das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen; die Daimler AG sagt sogar selbst, dass es nicht anlassbezogen sein muss –
Ich glaube, an diesem Satz wird deutlich, wo das Problem liegt. Hier wird mit dem Rasenmäher an das Problem herangegangen. Den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten zur Überprüfung der Korruptionsbekämpfung der Stadt Stutt
gart kennen wir. Auch da war das Problem, dass man ohne Anlass mit dem Rasenmäher drüberging. Genau das ist doch ein Kernproblem des Datenschutzes.
Es ehrt Sie, wenn Sie sagen, dass Sie das zunächst einmal aufarbeiten und die Fakten ermitteln müssen. Eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts ist aufgrund dieses zweiseitigen Schreibens aber schon heute möglich.
Deshalb noch einmal die Frage von Herrn Kollegen Walter: Was gedenken Sie zu tun? Vor allem möchte ich wissen, was die Landesregierung im Sinne eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes zu tun gedenkt. Dies ist ein weiterer Fall, der sehr deutlich zeigt, dass wir ein solches Gesetz dringend und schnell brauchen.
Herr Kollege, Sie dürfen versichert sein, dass wir das Ergebnis auch dieses Verfahrens sehr genau prüfen werden. Dies wird in die Überlegungen über eine künftige gesetzliche Änderung Eingang finden.
Es ist aber jetzt noch zu früh, dies zu beurteilen, da über den Konflikt, den ich vorhin beschrieben habe, vom Arbeitsgericht noch nicht entschieden worden ist. Deshalb müssen wir auch aufgrund dieses Schreibens die Dinge umso sorgfältiger bewerten.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich am Tag des Eingangs dieses Schreibens noch nicht sage, welche Konsequenzen wir daraus ziehen werden. Zunächst einmal gilt es, diesen Fall sachgerecht und rechtlich einwandfrei zu bewerten und abzuarbeiten. Dann werden wir weitersehen.
Herr Kollege, es gibt Dinge, die, obwohl man eine eigene Meinung dazu hat, sehr sorgfältig im Hinblick auf ihre Rechtskonformität überprüft werden müssen. Dafür braucht man sicherlich mehr als sechs oder acht oder zwölf Stunden. Dafür haben Sie als Jurist sicher Verständnis. Das weiß ich.
Herr Minister Rech, Sie sag ten, Sie hätten von Daimler einen Bericht erhalten, dieser habe weitere Fragen aufgeworfen, und Sie erwarteten demnächst eine Antwort darauf. Außerdem wollen Sie mit einer Bewertung abwarten, bis Ihnen die entsprechenden Antworten vorliegen.
Ich möchte gern wissen: Welche neuen Fragen stellten sich denn nun, nachdem Sie den Bericht erhalten haben? Können Sie uns ferner darüber informieren, welche Fragen Sie an das Unternehmen gerichtet haben?
Sind Ihnen weitere Unternehmen im Land bekannt, die in ähnlicher Weise offensichtlich anlassunabhängig und systematisch derartige Blutproben bei Einstellungen durchführen?
Ich will Ihnen von einem uns bekannten weiteren Datenschutzverstoß – einem Verstoß im Daimler-Werk in Bremen – berichten. Dieser wurde der Öffentlichkeit im April 2009 bekannt.
Im Bereich der Betriebssicherheit des Daimler-Werks in Bremen wurden in der Vergangenheit Krankenlisten über Mitarbeiter auf Meisterebene geführt. Die Aufsichtsbehörde hat daraufhin eine datenschutzrechtliche Überprüfung eingeleitet. Diese hat ergeben, dass Führungskräfte dieses Bereichs zwischen 2001 und April 2008 eine Liste mit Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter und den Gründen für deren krankheitsbedingte Abwesenheit in elektronischer Form geführt haben. Dabei konnten die Führungskräfte auch auf Daten von Mitarbeitern zugreifen, die ihnen nicht unterstellt waren. Aufgrund eines Speicherungsfehlers einer Führungskraft war es einen Monat lang sogar sämtlichen Mitarbeitern des Bereichs Betriebssicherheit möglich, Einblick in eine dieser Listen zu nehmen.
Die Gesundheitsdaten sind von den Führungskräften in der Regel im Rahmen von „Krankrückkehrgesprächen“ – so haben die das genannt – erhoben oder von den Mitarbeitern selbst offenbart und dann in den besagten Listen gespeichert worden. Diese dienten u. a. zur Vorbereitung von Besprechungen, in denen der Krankheitsstand der einzelnen Organisationseinheiten und die Krankheitsursachen der Mitarbeiter personenbezogen erörtert wurden.
Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte inzwischen wegen der Verfahrensweise in anderen Teilen des Werkes Bremen und in anderen Werken der Daimler AG eine Überprüfung eingeleitet. Im Werk Bremen ist er auf weitere neun Listen mit Krankheitsgründen, von denen ca. 900 Mitarbeiter potenziell betroffen waren, gestoßen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Das ist mir nicht bekannt. Es gibt jedoch eine missbräuchliche Nutzung von Kundendaten bei der Mercedes-Benz Bank durch einen Mitarbeiter. Vielleicht meinen Sie das. Dazu könn te ich noch etwas sagen. Die Daimler AG hat die Aufsichtsbehörde selbst informiert. Das war Mitte/Ende August, ich glaube, am 21. August. Diese Information beinhaltete, dass die Mercedes-Benz Bank seit Ende Juli von einem ehemaligen externen Berater einer Consultingfirma erpresst worden sei. Dieser habe Kundendaten, auf die er im Zuge einer Projektarbeit Zugriff gehabt habe, entwendet. Das Unternehmen hat sofort die Polizei eingeschaltet. Die Ermittlungen laufen. Die Daimler AG hat der Aufsichtsbehörde inzwischen einen schrift lichen Bericht zu diesem Vorgang zugeleitet, der jedoch Anlass für weitere Nachfragen und Nachprüfungen ergeben hat. Das Verfahren in dieser Sache läuft noch.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums aufschlägt
Land und Gemeinden sehen in der städtebaulichen Erneuerung eine Schwerpunktaufgabe. … Die baden-würt tembergische Stadterneuerungspolitik hat weithin beachtete Erfolge aufzuweisen.
So weit, so gut. Nur, meine Damen, meine Herren, die aktuelle Realität sieht anders aus. Für Ortskernsanierungen, für städtebauliche Erneuerungen bekommen Städte und Gemeinden vom Land zwar Auszahlungsbescheide, aber kein Geld. Die Briefe der Regierungspräsidien an die Kommunen sehen wie folgt aus – ich zitiere aus einem aktuellen Brief vom 20. Oktober –:
Wir erkennen Ihnen deshalb mit diesem Auszahlungsbescheid die zuwendungsfähigen Kosten und den Auszahlungsbedarf an, setzen aber den Auszahlungsbetrag zunächst auf 0,00 €.
Meine Damen, meine Herren, das ist nicht nachvollziehbar und ist unverständlich. Denn was heißt das für die betroffenen Kommunen? Die Kommunen, die im Landessanierungsprogramm sind, haben darauf vertraut, dass das Land zu seiner Zahlungsverpflichtung steht. Die Kommunen müssen jetzt über den eigenen Anteil hinaus den Anteil – den bereits bewilligten Zuschuss – des Landes zwischenfinanzieren; denn die Handwerker und die anderen Unternehmer müssen ja bezahlt werden. Das alles geschieht zusätzlich noch vor dem Hintergrund des Konjunkturpakets II.
Dieses Zurückhalten von Landesmitteln bedeutet dann aber auch, dass die Kommunen an anderer Stelle sparen müssen, und dies in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Beim Landessanierungsprogramm, Herr Wirtschaftsminister, wird von Ihnen immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass jeder Euro Förderung 7 bis 8 €, meinetwegen auch 9 € weitere Investitionen auslöse. Bisher war das also ein Programm, das Arbeitsplätze gesichert und dem Mittelstand und dem Handwerk wichtige Impulse gegeben hat. Deshalb ist das, was jetzt geschieht, kontraproduktiv, kommunalfeindlich und wirtschaftsfeindlich.
Schätzungen gehen davon aus, dass bis jetzt – im Jahr 2009 – vom Land 30 Millionen € zurückgehalten werden und dass sich diese Summe bis zum Ende des Jahres 2009 auf 80 oder vielleicht noch mehr Millionen € belaufen wird. Das ist Geld, das den Kommunen fehlt. Bislang konnte noch niemand so richtig erklären, weshalb das so ist. Man hat gehört, das Geld sei noch da. Aber warum es dann nicht ausgezahlt wird, kann man nicht nachvollziehen. Gibt es vielleicht Abstimmungsprobleme zwischen einzelnen Ministerien? Wir möchten dies alles wissen.
Es liegt vieles im Nebulösen. Deshalb erwarten wir eine klare Aussage zu folgenden Fragen: Was unternimmt die Landesregierung, damit die im Jahr 2009 anerkannten Auszahlungsbeträge unverzüglich auch ausgezahlt werden, und mit welchen Schwierigkeiten müssen die Kommunen im Jahr 2010 rechnen?
Oder anders gefragt: Kann die Landesregierung garantieren, dass die Mittel für 2009 noch vor dem 31. Dezember 2009 abfließen werden, und können sich die Kommunen im Jahr 2010 darauf verlassen, dass das Land die festgesetzten Auszahlungsbeträge auszahlen wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Heiler hat recht: Wir haben ein Liquiditätsproblem. Wir sind uns darüber einig, Kollege Heiler, meine Damen und Herren, dass das Städtebausanierungsprogramm wirklich eines der besten Programme ist, die das Land vorzuweisen hat. Sie haben aber natürlich auch recht: Es genügt nicht, nur zu bewilligen, sondern es müssen natürlich auch die Kassenmittel in vernünftigen Zeitabständen folgen. Denn sonst wäre die Folge, dass die Kommunen eine Zwischenfinanzierung vornehmen müssten. Das wollen wir unter allen Umständen verhindern.
Was ist geschehen? Geschehen ist erstens, dass der Abfluss der Mittel zur Finanzierung dieser Vorhaben noch nie so schnell erfolgte wie in diesem Jahr. Jedenfalls kann ich mich nicht erinnern, dass es in den letzten fünf Jahren einen so schnellen Mittelabfluss gegeben hat.
Natürlich. – Das hängt auch damit zusammen, dass da zum Teil Konjunkturpaketmittel enthalten sind. Sie wissen, wir alle haben aus allgemeinen konjunkturpolitischen Gründen ein Interesse daran, dass diese Mittel so schnell wie möglich abfließen. Dafür haben wir Werbung gemacht.