll laut Veranstalter zum Ausklang des Jahres, in dem sich die Öffnung des Eisernen Vorhangs zum 20. Mal jährt, einen kulturellen Akzent im Zusammenhang mit der künftigen Donaustrategie der Europäischen Union setzen.
Herr Botschafter und Herr Oberbürgermeister, ich darf Ihnen und Ihrer Begleitung weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Baden-Württemberg und erfolgreiche Gespräche wünschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Organisation eines Schulbetriebs ist etwas ganz Eigenes. Das Schuljahr folgt eigenen Regeln, und diese gestalten sich einfach anders als in anderen Institutionen. Nur in Bezug auf die Ferien gleicht das Parlament der Schule.
Die Veränderungen geschehen in der Regel in der letzten Ferienwoche, Herr Kaufmann, und das ist auch immer die Zeit, in der die Schulleiter am meisten beansprucht sind und die größten Sorgen haben. Denn der Bedarf an Lehrern kann sich erheblich ändern, und zwar zum einen durch die Schülerzahlen, die auch die Zahl der Klassen beeinflussen können, und zum anderen etwa dadurch, dass sich Vertretungen als notwendig erweisen.
Der Bedarf an Lehrern ändert sich in dieser Zeit zum Teil also noch erheblich. Die Schulleiter sind daher sehr dankbar für Lehrer, die zwar nur befristet eingestellt werden können, aber doch wenigstens erst einmal da sind. Damit wird natürlich etwas getan, was auch der Schule an sich zugutekommt. Denn sie können diese Lehrkräfte – die in der Regel keine Spitzenlehrkräfte sind – am Ende des Schuljahrs auch wieder von ihren Aufgaben entbinden. Bei einer festen Anstellung wäre das nicht möglich, und die Schulgemeinschaft müsste dann unter Umständen weiter mit diesen Kollegen leben. Das ist nicht immer vergnüglich, und es ist vor allem auch nicht im Sinne der Schüler.
Auch hätten Neubewerber keine Chance mehr, diesen Platz zu ergattern, denn er wäre besetzt. Das ist im Sinne einer notwendigen strengen Lehrerauswahl an den Schulen nicht sinnvoll.
Die befristet eingestellten Kollegen wissen im Übrigen, was sie tun, wenn sie den Vertrag unterschreiben. Das muss man auch dazusagen.
Anders stellt es sich bei den Referendaren dar. Hier muss man leider sagen, dass auch die Wirtschaft solche Probleme kennt.
Es ist zwar nicht die Regel, aber es kommt auch dort immer wieder vor, dass ihre Betriebe Absolventen nach den Prüfungen, die in der Regel Mitte Februar stattfinden, in die Arbeitslosigkeit schicken müssen, wenn sie erst im April oder Mai einen Bedarf an diesen jungen Menschen haben. Das heißt, auch dort wird so verfahren. Wenn der Bedarf eintritt, dann wird dieser Arbeitnehmer eingestellt.
Genauso ist es beim Staat. Wenn der Vorbereitungsdienst beendet ist, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, beginnt ein neuer Abschnitt, der dann auch durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme markiert ist. Im Übrigen hat die Rechtsprechung diese Praxis eindeutig bestätigt.
In der Landeshaushaltsordnung finden wir Maßgaben, die dies noch unterstützen, nämlich insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit.
Man muss natürlich auch – insofern kommt Ihr Antrag ein bisschen ungelegen – die finanzielle Situation des Landes betrachten, die gerade sehr ungünstig ist.
Meine Damen und Herren, das alles ist nicht schön. Ich finde es auch nicht gut. Anders wäre es ganz sicher besser. Aber wir müssen auch sagen, dass andere Bundesländer genauso verfahren. Wenn dann Referendare bzw. Absolventen des Referendariats aus Baden-Württemberg „auswandern“ – wie Sie sagen –, in ein anderes Bundesland gehen, dann hat das häufig auch andere Gründe und nicht nur den Grund, dass sie bei uns über die Sommerferien finanziell nicht abgesichert sind.
Wenn andere nach den Sommerferien wieder anfangen, beginnen bei uns erst die Ferien. Insbesondere im Hinblick auf Hessen ist das der Fall, wenn in der Rotation die Sommerferien dort früh beginnen.
Ich wäre dankbar, wenn Sie für Ihre recht teuren Vorschläge mit den Anträgen auch gleich einen Deckungsvorschlag mitliefern würden. Aber der müsste dann den gesamten Haushalt berücksichtigen. Es reicht nicht, irgendwo „hineinzupicken“ und zu sagen, von da könnte man es nehmen.
Ich hoffe aber, dass wieder bessere Zeiten kommen, und dann muss man dieses Problem sicherlich noch einmal angehen.
Ich hatte jetzt an die Kollegin Vossschulte gedacht, die sonst nachmittags hier sitzt. Ich nehme das zurück und korrigiere mich.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten viele Jahre lang einen großen Handlungsbedarf bei der Optimierung – so will ich es einmal sagen – des Lehrereinstellungsverfahrens. Die Lehramtsanwärter haben ihre Zusage sehr spät erhalten, und die Ferien liegen sehr spät im Jahr – das haben Sie auch schon erwähnt, Frau Kollegin Vossschulte –, mit dem Ergebnis, dass tatsächlich über Jahre hinweg auch wirklich sehr gut qualifizierte Lehramtsanwärter mit guten Leistungsziffern in andere Bundesländer abgewandert sind, so u. a. vor drei oder vier Jahren noch Lehrkräfte für Mathematik, die in andere Bundesländer gegangen sind und die heute mit bundesweiten Werbekampagnen wieder angeworben werden sollen.
Nun hat sich aber zum Glück das Lehrereinstellungsverfahren tatsächlich geändert. Die Ausschreibungen erfolgen früher. Es gibt ein gestuftes Verfahren, und insbesondere für die Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und an beruflichen Schulen gibt es mittlerweile die Möglichkeit, bereits im Kalenderjahr zuvor eine Zusage zu erhalten.
Das ist aber noch immer nicht optimal. Wir haben von den Rektoren gehört, dass bei angehenden Realschullehrkräften die Zusagen noch immer sehr spät erfolgt sind. Es sind Realschullehrkräfte, die mit einer sehr guten Leistungsziffer abgeschlossen haben, in andere Bundesländer abgewandert, auch noch in diesem Schuljahr. Auch hier haben wir also noch einen Verbesserungsbedarf.
Aber nach wie vor haben wir das Problem, dass durch die späten Ferien und durch die Tatsache, dass die Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber während der Ferienzeiten zunächst keine Bezahlung bekommen, manche von ihnen noch abwandern.
Nach ihrem Referendariat werden Lehramtsbewerber zunächst einmal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Sechseinhalb Wochen lang haben sie kein Einkommen. Im Grunde ist das kein anständiger Umgang mit jungen Menschen, die in der Regel sieben Jahre gebraucht haben, um ihre Ausbildung einschließlich des Referendariats zu beenden.
Denn auch während des Referendariats haben sie nur ein Minigehalt bekommen, das kaum existenziell absichert. Insofern kann man sagen, dass es eigentlich nicht anständig ist, sie, auch wenn sie eine Einstellungszusage haben, zunächst einmal in die Arbeitslosigkeit – sechseinhalb Wochen ohne Gehalt – zu schicken.
Man kann sagen, dass es eine Art Einstellungssperre ist, die Sie hier praktizieren, und zwar auf dem Rücken dieser jungen Lehrkräfte, die in der Regel schon um die 28, 29 Jahre alt sind, wenn sie eingestellt werden. Das ist sicher etwas, für das wir auch in der Zukunft nach Lösungen suchen müssen.
Jetzt gibt es aber noch eine Gruppe, und zwar die befristet Beschäftigten, die Sie auch schon angesprochen haben: die jungen Lehrkräfte, die keine feste Einstellungszusage bekommen, aber dann eine befristete Anstellung für das kommende Schuljahr finden. Frau Kollegin Vossschulte, Sie haben gesagt, dass die Schulen für solche Lehrkräfte dankbar sind.
Diese jungen Lehrkräfte, die lediglich eine befristete Anstellung bekommen, sind aber doppelt benachteiligt. Es sind junge Lehrkräfte, die dann im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Sie erhalten in der Regel rund 400 € bis 600 € netto weniger im Monat als ihre beamteten Kollegen für die gleiche qualifizierte Arbeit, die sie an der Schule leisten. Sie haben zuvor sechseinhalb Wochen ohne Bezahlung zu über brücken, und nach elf Monaten erhalten sie kein Arbeitslosengeld, weil sie keine zwölf Monate erreicht haben. Das heißt, sie gehen erneut für sechseinhalb Wochen ohne Gehalt in die Arbeitslosigkeit, und sie haben immer die Unsicherheit, ob sie im darauffolgenden Jahr wieder beschäftigt werden.
Ich kenne den Fall einer Realschullehrerin mit einer guten Leistungsziffer; es sind auch Bewerber mit einer 1,5 nicht eingestellt worden. Frau Vossschulte, es hat bei Ihnen ein bisschen so geklungen: Wir sind ja schon froh, wenn wir auch nur die Schlechteren bekommen, um ein Jahr zu überbrücken; wir sind aber auch froh, wenn wir sie am Ende des Jahres wieder abgeben können.
Das, finde ich, ist kein fairer Umgang mit denjenigen, die wirklich bereit sind, auch befristet zu arbeiten und sich zu engagieren und gute Arbeit zu leisten, um ihre Chancen zu verbessern. Das so hinzustellen, finde ich, ehrlich gesagt, auch nicht sonderlich fair und gerecht.
Aber jetzt zu diesen Beschäftigten, zu den jungen Menschen, die im darauffolgenden Schuljahr wieder ein befristete Anstellung bekommen sollen. Ich finde, da haben wir wirklich Handlungsbedarf: Wir sollten ihnen einen Vertrag über zwölf Monate geben, damit sie über die Ferien beschäftigt bleiben. Hierfür sind keine großen Summen nötig; es wäre jedoch gerecht, weil diese Lehrkräfte benachteiligt sind und man ihnen eine Chance geben muss, über ihr Engagement an der Schule im Schuldienst zu bleiben. Das sind oft sehr engagierte und hoch motivierte Lehrkräfte, die über Jahre hinweg solche Beschäftigungsverhältnisse eingehen.