Protocol of the Session on June 17, 2009

on selbst übertragen wird, wird nach 18 Monaten zu regeln sein. Insofern ist dieses Gesetz und ist die Zusammenführung ein guter Impetus für einen weiteren Schritt in unseren Hochschulreformen an einem Beispiel.

Ich glaube, dass wir mit KIT ein Beispiel setzen für die Bundesrepublik, aber auch international. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die Partnerschaften und die internationale Sichtbarkeit dieser Karlsruher Einrichtung erheblich gewachsen sind, dass es sehr viel mehr internationale Forschungspartner gibt. Aber, wie gesagt, es ist nicht nur etwas für Karlsruhe, also sozusagen keine Kompensation für den KSC nach dem Motto: in der Champions League mit der neuen Einrichtung und in der zweiten Liga mit dem Fußball. Nein, es ist etwas für ganz Deutschland, ich glaube, ein Vorbild, dem viele andere folgen werden.

Insofern war auch die Stimmung im entsprechenden Ausschuss des Bundestags sehr positiv, weil alle sehen: Das ist nicht nur etwas für Baden-Württemberg, genauso wie das Massachusetts Institute of Technology nicht nur etwas für Massachusetts ist, sondern für die ganze USA. Genauso ist KIT nicht nur etwas für Baden-Württemberg, sondern für die gesamte deutsche Wissenschafts- und Forschungslandschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Schütz für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zum Karlsruher Institut für Technologie wurde der Grundstein gelegt, um der Zusammenarbeit der Universität Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe eine ganz neue Qualität zu verleihen. Die Entscheidung von Bund und Land, beide Einrichtungen ab 2009 in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenzuführen, ermöglicht die rechtliche und die politische Voraussetzung für das richtungweisende Modell KIT. Es handelt sich hier um eine einzigartige Bündelung von Kräften, die nicht nur der Region, sondern der gesamten Bundesrepublik große Bedeutung bescheren wird.

Mit rund 8 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresbudget von rund 700 Millionen € besitzt das KIT eine ausgezeichnete personelle und finanzielle Ausstattung und verfügt über das Potenzial, auf ausgewählten Gebieten eine weltweit führende Einrichtung zu werden.

Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass die programmorientierte Großforschung mit der freien universitären Forschung und der forschungsgetriebenen Lehre harmonisiert werden. Das bedeutet aber auch, dass die unterschiedlichen Kulturen mit Verstand und Sensibilität zusammengeführt werden müssen, sodass Praxis und Mentalitäten nicht in ein Ungleichgewicht geraten.

Mit einem Maß an Stolz können wir jedoch heute schon sagen, dass das KIT auf dem Sektor der Energieforschung in Europa eine Spitzenstellung einnimmt. Auch in anderen Bereichen wird hier auf absolutem Spitzenniveau gearbeitet, und die internationale Beachtung ist groß.

Schon jetzt wird das Karlsruher Institut für Technologie von seinen drei Hauptsäulen sicher getragen: der Forschung, der Lehre und der Innovation. Diese drei Begriffe stehen auch für die Fähigkeiten, die sich hierzulande einer langen Geschichte und soliden Tradition erfreuen. Schon deshalb steht das Institut am richtigen Platz auf dieser Welt und passt gut in die Region, die noch auf vielfältige Art und Weise von dieser neuen Einrichtung profitieren wird.

Die Exzellenz des KIT wird durch viele herausragende Köpfe, die die Arbeit bereits aufgenommen haben, ermöglicht. Weitere werden noch angezogen. Dazu gehören nicht nur die Professoren, sondern auch die Mitarbeiter und die Studierenden.

Qualitativ wird sich das Forschen und Studieren am KIT an den höchsten Maßstäben messen lassen. Sie haben vorhin bereits darauf hingewiesen: Innerhalb der internationalen Wissenschaftswelt besteht schon jetzt ein großes Interesse an den Entwicklungen in Karlsruhe. Das lässt erahnen, mit welchem Potenzial wir es hier zu tun haben.

Das KIT wird von US-amerikanischen Eliteuniversitäten bereits heute als ernst zu nehmende Konkurrenz gesehen. Das ist eine Tatsache, die wir auch als gewaltiges Kompliment betrachten können.

An dieser Stelle möchte ich aber gern darauf aufmerksam machen, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf auch als gigantische Herausforderung manifestiert hat. Wie Sie sich sicher vorstellen können, steckt hinter diesem Entwurf nicht nur eine große Idee. Vielmehr stehen hinter ihm auch eine große Arbeit und ein unermüdlicher Fleiß. Die Komplexität dieses Vorhabens und die gewissenhafte Berücksichtigung aller beteilig ten Ressourcen spiegeln teilweise auch wider, was wir ansons ten nur erahnen können.

Ich denke daher, dass wir heute allen Anlass dazu haben, Herrn Minister Frankenberg und seinem Haus größten Res pekt und Dank auszusprechen, denn sie haben ein gewaltiges Kompliment verdient.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Nachdem ich nun ausschließlich über wissenschaftliche Dinge geredet habe, möchte ich zum Schluss gern Charlie Rivel zitieren, der einmal gesagt hat: „Applaus ist eines der wenigen Dinge, die heute noch mit der Hand gemacht werden.“

Die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Stober für die Fraktion der SPD.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Er kann sich dem anschließen!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. Oktober 2006 hatten wir uns sehr gefreut, als die Universität Karlsruhe zusammen mit der TU und der LMU in München bei der ersten Runde der Exzellenzinitiative gewonnen hatte. In der zweiten

Runde waren zudem drei weitere baden-württembergische Universitäten in allen Linien der Exzellenzinitiative erfolgreich. Wir können daher sehr stolz darauf sein, was unsere baden-württembergischen Hochschulen unter zum Teil äußerst schwierigen Rahmenbedingungen zu leisten imstande sind.

Ausschlaggebend für den Erfolg der Universität Karlsruhe war der geplante Zusammenschluss mit dem Helmholtz-Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT, dem Karlsruhe Institute of Technology. Dabei geht es nicht nur um Zusammenarbeit zwischen Großforschungseinrichtungen und Universitäten, wie wir sie auch an anderen Stellen erleben, sondern um eine echte Fusion, mit der die Versäulung und damit das Nebeneinander von universitärer und außeruniversitärer Forschung aufgebrochen wird. Da kann ich mich nur den Worten des Ministers anschließen. Das ist der Quantensprung, den wir mit dem Gesetz, das uns die Landesregierung nun als Gesetzentwurf vorgelegt hat, vollziehen und den wir als SPD-Fraktion voll und ganz unterstützen.

Wirklich erfolgreich wird die Fusion von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe in der Praxis jedoch nur dann sein können, wenn es gelingt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die etwa 20 000 Studierenden auf diesem Weg mitzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, beginnen bei aller Euphorie für das Gesamtprojekt leider auch die Defizite des Gesetzentwurfs, den uns die Landesregierung vorgelegt hat. Denn – auch das will ich deutlich sagen – mit den Verschlechterungen, die der Gesetzentwurf im Bereich der akademischen, der betrieblichen und der unternehmerischen Mitbestimmung für die heute am Forschungszentrum beschäftigten Arbeitnehmer vorsieht, können wir uns beim besten Willen nicht einverstanden erklären.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Beim Thema „Betriebliche Mitbestimmung“ möchte ich mit einer gewissen Anerkennung sagen, dass sich die Landesregierung zumindest bemüht hat, einen Teil der Rechte, die bisher der Betriebsrat am Forschungszentrum hatte, in das Landespersonalvertretungsgesetz zu retten. Als Beispiel möchte ich die Einführung einer Schlichtungsstelle vor Ort als Ersatz für den Wegfall der Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den gemeinsamen Ausschuss aus Vorstand und Arbeitnehmern nennen, der in etwa dem Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz entspricht.

Ergänzen möchte ich auch, dass es, was die tarifvertraglichen Regelungen angeht, wohl einen großen Konsens und eine große Übereinstimmung zwischen ver.di und der Landesregierung gibt, auch wenn das letzten Endes unseren Gesetzentwurf nicht direkt betrifft.

Ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, für unsere Fraktion aber auch deutlich sagen, dass noch mehr möglich gewesen wäre, was die Fragen der Mitbestimmung angeht. Das Versprechen, das Sie, Herr Frankenberg, zusammen mit Bildungsministerin Schavan in Karlsruhe vor größerer Öffentlichkeit bei der Vertragsunterzeichnung gegeben haben, dass die Arbeitnehmerrechte im Rahmen der Fusion nicht angetastet werden, konnten Sie leider nicht halten. Das bedauern wir sehr.

Ich möchte von der betrieblichen zur akademischen Mitbestimmung kommen, die wir als völlig unzureichend erachten. Wir fragen uns, warum hier nicht das hervorragend funktionierende Modell der Mitbestimmung am Forschungszentrum mit dem dortigen Wissenschaftlich-Technischen Rat auf das KIT übertragen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielmehr wird umgekehrt der WTR auf die Rolle eines Universitätssenats reduziert, der durch die verschiedenen Gesetzesnovellen, die der Landtag vor einigen Jahren beschlossen hatte, sowieso fast vollständig entmachtet wurde. Die Mitbestimmungsrechte für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind dort nur noch sehr gering.

Genauso unverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns, dass Sie als Landesregierung zwar ständig von der unternehmerischen Hochschule reden, doch von unternehmerischer Mitbestimmung – wie sie eigentlich für Beschäftigte selbstverständlich sein sollte, in diesem Fall beim KIT auch für Studierende – im Aufsichtsrat nichts wissen wollen. Das Gesetz stellt leider nicht sicher, dass Beschäftigten und Studierenden – immerhin 20 000 Studierende, sie stellen mit Abstand den größten Anteil am KIT – auch nur ein Gastrecht eingeräumt wird. Dies können wir absolut nicht akzeptieren.

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.)

Ich bekomme gerade den Hinweis, die Sprechzeit zu beachten. – Es gibt noch einiges zu diskutieren. Wir haben in der nächsten Woche die Ausschussberatungen. Es wird zu diesem Punkt sicher noch einige Änderungsanträge geben. Über einiges habe ich noch nicht gesprochen. Insbesondere was die Zivilklausel angeht, sind wir als SPD-Fraktion stolz, dass wir die Zivilklausel für den Großforschungsbereich sichern konnten. Dafür war letzten Endes unsere Bundestagsfraktion der Garant. Wir finden es sehr schade, dass sie nicht auf das gesamte KIT übertragen wird; die Folgen sind Schwierigkeiten bei gemeinsamen Projekten, bei gemeinsamen Schwerpunkten. Gilt sie jetzt? Gilt sie nicht? Muss derjenige, der bisher keine Militärforschung am Forschungszentrum machen musste, sie jetzt im KIT machen? Es gibt noch viele Punkte zu diskutieren.

(Zuruf von der CDU: Sprechzeit!)

Ich möchte noch einmal von unserer Seite sagen: grundsätzliche Zustimmung zu dem Gesetz, aber noch deutlichen Änderungsbedarf nächste Woche im Ausschuss.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Frau Abg. Bauer für die Fraktion GRÜNE das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Fraktion GRÜNE kann ich mich den Vorrednern – der Vorrednerin und dem Vorredner – anschließen. Wir freuen uns und begrüßen es, dass es zu diesem Projekt gekommen ist, für das mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Grundlage geschaffen wird. Wir freuen uns

über den Beginn des KIT. Es ist in der Tat ein hervorragendes Projekt, und wir finden es gut, dass es gelungen ist, es in einer so schwierigen Situation zu schaffen, außeruniversitäre Forschung und eine Universität miteinander in Einklang zu bringen oder, besser gesagt, aufeinander zuzubewegen.

Es ist völlig klar – nicht nur, wenn man das Gesetzeswerk anschaut, sondern auch wenn man die Debatten der letzten Jahre mitverfolgt, in denen immer wieder beklagt wurde, dass unsere Forschungslandschaft in Deutschland unter einer Versäulung der Forschungspolitik leidet und unsere Universitäten darunter leiden, dass die größten Mittelaufwüchse im Bereich der außeruniversitären Forschung liegen –: Dass es mit dem KIT gelungen ist, diese beiden Säulen aufeinander zuzuführen, ist hervorragend. Ich wünsche mir in der Tat, dass dieses Projekt gelingen möge und ein Beispiel schaffen kann für andere, die sehr interessiert hinschauen, wie es funktioniert.

(Beifall der Abg. Franz Untersteller GRÜNE und Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Ich finde es richtig, in diesem Bereich neue Wege zu gehen und zu schauen, wie man mit dem schwierigen Projekt in dem föderalen Kompetenzgeflecht zusammen klarkommt. Ich glaube, dass wir hier erleben konnten, dass unsere föderalen Beziehungen nicht immer von Vorteil sind. Dennoch ist es jetzt gelungen, einen Weg zu bahnen.

Viele Fragen sind noch offen; das merkt man. Es gibt noch viele offene Baustellen. Manche Fragen wie die, wie eine solche Institution eigenständig handeln kann, sind in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf noch gar nicht geregelt. Da werden wir sicher noch intensiv miteinander zu reden haben.

Grundsätzlich begrüßt die Fraktion GRÜNE diesen Gesetzentwurf, und wir werden ihn auch unterstützen. Im Einzelnen will ich die Maßstäbe, die wir anlegen, und entsprechende Änderungsvorschläge in der Ausschussberatung vortragen. Wichtige Kriterien sind für uns Fragen der Bürokratie und der Transparenz. Die Trennungsrechnung, die uns aufgrund der föderalen Struktur vorgegeben ist, ist nun einmal ein Erfordernis, das nicht gerade zum Bürokratieabbau beiträgt, sondern die Bürokratie wahrscheinlich noch steigert, und das die se Einrichtung zu einem nicht einfach zu manövrierenden und organisierenden Konstrukt macht. Wir werden prüfen, ob man nicht mit weniger bürokratischem Aufwand mehr erreichen könnte.

Das zweite Kriterium ist die Transparenz. Es ist eine öffentliche Einrichtung, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Deswegen ist für uns das Kriterium der Transparenz, der Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit bis hin zu den Prüfrechten des Rechnungshofs, ein wichtiges Kriterium.