Herr Kollege Schmid, zu Ihrer letzten Bemerkung, Stichwort Risikoabschirmung: Auch unserer Fraktion wäre es recht gewesen, wenn wir die Risikoabschirmung heute hätten mit beschließen können. Aber es ist notwendig, mit Brüssel verschiedene Abstimmungsgespräche zu führen.
Es ist auch notwendig, dass hier gründlich gearbeitet wird. Da kommt es uns jetzt nicht darauf an, dass der Beschluss zur Risikoabschirmung unbedingt am selben Tag stattfindet wie die Bewilligung des Kapitalzuschusses an die LBBW. Hier gehen uns Gründlichkeit und Genauigkeit vor Schnelligkeit.
Daher haben wir überhaupt kein Problem damit, dass wir möglicherweise in einem Monat oder in zwei Monaten erneut über einen Nachtragshaushalt beraten müssen.
Aus diesem Grund stimmen wir den beiden Gesetzentwürfen in der vorliegenden Form heute zu. Es ist für uns, wie gesagt, kein Problem, dass wir das andere Thema hier in einem Monat oder in zwei Monaten erneut beraten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g.
abstimmen. Das ist die Drucksache 14/4200. Abstimmungsgrundlage hierfür ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/4202. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zum Gesetzentwurf liegen mehrere Änderungsanträge vor, die ich an den entsprechenden Stellen aufrufen werde. Ein Teil der Anträge zielt auf eine Änderung des Staatshaushaltsplans 2009 ab. Über diese Änderungsanträge lasse ich zuerst abstimmen. Es handelt sich dabei um die beiden Anträge der Fraktion der SPD, Drucksachen 14/4211-1 und 14/4211-2, nach denen den Hochschulen die Studiengebührenausfälle aufgrund der Geschwisterregelung durch eine Entnahme aus der Rücklage für Steuermindereinnahmen und sonstige Haushaltsrisiken aus dem Einzelplan 12 ersetzt werden sollen.
Diese beiden korrespondierenden Anträge stelle ich gemeinsam zur Abstimmung. Wer ihnen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Die Anträge sind mehrheitlich abgelehnt.
auf. Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Bei einigen Gegenstimmen ist § 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4211-3, mit dem die Einfügung eines § 1 a zur Finanzierung der angestrebten Kapitalerhöhung bei der LBBW aus dem Landeshaushalt begehrt wird. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Mehrheitlich ist dieser Antrag abgelehnt.
auf. Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Mit großer Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen in der Dritten Beratung zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage sind die soeben in Zweiter Beratung gefassten Beschlüsse.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2009“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Das Gesetz ist mehrheitlich angenommen.
Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/4211-5, zur Begrenzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der LBBW bei der Vornahme einer Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner abzustimmen.
Wer dem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Dem Antrag ist einstimmig zugestimmt worden.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4211-4, ist inzwischen zurückgezogen worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/4201: Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/4203. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.