Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Auch Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Mit Mehrheit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Wir haben noch über die beiden Anträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 14/2656 und 14/3772, zu entscheiden. Kann ich davon ausgehen, dass der Antrag der Fraktion GRÜNE zum Thema „Mittelfristige Finanzplanung ohne Deckungslücken“, Drucksache 14/2656, durch die Etatberatung erledigt ist? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich stelle jetzt den Antrag der Fraktion GRÜNE mit der Überschrift „Für die Kapitalaufstockung bei der Landesbank Baden-Württemberg die Bundeshilfen nutzen“, Drucksache 14/3772, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag der Fraktion GRÜNE ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Wir haben eine verkürzte Fragestunde mit einer halben Stunde, weil wir gestern die Regierungsbefragung hatten und uns darauf geeinigt haben, während des Probelaufs für die innere Parlamentsreform die Fragestunde auf eine halbe Stunde zu begrenzen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. C h r i s t o p h B a y e r S P D – D i e Z u k u n f t d e r J u g e n d a r r e s t a n s t a l t M ü l l h e i m a l s w i c h t i g e s E l e m e n t d e s b a d e n - w ü r t t e m b e r g i s c h e n J u g e n d s t r a f v o l l z u g s
a) Mit welchen jeweiligen Ergebnissen wurde 2009 im Justizministerium und im Finanzministerium über den Erhalt der Jugendarrestanstalt Müllheim beraten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Hintergrund der Überlegungen zur Neuorganisation des Jugendarrestvollzugs im badischen Landesteil sind die seit Mitte des Jahres 2007 zunehmenden Beschwerden aus der strafrichterlichen Praxis über erhebliche Verzögerungen der Arrestvollstreckung. Durch den langen Zeitraum zwischen Urteil und Arrestantritt besteht die Gefahr, dass das erzieherische Ziel des Jugendarrests nicht erreicht werden kann.
Der Ladungsstau im Jugendarrestvollzug hat sich im Jahr 2008 weiter vergrößert. Am 31. Dezember 2008 waren insgesamt 740 Vollstreckungsersuchen unerledigt; davon entfallen 518, also 70 %, auf die Jugendarrestanstalten Müllheim und Wiesloch. Diese Entwicklung ist vor allem auf die geringen Kapazitäten der Einrichtungen mit jeweils nur 14 Arresträumen zurückzuführen.
Daher hat das Justizministerium in Erwägung gezogen, die Anstalten in Müllheim und in Wiesloch zu schließen und die über 51 Hafträume verfügende Außenstelle Rastatt der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe künftig als zentrale Jugendarrestanstalt des badischen Landesteils zu nutzen. Da die Anstalt in Rastatt über eine Vielzahl zusätzlicher Funktionsräume und einen im Umgang mit jugendlichen Straftätern erfahrenen Personalstamm verfügt, würde diese Planung das erzieherische Angebot im Jugendarrest erheblich verbessern.
Das Finanzministerium ist im Rahmen einer ersten baufachlichen Prüfung inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Umnutzung der Außenstelle Rastatt zwar grundsätzlich möglich sei, einer Aufgabe der Standorte in Müllheim und in Wiesloch aber die fehlende Verwertbarkeit der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude entgegenstehe.
Um die Thematik über den vom Finanzministerium geprüften Aspekt hinaus umfassend zu erörtern und eine einvernehmliche Lösung zu finden, werde ich in Kürze Herrn Staatssekretär Fleischer, die Abgeordneten der berührten Wahlkreise und die Leiter der Arresteinrichtungen zu einem runden Tisch ins Justizministerium einladen.
Die Entscheidung über Erhalt oder Schließung der Jugendarrestanstalt Müllheim bleibt dem Ergebnis des von mir vorgesehenen runden Tisches vorbehalten.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – K r i m i n a l s t a t i s t i k 2 0 0 8 d e r P o l i z e i d i r e k t i o n F r e i b u r g
a) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die im Landesvergleich sehr niedrige Aufklärungsquote im Bezirk der Polizeidirektion Freiburg insgesamt (51,9 % in Freiburg gegenüber 58,8 % landesweit) und insbesondere die Aufklärungsquote im Bereich der Diebstahlskriminalität (27,6 % in Freiburg gegenüber 36 % landesweit) im direkten Zusammenhang mit dem Personalmangel steht?
b) Sind Pressemeldungen vom 14. März 2009 zutreffend, wonach die Polizeidirektion Freiburg personell schlechter besetzt ist als andere Polizeidirektionen und allein im Jahr 2008 im Vollzugs- und Nichtvollzugsbereich insgesamt 29 Stellen abbauen musste?