Protocol of the Session on June 17, 2009

Jetzt die Lizenzen zu verlängern ist das einzig Sinnvolle, was man machen kann, damit wir nicht jetzt ausschreiben und, wenn das ganz schnell kommt, wieder ausschreiben müssen. Deswegen verlängern wir einfach die bestehenden Lizenzen, und dadurch gewinnen wir Zeit, um unter Berücksichtigung des tatsächlichen UKW-Abschaltzeitpunkts dann ein zukunftsfähiges Hörfunkkonzept zu entwickeln. Dieser Weg, der in diesem Gesetzentwurf aufgezeigt wird, ist richtig. Deswegen gehen wir ihn auch mit.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Über den Antrag der SPD brauchen wir eigentlich nicht mehr zu diskutieren, weil ja der Gesetzentwurf dieses Anliegen aufgreift. Denn das verfassungswidrige Verbot der Beteiligung von Parteien wird jetzt gekippt.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Der Gedanke ist auch nicht falsch gewesen!)

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir Entscheidungen und Urteile des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Interessant ist allerdings, dass Sie, die Sie sonst immer so heftig gegen den privaten Rundfunk zu Felde ziehen – die Sozi

aldemokraten, besonders in Gestalt der Kollegin Kipfer –, jetzt wieder überlegen, sich dort zu beteiligen. Da Sie uns vorhin schon als Geschichtsunterricht empfohlen haben, uns die Begründung dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils anzuschauen, will ich noch einmal daran erinnern, dass Sie sehr wohl in Baden-Württemberg den Versuch gemacht hatten, in die private Radiolandschaft hineinzugehen. Mit dem „Linksrheinischen Rundfunk“ und dem Tochterunternehmen „Neufunkland“ ist man damals hier aktiv geworden und hat das versucht. Dieser „Linksrheinische Rundfunk“ hat sich selbst 1986 seinen Hörern als „Geisterfahrer im Privatfunk“ vorgestellt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Da waren Sie doch noch gar nicht auf der Welt!)

So kommt mir manchmal der Zickzackkurs der Sozialdemokraten in dieser Frage vor.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Habt ihr Historiker in der Fraktion beschäftigt? – Gegenruf des Abg. Günther- Martin Pauli CDU: Das kannst du nachlesen!)

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal ganz klar sagen: Wir haben nichts dagegen, wenn sich die SPD-Medienholding oder was weiß ich wer beteiligt. Die FDP/DVP betrachtet sich als politische Partei und will keine Rundfunksendung unters Volk bringen. Obwohl wir die Hauptbetroffenen vom Rotfunk und vom Schwarzfunk sind, auch in öffentlichrechtlicher Form, und da immer untergebuttert werden, denken wir nicht daran, das mit irgendwelchen Investitionen zu ändern, sondern wir setzen auf die Kraft der Überzeugung, und das werden wir auch weiterhin tun. Sie dürfen bis zu 2,5 % an einem Medienunternehmen erwerben, dürfen aber nicht ins Programm eingreifen. Das ist auch richtig so. Wir vertreten ja die innere Pressefreiheit, die auch für die elektronischen Medien gilt, weil wir eben nicht wollen, dass die Besitzer eines Medienunternehmens vorschreiben, was die Redaktionen machen. Da unterscheiden wir uns vielleicht, aber das ist ja dann Ihre Sache.

(Zuruf der Abg. Birgit Kipfer SPD)

Wenn wir hier schon von Frequenzen und Ähnlichem sprechen, will ich noch auf ein anderes Anliegen des Kollegen Walter eingehen, das wir selbst im Ausschuss aufgegriffen haben. Da geht es um die Funktechnik bei Kulturveranstaltungen.

(Abg. Birgit Kipfer SPD: Das ist so ein Stuss, was Sie da reden!)

Durch die bundesrepublikanischen Änderungen ist einiges vorgesehen.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Kommen Sie einfach zum Thema!)

Wir vertrauen darauf, dass die Landesregierung dafür sorgt – der Medienminister hat uns entsprechende Zusagen gemacht –, dass der nicht störende Einsatz drahtloser Mikrofone

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das ist eine ganz an- dere Baustelle!)

bei Kulturveranstaltungen weiterhin möglich sein wird.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Aber das hat doch da- mit nichts zu tun! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Herr, schmeiß Hirn ra!)

Das will ich aber in diesem Zusammenhang einmal sagen, Herr Kollege Walter. Denn eines ist klar, und dabei wird es bleiben: Der FDP/DVP ist die Bedeutung von Kunst und Kultur stärker bewusst als allen anderen politischen Kräften hier.

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Aber, aber, Herr Kollege!)

Darum ist das wichtig.

(Beifall der Abg. Dr. Friedrich Bullinger und Diet- mar Bachmann FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. Der Antrag der Fraktion der SPD ist durch die Gesetzesvorlage erledigt.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Nach so einer Rede ist man erledigt!)

Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 11 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Zusammenführung der Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH im Karlsruher Institut für Technologie (KIT-Zusammenfüh- rungsgesetz) – Drucksache 14/4600

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Die Begründung des Gesetzentwurfs erfolgt durch die Regierung. Für die Aussprache über den Gesetzentwurf gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Herrn Minister Professor Dr. Frankenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hiermit bringe ich den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zusammenführung der Universität Karlsruhe und des Helmholtz-Forschungszentrums in Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie ein.

Im Wissenschaftsausschuss bestand eine große Einigkeit darüber, dass dieses ein wichtiger Schritt – nicht nur für BadenWürttemberg, sondern für die deutsche Wissenschaftsland schaft insgesamt – ist. Denn zum ersten Mal wird durch ein Landesgesetz oder wird überhaupt eine Universität mit einem Forschungszentrum zusammengeführt. Zum ersten Mal wird damit die Barriere zwischen der außeruniversitären Forschung und der universitären Forschung, die Barriere zwischen Forschungszentren und -einrichtungen einerseits und Universitäten andererseits, überwunden.

Unser Ziel ist, damit eine Einrichtung im Bereich der technisch orientierten Hochschulen und Universitäten zu schaf

fen, die wirklich in der internationalen Spitzengruppe mithalten kann. Deshalb steht dieses Kürzel KIT auch programmatisch für einen Vergleich mit anderen drei Buchstaben, nämlich mit der ETH Zürich oder dem MIT in Massachusetts.

Ich glaube, dass dieses Gesetz und die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund vielleicht die größte, auch über das Land hinaus wirkende, Innovation im deutschen Wissenschaftssystem hervorbringen werden.

Das KIT ist allerdings nicht nur ein Gewinn für Baden-Würt temberg, es ist meiner Ansicht nach ein Vorbild, wie wir für Deutschland Spitzenuniversitäten bilden und nachhaltig und dauerhaft finanzieren können. Ich glaube auch, dass es für andere Einrichtungen in anderen Ländern Vorbild sein kann, und ich habe dies im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestags zum Ausdruck gebracht. Wir müssen uns überlegen, was nach der zweiten Runde der Exzellenzinitiative kommt, wie wir auf Dauer Cluster und Graduiertenschulen finanzieren. Das können wir über die DFG mit entsprechender Mittelverstärkung machen. Aber dafür, wie wir auf Dauer in Deutschland neun, zehn, elf Spitzenhochschulen bilden können, ist das KIT ein Beispiel eines Zusammenwirkens zwischen Land und Bund auch unter den gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Bedingungen.

Wir haben diese verfassungsrechtliche Seite sehr sorgfältig geprüft und prüfen lassen. Wir wissen, dass unser KIT-Gesetz mit der Verfassung und der dort vorgegebenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Land hinsichtlich von universitären Einrichtungen und Forschungseinrichtungen im Einklang steht.

Das KIT wird sicherlich das führende europäische Energieforschungszentrum werden, und zwar in der gesamten Bandbreite der Energieforschung von der Erzeugung über Einsparung und Verbrauch bis hin zu den Klimafolgen. Es wird auch ein Zentrum der Innovation nicht nur für die Wirtschaft im nördlichen Baden, sondern auch für Baden-Württemberg und darüber hinaus sein.

Die Vorteile der bisherigen Universität liegen in den weitgehenden Nutzungsmöglichkeiten aller Ressourcen, vor allem der Ressourcen im Laborbereich des bisherigen Forschungszentrums. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums haben Zugang zu Studierenden, haben vor allem Zugang zur Nachwuchsausbildung im wissenschaftlichen Bereich, was ihre Stellung ebenfalls erheblich stärken wird.

Es ist in diesem Gesetzentwurf gelungen, zwei Bereiche unter Wahrung der Interessen der Beschäftigten zusammenzuführen. Das gilt zum einen für das Personal, was den Tarifvertrag betrifft. Es wird einen Übergangstarifvertrag geben, und es wird eine Regelung der Besitzstandswahrung geben, sodass keiner vom Personal schlechter gestellt sein wird, als wenn es diese Zusammenführung nicht gegeben hätte.

Gleiches gilt für die intensiven Diskussionen und das Bemühen um das Erreichen des Ziels, dass es bei den mitbestimmungsrechtlichen Bestimmungen – betriebliche Mitbestimmung auf der einen Seite, Personalvertretung auf der anderen Seite – gelungen ist, zu einer Gesamtregelung zu kommen, die für alle Beschäftigten und für alle Vertreter akzeptabel ge

wesen ist. Ich weiß aus den Verhandlungen mit den Personalvertretern, den Betriebsräten und der Gewerkschaft ver.di, dass dort ein großes Bemühen vorhanden war, das Zustandekommen des KIT zu ermöglichen, Kompromisse einzugehen und die neuen Strukturen, die sich in der Mitbestimmungsfrage und in den tariflichen Fragen ergeben haben, mit zu vertreten.

Die Kunst bestand darin, mit der Konstruktion von KIT eine Einheit zu schaffen, eine Organisation mit einem Vorstand, einem Aufsichtsrat und einem Senat, aber die beiden Missio nen, nämlich die universitäre Mission und die Großforschungsmission, so beizubehalten, dass auch dem berechtigten Anliegen des Bundes in der Programmforschung und dem berechtigten Anliegen der Helmholtz-Gesellschaft in der Durchführung der Forschung, die von der Helmholtz-Gesellschaft koordiniert wird, Rechnung getragen wird und dass auch die Mitgliedschaft dieser Großforschung in der Helmholtz-Gesellschaft aufrechterhalten wird.

Dass dahinter eine Finanzierung steht, die für die universitäre Mission bedeutet, dass das Land finanziert, und die für die Großforschungsfunktion bedeutet, dass der Bund und das Land im Verhältnis 90 : 10 finanzieren, muss so sein. Es wird eine Trennungsrechnung geben. Aber es sollte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an dieser Institution nicht das Gefühl der Trennung geben, sondern sie sollen unabhängig davon zusammenwirken, dass wir die Budgets sauber trennen müssen und dass beide Seiten später wissen müssen, dass für den Einsatz ihrer Mittel entsprechende Gegenwerte in Forschung und Lehre oder in der Programmforschung auf der anderen Seite erbracht worden sind.

Das Gesetz wird von zwei Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund begleitet. Eine Verwaltungsvereinbarung bezieht sich auf die Stilllegung des sogenannten Entsorgungsbereichs, also der Nuklearforschung. Das wird abgetrennt. Das ist für das Land wichtig, weil wir entsprechende Risiken der Entsorgung nicht übernehmen wollten und konnten.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Eine zweite Verwaltungsvereinbarung regelt das Zusammenwirken zwischen Land und Bund für das KIT. Z. B. wird es auch eine Zuwendungsgeberkonferenz geben, in der man sich über die wichtigsten Grundsätze der beiden Stakeholder einigt. Die beiden Verwaltungsvereinbarungen werden rechtzeitig unterzeichnet werden.

In der zweiten Verwaltungsvereinbarung gibt es etwas weiteres Wichtiges für uns, nämlich eine Perspektive für die weitere strukturelle Entwicklung von KIT. Das KIT soll für uns nicht nur ein besonderes Beispiel einer neuen Einrichtung hinsichtlich einer der größten Technischen Universitäten in Deutschland sein, sondern es soll auch weitergehen in der Autonomie im Dienst- und Personalrecht. Dies wird nach einer Übergangszeit von 18 Monaten realisiert, und es wird dann auch über Erweiterungen der Bauherrenzuständigkeit und Ähnliches diskutiert werden.

Der Bund gibt sein Vermögen sozusagen in ein Sondervermögen, und auch die Frage, wie dann mit den beiden Vermögensteilen umgegangen wird, wie viel Vermögen auf die Instituti

on selbst übertragen wird, wird nach 18 Monaten zu regeln sein. Insofern ist dieses Gesetz und ist die Zusammenführung ein guter Impetus für einen weiteren Schritt in unseren Hochschulreformen an einem Beispiel.