Protocol of the Session on November 4, 2009

(Abg. Walter Heiler SPD: Super!)

Dazu kommt als Zweites, dass wir nicht nur die aktuellen Anträge bedienen müssen, sondern dass auch noch Verpflichtungsermächtigungen aus der Vergangenheit hinzukommen. Das summiert sich also, und das vergrößert das Problem noch zusätzlich.

Wir haben aktuell die Situation, dass 40 Millionen € nicht abgeflossen sind, weil 40 Millionen € fehlen, die für den Abfluss notwendig wären. Glücklicherweise gibt es einen sogenannten Kassenpool, der eine Art Puffer darstellt, in den etwa Mittel aus dem Wohnungsbaubereich oder dem Denkmalschutzbereich, die nicht abgeflossen sind, hineingegeben werden und dann etwa in den Bereich Städtebaufinanzierung abfließen können, oder aber auch umgekehrt.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir heute – heute! – 30 Millionen € freigegeben haben, sodass im Augenblick noch eine Lücke von 10 Millionen € besteht. Spätestens zum 1. Januar, aber allerspätestens dann, wenn das neue Rechnungsjahr beginnt

und die neuen Mittel kassenmäßig zur Verfügung stehen, können diese 10 Millionen € zur Verfügung gestellt werden.

Wir versuchen jedoch, über den Kassenpool nicht nur die 30 Millionen von den insgesamt 40 Millionen € jetzt freizugeben, wie wir das heute getan haben, sondern noch vor Weihnachten auch noch die restlichen 10 Millionen € freizugeben. Unser Ziel besteht also darin, bis Weihnachten zu erreichen, dass alle Mittel, die gebraucht werden, abfließen können. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird das auf jeden Fall allerspätestens im Lauf des Monats Januar stattfinden.

Weitere Fragen? – Bitte, Herr Abg. Heiler.

Herr Minister, Sie sprechen von aktuell 40 Millionen €. Das sind 10 Millionen € mehr, als ich vorhin behauptet habe.

Das sind aktuelle Zahlen.

Das wollte ich ja auch wissen. Wir haben heute den 4. November – es geht um festgesetzte Auszahlungsbeträge –, wir haben also noch zwei Monate im Jahr 2009 vor uns. Der Gemeindetag schätzt, dass es bis zum 31. Dezember 80 Millionen € sein könnten. Das ist durchaus denkbar. Was geschieht dann? Sie haben gesagt, dass die 10 Millionen € über die 30 Millionen € hinaus, die Sie heute freigegeben haben, zum 31. Dezember 2009 garantiert wären. Was passiert, wenn es bis zum Ende des Jahres tatsächlich 80 Millionen € werden?

Noch einmal: Wir versuchen über die Möglichkeiten des Kassenpools, die Mittel so weit wie möglich aus anderen Bereichen in den Bereich der Städtebausanierung umzuschichten. Das ist in einem ersten Schritt gelungen. Wie gesagt, 30 Millionen € sind freigegeben.

Wenn die nicht abgeflossenen Mittel weiter ansteigen würden, dann würden wir zunächst über den Kassenpool versuchen, den Abfluss weiter zu befördern. Ich schließe auch nicht aus, dass wir auch außerhalb des Wirtschaftsministeriums einen ressortübergreifenden Kassenpool einzusetzen versuchen, um entsprechende Ausgabereste, die es an anderer Stelle gibt, dafür zu verwenden, um die fehlenden Mittel auszugleichen. Das ist eine zweite Möglichkeit. Wenn alle Stricke reißen, dann werden im Verlauf des Januars Kassenmittel verwendet, die dann zur Verfügung stehen, sodass auf jeden Fall im Lauf des Monats Januar die Gelder endgültig fließen können.

Gibt es noch weitere Fragen? – Herr Abg. Heiler.

Das ist die eine Frage, die ich vorhin schon gestellt hatte, die aber noch immer nicht beantwortet wurde: Können Sie garantieren, dass im Jahr 2010 nicht das Gleiche wie jetzt geschehen wird?

Lieber Herr Heiler, dafür würde ich meine Hand im Augenblick nicht ins Feuer legen. Das hängt einfach damit zusammen, dass diese Abflüsse momentan unheimlich schnell erfolgen. Aber ich kann Ihnen zusagen, dass ich alle Vorkehrungen treffen werde, damit eine solche Situation möglichst vermieden wird.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Fragen.

Damit ist die Regierungsbefragung unter Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – Drucksache 14/5013

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 14/5244

Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute eine, wie ich meine, gelungene Novelle der Landesbauordnung. Ich möchte dem Wirtschaftsministerium ganz herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.

Ich denke, wir haben es bei der LBO-Novelle und mit der Landesbauordnung insgesamt in Baden-Württemberg geschafft, den Interessenausgleich zwischen zum einen dem Grundstücks eigentümer, der bauen will, und der daraus folgenden Bau freiheit, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt ist, und zum anderen den Interessen der Allgemeinheit und natürlich auch den Belangen, die sich aus der Notwendigkeit der Gefahrenabwehr heraus ergeben, zu wahren.

(Unruhe)

Es liegen jetzt noch einige Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE vor, über die wir schon mehrfach – auch im Ausschuss – diskutiert haben und denen wir leider nicht folgen können.

Ich möchte noch einmal auf ein paar wenige Gesichtspunkte eingehen. Zum einen wollen Sie, dass die Frist, die läuft, wenn ein Anlieger von der Baurechtsbehörde benachrichtigt wird, weiterhin nur zwei Wochen, aber keine vier Wochen beträgt. Wir wollen die Frist von zwei auf vier Wochen erhöhen, und zwar deshalb, weil dem Nachbarn, dessen Grundstück nicht unbedingt an das Baugrundstück des Bauherrn angrenzen muss und der gehört wird, Rechte genommen werden. Wem wir eine Rechtsposition nehmen, der muss mindestens eine gewisse Frist für Einwendungen haben. Die Frist halten wir mit vier Wochen für angemessen.

Der zweite Punkt, den die Grünen immer wieder anführen, ist die Stellplatzpflicht. Wir wollen an der Stellplatzpflicht so, wie sie bisher besteht, festhalten. Warum? Weil wir in die Zukunft schauen.

(Lachen der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Gerade hat der Wissenschaftsminister über das Thema Elektromobilität gesprochen. Um ein Elektromobil aufzuladen, braucht man einen Stellplatz und kann sich nicht im Parksuch

verkehr beispielsweise durch den Stuttgarter Westen bewegen. Deswegen können wir dem Begehren der Grünen einfach nicht zustimmen.

(Unruhe)

Sie sagen, wir brauchten keine Genehmigungspflicht bei großflächigen Fotovoltaikanlagen. Wer diese großflächigen Fotovoltaikanlagen schon einmal gesehen hat, weiß, was da passiert, was für große Anlagen entstehen und was dies an Flächenverbrauch bedeutet.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das ist die Zu- kunft! – Zuruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE)

Man muss klar sagen, dass man dafür eine Genehmigungspflicht braucht. Es geht nicht darum, dass sich im materiellen Bereich etwas ändert. Es geht nur darum, dass derjenige, der diese großflächigen, oft hektargroßen Anlagen bauen will, vorher eine Baugenehmigung braucht. Ich glaube, das ist bei dieser Sache angemessen.

Für nicht angemessen halten wir weiterhin die Genehmigungspflicht bei Antennen und Sendemasten. Die Grünen haben diesen Antrag vor acht Jahren, glaube ich, schon einmal eingebracht und damals selbst wieder zurückgezogen. Warum? Weil der damalige Bundesumweltminister Trittin von den Grünen war. Die Grünen haben erkannt, dass sie all diese Masten mit dem Segen von Trittin hätten genehmigen müssen. Dann haben sie gesagt: „Wenn das so ist, dann wollen wir das lieber nicht.“ Jetzt sind die Grünen im Bund in der Opposition, jetzt kommen Sie wieder mit der Genehmigungspflicht. Wir können das parteipolitisch nachvollziehen, von der Sache her jedoch nicht.

Dann kommt noch ein Antrag, der die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen in Gewerbe- und in Industriegebieten anbelangt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sollten natürlich einen Wildwuchs von Werbeanlagen verhindern. Auf der anderen Seite haben wir aber gesagt, in Gewerbegebieten, am Ort der Entstehung einer Leistung, könne eine Werbeanlage wohl auch als verträglich angesehen werden, und – wie gesagt – materiell-rechtlich ändert sich ja nichts.

Ein Letztes zu den Brandmeldern: Ich glaube, die Argumente in diesem Bereich sind ausgetauscht. Wir appellieren an alle Hausbesitzer und Wohnungsbesitzer, diese Brandmeldeanlagen freiwillig selbst einzubauen. Wir wollen deswegen keine Pflicht haben,

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Damit der Schorn- steinfeger nicht ins Schlafzimmer kommt!)

weil wir nicht der Meinung sind, dass es ohne Kontrolle möglich wäre, eine solche Pflicht wirksam einzuführen.

Ich denke, unser Ziel haben wir erreicht. Wir schaffen auf der einen Seite einen wirksamen Ordnungsrahmen, auf der anderen Seite haben wir immer versucht, nur ein Mindestmaß zu regeln und ein Mindestmaß an Vorschriften zu treffen und Gängelungen der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Dies ist mit der LBO-Novelle gelungen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das macht Sinn!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Prewo das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesbauordnung ist ein wichtiges Gesetz für die Bürger im Land – auch in einer Zeit, in der der Wohnungsbau leider beinahe zum Erliegen gekommen ist.

Diese neue Landesbauordnung wird für den Wohnungsbau im Land leider keinen Impuls bringen. Das ist auch gar nicht beabsichtigt. Beabsichtigt sind im Grunde genommen nur einige technische Anpassungen, vor allem nach Maßgabe einer bundesweit erarbeiteten Musterbauordnung. Also: Eine besondere baden-württembergische Kreativität haben wir in diesem Gesetzentwurf nicht.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD und Bärbl Mielich GRÜNE)

Trotzdem wollen wir auf ein paar Dinge eingehen, weil wir einige Verbesserungsvorschläge gemacht haben.

Zunächst, Herr Kollege Mack, zum Thema Rauchwarnmelder: Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern wird immer mehr zum Standard in den Bauordnungen der Bundesländer. Schon fast die Hälfte der Bundesländer, besonders auch von der CDU regierte Bundesländer, haben diese in ihren Bauordnungen aufgenommen.

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Sehr richtig!)

Warum? Es gibt mehr Sicherheit – nach wie vor haben wir in Deutschland jedes Jahr etwa 600 Todesfälle durch Brände in Wohnungen –, und es bedarf eines ganz geringen Aufwands. Ein Bundesland nach dem anderen macht das.