Dies sind zwei Gründe für die jetzige Situation an unseren Hochschulen: erstens die starre und unflexible Struktur dieses Zwangsprozesses und zweitens die mangelhafte Finanzausstattung der Hochschulen gerade in Bezug auf diesen Prozess. Hierfür tragen die Regierungsfraktionen im Landtag von Baden-Württemberg die Verantwortung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit einer Geschichte aus einer von den tausend Nächten beginnen,
in denen Menschen wie Ulla Schmidt und Horst Seehofer großen Schaden über die Menschen brachten. Es war zu der Zeit, als Gerhard Schröder Bundeskanzler und Joschka Fischer Vizekanzler waren.
Unsere Geschichte begab sich in einem Land, in dem nicht Milch und Honig fließen, wohl aber gutes Essen und schwerer Wein manchmal die Sinne benebeln, nämlich in Bologna. Es waren keine Weisen aus dem Morgenland.
Es war die holde Genossin Edelgard, die mit wenig Weisheit aus dem Abendland nach Bologna zog und eine Erklärung unterschrieb, in der es hieß:
Einführung eines Systems leicht verständlicher … Abschlüsse, … das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluss (under- graduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluss (graduate).
Herr Kollege Rivoir, das ist nichts anderes als die strikte Einführung von Bachelor und Master ohne Spielraum.
Edelgard eilte zurück ins Abendland zu Gerhard und Joschka und begab sich daran, die Studiengänge mit Vorgaben aus Berlin zu verschulen und die Freiheiten von Studierenden und Professoren zu beschränken.
Die Freiheit von Forschung und Lehre ist uns sehr wichtig. Sie hat in unserem Land seit der Gründung der Universität Heidelberg eine auf viele Jahrhunderte zurückgehende Tradition. Die Gleichmacherei, die mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses von der damaligen Bundesregierung vorgegeben wurde, können wir beim besten Willen nicht gutheißen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab aber auch mutige Ritter, die die Freiheit in diesem Land verteidigten.
Ich denke da an die Ritter Peter und Rainer, nämlich unseren Minister Professor Dr. Peter Frankenberg und den langjährigen Berater der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Rainer Graf, die mit einem Landeshochschulgesetz – man hätte es
auch Hochschulfreiheitsgesetz nennen können – den Universitäten und den Hochschulen hier im Land einen Spielraum gaben, der für andere Länder wie Nordrhein-Westfalen maßgebend war.
gewährleisten, dass sich die Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen.
Das steht nicht im Beschlussteil, sondern leider nur in der Präambel von Bologna. Das Ganze geht auf die von den Universitäten selbst 1988 in der Magna Charta Universitatem in Bologna niedergelegten Grundsätze zurück – ein Feigenblatt damals, mehr nicht.
Für uns dagegen sollte es diese Magna Charta aus Bologna sein, nicht die strenge Vorgabe der Genossin Edelgard, die den künftigen Weg weist. Ich zitiere:
Die Umsetzung der Reform und Konzeption von Studienangeboten ist unzweifelhaft eine Aufgabe der Hochschul autonomie.
Autonomie, Exzellenz, Verantwortung, Freiheit und Wettbewerb sollen Leitbilder für das Hochschulwesen der Zukunft sein.
Im Fortschreiten des Prozesses ist klar geworden, dass Bologna weiterentwickelt und optimiert werden muss. Gemeinsam mit den Hochschulen und den Studierenden wollen wir das System in die nächste Phase führen.
So heißt es in einer gestrigen Pressemitteilung der Landesregierung. Knüpfen wir also an die Magna Charta Universitatem von Bologna an.
Für die Bachelorstudiengänge heißt das aus unserer Sicht – Kollege Schüle hat es bereits gesagt –, dass die strikten Vorgaben fallen müssen. Sechs Semester sind eine Sparvorgabe der Kultusministerkonferenz,
(Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Johannes Stober: Wer hat die denn eingeführt? – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Selbst in der Bologna-Erklärung heißt es doch nur „mindes tens drei Jahre“. Wir sollten den Universitäten und den Hochschulen jetzt die Freiheit geben, über den Tellerrand hinaus ein Studieren zu ermöglichen,
im Sinne des humboldtschen Bildungsideals die Inhalte individueller anzupassen, wieder mehr Auslandssemester zu ermöglichen. Das können die Hochschulen in der Freiheit, die ihnen unsere Koalition gewährt, selbst am besten.
Im Übrigen sollte der Bachelor eine breite Bildung vermitteln. Das ist sein Ziel. Der Master dagegen sollte der Vertiefung und der Spezialisierung dienen.
Wir müssen auch neue Wege beschreiten. Wenn man schon Angelsachsen als Vorbild nimmt, sollte man die Berufstätigkeit zwischen Bachelor und Master viel mehr fördern und den Master im Sinne eines lebenslangen Lernens nach einer gewissen Berufstätigkeit an den Universitäten auch berufsbegleitend ermöglichen. Viele Hochschulen bei uns machen dies.
Zum guten alten Diplom: Wenn wir es mit der Freiheit ernst nehmen, sollten wir den Universitäten nicht verbieten,