Protocol of the Session on July 30, 2009

Wir können gern noch über die Besetzung der Intendantenstelle für das Opernhaus reden.

(Heiterkeit – Unruhe – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Ein neuer Kandidat!)

Ihr erster Kandidat hat seine Bewerbung schon „glorreich“ zurückgezogen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Nur: Sie haben kei- ne Chance, Herr Kollege! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Ist das eine Bewerbung, Herr Walter?)

Für die FDP/DVP-Fraktion hat jetzt Herr Abg. Theurer seinen letzten Auftritt im Landtag.

(Zurufe, u. a. Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Man soll es nicht berufen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle noch einen einzigen Punkt kurz herausgreifen, den der Kollege Müller bereits angesprochen hat, nämlich die Frage der Legitimation des Europäischen Parlaments. Dazu hat das Verfassungsgericht klar festgestellt, dass nicht von einem Unionsvolk ausgegangen wer

den kann und dass insofern das Europäische Parlament als die einzige europäische Institution, die direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, auch nicht die Vertretung des oder eines europäischen Volkes ist. In dem Verfassungsgerichtsurteil lesen wir aber auch, dass das Europäische Parlament sehr wohl die von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Vertretung der Völker in Europa ist.

Insofern möchte ich an dieser Stelle – sicherlich auch im eigenen Interesse – an die Kolleginnen und Kollegen die Bitte äußern, auch in der öffentlichen Diskussion nicht den Fehler zu machen, die Legitimation der Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament infrage zu stellen.

(Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Denn ein deutscher Abgeordneter im Europäischen Parlament, der im Durchschnitt 870 000 Bürgerinnen und Bürger vertritt, ist mit Sicherheit nicht weniger legitimiert als ein Abgeordneter aus einem europäischen Nachbarstaat, der vielleicht nur 65 000 Bürgerinnen und Bürger vertritt.

Ich bin als Parlamentarier der festen Überzeugung, dass das direkt gewählte Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten eine wichtige Funktion übernehmen kann und muss, um Europa bürgerfreundlicher und bürgernäher zu machen.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle im Rückblick auf acht Jahre Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Landtag von Baden-Württemberg zwei Punkte hervorheben, die mich dort besonders bewegt haben.

Ein Punkt ist auf europäischer Ebene bereits umgesetzt. Auf europäischer Ebene gibt es ein Verschuldungsverbot. Die EU ist die einzige staatliche Ebene, die keine Schulden aufnehmen darf. Das finde ich im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit auch gut so. Das ist ein Anliegen, das ich auch hier im Landtag von Baden-Württemberg immer vertreten habe. Ich hoffe, dass es uns nach Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise auch gelingt, auf allen staatlichen Ebenen ohne neue Schulden auszukommen.

(Unruhe)

Der zweite Punkt ist das Thema Subsidiarität. Subsidiarität habe ich immer als die Freiheit der Menschen verstanden, in unterschiedlichen Teilen Europas unterschiedliche Antworten auf die Fragen der Zeit finden zu können. Da denke ich, dass das Motto Europas „In Vielfalt vereint“ etwas ist, für das es sich zu arbeiten lohnt. Ich bin davon überzeugt, dass wir in einer Welt mit sechs Milliarden, bald zehn Milliarden Menschen nur Gewicht haben werden, wenn wir ein vereintes Europa haben. Aber dieses Europa muss demokratisch, transparent, bürgernah und liberal gestaltet sein.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sowieso! Das ist das Wichtigste!)

Das war immer unser Anliegen hier im Landtag.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die kollegiale Zusammenarbeit.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Bei allen?)

Sollte ich einmal in einem hitzigen Redebeitrag jemanden persönlich verletzt haben, bitte ich um Verzeihung. Das war sicherlich nicht meine Absicht. Ich bedanke mich ganz, ganz herzlich für die achtjährige kollegiale Zusammenarbeit hier im Haus und biete auch in meiner neuen Funktion die Zusammenarbeit mit Ihnen an.

Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge. Abschnitt I des Antrags Drucksache 14/4906 ist ein Berichtsteil. Dieser Abschnitt ist erledigt.

Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/4906 beinhaltet ein Handlungsersuchen. Wer dafür ist, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Abschnitt II mehrheitlich angenommen.

Der Antrag Drucksache 14/4811 ist ein reiner Berichtsantrag und mit der Aussprache erledigt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:31 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:47 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/4904

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r a n k M e n t r u p S P D – K ü n f t i g e A u s b i l d u n g d e r G r u n d s c h u l l e h r k r ä f t e

Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Mentrup, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Ich frage die Landesregierung:

a) Trifft es zu, dass bei der künftigen Ausbildung der Grundschullehrkräfte die Bereiche Musik, Sport und Kunst zu einem Studienfach „Ästhetik“ zusammengefasst werden sollen, und, wenn ja, ab wann gilt diese Regelung?

b) Wie passt ein so gestaltetes Studienfach „Ästhetik“ zu den

Fächerverbünden an Grundschulen, in denen die Bereiche Musik und Sport getrennt in den Fächerverbünden „Mensch, Natur und Kultur“ einerseits bzw. „Bewegung, Spiel und Sport“ andererseits unterrichtet werden?

Das Wort zur Beantwortung dieser Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Wacker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Mentrup wie folgt:

Zu Buchstabe a: Diese Annahme trifft nicht zu. Sie basiert auf einer falschen Interpretation einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 16. Oktober 2008 in der Fassung vom 8. Dezember 2008. Diese Fehlinterpretation wurde offensichtlich auch durch Missverständnisse seitens der Laienmusikverbände in die Welt getragen. Sie sind davon ausgegangen, dass im Zuge dieser angeblichen Überlegungen eine „Aufweichung“ der einzelnen Kompetenzbereiche in einen großen Studienbereich „Ästhetik“ erfolgt. Das trifft aber nicht zu, denn das Papier der Kultusministerkonferenz dient dazu, die wechselseitige Anerkennung der erbrachen Studienleistungen und der erreichten Studienabschlüsse, die auf den Lehrerberuf vorbereiten, zwischen den Ländern zu gewährleisten.

In diesem Papier werden Mindestanforderungen formuliert. Darin sind insgesamt 19 Kompetenzbereiche aufgelistet. Ein einziger Kompetenzbereich betrifft den Grundschulbereich insgesamt. Die Länder haben nach wie vor die Aufgabe, die Lehrerbildung nach den eigenen Gewichtungen selbst zu gestalten.

Zu Buchstabe b: Wie dargestellt, wird es kein Studienfach „Ästhetik“ geben. Für das künftige Grundschullehramt wird weiterhin vom Klassenlehrerprinzip ausgegangen. Deshalb sollen die Studierenden für dieses Lehramt in unterschiedlichen Kompetenzbereichen breit ausgebildet werden, damit in Zukunft weniger Unterricht fachfremd erteilt wird.

Die Kompetenzbereiche werden dann in einem entsprechenden Fachstudium nach Wahl der Studierenden vertieft. Damit gehören Musik, Kunst oder Sport wie bisher zu den möglichen Studienfächern im Rahmen der Ausbildung für das Grundschullehramt.

Wer die Fächer Musik oder Kunst vertieft studieren möchte, muss sich zunächst für den ästhetisch-musikalischen Bereich entscheiden, in dem kreative Zugänge zu den Inhalten der Musik und der Kunst vermittelt werden. Wer dann beispielsweise das Fach Sport vertieft studieren möchte,

(Abg. Nicole Razavi CDU: Sehr richtig!)

muss sich für den Bereich „Sport und Gesundheit“ entscheiden. Hier sollen die Kompetenzen und die Inhalte vermittelt werden, die den Bereichen Sport, Bewegung, Hauswirtschaft und Ernährung und damit der Gesundheitsbildung zugeordnet werden.

Wir gehen bei diesen Kompetenzbereichen davon aus – das ist auch für die Studierenden ein wichtiges Signal –, dass gegenüber der bisherigen Lehrerausbildung kein Qualitätsverlust nachgewiesen werden kann. Dadurch wird klar, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt und dieses Papier der Kultusministerkonferenz sozusagen einen Leitfaden darstellt. Die Ausgestaltung liegt nach wie vor bei den Ländern.

Eine Nachfrage, Frau Abg. Rastätter, bitte schön.